Arbeitslosigkeit: Vier von zehn Leiharbeitern rutschen direkt in Hartz IV
„Fast 130.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos wurden, erhielten keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Stattdessen rutschten sie direkt in den Hartz-IV-Bezug. Ursache sind die gesetzlichen Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Für die 24 Monate vor Eintreten der Erwerbslosigkeit müssen die Betroffenen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von mindestens einem Jahr nachweisen, um die gegenüber Hartz IV vergleichsweise hohe Arbeitslosenversicherungsleistung in Höhe von 60 Prozent (für Kinderlose) oder 67 Prozent (mit unterhaltspflichtigen Kindern) des vorangegangenen Nettoeinkommens zu erhalten. (…) Eben dieser Nachweis gelingt vielen Leiharbeitnehmern nicht, da in der Branche kurze Beschäftigungszeiten eher die Regel als die Ausnahme sind: Knapp ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse enden bereits innerhalb von 30 Tagen, weitere 19 Prozent vor Ablauf von drei Monaten. Bei solcher Fluktuation binnen zweier Jahre auf zwölf Arbeitsmonate zu kommen, ist keine Kleinigkeit. In der Folge waren 2016 genau 129.516 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer unmittelbar nach dem Verlust ihres Jobs auf Hartz IV angewiesen. Das entspricht 38 Prozent aller Leiharbeitskräfte, die sich im vergangenen Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erwerbslos meldeten. Wie extrem hoch dieser Anteil ist, verdeutlicht eine zweite Zahl: Jeder vierte der insgesamt 509.268 Menschen, die 2016 sofort nach dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse Hartz-IV-Leistungen erhielten, war zuvor als Leiharbeitskraft beschäftigt. Dabei sind gerade einmal 2,7 Prozent aller Beschäftigten auf Verleihbasis tätig…“ Beitrag von Stefan Sauer vom 28. April 2017 bei der Berliner Zeitung online