- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
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- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
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- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
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- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
- Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
- Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein
- Ärzteschaft
- Gesundheitswesen allgemein
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- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen in diversen Kliniken
- Konflikte und Arbeitskämpfe in diversen Kliniken
- Rettungsdienste
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[Marseille-Kliniken] „Klatsche für Naujoks und Wallisch“
„Zufriedene Gesichter auf Seiten der Kläger, versteinerte Mienen auf der Bank der Marseille-Kliniken. Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm wies die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom Juni 2016 zurück und gab dem Betriebsrat recht, Beschwerde ausgeschlossen. (…) Aus der Akte erschlossen sich den Richtern des LAG die Gründe für die Kündigung nicht, zwischen den Zeilen schon. Denn seit zweieinhalb Jahren versuchen Vorstand und Geschäftsführung von Marseille die beiden einzigen Betriebsräte der Holding zu zerschlagen, weil sie sich der Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems widersetzen. Sie befürchten Nachteile für die Beschäftigten und verlangen nichts Unmögliches, eine Betriebsvereinbarung zum Datenschutz. Das war der Chefetage zu viel. Der Konzern soll zukünftig schließlich mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Software im ambulanten und stationären medizinischen Bereich Geld verdienen. Da sind Betriebsräte, die den Datenschutz für Beschäftigte im Blick haben, offenbar im Weg. Das Management engagierte den berüchtigten Düsseldorfer Anwalt Helmut Naujoks und seitdem herrscht in zwei Altenheimen Krieg. Es folgten Abmahnungen, nächtliche Drohanrufe, Observationen, Kündigungen. Doch Helene B., Betriebsratsvorsitzende des Bochumer Pflegeheims Barbaraneum, sowie Jörg K., Betriebsratsvorsitzender des Herner Pflegeheims Flora Marzina, und dessen Stellvertreter Juri S., gegen die sich die Angriffe bisher richteten, bewiesen Stehvermögen und ließen sich nicht einschüchtern…“ Bericht vom 25. Januar 2017 bei work-watch . Siehe dazu:
- Marseille-Kliniken: Naujoks und Wallisch verlieren vor LAG Hamm. Jetzt droht Demontage des Betriebsrats durch finanzielle Austrocknung – Eine Kritik der üblichen Abfindungs-Routine
„Laut eines Berichts der regierungsnahen NGO Work-watch / fair im Betrieb scheiterte das Management der Marseille-Kliniken vor dem LAG Hamm auf recht spektakuläre Weise mit haltlosen Kündigungsversuchen gegen zwei engagierte Betriebsratsvorsitzende aus Bochum und Herne. Das ist erstmal eine gute Nachricht. Doch leider droht die Zermürbungsstrategie, die das Marseille-Management mit Hilfe des berüchtigten Union Busters Helmut Naujoks in Gang setzte, (2) doch noch zum Erfolg zu kommen. Denn Betroffene drohen durch vorenthaltenen Lohn finanziell auszutrocknen. Nun stehen Abfindungen im Raum…“ Kommentar vom 2. Februar 2017 von und bei aktion ./. arbeitsunrecht . Wichtig dabei: „… Beim Kampf gegen Union Busting geht es darum, demokratische Verhältnisse in Betrieben durchzusetzen. Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, kampferprobte Beschäftigte und Identifikationsfiguren der Belegschaft im Betrieb zu halten und zu stabilisieren. Wenn Kollegen aufgrund von Maßregelungen der Unternehmerseite in finanzielle Nöte kommen (in diesem Fall Hartz IV-Bezug), muss ihre Gewerkschaft einspringen. Dafür gibt es in jeder DGB-Gewerkschaft gesonderte Kassen, eindeutige Regeln und klare Beschlusslagen. (In der ver.di-Satzung ist die Gemaßregelten-Unterstützung in §17 verankert.) Solche Unterstützungs-Kassen sind nicht weniger als der historische Ursprung und der absolute Kern einer jeden Gewerkschaft! Das vorgestreckte Geld können sich die Betroffenen mit Hilfe der Gewerkschaft zudem vom Arbeitgeber zurück holen. (…) Deshalb ist eine auf Abfindungen ausgerichtete Strategie in Union Busting-Fällen abzulehnen – auch wenn diese Art der Konfliktbeilegung zum eingeschliffenen Schema vieler Gewerkschaftssekretäre gehört, das aus den den goldenen Zeiten des rheinischen Kapitalismus tradiert wurde. Doch diese Zeiten sind lange vorbei.„