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Schweinereien bei der WISAG Sicherheit & Service Nord-West GmbH & Co. KG nehmen kein Ende
Dossier
„… Der Kollege K.S. ist am Standort Düsseldorf stellvertretendes Betriebsratsmitglied, Vorsitzender der Vertrauensleute vor Ort und Mitglied der Tarifkommission des Wach- und Sicherheitsgewerbes in NRW. Er nahm selbst an Streiks teil und beteiligte sich aktiv in den Tarifrunden. Und in genau diesen Funktionen genießt er das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen. Dem Arbeitgeber ist K.S. ein Dorn im Auge, denn er setzt sich aktiv für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Er unterstützt und informiert bei Befristungsfragen, hilft dabei Teilzeit in Vollzeitverträge umzuwandeln und verhilft seinen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Recht. (…) Doch bei der WISAG schleicht sich auch der Verdacht ein, dass Tarifverträge nicht richtig angewendet werden. Hauptsächlich geht es darum, die Beschäftigten mit der falschen Lohngruppe abzuspeisen. Und genau hier hat K.S. angesetzt (…) Weil der Arbeitgeber freiwillig nicht zahlte, zog K.S. gemeinsam mit einigen Kollegen und gewerkschaftlicher Unterstützung sogar vor Gericht. (…) Doch noch während des Verfahrens bekam K.S. die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Wie so oft in solchen Fällen wurde irgendein merkwürdiger Sachverhalt konstruiert, wochenlang zog sich das Verfahren. Man versuchte K.S. zum Einknicken zu bewegen, aber warum? K.S. blieb eisern, kämpfte mit der Gewerkschaft, dem DGB Rechtschutz und vielen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Solidarität zum Ausdruck brachten, um sein Recht. Und gewann! Das Gericht kassierte die Kündigung aufgrund von Mängeln beim Beteiligungsverfahren. (…) Der Arbeitgeber, dem grade erst erklärt wurde, dass diese Kündigung nicht rechtmäßig war, weigert sich, diese Entscheidung des Gerichts anzuerkennen und erfindet den nächsten blödsinnigen Vorwurf um K.S. loszuwerden. Diesmal soll es versuchter Prozessbetrug sein, der als Kündigungsgrund herhalten soll…“ Bericht von Andreas Rech vom 23.März 2016 bei wasi-nrw.de – Das Netzwerk für Sicherheitsbeschäftigte in NRW von ver.di – zum Gütetermin der zweiten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf am 29. März 2016. Siehe dazu:
- LAG Düsseldorf am 17.03.17: Karl S. hat auch den dritten und entscheidenden Prozess gegen die WISAG gewonnen!
„… drei fristlose Kündigungen hat die WISAG SiS Düsseldorf im Sommer 2015 ausgesprochen. Alle drei fristlosen Kündigungen haben vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand gehabt. Meine fristlose Kündigung ist heute vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf aufgehoben worden. Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung zunächst bestätigt, daß es während des Anhörungsverfahrens des Betriebsrats einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz gegeben hat (§ 29 Abs. 2). Das Anhörungsverfahren ist damit unwirksam. (…) Bereits nach der Vernehmung des ersten Zeugen hielt das Gericht es nicht mehr für nötig, die weiteren Zeugen zu hören. (…) So hat das Landesarbeitsgericht nach Beratung ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt. Es hat keine Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das schriftliche Urteil wird in vier bis sechs Wochen vorliegen. WISAG hätte dann die Möglichkeit innerhalb von weiteren vier Wochen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Eine solche Beschwerde hat allerdings nur sehr geringe Aussichten auf Erfolg. Dann ist das Urteil rechtskräftig, so daß meine zweite Kündigungsschutzklage wieder aufgenommen werden kann. Da es hier um dieselben Zeugenaussagen zu denselben Ereignissen geht, werde ich dieses Verfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls gewinnen. Und also schätzungsweise im August oder September wieder zurück im Betrieb sein. Well, das ist doch was“ e-mail von Karl S. vom 18. März 2017 – wir gratulieren! Siehe dazu den umfangreichen Bericht vom 17.3.2017 bei work-watch : WISAG geht Baden – Kündigung eines Betriebsrats vom Tisch
- LAG Düsseldorf am Fr., 17.03.17 um 13:30 Uhr: Bossing-Methoden bei WISAG vor Gericht
Karl S. ist engagiertes Betriebsratsmitglied und Vorsitzender der gewerkschaftlichen Vertrauensleute in der Niederlassung Düsseldorf der WISAG Sicherheit. Der Konzern will offenkundig mit Bossing-Methoden eine kritische Stimme im Betrieb zum Schweigen bringen… Beim nächsten Verhandlungstermin im Kündigungsschutzverfahren vor dem Landesarbeitsgericht ist Zeugenvernehmung und wahrscheinlich wird es ein Urteil geben – Unterstützung wird erbeten am 17. März 2017 ab 13:30 im Saal 103 im Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Ludwig-Erhard-Allee 21, Düsseldorf. Das Gerichtsgebäude befindet sich unmittelbar am Ausgang „Ost“ (Oberbilk) des Düsseldorfer Hauptbahnhofes. (Dem Hinweisschild „Gerichte“ folgen.))
- Die Bossing-Methoden der WISAG (Teil 2)
„Hier nun Teil 2 des Artikels zur langen Liste der nachweislich falschen Kündigungsvorwürfe gegen den aktiven Gewerkschafter Karl S. Ein gut dokumentierter und exemplarischer Fall aus der Sicherheitsbranche. Seit mehr als einem Jahr, seit dem 4. September 2015, versucht die WISAG, ein hiesiger Dienstleistungskonzern mit 1,7 Milliarden Euro Jahresumsatz, ein engagiertes Betriebsratsmitglied der Unternehmenssparte Sicherheit & Service rauszuschmeissen (5000 Beschäftigte). Kaum das Karl S. seine erste Kündigungsschutzklage gewonnen hatte (02.02.16), flatterte ihm die nächste fristlose Kündigung ins Haus (06.02.16). Kündigungsgrund, halten Sie sich fest: „versuchter Prozessbetrug“ im ersten Kündigungsschutzverfahren. Angebliche habe Karl S. falsch ausgesagt. Die von der WISAG vorgebrachte Anschuldigung war absurd und das Gericht wollte ihr nicht nachgehen. (…)Der Konzern brachte im Rahmen der sogenannten Interessenabwägung weitere, erneut von vornherein falsche Vorwürfe gegen den Kollegen vor. Dies sowohl im zweiten Kündigungsschutzverfahren (Az: 14 Ca 1136/16) als auch im Berufungsverfahren des ersten (Az: 10 Sa 237/16). Wir dokumentieren hier diese Vorwürfe und rufen dazu auf, Karl S. beim nächsten Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht zu unterstützen. Der Kollege ist Vorsitzender der gewerkschaftlichen Vertrauensleute in der Niederlassung Düsseldorf der WISAG Sicherheit…“ Dokumentation vom 5.12.2016 bei work-watch
- Karl S. hat seine erste Kündigungsschutzklage im Februar 2016 gewonnen. WISAG hat Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt. Verhandlungstermin ist am: Freitag, 11. November 2016, 13:30 Uhr, Saal 103, Ludwig-Erhard-Allee 21 – Der Kollege braucht unsere Solidarität. Kommt also zur Gerichtsverhandlung und unterstützt Karl S. Nun das Ergebnis: Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung am 11.11.2016 hat der Landesarbeitsrichter der WISAG nur “geringe Chancen” eingeräumt, den Prozeß gewinnen zu können…
- Die Bossing-Methoden der WISAG (1. Teil)
„Die lange Liste der nachweislich falschen Kündigungsvorwürfe gegen den aktiven Gewerkschafter Karl S. (…) Wir dokumentieren hier den ersten Teil der langen Liste der nachweislich falschen Kündigungsvorwürfe, die WISAG gegen den Kollegen erhoben hat (Az: 12 Ca 5635/15, Az: 14 Ca 1136/16) (…) Die also hier aufgezählten Kündigungsvorwürfe haben sich nachweislich als falsch herausgestellt. Das hat aber WISAG nicht davon abgehalten im zweiten Kündigungsschutzverfahren neue, gleichermaßen von vornherein falsche Kündigungsvorwürfe zu erheben. Fortsetzung folgt…“ Beitrag vom 20. September 2016 bei work watch
- WISAG feuert aktiven Gewerkschafter: Im Visier des Konzerns ist aber auch der verdi-Blog „wasi-nrw.de“
„Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter-innen und Kunden sei das Leitbild ihres Handelns, behauptet die WISAG, einer der größten Dienstleistungskonzerne, auf seiner Website. Der Belegschaft müssen diese salbungsvollen Worte wie Hohn vorkommen, denn der Großteil ist prekär beschäftigt. Über 46.000 Menschen arbeiten für das Unternehmen, in den Bereichen Gebäudereinigung, Haustechnik, Catering, Bodenverkehrsdienste und im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Die meisten Beschäftigten arbeiten Teilzeit mit befristeten Verträgen und kommen mit ihrem Lohn deshalb kaum über die Runden. Kein Wunder, dass das Frankfurter Familienunternehmen floriert und fette schwarze Zahlen schreibt. Den Umsatz konnte die Holding von Jahr zu Jahr steigern, auf rund 1,7 Milliarden Euro 2014. Zwar hält sich das Unternehmen an Mindestlöhne, heißt es in einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler Stiftung, doch wenn Betriebsräte Betriebsvereinbarungen oder Gewerkschaften Tarifverträge abschließen wollten, ist Schluss mit lustig. Wer sich bei der WISAG für seine Kolleg-innen stark macht, fliegt, musste jetzt ein Nachtwächter der Konzerntochter Sicherheit & Service Nord-West in Düsseldorf erleben. Zwei Kündigungen flatterten dem engagierten Gewerkschafter ins Haus. (…) Es ist jedoch ganz offensichtlich, dass die WISAG mit den Kündigungen vor Gericht nicht durchkommt. Trotzdem verfehlen sie ihre Wirkung nicht, denn der Kollege ist erst einmal draußen, muss sich laufend mit seinem Anwalt und der Gewerkschaft in eigener Sache beraten, statt sich für die Interessen seiner Kollegen einzusetzen und arbeitet bis zu einer endgültigen Entscheidung der Gerichte für ein anderes Unternehmen.“ Bericht vom 30. Juni 2016 bei work-watch.de
- Es wird grotesk: WISAG gibt nicht auf. Wir auch nicht!
„… Dass die WISAG es ernst meint und sogar bereit ist, sich komplett lächerlich zu machen, zeigt die neueste Wendung. Seitens des Arbeitgebers wurden nämlich jetzt dem Arbeitsgericht wieder neue Kündigungsgründe nachgereicht. Unter anderem sei K.S. für die Berichterstattung hier auf wasi-nrw.de verantwortlich. (…) Doch dieser Artikel stammt nicht von K.S., wie der Arbeitgeber dem Gericht glauben machen möchte, sondern von mir: Andreas Rech, Redakteur von wasi-nrw.de und Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Als Redakteur bin ich verantwortlich für die Gestaltung und die Inhalte auf dieser Seite. Dahinter steht der Landesfachbereich 13, besondere Dienstleistungen, ver.di NRW. Und da ich mit im Gerichtssaal gesessen habe, kann ich natürlich auch gut aus erster Hand berichten, was sich da so zugetragen hat…“ Klarstellung von Andreas Rech vom 27. Juni 2016 bei wasi-nrw.de
- Siehe zum Hintergrund: Angriff auf Betriebsrat – Gericht zeigt WISAG die rote Karte
„Dass es Betriebsräte im Wach- und Sicherheitsgewerbe nicht leicht haben, wissen wir. Über einen besonders dreisten Fall berichteten wir bereits im Oktober, als die WISAG gegen den Kollegen K.S. vorging. K.S. hatte sich als stellvertretendes Betriebsratsmitglied und als Tarifkommissionsmitglied für die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen stark gemacht und bekam dafür die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Artikel mit den Hintergründen findet ihr HIER und HIER. (…) Aber K.S. kämpfte weiter. Gemeinsam mit ver.di, dem DGB Rechtschutz und der solidarischen Unterstützung vieler Kolleginnen und Kollegen bewies K.S. Durchhaltevermögen. Der Kampf hat sich gelohnt! Das Gericht kassierte die Kündigung…“ Bericht von Andreas Rech vom 2. Februar 2016 bei wasi-nrw – Netzwerk für Sicherheitsbeschäftigte in NRW – eine Sonderseite von ver.di Landesbezirk NRW