Sanktionen auch in der Arbeitslosenversicherung: Sperrzeiten treffen Hunderttausende

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) Im Vergleich mit dem Hartz-IV-System ist der Anteil der Leistungsempfänger, bei denen die Zahlung zeitweise ausgesetzt wurde, in der Arbeitslosenversicherung deutlich höher. 2015 erhielten drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher im erwerbsfähigen Alter mindestens eine der so genannten Sanktionen, das Pendant zu den Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung. (…) Mit einem Anteil von 66 Prozent dauert die große Mehrheit der Sperrzeiten lediglich eine Woche (Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsuchendmeldungen), allerdings auch mehr als jede vierte Sperrzeit drei Monate. Die dreimonatigen Sperrzeiten entfallen hauptsächlich auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund. Ausgesetzte Zahlungen von zwei, drei oder sechs Wochen hingegen sind mit insgesamt sechs Prozent vergleichsweise selten.“ Beitrag vom 28. Oktober 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt externer Link

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