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Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder
Dossier
„Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat die Kündigung der Entgelttabellen des Tarifvertrags für die Länderbeschäftigten (TV-L) zum 31. Dezember 2016 einstimmig beschlossen. Das betrifft Verwaltungsangestellte, Krankenschwestern und -pfleger, Straßenwärter/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Beschäftigte im Küstenschutz und viele andere Beschäftigte bei den Ländern. Im nächsten Schritt werden am 14. Dezember die Forderungen für die Tarifrunde 2017 festgelegt. Die ver.di-Mitglieder in den Betrieben und Dienststellen sind jetzt dazu aufgerufen, ihre Forderungen und deren Durchsetzung zu diskutieren. Dafür lädt ver.di zu regionalen und örtlichen Konferenzen ein…“ ver.di-Tarifnachricht vom 24. Oktober 2016 : „Mitgliederbefragung läuft jetzt: Weichen für die Tarifrunde der Länderbeschäftigten gestellt“. Siehe auch auch die ver.di-Sonderseite zur Tarif- und Besoldungsrunde der Länder 2017 und diejenige der GEW und nun alle Infos zum Ergebnis der Tarifrunde TV-L 2017 , sowie hier dazu:
- [Hessen] Freie Fahrt dank Tarifvertrag
„Hessens Landesbeschäftigte können im kommenden Jahr umsonst den Nahverkehr nutzen. Das fordert Verdi nun auch für Kommunen und autonome Universitäten. (…) So vereinbarten beide Seiten, dass die rund 45.000 Landesbeschäftigten den öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen kostenlos nutzen dürfen. Zunächst gilt das für 2018. Auch die etwa 90.000 Beamten des Landes sollen das Hessen-Ticket bekommen. Knapp 20 Euro pro Monat und Beschäftigten soll das Land dafür dem Vernehmen nach an die Verkehrsverbünde überweisen. Geht es nach dem Willen von Verdi, wird es dabei nicht bleiben. Die Gewerkschaft fordert, dass auch die 110.000 Angestellten und 9.000 Beamten der hessischen Kommunen von der Freifahrt profitieren. Da sich viele Städte und Gemeinden das nicht leisten können, soll das Land die Mehrkosten übernehmen. »Wir fordern die Landesregierung auf, den Kommunen mit Zuschüssen zu helfen«, so die Verdi-Sekretärin Rebecca Liebig vergangene Woche in einer Mitteilung. Zuvor hatte der hessische Städtetag angekündigt, mit den Verkehrsverbünden Gespräche zum Thema aufnehmen zu wollen. Das hessische Innenministerium erklärte hingegen, das Land führe nur Tarifverhandlungen für seine Beschäftigten und sei für die Angestellten der Kommunen nicht zuständig. Diese Haltung sei »weder hilfreich noch zielführend«, kritisierte Gewerkschafterin Liebig. »Die Kommunen können ein Angebot, wie es das Land seinen Beschäftigten gemacht hat, nur unterbreiten, wenn sie dafür auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.« Die Landesregierung müsse in dieser Frage politisch gestalten. Nicht weniger verfahren ist die Situation in den »autonomen« Universitäten Darmstadt und Frankfurt am Main…“ Beitrag von Herbert Wulff bei der jungen Welt vom 22. August 2017 – Es wäre schön, wenn dies ein erster Schritt zur Forderung nach freier Fahrt FÜR ALLE wäre!
- [ver.di Hessen] Tarifeinigung Landesbeschäftigte Hessen
„… In den Tarifvertrag aufgenommen wurde im Bereich der Regelungen zu Dienstkleidung ebenfalls ein Verbot, das Gesicht im Dienst zu verhüllen. Wolfgang Pieper: „Hier geht es darum, dass Amtsträger klar erkennbar sein sollen. Es geht darum, wie tritt der Staat in Form seiner Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber? Die Beschäftigten sollen für den Bürger klar erkennbar sein. Von dieser Regelung sind Trägerinnen von Kopftüchern nicht betroffen. Wir betrachten das in dieser Form als eine gesellschaftlich adäquate Regelung. Für das Land war das eine Bedingung, um überhaupt zu einem tragfähigen Abschluss zu kommen.“…“ Pressemitteilung von ver.di Hessen vom 03.03.2017 . ver.di wird zu dem Tarifergebnis seine Mitglieder befragen. Sie werden es in den nächsten Wochen bewerten und darüber abstimmen. Dann wird die hessische Tarifkommission endgültig über die Annahme entscheiden. Siehe auch die ver.di Hessen-Sonderseite zum Tarifabschluss – siehe dazu- unser Dossier zur Debatte: Tarifeinigung Landesbeschäftigte Hessen 2017 – mit Burka-Verbot! Arbeitsrechtler Peter Wedde: „Tabubruch und eine Blaupause für Zusatzforderungen von Arbeitgebern“
- [GEW Hessen] Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten: Einführung einer höheren Endgehaltsstufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 vereinbart
„… Als positiv wertete die GEW-Tarifkommission die vereinbarten Regelungen zur Höhergruppierung (…) Neu ist auch – ebenfalls eine hessische Besonderheit – eine so genannte Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr des Landes für die Beschäftigten, die 2018 eingeführt wird. (…) „Es bleibt ein Skandal“, so Stötzel weiter, „dass das Land Hessen in den vergangenen Jahren die Beamtinnen und Beamten des Landes von der Tarifentwicklung um 3,4 Prozentpunkte abgekoppelt hat. Das Land spaltet die Beschäftigten Diese Spaltung muss beendet und das Tarifergebnis vollständig übertragen werden.“ Das, so Stötzel weiter, gelte auch für die Wochenarbeitszeit. (…) Die Tarifkommission der GEW hat dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.“ Pressemitteilung der GEW Hessen vom 03.03.2017 – ohne ein Wort zur Burka-Regelung…
- Plötzlich ist alles gut. Nach Warnstreiks schnelle Einigung im öffentlichen Dienst der Ländern
„Zwei Verhandlungsrunden bewegte sich nichts bei Peter-Jürgen Schneider, dem Vertreter der Länder. Gemeinsam mit der Riege seiner Ministerpräsidenten hörten wir seit November die uns seit Jahren bekannte Leier „zu teuer und nicht bezahlbar“. Doch bei der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam war plötzlich alles ganz anders. Gewerkschaften und Ländervertretungen einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag der Länder (TV-L). Am Freitagabend (17. Februar) waren alle zufrieden. Obwohl ein Tag vorher noch nicht mal ein Angebot vorgelegen haben soll. (…) Obwohl die Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in zahlreichen Aktionen für die Jugend und auch in Tarifrunden deutliche Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen forderte, bekommen diese lediglich jeweils 35 Euro in zwei Schritten. Die Übernahme eines Lernmittelzuschusses von jährlich 50 Euro wurde gleich wieder eingestampft. Beim Urlaub gibt es künftig 29 Tage für Azubis. Keine Einigung gab es auch darüber, wie die schulischen Ausbildungsgänge in den Geltungsbereich der Tarifverträge der Azubis einbezogen werden. Auch und gerade für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und im Pflegebereich der Länder gibt es kein besseres Ergebnis. (…) Das jetzige Ergebnis von zwei Prozent brutto deckt nicht einmal den Inflationsausgleich. (…) Schon zu Beginn der Tarifauseinandersetzung im Januar gab es erste Anzeichen für einen nicht allzu langen Arbeitskampf. Insider, sowohl aus dem dbb als auch bei ver.di begründeten dies mit dem Wahljahr 2017. Eine Rücksichtnahme, die von Teilen der organisierten Beschäftigten im öffentlichen Dienst kritisch gesehen wird. Bestätigt wird dies in zahlreichen Internetforen.“ Kommentar von Herbert Schedlbauer aus der uz, Zeitung der DKP unsere zeit, vom 24. Februar 2017 – wir danken dem Autor
- Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder: Ein Abschluss, der den Beschäftigten materiell ein wenig bringt, aber niemandem weh tut
„Nach drei kurz hintereinander stattfindenden Tarifverhandlungen mit ein paar Warnstreiks wurde die Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder nach nur 2 Monaten beendet. Das Ergebnis zeigt, dass sie nicht dazu genutzt wurde, um im Jahr der Bundes- und zahlreicher Landtagswahlen zu zeigen, ob ver.di in der Lage ist, gegen die Sparbremse der Länderregierungen die Forderungen der Länderbeschäftigten durchzusetzen. Ver.di-Chef Bsirske selbst hat immer wieder betont, dass der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft einen Nachholbedarf habe. (…) Zugegebenermaßen ist der Organisationsgrad und damit die Kampfkraft der Länderbeschäftigten nicht sehr hoch. Aber diese Tarifrunde – zum einen hatte der öffentliche Dienst schon immer bis zu einem gewissen Grad eine Vorreiterrolle für alle Tarifrunden auch in der sog. Privatwirtschaft gespielt, zum anderen geht es im öffentlichen Dienst tatsächlich auch um gesamtgesellschaftliche Aufgaben – hätte zum Ausgangspunkt genommen werden müssen, um zum einen andere Bereiche mit in den Kampf einzubeziehen. Zum anderen hätten auch DIE LINKE und die SPD aufgefordert werden müssen, den Kampf bedingungslos zu unterstützen und, vor allem, hätte der politische Konflikt auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen: Für wen wird das Geld verwendet und wer zahlt dafür? Z. B. hätte der Kampf gegen die sachgrundlose Befristung durchaus ein Signal für alle KollegInnen über alle Branchen hinweg abgeben können, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen stehen, gemeinsam gegen die zunehmende Prekarisierung vorzugehen. So lief die Tarifrunde nach dem mittlerweile üblichen Ritual ab: man hat den politischen Entscheidungsträgern nicht wirklich weh getan, es gab keine politische Auseinandersetzung, ob die Unternehmersteuern nicht erhöht werden müssten – eine Forderung, die konkret an DIE LINKE und die SPD gestellt und mit der Frage verknüpft werden müsste, wie sie dafür zu kämpfen gedenken – und ver.di hat ein bisschen was für die Beschäftigten rausgeholt. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung blieb außen vor, in Bezug auf das allgemeine Bewusstsein und für das Kräfteverhältnis hat das nicht nach vorne geführt.“ Kommentar von Helga Müller, Neue Internationale 217 März 2017 bei Arbeitermacht online
- [GGB Hannover] TVL Tarifrunde Länder 2017: Enttäuschung nach dem Ergebnis. Das schnelle Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder ist kein Gechenk
„Schon in der dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder erfolgte am vergangenen Freitag die Einigung: Rückwirkend zum 1. Januar 2017 steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten der Länder um 2 Prozent (oder 75 Euro in den unteren Einkommensgruppen) und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent. Von 6 Prozent mehr Gehalt auf 12 Monate, wie die Gewerkschaftsforderung ursprünglich lautete, ist nicht mehr die Rede. Indes bemühen sich die verhandlungsführenden Zentralgewerkschaften in bekannter Manier um eine öffentliche Aufwertung dieses enttäuschenden Ergebnisses. (…) Das nunmehr erzielte Verhandlungsergebnis wurde von vielen Tarifbeschäftigten bereits erwartet. Eigentlich traurig, wie berechenbar Tarifverhandlungen mittlerweile geworden sind. Ausdrücklich begrüßt wurde in vielen Betrieben lediglich die Einführung einer Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen E 9 bis 15 und Kr 9a bis 11a. Doch auch die erfolgt in zwei Schritten erst in 2018. Weitestgehend auf der Strecke blieben derweil zentrale Forderungen im Bereich Gesundheit und Soziales…“ Kommentar von Frank Matz vom 19. Februar 2017 bei der GGB Hannover (Gewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe innerhalb der FAU Hannover) mit den wesentlichen Ergebnissen im Detail und Links zum Tarifabschluss im Wortlaut. Es wird ganz sicher nicht der letzte Kommentar beliben! Siehe die Darstellungen des Tarifergebnisses von ver.di und GEW:
- [ver.di] Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder: Deutliche Reallohnerhöhungen plus strukturelle Verbesserungen
„In der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten der Bundesländer (ohne Hessen) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. (…) Im Einzelnen sieht die Einigung eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente vor. Ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 erfolgt in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018. „Damit setzen wir Akzente in den oberen Entgeltgruppen, die mit einer sozialen Komponente in den mittleren und unteren Entgeltgruppen ausbalanciert wird“, erläuterte Bsirske. Zudem wurde eine Prozessvereinbarung über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung verabredet, von der künftig insbesondere die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und dem Pflegebereich profitieren sollen. (…) Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden eine in zwei Schritten von jeweils 35 Euro erhöhte Vergütung sowie künftig 29 Tage Urlaub im Jahr. (…) Die ver.di-Bundestarifkommission hat das Verhandlungsergebnis einstimmig für die jetzt folgende Mitgliederbefragung zur Annahme empfohlen. ver.di fordert von den Bundesländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger.“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. Februar 2017
- [GEW] Abschluss in der Tarifrunde: Ein Ordentliches Ergebnis!
„Die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes war kompliziert wie selten. Trotzdem steht das Ergebnis jetzt fest: Die GEW hat die Stufe 6 erkämpft, außerdem gibt es Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst. (…) Das Ergebnis im Überblick: Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Tranchen kommen: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018. Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer sowie wissenschaftlichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Gehaltszuwächse von 115 bis 185 Euro. Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Euro. Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro. Die Gehälter der Beschäftigten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent. Zum 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es 75 Euro, dadurch liegen die Gehaltszuwächse über den zwei Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren…“ GEW-Pressemitteilung vom 17. Februar 2017 , siehe auch Fragen und Antworten zum Tarifabschluss bei der GEW
- Eingruppierung angestellter Lehrer: GEW gibt auf
„Seit Donnerstag läuft die entscheidende Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt der Bundesländer. Doch schon im Vorfeld gibt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einst zentrale Positionen preis. Andreas Gehrke, der die GEW bei den gemeinsam mit ver.di, Gewerkschaft der Polizei und IG BAU sowie dem Beamtenbund geführten Verhandlungen vertritt, erklärte am Donnerstag in der Süddeutschen Zeitung: »Wir nehmen die Realität zur Kenntnis.« Die Realität – das ist in diesem Fall das Eingeständnis, keine tarifliche Entgeltordnung für rund 200.000 angestellten Lehrkräfte durchsetzen zu können, die diesen Namen verdient. Seit über zehn Jahren fordert die GEW, dass die Eingruppierung angestellter Lehrer – wie bei anderen Tarifbeschäftigten auch – tariflich geregelt wird. Bislang entscheiden die Länder nämlich nach Gutsherrenart, wie viel die pädagogische Arbeit an Schulen wert ist. Die Folge: Die Bezahlung ist von Land zu Land unterschiedlich, ungerecht und bleibt deutlich hinter der Besoldung verbeamteter Lehrkräfte zurück. (…) Noch während die Bundestarifkommission der GEW darüber diskutierte, akzeptierte der Beamtenbund [2015] ein »Scheinangebot« der Länder (siehe jW vom 30. März 2015) und schaffte damit Fakten. In der Folge wendeten die Landesregierungen die von der Beamtenorganisation abgesegnete Entgeltordnung einseitig auf alle neu eingestellten Lehrer an. Damals lehnte die GEW ab. Und das gut begründet. So brachte die Vereinbarung den Lehrerinnen und Lehrern kaum Verbesserungen. Manche sind mit dieser sogar schlechter dran als vorher. (…) Aus Gewerkschaftssicht fast noch schlimmer ist, dass die Eingruppierung der angestellten an die Besoldung der verbeamteten Lehrer gekoppelt ist. Das heißt: Wenn Landesregierungen Verschlechterungen für Beamte beschließen, gelten diese automatisch auch für die Tarifbeschäftigten. Diese partielle Beseitigung der Tarifautonomie kann eigentlich keine Gewerkschaft akzeptieren. Eigentlich. Denn nun scheint die GEW-Spitze die »Realität« des Gutsherrentums akzeptieren zu wollen, um an anderer Stelle Zugeständnisse zu erhalten.“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 17.02.2017 (im Abo)
- TV-L: Kein Grund für Bescheidenheit – Forderungen voll durchsetzen!
„Nach wie vor verdienen Beschäftigte der Bundesländer weniger als ihre KollegInnen in anderen Teilen des öffentlichen Dienstes. Rund vier Prozent beträgt der Lohnunterschied. Auch die Verbesserungen des letzten Jahres im Sozial- und Erziehungsdienst, sowie der Pflege im TVÖD wurden bisher nicht auf den TV-L übertragen. Gleichzeitig sind die Steuereinnahmen der Länder um 4,6 Prozent im letzten Jahr gestiegen. NRW hat das letzte Jahr zum Beispiel mit einem Überschuss von 217 Millionen Euro abgeschlossen. (…) Seit Jahren laufen die Tarifrunden von Bund/Kommunen und Ländern versetzt. Das könnte in dieser Tarifrunde geändert werden, in dem die Laufzeiten angeglichen werden. (…) Zudem gibt es auch im Länderbereich neuralgische Punkte, die Arbeitgeber und auch die Wirtschaft treffen, wie zum Beispiel Streiks von SchleusenwärterInnen oder der Berufsfeuerwehr an Flughäfen. Gesellschaftlich haben die Streiks von ErzieherInnen, LehrerInnen, Pflegepersonal in Uniklinika eine große Wirkung. Hier ist nötig, Solidarität aus der arbeitenden Bevölkerung heraus zu generieren…“ Flugblatt vom 10.02.2017 von und beim Netzwerk für eine kämpferische und demnokratische ver.di
- Weitere Warnstreiks im öffentlichen Dienst. Gewerkschaft GEW wirbt vor Kita-Warnstreiks zur dritten Tarifrunde um Solidarität bei Eltern
„… Während es an diesem Montag nur kleinere Aktionen geben soll, sind am Dienstag noch einmal mehrere tausend Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen, wie ver.di am Sonntag mitteilte. Schwerpunkte soll es in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt geben. In Berlin sollen die Arbeitsniederlegungen am Mittwoch fortgesetzt werden. Am selben Tag sind laut ver.di auch die Landesbediensteten in Thüringen zu Warnstreiks aufgerufen. Unterdessen wirbt die Bildungsgewerkschaft GEW um Verständnis bei den Bürgern. »Gute Pädagogik braucht gutes Geld«, sagte die GEW-Landesvorsitzende Doreen Siebernik. Wer ein hohes Bildungsniveau an Schulen und Kindergärten wolle, müsse Lehrer und Erzieher auch vernünftig bezahlen…“ Übersicht vom 12.02.2017 beim ND online
- 9.2.: Gewerkschaften streiken gemeinsam in NRW, Kundgebung mit Frank Bsirske am Landtag
„Mit einem gemeinsamen, landesweiten Warnstreiktag in Nordrhein-Westfalen erhöhen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes den Druck auf die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und der dbb Beamtenbund und Tarifunion riefen heute zeitgleich zu einer zentralen Demonstration und Kundgebung am nächsten Donnerstag (9.2.) vor dem Landtag in Düsseldorf auf. Redner sind der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und dbb-Verhandlungsführer Willi Russ. Nach ver.di-Angaben werden sich Beschäftigte aus allen Bereichen, von den Unikliniken über die Gerichte, Finanzämter, IT NRW und Hochschulen bis hin zu Bezirksregierungen und Ministerien an dem Warnstreik beteiligen. Die Gewerkschaften rechnen mit 6.000 Kundgebungsteilnehmerinnen und –teilnehmern. Bei einer Vorkundgebung auf den Düsseldorfer Rheinwiesen werden die NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Dorothea Schäfer, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert und der ver.di-Jugendvertreter Denis Schatilow zu den Demonstrierenden sprechen…“ Meldung von ver.di NRW vom 3.2.2017 . Die zentrale Kundgebung am Donnerstag (9.2.) beginnt um 11:30 Uhr mit einer Vorkundgebung auf den Rheinwiesen (Rheinkniebrücke/Ecke Kaiser-Wilhelm-Ring). Der Demonstrationszug startet von dort um 12:30 Uhr über die Rheinkniebrücke Richtung Landtag. Um 13:15 Uhr beginnt die Kundgebung vor dem Landtag
- GEW: „Aktionen werden ausgeweitet“ / ver.di: Warnstreiks werden fortgesetzt – auch kommende Woche Arbeitsniederlegungen geplant
- ver.di: Warnstreiks werden fortgesetzt – auch kommende Woche Arbeitsniederlegungen geplant
„… Am Donnerstag beteiligten sich an den Arbeitsniederlegungen unter anderem Pädagogen und Schulpersonal in Hamburg. In Schleswig-Holstein ist der Landesbetrieb Straßenbau in die Warnstreiks einbezogen, in Niedersachsen beteiligen sich die Straßenwärter. Zudem findet in Erfurt eine Protestkundgebung statt. Am Freitag ist darüber hinaus eine Aktion von Beamtinnen und Beamten in Schwerin geplant. Für die kommende Woche sind Warnstreiks unter anderem in Baden-Württemberg angekündigt. Dort wollen am Dienstag Beschäftigte aus verschiedenen Landeseinrichtungen die Arbeit niederlegen. Auch in anderen Bundesländern sind weitere Warnstreiks möglich…“ ver.di-Meldung vom 02.02.2017 - GEW: „Warnstreikauftakt gelungen, Aktionen werden ausgeweitet“
„… Die Beschäftigten machten mit ihren Aktionen Druck für das Forderungspaket, das im Volumen sechs Prozent umfasst. Aus dem Organisationsbereich der GEW beteiligten sich angestellte Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte an Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und –arbeiter sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen an den Aktionen. Warnstreiks gab es in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens, in Mecklenburg-Vorpommern (landesweite Sternfahr nach Schwerin), Thüringen (Erfurt) und Hamburg. Für die nächste Woche sind Warnstreiks in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland geplant. Auch im Land Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und eigene Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führt, wird es nächste Woche Warnstreiks geben…“ GEW-Meldung vom 3.2.2017
- ver.di: Warnstreiks werden fortgesetzt – auch kommende Woche Arbeitsniederlegungen geplant
- [GEW] Die Verhandlungen sind unterbrochen – jetzt wird gestreikt!
„Bei den Tarifverhandlungen am 30. und 31. Januar in Potsdam kam es zu keiner Einigung. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt – in den kommenden Tagen ruft die GEW im gesamten Bundesgebiet zu Warnstreiks auf. (…) Teil des Forderungspakets ist neben einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages außerdem die Entwicklungstufe 6, für die sich die GEW besonders stark macht. „Für die Lehrerinnen und Lehrer sowie die pädagogischen Fachkräfte an Schulen hat eine Einführung der Entwicklungsstufe 6 in die Entgelttabelle des Tarifvertrags der Länder (TV-L) hohe Bedeutung (…) Die GEW wird in den kommenden Tagen im gesamten Bundesgebiet zu Warnstreiks aufruden. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen findet am 16. und 17. Februar in Potsdam statt…“ GEW-Pressemitteilung vom 31.01.2017 und auch ver.di ruft zu Warnstreiks und Aktionen auf – wir drücken den KollegInnen die Daumen und wünschen viel Kraft, auch gegen die bereits begonnene Hetze in der Presse!
- Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst: Tausende im [Warn]Streik
„… Vor der am Montag, 30. Januar beginnenden zweiten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder haben Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Pädagoginnen und Pädagogen aber auch Lehrkräfte mit Warnstreiks Druck gemacht. Knapp 4.000 Beschäftigte waren allein in Berlin dem Aufruf von GEW und ver.di zum Warnstreik gefolgt. Auch in Bremen, Bremerhaven, Mainz und Magdeburg gingen die Beschäftigten auf die Straße, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 30. und 31. Januar in Potsdam statt. Verhandelt wird für rund eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte bilden davon die größte Berufsgruppe.“ DGB-Tarifticker vom 26. Januar 2017
- Es gibt was zu verteilen: Im Wahljahr ist Eskalation des Tarifkonflikts im öffentlichen Dienst der Länder unwahrscheinlich. Ab heute wird verhandelt
„… Teil der Erhöhung soll nach den Vorstellungen der Gewerkschaften eine »soziale Komponente« sein. Üblicherweise werden solche Forderungen mit der Nennung eines konkreten Euro-Betrags bekräftigt. Doch wie hoch der sogenannte Sockelbetrag dieses Mal ausfallen soll, lassen ver.di und Co. offen. Hintergrund ist, dass der dadurch bewirkte stärkere Anstieg bei den unteren Entgeltgruppen von der TdL vehement abgelehnt wird. Ihrer Marktlogik zufolge können die Gehälter dort ein wenig steigen, wo man mit anderen Branchen um Fachkräfte konkurriert. Die geringer qualifizierten und daher niedriger eingruppierten Beschäftigten halten die Vertreter der Länder für leicht ersetzbar. Linke Gewerkschafter hingegen treten in der Regel dafür ein, dass die Schere zwischen unteren und oberen Lohngruppen nicht weiter auseinandergeht. Eben das ist aber bei reinen Prozenterhöhungen der Fall: Wer mehr verdient, profitiert absolut gesehen stärker. Aktivisten bringen daher traditionell die Forderung nach festen Euro- statt Prozentbeträgen ins Spiel. Eine Mindestsumme in Kombination mit einer Prozentforderung bringt beide Modelle zusammen. Die soziale Komponente wurde aber in dieser Tarifrunde nicht vorab konkretisiert. Das lässt erahnen: Sie könnte aufgegeben werden. Im Gewerkschaftslager gibt es diesbezüglich durchaus Kontroversen…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jW vom 18.01.2017 . Nach der ersten Verhandlungsrunde am heutigen Mittwoch in Berlin werden die Gespräche am 30./31. Januar in Potsdam fortgesetzt.
- ver.di: Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Insgesamt 6 Prozent mehr Geld gefordert
„Die ver.di-Bundestarifkommission fordert für die Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder Verbesserungen im Gesamtvolumen von 6 Prozent. Dies beinhaltet eine soziale Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie strukturelle Verbesserungen in der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dabei soll die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege an die der Kommunen angeglichen werden. Für die Auszubildenden fordert ver.di eine Erhöhung der Vergütungen um 90 Euro, mehr Urlaub und die Übernahme nach der Ausbildung. Zudem sollen die schulischen Ausbildungsgänge, so etwa in den Gesundheitsberufen, in die Tarifverträge einbezogen werden. Darüber hinaus fordert ver.di den Ausschluss sachgrundloser Befristungen im Öffentlichen Dienst…“ ver.di-Tarifinfo vom 14. Dezember 2016
- GEW: „Forderungspaket mit sechs Prozent Gesamtvolumen“
„… Ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von sechs Prozent haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Blick auf die Tarifrunde für die bei den Ländern Beschäftigten geschnürt. Teil des Katalogs ist eine Gehaltserhöhung mit sozialer Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages. Für die höheren Entgeltgruppen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) sollen die zusätzliche Entwicklungsstufe 6 eingeführt und weitere strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung übernommen werden. Gleichzeitig sollen die Einkommen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Länder so angehoben werden, dass sie das Niveau vergleichbarer Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen erreichen. „In dieser Tarifrunde wollen wir Anschluss an die Entwicklung der Gehälter der im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten halten. Zum 1. Februar 2017 klafft zu den Länder-Beschäftigten eine Lücke von rund vier Prozent, die geschlossen werden muss. (…) Der Auftakt zur Tarifrunde findet am 18. Januar in Berlin statt. Geplant sind drei Verhandlungsrunden. Verhandelt wird für rund eine Million im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigte. (…) Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Die Gewerkschaften verlangen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger.“ GEW-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016- Darin die Info: „Der Auftakt zur Tarifrunde findet am 18. Januar in Berlin statt. Geplant sind drei Verhandlungsrunden. Verhandelt wird für rund eine Million im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigte. Die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte bilden die größte Berufsgruppe der Länderarbeitnehmer.Entwicklungsstufe 6: In den Entgeltgruppen 9 bis 15 der TV-L-Tabelle gibt es bisher nur fünf Entwicklungsstufen. In den Gruppen 1 bis 8 gibt es bereits sechs Stufen.Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben.Die Gewerkschaften verlangen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger.“