Justiz prüft VW-Betriebsratsbezüge: Erhielt (u.a.) der oberste Arbeitnehmervertreter Bernd Osterloh zu viel Geld?

Dossier

"IGitt Metall" aus der ZDF-Anstalt vom 16.05.2017„… Wieder einmal hat die Justiz Europas größten Automobilhersteller im Visier. Diesmal soll nicht etwa zu viel Abgas aus dem Dieselauspuff entwichen, sondern zu viel Geld aus der Lohnkasse des Volkswagen-Konzerns geflossen sein – und zwar auf das Konto des Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, der auch im Präsidium des VW-Aufsichtsrates sitzt. (…) Die Bezüge, die sie dem Arbeitnehmervertreter bewilligten, sind nach Ansicht der Anklagebehörde zu hoch gewesen. Ehe Spekulationen aufkommen konnten, hat Osterloh jetzt selbst sein Einkommen offen gelegt. Rund 200 000 Euro jährlich erhalte er als Grundvergütung, darüber hinaus einen vom Erfolg des Unternehmens abhängigen Jahresbonus. (…) Waren die Bezüge des obersten Arbeitnehmervertreters bei VW gegenüber einem solch fürstlichen Salär wirklich zu hoch? Gibt es Grenzen, sogar strafrechtlich relevante, für die Entlohnung eines Betriebsratschefs? Mit dieser Frage wird sich die Staatsanwaltschaft wohl jetzt beschäftigen müssen…“ Artikel von Hagen Jung in neues Deutschland online vom 16. Mai 2017 externer Link, siehe dazu auch interessante Hintergründe und neue Entwicklungen:

  • LAG-Urteil nach Kürzung der Gehälter: VW-Betriebsratsvorsitzender in Hannover  gewinnt auch in zweiter Instanz und wird sogar höher gestuft New
    „Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat der hannoversche Betriebsratschef Stavros Christidis auch in zweiter Instanz gewonnen. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen auf Anfrage der dpa. Die Berufung von VW gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) sei zurückgewiesen worden. Das ArbG hatte im Oktober zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) entschieden und ihm statt der von VW geplanten Kürzung sogar eine Gehaltserhöhung zugesprochen (ArbG Hannover, Urt. v. 17.10.2023, Az. 12 Ca 272/23). Dieses Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) nun bestätigt (Urt. v. 10.10.2024, Az: 8 Sa 797/23). Es ist noch nicht rechtskräftig. Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2.000 Euro pro Monat, um die VW das tarifliche Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das ArbG Hannover hatte entschieden, Christidis müsse statt weniger sogar mehr verdienen. Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. VW wollte ihn dagegen um sechs Stufen heruntersetzen. (…) Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang 2023. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager aufgehoben, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Der Senat hatte damit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden. VW hatte daraufhin gleichwohl mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, Dutzende zogen dagegen – dem Vernehmen nach in Eintracht mit VW – vor die zuständigen Arbeitsgerichte, um die Rechtslage klären zu lassen. Nach Angaben des Konzernbetriebsrates gingen bis auf vereinzelte Verfahren alle Entscheidungen zugunsten der Betriebsräte aus. Der Bund hat zwischenzeitlich die Regeln für die Vergütung freigestellter Betriebsräte geändert und um klarstellende Regelungen ergänzt. Damit sollte laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Unsicherheit beseitigt werden, die nach dem BGH-Urteil entstanden war. Die Neuregelung war im Sommer einstimmig vom Bundestag beschlossen worden.“ Meldung vom 10. Oktober 2024 von und bei LTO externer Link („VW-Betriebsratschef gewinnt auch in zweiter Instanz“)
  • Neue Verdachtsfälle überhöhter Betriebsratsgehälter: Razzia bei VW wegen des Verdachts illegaler Zahlungen an Betriebsräte
    • Zu hohe Betriebsratsgehälter? Ermittler durchsuchen VW-Büros
      In Wolfsburg hat die Polizei am Dienstag mehrere Büros bei Volkswagen durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen neuer Verdachtsfälle überhöhter Betriebsratsgehälter.
      Hintergrund sind erneute Untreuevorwürfe gegen Volkswagen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig dem NDR Niedersachsen am Mittwoch. „Es steht im Raum, dass die Betriebsräte Zahlungen erhalten haben, die gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen“. Zuvor hatte die „Wolfsburger Allgemeine Zeitungexterner Link [paywall] berichtet. Ein VW-Sprecher bestätigte die Durchsuchungen. Aus Konzernkreisen heißt es, mehrere Büros bei VW seien durchsucht worden. Dabei stellten die Beamten offenbar Unterlagen und Daten sicher. Laut Staatsanwaltschaft wurden außerdem vier Privatwohnungen durchsucht, „die nichts mit VW zu tun haben“.
      Ermittlungen wegen neuer Verdachtsfälle
      Seit Jahren laufen Verfahren wegen des Verdachts überhöhter Betriebsratsgehälter bei Volkswagen. Vor zwei Jahren hatte es vor dem Landgericht Braunschweig deswegen einen Prozess gegeben. Die vier angeklagten Manager wurden zunächst freigesprochen, Anfang dieses Jahres hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche jedoch auf externer Link. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Im Fokus der neuen Ermittlungen stehen jedoch neue Vorwürfe, die den Tatzeitraum ab 2019 betreffen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft dem NDR…“ Beitrag vom 27.09.2023 im NDR externer Link
    • Razzia bei VW: Betriebsräte verteidigen ihre hohen Gehälter
      Die IG Metall und ihre Betriebsräte bei VW sind jederzeit bereit, die Arbeitsplätze, Löhne und Rechte der Belegschaft auf dem Altar der „Wettbewerbsfähigkeit“ und der „Rendite“ zu opfern. Geht es dagegen um ihre eigenen vier- oder fünfstelligen Monatsgehälter, verteidigen sie diese mit allen Mitteln.
      Am Dienstag vergangener Woche führte die Polizei bei Volkswagen in Wolfsburg eine Razzia wegen überhöhter Betriebsratsgehälter durch. Bewaffnete Polizeibeamte durchsuchten mehrere Stunden lang Vorstandsbüros sowie Räume des Betriebsrats und der Rechtsabteilung. Laut Staatsanwaltschaft wurden auch vier Privatwohnungen durchsucht, „die nichts mit VW zu tun haben“. Grund seien „Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber der Presse. (…) Die Ermittlungen richteten sich damals wie heute nicht gegen die Betriebsräte, sondern gegen die Personalmanager, die die Gehälter genehmigen und traditionell von der IG Metall berufen werden. Die Anklage scheiterte schließlich am Landgericht Braunschweig, das der korrupten Zusammenarbeit von Konzern und Betriebsräten Ende September 2021 seinen richterlichen Segen erteilte und die vier angeklagten VW-Manager vom Vorwurf der Untreue freisprach. VW hatte den betroffenen Betriebsräten nach internen Schiedsverfahren bereits ab Frühjahr 2019 wieder hohe Gehälter bezahlt. Laut Handelsblatt soll die jüngste Durchsuchung diesem Umstand gegolten haben. Denn Anfang des Jahres hatte der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig gekippt. Es muss die Verfahren gegen die vier freigesprochenen Personalmanager neu aufrollen. Nach dem Urteil des BGH kürzte VW erneut mehreren Dutzend Betriebsräten die Gehälter. Viele klagten dagegen vor Arbeitsgerichten. Diese haben bisher in 16 von 17 Fällen zugunsten der Betriebsräte entschieden und deren hohen Gehälter gerechtfertigt. Ein Sprecher des VW-Betriebsrat kommentierte das mit den Worten: „Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann,“ und forderte die Bundesregierung auf, diesen Zustand mit einer gesetzlichen Klarstellung zu beenden…“ Beitrag von Dietmar Gaisenkersting vom 3. Oktober 2023 bei wsws externer Link
  • Prozess um Vergütung von Betriebsräten: BGH hebt Freisprüche für VW-Manager auf 
    Die Höhe der Gehälter und Boni für führende Betriebsräte bei VW beschäftigt seit Jahren die Justiz. Am Dienstag hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) Freisprüche für die angeklagten Manager des Automobilkonzerns aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht (LG) Braunschweig zurückverwiesen (Urt. v. 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22). Verhandelt wird dann vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des LG. In dem Verfahren geht es um die Gewährung von Arbeitsentgelt, darunter sowohl fixe Gehaltsbezüge, als auch freiwillige Bonuszahlungen, an freigestellte Betriebsräte. Die zwischen 2011 und 2016 geleisteten Zahlungen an die Arbeitnehmervertreter bewegten sich den Ermittlungen zufolge zwischen 80.000 und 560.000 Euro im Jahr und lagen damit deutlich über dem üblichen Niveau. Der langjährige Betriebsratschef Bernd Osterloh erhielt etwa in bonusstarken Jahren einschließlich seines Gehalts bis zu 750.000 Euro. Die angeklagten Manager gaben die Gehälter und Boni frei. Der Schaden für den Konzern wird mit 4,5 Millionen Euro beziffert. (…) Das Betriebsverfassungsgesetz schreibe ein Begünstigungsverbot für Betriebsräte vor. Die getroffenen Urteilsfeststellungen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen, so das Gericht weiter. Ob das LG einen Vorsatz der Angeklagten auf zutreffender Grundlage verneint habe, könne daher nicht festgestellt werden. Zudem sei die Beweiswürdigung zum Vorsatz der Angeklagten lückenhaft. Das LG hatte hier nur die Einstufung der gezahlten Grundgehälter zugrunde gelegt. Die darüber hinaus gezahlten Boni, die teilweise erheblich über dem Niveau der Gehälter lagen, seien außer Betracht gelassen worden.“ Meldung vom 10.01.2023 in LTO.de externer Link
  • [Nachwehen des Gerichtsurteils zu Osterloh] Juristische Einschätzung: Hohe Gehälter für Betriebsräte auf der Kippe  Knapp 750.000 Euro bekam Ex-VW-Betriebsratsboss Bernd Osterloh in einem Spitzenjahr. So hohe Vergütungen könnten künftig nicht mehr erlaubt sein. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einer Urteilsbegründung hervor. Eine juristische Einschätzung des Landgerichts Braunschweig könnte die in Deutschland übliche Vergütung führender Betriebsräte ins Wanken bringen. Das Gericht hat Zweifel, dass Betriebsratsmitglieder bei VW angemessen bezahlt wurden. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus der Begründung zu einem Urteil vom September 2021 hervor, deren Inhalt jetzt durchgesickert ist. Darin wurden frühere VW-Personalvorstände zwar vom Vorwurf der Untreue wegen angeblich überhöhter Betriebsratsgehälter freigesprochen. Das Gericht schloss sich jedoch der Haltung der Staatsanwaltschaft an, wonach langjährige Betriebsräte nicht auf Augenhöhe mit ihren Verhandlungspartnern auf Unternehmensseite bezahlt werden dürften. Die Gehaltsentwicklung müsse sich an Kollegen aus dem ursprünglichen Job orientieren, nicht an anderen überdurchschnittlich qualifizierten Vergleichspersonen…“ Meldung vom 04.08.2022 im Spiegel online externer Link
    • Dazu Die juristische Presseschau vom 5. August 2022 in LTO.de externer Link: „LG Braunschweig zu VW-Betriebsratsvergütung: Laut spiegel.de ist jetzt die Begründung des Landgerichts Braunschweig für sein Urteil von September 2021 „durchgesickert“. Damals wurden VW-Personalvorstände zwar vom Vorwurf der Untreue wegen überhöhter Betriebsratsgehälter freigesprochen, das Gericht soll sich in der Begründung des Urteils dennoch der Haltung der Staatsanwaltschaft angeschlossen haben, wonach langjährige Betriebsräte nicht auf Augenhöhe mit ihren Verhandlungspartnern auf Unternehmensseite bezahlt werden dürfen. Die Gehaltsentwicklung müsse sich an Kollegen aus dem ursprünglichen Job orientieren. Damit drohe führenden Betriebsräten in Konzernen die Herabstufung auf das Niveau eines normalen Werksarbeiters. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte…“ – es bedeutet dann wohl das Ende der potenziellen traumhaften Karrieren, die immer nur Betriebsräte wahrscheinlich gemacht hätten… 
  • Urteil im Untreue-Prozess: VW-Manager freigesprochen 
    Im Untreue-Prozess wegen der jahrelangen Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Die zuständige Kammer folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte. Der Prozess hatte Anfang September begonnen, elf Zeugen wurden im Zusammenhang mit den Vorwürfen vernommen. (…) Das Gericht entschied über die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. Der Vorwurf der Ankläger: Untreue, teils in besonders schwerem Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. (…) In der Hauptverhandlung ging es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: „Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“…“ Meldung vom 28.09.2021 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu:

    • Von der Fabrikhalle entfremdet. Warum die Gehälter für die VW-Betriebsratsspitze nicht juristisch, aber moralisch zu hoch sind
      Nun ist es richterlich entschieden: Juristisch gesehen waren die Gehälter für die VW-Betriebsratsspitzen nicht zu hoch. Vier Manager waren angeklagt, sie wurden nun vom Verdacht der Untreue freigesprochen. Dabei ging es auch um das Gehalt des VW-Betriebsratsfürsten Bernd Osterloh. Die Sache bewegt sich trotzdem in einem moralischen Graubereich. Denn natürlich ist der Job an der Spitze eines Konzernbetriebsrats stressig und sehr verantwortungsvoll. Schließlich vertritt man dort die Interessen tausender Beschäftigter, man bewegt sich irgendwo zwischen Co-Management und innertrieblicher Opposition zur Konzernspitze, muss so manches ausbügeln, was die Chefs vermasselt haben. Dass man sich da fragt, ob man angemessen bezahlt wird, ist nur menschlich…“ Kommentar von Simon Poelchau vom 28.09.2021 im ND online externer Link
  • Auf Augenhöhe mit den Bossen. Prozess wegen Untreue am Landgericht Braunschweig: Hat VW die Loyalität seiner Betriebsräte erkauft? 
    Am Landgericht Braunschweig wird seit Dienstag eine brisante Frage verhandelt: Hat Volkswagen die Loyalität seiner Betriebsräte erkauft? Mehr als fünf Millionen Euro zuviel sollen an fünf hochrangige Personalvertreter geflossen sein, darunter den ehemaligen Betriebsratschef Bernd Osterloh. Vier Personalmanager müssen sich deshalb nun vor dem Gericht wegen Untreue verantworten. Der Prozess dürfte auch in anderen Unternehmen aufmerksam beobachtet werden. Viele bewegen sich mit übertariflichen Vergütungen von Betriebsräten in einer Grauzone. Denn nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Tätigkeit als Betriebsrat ein Ehrenamt. Wer es ausübt, darf bei der Bezahlung gegenüber vergleichbaren anderen Angestellten weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig vertritt die Auffassung, die Vergütung müsse sich an der Tätigkeit orientieren, die der jeweilige Betriebsrat bis zu seiner Freistellung ausübte. Osterloh etwa arbeitete bis 1990 als »Beanstandungsbeheber« in der Qualitätskontrolle. Nach der Freistellung hätte sich seine Vergütung ähnlich entwickeln müssen wie die seiner früheren Kollegen, argumentieren die Staatsanwälte. Folgt man dieser Auffassung, hat Osterloh etwa im Jahr 2014 bis zu fünfzehnmal mehr eingestrichen als ihm zustand. Die Gehaltsspanne von Osterlohs ehemaligen Kollegen bewegt sich heute zwischen 40.000 und 50.000 Euro pro Jahr. Staatsanwältin Sonja Walther sagte gegenüber dpa, die angeklagten Manager hätten die Kriterien zur Gehaltsbestimmung »bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl das nicht korrekt war«. Dies sei nur durch die Position der Begünstigten im Betriebsrat zu erklären. (…) Die Angeklagten hätten in 26 Einzeltaten »ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht«, so Walther. Es gehe um einen Gesamtschaden von rund fünf Millionen Euro. Vor Gericht verantworten müssen sich die Exvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann, aber auch der aktuelle Personalleiter der Marke VW, Martin Rosik, und sein Vorgänger Jochen Schumm. Erwartungsgemäß sehen sie die Dinge anders als die Staatsanwaltschaft. Blessing: »Ich bin nicht im Ansatz davon ausgegangen, ich könnte Herrn Osterloh und andere unrechtmäßig begünstigen«. Nach Ansicht der Verteidigung blenden die Staatsanwälte aus, dass sich die Mitarbeiter in ihrer Funktion als Betriebsräte weiterentwickelten. (…) Volkswagen selbst ist nicht an dem Prozess beteiligt, bekräftigte aber seine Auffassung, »dass im Zusammenhang mit der Feststellung der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden kann«. Blessings Verteidiger Hanns Feiger schließlich meinte, dass ein solches Verfahren eher vor das Bundesarbeitsgericht gehöre. Dessenungeachtet ist es mit der moralischen Glaubwürdigkeit leitender Beschäftigtenvertreter nicht weit her. Wie das Handelsblatt am Montag berichtete, konnte Osterloh über die Höhe der Gehälter von Betriebsräten mitbestimmen. Er sei Mitglied der Kommission Betriebsratsvergütung gewesen, die entsprechende Vorschläge machte. Und diesen Vorschlägen seien die nun angeschuldigten Personalchefs stets gefolgt. In früheren Jahren hatte sich Osterloh noch von seiner bescheidenen Seite gezeigt. So sagte er im Jahre 2007: »Für mich ist wichtig, mit meinem Gehalt keinen Neid auszulösen.« Wenn ein VW-Mitarbeiter 30.000 oder 50.000 Euro jährlich verdiene, habe er sicher kein Problem damit, »wenn der Betriebsratsvorsitzende das Doppelte verdient«. Wie später herauskam, bezog Osterloh 2014 schon 750.000 Euro Gehalt inklusive diverser Boni…“ Artikel von Bernd Müller in der jungen Welt vom 10.09.2021 externer Link
  • Zu fürstliche Bezahlung? Prozess gegen VW-Manager kommt für Pforzheimer Ex-Porsche-Betriebsratschef Hück zur Unzeit 
    Haben die Firmen Porsche und VW ihre Betriebsrats-Chefs Uwe Hück und Bernd Osterloh allzu fürstlich entlohnt? Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung laufen seit Jahren. Jetzt steht die erste Gerichtsverhandlung an…“ Artikel von Daniel Streib vom 9. Juni 2021 in den Badischen Neuesten Nachrichten externer Link ist leider im Abo, siehe daher:

    • Untreue-Vorwürfe gegen Ex-VW-Personalmanager: Prozess startet im September
      Das Braunschweiger Landgericht will prüfen, ob ehemalige VW-Führungskräfte jahrelang überzogene Gehälter an leitende Betriebsräte genehmigten. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von mehr als fünf Millionen Euro aus. Der coronabedingt verschobene Untreue-Prozess gegen drei ehemalige und einen aktuellen Personalmanager des VW-Konzerns soll nun am 7. September beginnen. (…) Im Fall der vier Personalmanager geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass VW durch überhöhte Vergütungen an einflussreiche Belegschaftsvertreter einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro erlitt. Dies habe den Gewinn und so auch Ertragssteuern unzulässig gemindert. Zumindest indirekt schwingt außerdem der Verdacht mit, man habe sich so das Wohlwollen der Arbeitnehmerseite „erkaufen“ wollen. Das Gericht setzte zunächst elf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Ein zusätzliches Beihilfeverfahren gegen Ex-VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh – inzwischen als Personalchef zur Nutzfahrzeug-Holding Traton gewechselt – ruht derweil. Es war zuvor abgetrennt worden…“ dpa-Meldung vom 10.06.2021 bei autohaus.de externer Link – etwas verspätet, da erst durch den Thread von arbeitsunrecht am 16. Juni 2021 externer Link davon erfahren: „Haben #VW-Personaler 5 Millionen Euro an besonders geschmeidige VW-Betriebsratsmitglieder gezahlt? Kein Wunder, dass bei VW ein Arbeiter sterben kann, dennoch weiter gearbeitet wird und Nachfragen unbeantwortet bleiben. Wer wählt solche Leute?!…“
  • Volkswagen zahlt Betriebsräten Millionen – alle Beteiligten Mitglieder der Vergütungskommission! 
    Volkswagen zahlt seinen Betriebsräten Millionensummen. Allein der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh erhielt in den fünf Jahren von 2011 bis 2016 über 3 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat daher jetzt gegen vier VW-Manager Anklage wegen Untreue, beziehungsweise schwerer Untreue erhoben. Diese vier Personalverantwortlichen sollen in dem untersuchten Zeitraum mehr als fünf Millionen Euro an überhöhten Gehältern und Boni an die Betriebsräte zur Zahlung angewiesen haben. Angeklagt ist allerdings nicht VW. Angeklagt sind die vier Vorstände, bzw. Ex-Vorstände, die VW mit ihrer Festlegung der Betriebsratsgehälter einen Schaden von 5 Millionen Euro  zugefügt haben sollen. (…) Die vier Angeklagten haben alle Anschuldigungen zurückgewiesen und offensichtlich auch darauf hingewiesen, dass sie sich bei der  Entscheidung über die jeweilige Eingruppierung und Gehaltsanhebung an  die Vorschläge der so genannten „Kommission Betriebsratsvergütung“  gehalten hätten. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die vier dieser Kommission selbst angehörten. Die größten Profiteure sollen fünf Betriebsräte gewesen sein, allen voran der Betriebsratschef Osterloh. Allein er soll in den untersuchten fünf Jahren 3,125 Millionen Euro erhalten haben. Pikanterweise war er auch Teil der Vergütungskommission, die über sein Gehalt entschied.“ Artikel von Dietmar Gaisenkersting vom 16. November 2019 im Autoarbeiter Newsletter auf wsws.org externer Link
  • Untreueverdacht wegen Betriebsratsgehältern: Staatsanwaltschaft klagt weitere VW-Manager an 
    “… Stimmten Spitzenmanager von Volkswagen unrechtmäßig hohen Bezügen für Betriebsräte zu? Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft vier früheren und amtierenden Topmanagern genau das vor und hat sie wegen Untreue angeklagt. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Die niedersächsische Justiz geht dem Fall seit 2016 nach. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben“, schreiben die Ermittler. Hierdurch sei dem VW-Konzern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. (…) Als Reaktion auf die mutmaßlich zu hohen Betriebsratsgehälter hat Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze will so ihr Leitungspersonal vor weiteren Risiken schützen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte der damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche Klärung anzustreben. Vorausgegangen waren umfassende Durchsuchungen von Steuerfahndern.“ dpa-Meldung vom 12.11.2019 beim Spiegel online externer Link
  • Gehaltskürzung für VW-Betriebsrat – Scheinheiligkeit und Selbstgerechtigkeit
    „Vorsorglich hat VW die Gehälter der Betriebsratsmitglieder gekürzt, da den ManagerInnen, die diese Bezüge veranlassen, möglicherweise Strafen drohen und man sich unbedingt rechtskonform verhalten wolle. Betriebsratsboss Osterloh hat sein bisheriges Einkommen von rund 290.000 Euro (ohne Prämien) noch mal betriebsöffentlich verteidigt. Unter anderem hätte er Managerfähigkeiten und er arbeite auch regelmäßig 70 Stunden (Die Zeit online, 22. Dezember). (…) Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt (Spiegel online, 15.11.17). Sie ermittelt nicht gegen Osterloh, sondern gegen VW. Das ist richtig insofern, dass es die Managementspitze ist, die besticht. Es sind die Vorstände, die die Millionen locker machen – Millionen, die zuvor aus allen Ecken des Konzerns und aus den Zulieferbetrieben herausgepresst wurden. Offensichtlich halten sie diese Summen für gut angelegt. Mit Osterloh stimmte der Betriebsrat jedem Sparprogramm der Konzernführung zu, allerdings darauf bedacht, dass die Milliarden vor allem von den LeiharbeiterInnen, Fremdfirmen und Zuliefern kommen und die eigene Stammbelegschaft soweit als möglich geschont wird. Zuletzt verweigerte er den seit einem Jahr unter schwierigsten Bedingungen kämpfenden LeiharbeiterInnen bei VW in Changchun (VR China) die Unterstützung (…) Auch wenn die Korruption vom Kapital kommt, bezahlt haben diese Millionen also nicht wirklich die Vorstände, sondern die ArbeiterInnen bei VW, egal ob Stammbelegschaft oder LeiharbeiterInnen…“ Beitrag von Frederik Haber vom 1. Januar 2018 aus Infomail 980 bei ArbeiterInnen-Macht externer Link
  • VW-Betriebsräte: Zu viel Geld zeugt von zu viel Nähe zu den Mächtigen 
    „… Bernd Osterloh, der Betriebsratschef von Volkswagen, hat sich in diesem Jahr heftig aufgeregt über „aus dem Lot geratene“ Gehälter und Boni von Managern. Viele Konzernvorstände kassieren inzwischen hohe Millionenbeträge. Das verletze das „allgemeine Gerechtigkeitsempfinden“, rügte Osterloh in einer gemeinsamen Erklärung mit Kollegen aus anderen Unternehmen wie BMW und Daimler. Aus dem Lot geraten ist allerdings auch, was manche Betriebsräte einstreichen, allen voran Osterloh selbst. Der hat in seinem, finanziell betrachtet, besten Jahr bei VW 750 000 Euro bekommen, 200 000 Euro Grundgehalt plus Bonuszahlungen. Jetzt tritt der VW-Vorstand auf die Bremse. An Osterloh gehen plötzlich nur noch 96 000 Euro Gehalt im Jahr, Boni sind vorerst ausgesetzt. Das geschieht nicht aus besserer Einsicht, sondern weil Staatsanwälte den Konzern verdächtigen, den Betriebsratschef zu gut zu bezahlen. Gegen Osterloh wird nicht ermittelt, aber er hat genommen, was VW ihm gegeben hat. Er hätte gut daran getan, weniger zu nehmen. Nicht nur des allgemeinen Gerechtigkeitsempfindens wegen. Osterloh rechtfertigt sein hohes Salär auch damit, dass ihm „Managementqualitäten“ zugeschrieben würden. In der Tat gilt bei VW der Betriebsratschef als Co-Manager. Osterlohs Job ist es aber, die Belegschaft zu vertreten. (…) Im Kontrollgremium hätte der sonst so streitbare Gewerkschafter mit seinen Kollegen von der IG Metall und dem Land Niedersachsen als einem der Hauptaktionäre längst durchsetzen können, dass VW von Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn wegen der Abgasaffäre Schadenersatz fordert. Sollte Winterkorn von den manipulierten Schadstoffmessungen nichts gewusst haben, wie er behauptet, dann hätte er keine Ahnung gehabt, was im Unternehmen passiert. Das hätte Osterloh rügen können, stattdessen hat er Rücksicht auf vermeintliche Managerkollegen genommen – wohl, weil er sich blenden lässt von seiner angeblich übergroßen Bedeutung. Das ist zu viel Nähe zu den Mächtigen im Konzern. Und zu viel Geld für einen Betriebsratschef…“ Kommentar von Klaus Ott vom 26. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Untreueverdacht VW kürzt Betriebsratsgehälter rückwirkend 
    Mitte November durchsuchten Staatsanwälte und Steuerfahnder Büros der VW-Führungsspitze. Der Verdacht: zu hohe Saläre für einzelne Betriebsräte. Nun reagiert VW. (…) Bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung werde Volkswagen „die Vergütung eines kleinen Kreises von Betriebsräten vorläufig anpassen“, teilte Vorstandschef Matthias Müller mit. Es handle sich um eine rein vorsorgliche Maßnahme. Damit bekommt ein Teil der Betriebsräte zunächst weniger Geld. Müller zufolge werden diesen Betriebsratsmitgliedern bis zu einer endgültigen Klärung Vergütungen nur bis zur obersten tariflichen Vergütungsstufe ausgezahlt. Zugleich verwies er darauf, dass mehr als 90 Prozent der VW-Betriebsratsmitglieder nach Tarif bezahlt würden und damit von dieser Änderung nicht betroffen seien…“ Agenturmeldung vom 22.12.2017 beim Spiegel online externer Link – siehe dazu:
  • 750.000 Euro für einen Betriebsrat? Da muss sich die IG Metall nicht wundern, wenn ihr die Mitglieder weglaufen 
    Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun auch strafrechtlich gegen die Unternehmensführung der Volkswagen AG wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt, gerät das Vergütungsmodell der obersten Betriebsräte des Konzerns nun auch in die öffentliche Kritik. Und das ist auch bitter nötig, denn nicht nur die teils abstruse Höhe der Bezüge, sondern vor allem die Gehaltsstruktur der Top-Betriebsräte im VW-Konzern ist ein echter Skandal. Wenn Betriebsräte, deren Aufgabe die Vertretung der Mitarbeiterinteressen ist, jährlich eine halbe Million Euro Prämie bekommen, wenn die Renditen stimmen, dann ist dies gleich in mehrfacher Hinsicht ein Fall von Untreue. Wie kann die IG Metall einem Vergütungsmodell für ihre eigenen Spitzenfunktionäre zustimmen, das Boni dafür vorsieht, dass die Betriebsräte nicht die Interessen der Arbeitnehmer, sondern die Interessen der Unternehmenseigner vertreten? (…) Aufgrund der Ermittlungen hat die Unternehmensspitze nun reagiert und Osterloh sowie 14 weitere leitende Betriebsräte erst einmal in die höchste tarifliche Gehaltsstufe „heruntergestuft“. Nun liegt deren Grundgehalt bei rund 96.000 Euro. Ob dies für einen Funktionär, der als Arbeitnehmervertreter im Vorstand eines Dax-Konzerns sitzt, nun angemessen oder vielleicht doch zu wenig ist, dürfte ein interessantes Diskussionsthema sein. Doch darum soll es hier nicht gehen. Der eigentliche Skandal ist eine andere Zahl. In „besseren Jahren“ soll der VW-Betriebsratschef nämlich inklusive der erfolgsabhängigen Boni auch schon mal 750.000 Euro verdient haben. Und auch hier ist weniger die Höhe an sich – die in diesem Falle jedoch ganz sicher nicht mehr zu rechtfertigen ist -, sondern die Gehaltsstruktur der eigentliche Skandal. 500.000 Euro dieser Summe stammen nämlich aus „erfolgsabhängigen“ Boni. (…) Wenn VW die Löhne kürzt, steigt der Gewinn und damit die erfolgsabhängigen Boni der oberen Betriebsräte. Steigen die Löhne, sinkt der Gewinn und Bernd Osterloh und Co. müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Da Osterloh als oberster Vertreter der Mitarbeiter im Präsidium des Aufsichtsrats bei strittigen Themen sein Veto einlegen kann, hat er dazu auch die Macht. (…) Den Konzerneignern hat Osterloh also zweifelsohne schon sehr viel Geld eingebracht – weit mehr als die in diesem Zusammenhang schon fast läppischen Boni. Man könnte es auch Untreue gegenüber den Arbeitnehmern nennen. Was sagt eigentlich die IG Metall dazu?Artikel von Jens Berger vom 22. Dezember 2017 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Verdacht auf Untreue und Steuerhinterziehung: Büros von VW-Managern durchsucht – Betriebsräte begünstigt? 
    Die Staatsanwaltschaft nimmt die Konzernführung ins Visier. Diesmal geht es nicht um den Abgasskandal – sondern um die Bezahlung von Arbeitnehmervertretern. Der große Einfluss des Betriebsrats auf die Geschicke des VW-Konzerns hat Bernd Osterloh, den Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretung, zum Millionär gemacht. In besonders guten Jahren kassierte Osterloh bis zu 750000 Euro, hinzu kamen – zum Beispiel im vergangenen Jahr – gut 250000 Euro für sein Aufsichtsratsmandat. Letztere überwies der 61-Jährige, wie bei der IG Metall meist üblich, an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Es blieben ihm in der Branche beispiellos üppige Bezüge. Ob sie zu hoch sind und bei VW alles mit rechten Dingen zugeht, beschäftigt schon seit einigen Monaten die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Sie geht dem „Anfangsverdacht der Untreue“ nach. Am Mittwoch gipfelten die Ermittlungen in einer Razzia (…) Es steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum: Wenn VW Osterloh zu viel Geld gezahlt hat, könnte das Unternehmen auch zu hohe Betriebsausgaben angesetzt und damit zu wenig Steuern gezahlt haben. (…) „Wir gehen ebenso wie Volkswagen unverändert davon aus, dass das vom Unternehmen festgelegte Gehalt von Bernd Osterloh im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht“, ergänzte ein Betriebsrats-Sprecher. In Wolfsburg wird argumentiert, Osterloh übernehme in herausragender Weise Verantwortung für die Belegschaft und den gesamten Konzern und müsse deshalb auch entsprechend bezahlt werden…“ Artikel von Henrik Mortsiefer vom 15.11.2017 beim Tagesspiegel online externer Link

    • ManagerMagazin online schreibt dazu am 15.11.2017 externer Link unter dem Titel „Vergütung des VW-Betriebsratschefs in der Kritik: Razzia bei Volkswagen wegen Luxus-Gehalt für Osterloh“: „… Der Betriebsrat hatte erklärt, Osterloh sei korrekt eingruppiert worden. Die Vergütung für freigestellte Betriebsräte richtet sich nach dem Gehalt, das bei vergleichbarer Laufbahn und Verantwortung in einem Unternehmen gezahlt wird. Der Betriebsratschef selbst gelte weiterhin als Zeuge, nicht als Beschuldigter, ergänzte der VW-Sprecher. Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Strafanzeige. (…) [Sprecher des Konzernbetriebsrats:] „Hätte er zuletzt das Angebot, Personalvorstand des Konzerns zu werden, angenommen, wäre seine Vergütung heute um ein Vielfaches höher.“ Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiterhin für die Belegschaft einzusetzen…“ Die Frage ist wie immer, ob sich dabei ein Unterschied bemerkbar macht…
  • Betriebsrat, nicht Volksrat
    „Der Spiegel macht sich Sorgen um die Vergütungshöhe von Betriebsräten. Aber leider nur im Zusammenhang mit VW und ohne jeden sachlichen Zusammenhang mit der Funktion eines Betriebsrates. Blickt da Neid durch? (…) Eines kann man schon von vornherein sagen: an Produktivitätsentwicklungen sind die Vergütungen in den betrieblichen Top-Etagen nicht geknüpft. Es muss also ein interessanter innerbetrieblicher Selbstfindungsprozess sein, der zu „Eingruppierungen“ von Spitzenpersonal in der Gehaltstabelle führt. Dabei können wir zunächst sowohl den Managern wie auch den Konzernbetriebsräten positiv unterstellen, dass sie für das Unternehmen in dem sie tätig sind, nur das Beste wollen. Was auch immer das ist. Denn beide Gruppen sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. (…) Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass das, was dem Wohl des Unternehmens dient, auch automatisch dem Allgemeinwohl dient. Da ist der Fall VW nun in der Tat ein prächtiges Beispiel…“ Kommentar von Hardy Koch vom 19. Mai 2017 bei Makroskop externer Link. Der Kommentar bezieht sich auf den Beitrag „Untreue-Ermittlungen bei VW – Ausgang unklar, Schaden gewiss“ von Kristina Gnirke und Michael Kröger vom 15. Mai 2017 bei Spiegel online externer Link
  • VW-Betriebsrat-Chef Osterloh erhält bis zu 750.000 Euro im Jahr
    Dass die Betriebsratsvorsitzenden großer Konzerne unverschämt viel Geld verdienen, ist ein offenes Geheimnis. Dennoch überraschen die konkreten Zahlen, die hin und wieder an die Öffentlichkeit gelangen, immer wieder. So auch jetzt, nachdem bekannt geworden ist, mit welchem Salär der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des VW-Konzerns, Bernd Osterloh, bedacht wird. Sein Grundgehalt von rund 200.000 Euro im Jahr ist durch Boni auch schon mal auf 750.000 Euro gestiegen, das sind 62.500 Euro im Monat. (…)  Als Osterloh 2005 die Nachfolge Volkerts antrat, betonte er, bei ihm gelte das „Prinzip der gläsernen Kasse“. Sein Gehalt bezifferte er zu diesem Zeitpunkt auf 6500 Euro brutto monatlich oder 78.000 Euro im Jahr. Das dürfte das „normale“ Gehalt als „einfacher Betriebsrat“ gewesen sein, bevor er ein Jahr zuvor Stellvertreter Volkerts geworden war. Bereits 2008 äußerte sich Osterloh erneut über sein Gehalt. Es war innerhalb von drei bis vier Jahren auf 120.000 Euro gestiegen. Weitere sieben Jahre später betrug das Grundgehalt bereits 200.000 Euro – auch ohne Boni eine Gehaltssteigerung von 256 Prozent in zwölf oder dreizehn Jahren. Mit Boni „lag mein Jahresgehalt einmal bei rund 750.000 Euro“…“ Artikel von Dietmar Henning vom 16. Mai 2017 bei World Socialist Web Site externer Link mit interessanten Hintergründen zu den Personal-Vorständen, die traditionell auf Vorschlag der Gewerkschaft IG Metall ernannt werden, sowie zur Rolle der IG Metall bei VW…
  • VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sagt im Interview: „Ginge es mir ums Geld, wäre ich nicht mehr Betriebsratschef“
    „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Personalverantwortliche des Volkswagen-Konzerns. Hintergrund ist der Vorwurf, Betriebsratschef Bernd Osterloh werde zu gut bezahlt…“ Osterloh selbst dazu: “ „Ich habe keine Lust auf ein Versteckspiel.“…“ Interview von Armin Maus vom 12. Mai 2017 bei der Braunschweiger Zeitung online externer Link (um den Inhalt vollständig lesen zu können, benötigt man einen kostenpflichtigen Zugang)
  • Wir erinnern an die VW-Affäre 2005 im LabourNet-Archiv. Dazu unsere damaligen Unzitate:
    • Unzitat des Tages 15.7.05: Auf den Belegen, die Gebauer abgezeichnet hat stand: „Im Interesse des Unternehmens vom Gesamtbetriebsrat ausgegeben.
    • Unzitat des Tages 13.7.05:„Dennoch würde ich nicht von »Co-Management« sprechen, sondern von qualifizierter Mitbestimmung“ Uwe Fritsch, Betriebsratsvorsitzender im Volkswagen-Werk Braunschweig, im Interview von Daniel Behruzi in junge Welt vom 13.7.05
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=116447
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