- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
dju/ver.di kritisiert Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen – Verleger verweigern soziale Verantwortung
„Mit scharfer Kritik und Empörung reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GRV) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). (…) 2010 hatte ver.di gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband nach jahrelangen Verhandlungen Gemeinsame Vergütungsregeln mit dem BDZV für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen. In der Realität halten sich viele Verlage jedoch nicht einmal an diese Mindestvergütungen. Durch das novellierte Urhebervertragsrecht, das am 1. März 2017 in Kraft tritt, sollte versucht werden, die Einhaltung der Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Das Verhalten der Zeitungsverleger bestätigt nun die bereits im Gesetzgebungsverfahren von ver.di geäußerten Befürchtungen. Das neue Gesetz enthält zu viele faule Kompromisse zugunsten der Verleger. Dies nutzt der BDZV nun schamlos aus.“ dju-Pressemitteilung vom 28. Februar 2017