Wie hoch muss ein Grundeinkommen sein? Oder: Das Regelsatzdesaster
„Der Streit um die Höhe des Regelsatzes bei den Grundsicherungen verdeckt, dass dessen Berechnungsmethode grundsätzlich fragwürdig ist. Deswegen werden alternative Möglichkeiten, das Existenz- und Teilhabeminimum in Deutschland zu bestimmen, aufgezählt und Höhen benannt: Armutsrisikogrenze, Warenkorb, Pfändungsfreigrenze und BAföG-Rückzahlungsbefreiung. (…) Die Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums mit der Statistikmethode ist ein sozialpolitisches Desaster. Dieses „Existenzminimum“ sagt nichts über eine nötige Bedarfsdeckung aus. Die Ermittlungsmethode erfasst lediglich die Ausgaben willkürlich festgelegter Referenzgruppen. Der daraus regierungsamtlich ermittelte Regelsatz (409 Euro netto monatlich) ergibt sich faktisch aus Ableitungen von Ausgaben der Armen, materiell Unterversorgten und Abgehängten. (…) Das Minimum, was ein Mensch, der derzeit in Deutschland lebt, monatlich zur Sicherung seiner Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe braucht, beträgt mindestens 1.076 Euro netto. Entsprechend der Pfändungsfreigrenze ist es eher mit rund 1.150 Euro netto zu beziffern. Mit diesem Minimum ist natürlich die derzeitige Situation hinsichtlich der mit Geld zu finanzierenden Güter und Dienstleistungen abgebildet. Im Falle der Einführung bzw. des Ausbaus von kosten- bzw. gebührenfreien Zugängen zu diesen Gütern und Dienstleistungen, ist ein geringerer Geldbetrag zur Deckung des Existenz und Teilhabeminimums nötig.“ Beitrag von Ronald Blaschke vom 27. Januar 2017 beim Netzwerk Grundeinkommen