Ausweiskopie von Antragsteller und Beistand: Das Jobcenter Offenbach (Stadt) und der Umgang mit Personalausweisen – eine Beschwerde beim Hessischen Sozialminister und beim Hessischen Datenschutzbeauftragten
„Die MainArbeit, das kommunale Jobcenter der Stadt Offenbach, pflegt nach glaubwürdigen Berichten von „KundInnen“ sowie von Beiständen und Bevollmächtigten einen eigenen, nicht immer der Rechtslage entsprechenden Umgang mit Personalausweisen. Dies war Ergebnis einer gut besuchten Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 14.11.2016 in Offenbach. Aus Beiträgen von Betroffenen, aber auch von Beiständen und Bervollmächtigten sowie von IntegrationsberaterInnen und VertreterInnen örtlicher Gewerkschaften ging hervor, dass die Praxis des Jobcenters Stadt Offenbach vermutlich nicht immer datenschutzkonform ist. Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, sich am 20.11.2016 an den Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner und den Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch zu wenden…“ Beitrag von und bei den Datenschützern Rhein Main vom 21. November 2016 . Dort heißt es u.a.:
- „… Da das SGB II, die zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, im vorstehenden Katalog der Ausnahmetatbestände nicht benannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass das Kopieren oder Scannen von Personalausweisen in Jobcentern rechtswidrig ist. Dass diese Praxis aber nicht nur im Jobcenter MainArbeit gepflegt wird macht eine Zuschrift deutlich, die bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main einging…„