»Zwangsarbeit wird an Geflüchteten erprobt« – Unter dieser Bundesregierung wird für Migranten der Notstand zum Normalzustand
In einem Interview weist die ist Rechtsanwältin und Mitglied im Republikanischen Anwaltsverein, Anna Busl, u.a. darauf hin: „… Das sogenannte Integrationsgesetz hat der Bundestag am 7. Juli verabschiedet. Es handelt ausschließlich von zu erfüllenden Pflichten, beschneidet unter anderem Arbeitsrechte der Geflüchteten. (…) Im August wurde die 70seitige »Konzeption Zivile Verteidigung« nachgereicht, in der es ebenso unter anderem um Verpflichtung zur Arbeit für die deutsche Bevölkerung geht: Arbeitsplatzzuweisung, Verbot, eine Arbeitsstelle zu verlassen. Dazu soll es nicht mehr nur ausschließlich im Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen können, sondern bereits in Krisenlagen ohne Ausrufung des Notstands. Zwangsarbeit wird an Geflüchteten erprobt, um sie dann für alle auszuweiten. (…) Darin ist zusammengefasst, wie Arbeitskräfte organisiert werden sollen, auch wenn der Notfall nicht ausgerufen ist. Bei den Protesten gegen die Notstandsgesetze, die der Deutsche Bundestag am 30. Mai 1968 in der Zeit der ersten Großen Koalition erlassen hatte, wurde dies zu Recht als Zwangsarbeit bezeichnet. Mit solchen Erlassen verschwimmen die Grenzen zwischen Frieden und Krieg sowie äußerer und innerer Sicherheit: Notstand wird zum Normalzustand. Eine Orientierung dafür gibt das neue Weißbuch der Bundesministerin Ursula von der Leyen, CDU, vor. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD greift so die bürgerliche Demokratie an. Es ist gefährlich, wenn die Exekutive, also die Regierung allein, künftig mit einer Befehlskette von Erlassen bestimmt und nicht mehr das Parlament Gesetze verabschiedet…“ Gitta Düperthal im Gespräch mit Anna Busl bei der jungen Welt vom 4. Oktober 2016 , siehe zum Hintergrund unser Dossier: Fördern und Fordern reloaded: Große Koalition einigt sich auf Integrationsgesetz