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ver.di begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungen – Sonntagsschutz gestärkt
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 8 CN 1.16) zu Sonntagsöffnungen. Das Gericht stellte fest, dass eine Verordnung der Stadt Worms, mit der Sonntagsöffnungen am 29. Dezember 2013 in Worms genehmigt worden waren, rechtswidrig ist und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, wonach Sonntagsöffnungen nur dann zulässig sind, wenn dafür ein hinreichend gewichtiger Sachgrund besteht, der selbst prägend für den Sonntag ist. ver.di hatte gegen die Verordnung der Stadt Worms geklagt. „Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz. Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass für jede Sonntagsöffnung ein wirklich hinreichender Anlass existieren muss. Ökonomische Interessen der Händler oder das Interesse, einkaufen zu gehen, reichen alleine nicht aus. Leider genehmigen bundesweit viele Kommunen Sonntagsöffnungen, die absehbar rechtswidrig sind, weil oft nur Scheinanlässe für die Ladenöffnungen herhalten müssen. Diese Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung muss ein Ende haben…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17.05.2017