65 Prozent Niedriglöhner in der Leiharbeit
„Bei zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Anforderungslevel und Berufsgruppen hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen und müssen ihr Gehalt häufiger mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit hervor. (…) Dies hängt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) auch damit zusammen, dass die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung eine deutlich andere ist als unter allen Arbeitnehmern. In der Leiharbeit ist gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) als Helfer beschäftigt und verdient entsprechend wenig. Spezialisten oder Experten arbeiten hingegen vergleichsweise selten als Leiharbeiter. Dennoch lässt sich die ungleichgewichtige Entlohnung auch innerhalb der Anforderungsniveaus beobachten. Unter den als Helfer Beschäftigten verdienen die Leiharbeiter 29 Prozent weniger. Je höher das Anforderungsprofil der Stelle, desto geringer wird allerdings der Verdienstunterschied zwischen Leiharbeitern und allen Beschäftigten. Bei Fachkräften beträgt er 27 Prozent und bei Spezialisten 20 Prozent. Experten liegen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.000 Euro…“ Bericht vom 28. September 2016 bei O-Ton Arbeitsmarkt