Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern: Forscher empfehlen Reform der Hartz-IV-Sanktionen
„Wenn junge Menschen ein Jobangebot des Arbeitsamts verweigern, werden schnell ihre Leistungen gekürzt. Das kann bis zur Obdachlosigkeit führen. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit hat eine Überarbeitung der strengen Strafen für junge Hartz-IV-Bezieher empfohlen, die Jobangebote nicht annehmen oder Terminen beim Arbeitsamt grundlos fernbleiben. Die Sanktionen für junge Arbeitslose unter 25 Jahren führen bei den Betroffenen zu unterschiedlichen Reaktionen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekannt gab: Manche unter 25-Jährige würden durch die Strafen wie zum Beispiel Leistungskürzungen dazu motiviert, Arbeit zu suchen. Andere aber würden sich so auch komplett aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. (…) Die IAB-Studie plädiert für eine „Reform des Sanktionssystems, die sehr einschneidende Leistungsminderungen durch Sanktionen vermeidet, aber Anreize zur Arbeitsuche aufrechterhält“. Außerdem solle es auch bei wiederholten Verstößen eine Obergrenze für die verhängten Strafen geben. Gerade alleinlebende Hartz-IV-Empfänger hätten niemanden, der ihnen sonst mit Geld für den täglichen Bedarf aushelfen könnte. So kommt es im Moment bei Sanktionen noch zu teilweise erheblichen Einschränkungen der Lebensbedingungen für junge Arbeitslose – etwa durch eingeschränkte Ernährung, Abschalten von Strom und Gas wegen nicht bezahlter Rechnungen und Wohnungsprobleme bis hin zur Obdachlosigkeit. Allerdings habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits ähnliche Vorschläge gemacht: Das Land Bayern habe aber nicht zugestimmt, weshalb die Vorschläge nicht ins Gesetz aufgenommen wurden.“ Artikel vom 8. Februar 2017 bei der Zeit online . Siehe dazu:
- Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern: Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen.
Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 8.2.2017 und dort die Studie