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Gefahr droht durch das neue EU-Datenschutzrecht (DS-GVO)
Dossier
„Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt. Sie gilt zwar erst ab Mai 2018, doch Arbeitgeber versuchen schon jetzt, daraus ihre Vorteile zu ziehen. Höchste Zeit also für Betriebsräte, sich mit dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Im Bund-Verlag ist jetzt der allererste »Kommentar zur neuen EU-DSGVO« erschienen. Im Interview erläutert der Autor, Prof. Dr. Peter Wedde, welche Gefahren drohen und was Betriebsräte schon jetzt tun können, um die Arbeitnehmerdaten zu schützen…“ Interview mit dem Arbeitsrechtler Peter Wedde vom 30. August 2016 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag . Dazu neu:
- Datenschutzoasen fürs Kapital. Reformen von DSGVO und deutschem Datenschutzgesetz könnten ins Leere laufen: EU-Staaten konkurrieren um Gunst der Konzerne
„… Die meisten Beschwerden werden abgelehnt oder die Verfahren verlaufen im Sande. Nun sollen sowohl DSGVO als auch BDSG reformiert werden. Die entsprechenden Vorschläge der EU-Kommission und des deutschen Innenministeriums sind jedoch enttäuschend. Denn das zentrale Problem im EU-Datenschutzdschungel wird nur unzureichend adressiert, nämlich dass eine konsequente Durchsetzung der Regeln zum Schutz personenbezogener Daten als Wettbewerbsnachteil angesehen wird – und eine zurückhaltende Durchsetzung der Vorschriften umgekehrt einen Standortvorteil bedeutet. So entstehen Datenschutzoasen, in der EU ist das vor allem Irland. Die dortige Aufsichtsbehörde hat sich darauf spezialisiert, Verfahren zu blockieren und Betroffenen von Datenschutzvergehen das Leben schwer zu machen. Nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen haben die großen Digitalkonzerne von Meta über Apple bis Google dort ihre europäischen Hauptniederlassungen. Ähnlich ist die Gemengelage auch innerhalb der BRD. Die Bundesländer konkurrieren um die Gunst des Kapitals und insbesondere die bayerische Behörde hat sich den Ruf erarbeitet, Unternehmen eher beratend zur Seite zu stehen, als Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Kritisiert werden die deutschen Datenschützer auch dafür, ihre Entscheidungen nicht zu veröffentlichen und so den Weg zu weiteren Klagen zu erschweren. Laut dem Vorsitzenden des österreichischen Datenschutzvereins NOYB verwenden hierzulande manche Behörden »mehr Energie auf das Abwürgen von Beschwerden als auf die Durchsetzung«. Die Probleme sind offenkundig und die Reformdebatten laufen bereits: Im Juli hatte die EU-Kommission eine DSGVO-Novelle präsentiert. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessern, etwa durch beschleunigte Verfahren und einen verbesserten Informationsaustausch. Kritiker bezweifeln, dass sich dadurch viel ändert…“ Artikel von Sebastian Edinger in der jungen Welt vom 25.08.2023- Siehe z.B. auch vom Dezember 2021: [Data-Governance-Verordnung] Trotz DSGVO: EU steigt ins globale Daten-Business ein
- Bundesgerichtshof: Werbetreibende dürfen Nutzer:innen keine Tracking-Cookies unterjubeln
„… Wer sich eine Einwilligung von Nutzer:innen holen möchte, um auf ihren Geräten Werbe-Cookies zu speichern, darf das Ankreuzkästchen nicht vorher für sie ausfüllen. Das hat am heutigen Donnerstag der Bundesgerichtshof in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und dem Glücksspiel-Unternehmen Planet 49 entschieden. Planet 49 wollte bei einem Online-Gewinnspiel die Einwilligung der Teilnehmenden dafür einholen, auf ihren Geräten Cookies zu speichern. Mit diesen können Werbepartner:innen ihre Nutzer:innen wiedererkennen und Informationen über ihr Online-Verhalten sammeln, um Werbung auf sie zuzuschneiden. Der vzbv hatte argumentiert, dass dieses Vorausfüllen nicht den Vorgaben von EU-Datenschutzgesetzen entspricht, nach denen Einwilligungen aktiv, informiert und freiwillig erteilt werden müssen. Der BGH hat sich nun auf die Seite der Verbraucherschützer:innen gestellt. Er folgt damit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes, der 2019 mehrere Grundsatzfragen zu dem Fall entschieden hat. Das Gericht sieht in vorausgefüllten Cookie-Einwilligungen eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer:innen. Dies gelte sowohl unter der EU-Datenschutzgrundverordnung als auch unter älteren Datenschutzregeln der EU. Nicht von der Entscheidung betroffen sind Cookies, die für den Betrieb von Websites notwendig sind. (…) Das Gericht setzt mit seiner Entscheidung zur Gestaltung von Online-Einwilligungen auch einen Schlussstrich unter eine jahrelange Debatte zwischen Werbeindustrie und Daten- sowie Verbraucherschützer:innen. Denn auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klare Anforderungen an die Einwilligung formuliert, herrscht beim Thema Online-Tracking in Deutschland bisher Chaos, weil Parlament und Regierung die Aktualisierung des Telemediengesetzes jahrelang verschlafen haben. (…) Der BGH ermöglicht der Bundesregierung mit seiner kreativen Rechtsauslegung nun aber ihr Gesicht zu wahren. Er bestätigt zwar, dass Werbe-Cookies ein aktives Opt-In voraussetzen, sagt aber, dass dies auch aus der alten Formulierung im Telemediengesetz hervorgehe. Dort steht zwar, dass Nutzer:innen aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit der Sammlung ihrer Daten nicht einverstanden sind, der Gesetzgeber habe damit aber in Wirklichkeit gemeint, dass sie aktiv zustimmen müssen. Für die Praxis ist diese Frage am Ende egal. Denn so oder so stellt der BGH mit seinem Urteil klar: Wer Nutzer:innen heute noch Cookie-Einwilligungen unterjubelt, handelt illegal.“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 28. Mai 2020 bei Netzpolitik.org - Trotz DSGVO: Brüssel will Daten ausbeuten
„… Die EU-Kommission feiert sich selbst: “Wir sind stolz darauf, dass die EU dank der unabhängigen und konsequenten Durchsetzung umfassender Rechte weltweit zu einem Vorbild für starke Datenschutzvorschriften geworden ist“, erklärten die Kommissare Jourova und Reynders. Doch bei der Durchsetzung der DSGVO hapert es auch 20 Monate nach Einführung immer noch. So verfügen die nationalen Datenschutzbehörden nicht über die nötigen Mittel. Ausgerechnet in Irland, wo Google und Apple ihren EU-Sitz haben, wurde noch keine Strafe verhängt. Zudem wird das Datenschutz-Fest von einer neuen Warnung überschattet. Der beliebte Antivirus-Software-Anbieter “Avast” verlauft Browser-Daten seiner Nutzer – offenbar auch in Europa. Dazu gehören unter anderem Google-Suchen und Besuche von Porno-Seiten, meldet n-tv. Bedenklich finde ich aber die Ankündigungen der neuen EU-Kommission. Präsidentin von der Leyen und Binnenmarkt-Kommissar Breton haben erklärt, die EU wolle künftig Nutzerdaten verfügbar machen und für Anwendungen etwa in der “Künstlichen Intelligenz” (KI) ausbeuten…“ Beitrag vom 28. Januar 2020 von Eric Bonse bei Lost in Europe - Empfehlung der Datenschutzbehörden: An diesen Stellen sollte die DSGVO nachgebessert werden
„… Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte an mehreren Stellen nachgebessert werden. Zu diesem Schluss kommt die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einem Erfahrungsbericht zur Umsetzung der DSGVO. In dem im November verabschiedeten Papier zeigen die Aufsichtsbehörden zum einen Möglichkeiten auf, wie das EU-Gesetz an manchen Stellen klarer formuliert werden könnte, um strittige Auslegungsfragen zu klären. Zum anderen machen sie konkrete Vorschläge für neue oder veränderte Regelungen. Dabei geht es sowohl darum den bürokratischen Aufwand, der sich mit Datenschutz bisweilen verbindet, zu verringern, als auch um teilweise Verschärfungen. Außerdem bemängeln die Behörden Kontrolldefizite, die sich durch ihre schlechte Ausstattung ergeben. Die deutsche Datenschutzaufsicht bringt sich damit in die Debatte um die Evaluation des 2016 verabschiedeten EU-Gesetzes ein. (…) Auch wenn sie zu einem grundsätzlich positiven Fazit kommen, machen die Aufsichtsbehörden mehrere Vorschläge, wie das Gesetz nachgebessert werden sollte. Insgesamt werden in dem Papier neun strittige Felder thematisiert. Neben einer Neuregelung von Profilbildungen schlägt die DSK auch eine Nachschärfung beim Thema Privacy by Design vor. (…) Die Datenschutzkonferenz spricht sich gegen die von Wirtschaftsvertretern immer wieder geforderte generelle Ausnahme etwa für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden aus. Trotzdem schlägt sie einige Erleichterungen vor. (…) Die DSGVO sieht vor, dass die EU-Kommission spätestens zwei Jahre nach ihrem ersten Geltungstag, also bis zum 25. Mai 2020, einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung des Gesetzes vorlegt. Der Erfahrungsbericht der Aufsichtsbehörden soll in die Evaluation einfließen. Immer mehr Organisationen bringen sich mit Stellungnahmen für diese Evaluation in Stellung. Beobachter rechnen jedoch nicht damit, dass die Kommission das hart umkämpfte Gesetz so kurz nach seiner Verabschiedung in größerem Stil überarbeiten werden. Lobbyorganisationen von Industrie und Wirtschaft haben sich bereits vor dem Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 vehement dafür ausgesprochen, die Regeln abzuschwächen, um Unternehmen zu entlasten. Auf der anderen Seite empfahl der Verbraucherzentrale Bundesverband vor wenigen Wochen in einem Gutachten, das Regelwerk an einigen Stellen zu verschärfen. Auch die Datenethikkommission der Bundesregierung hatte im Oktober neben einer besseren Durchsetzung teilweise Verschärfungen gefordert. Auch sie hatte die Themen Profiling und Privacy by Design thematisiert. Außerdem forderte sie konkrete Regeln zum Datenhandel…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 19. Dezember 2019 bei Netzpolitik - Abmahnungen und der Datenschutz: „Den deutschen Sonderweg beenden“
„Es gibt erste Berichte über Anwälte, die mit Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Geld verdienen wollen. Im Interview mit netzpolitik.org fordert Jurist Ulf Buermeyer die Große Koalition auf, dieser Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben. Nur in Deutschland sei dieses Geschäftsmodell überhaupt möglich: (…) Das eigentliche Problem besteht darin, dass es in Deutschland überhaupt die Möglichkeit gibt, vermeintliche Rechtsverletzungen abzumahnen und dafür die Anwaltskosten in Rechnung zu stellen. In praktisch allen anderen Rechtsordnungen würde in diesen Fällen entweder gar nichts passieren – oder es würde eine freundliche Mail geschickt, um den Fehler korrigieren zu lassen. Die Große Koalition sollte diesen deutschen Sonderweg beenden und gesetzlich klarstellen, dass der erste Hinweis auf einen vermeintlichen Rechtsverstoß stets kostenlos sein muss, und zwar nicht nur im Kontext der DSGVO, sondern generell. Im Gegenzug – damit der Hinweisende ebenfalls keinen Rechtsrat einholen muss – sollte die Haftung für einen solchen Hinweis auf vorsätzlich falsche Hinweise begrenzt sein. (…) Grundlage einer Abmahnung kann etwa § 8 UWG sein, der in der Tat erlaubt, dass „auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“ kann, wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt. Darunter könnten auch bestimmte Verstöße gegen Pflichten nach der DSGVO fallen, soweit sie wenigstens auch das Ziel verfolgen, Mitbewerber im Markt zu schützen. Auf welche Regeln der DSGVO dies genau zutrifft, wird die Rechtsprechung in den nächsten Jahren zu prüfen haben. Da herrscht derzeit noch einige Rechtsunsicherheit.(…) Das UWG bietet übrigens auch einen gewissen Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Missbräuchlich bedeutet hier unter anderem, dass eine Abmahnung vorwiegend dazu dient, „einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“…“ Ingo Dachwitz im Gespräch mit Ulf Buermeyer bei Netzpolitik vom 1. Juni 2018
- Datenschutz à la „Friss oder Stirb“: Max Schrems reicht Beschwerde gegen Datenkonzerne ein
„Laut Datenschutzgrundverordnung sollen wir selbst entscheiden können, ob und wem wir die Nutzung unserer Daten erlauben. Die vorherrschende Praxis der großen Datenkonzerne sieht aber anders aus. (…) Den großen Datenkonzernen die Einwilligung in die Datenverarbeitung zu verweigern, bedeutet meist, deren Dienste nicht nutzen zu können. Max Schrems sprach mit uns darüber, wie er das ändern will. (…) netzpolitik.org: Wie bewertest du die DSGVO-Debatte der vergangenen Wochen in Bezug auf die vorherrschende Frustration und den medialen Fokus auf Bußgelder für kleine und mittelgroße Unternehmen? Für wen gibt es Grund zur Panik und wer profitiert von der DSGVO? Max Schrems: Die eigentlichen Datenschutzrechte müssten natürlich für alle Unternehmen gelten. Ich war aber immer dafür, dass man die Pflichten zur Dokumentation und Administration massiv einschränkt, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Das könnte man etwa mit Klassen von Unternehmen machen, die man anhand der Zahl der Betroffenen – also beispielsweise ab 50.000, 100.000 oder 250.000 Betroffenen – definiert. Nur jene, die wirklich relevant genug sind, sollten dann auch alle Teile der DSGVO einhalten müssen. So macht man das ja auch bei anderen Gesetzen. Leider hat die Industrie stattdessen auf einen „risikobasierten Ansatz“ gedrängt, der für alle Klassen von Unternehmen gleich ist. Die Großindustrie hat damit wohl gehofft, auch für die Multis etwas „Bewegungsspielraum“ zu haben….“ Leo Thüer im Gespräch mit Max Schrems bei Netzpolitik vom 31. Mai 2018 – der Wiener Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems wurde mit seiner Klage gegen Facebook weltweit bekannt. Er erwirkte damals, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zu Fall brachte
- Nachbesserungsgesetz soll negative Folgen der DSGVO eindämmen
„… In der Antike, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden Krankheiten oft mit Therapien behandelt, die schädlicher waren als die Krankheit selbst. Ähnliches befürchten viele Bürger vom gestern in Kraft getretenen Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU), das die europäische Datenschutz-Grundverordnung umsetzt, die DSGVO. (…) Exemplarisch sind Eindrücke wie der von Christian Reinboth, der twittert: „Die Deutsche Post verkauft Haushaltsdaten an CDU und FDP, Facebook holt sich per Datenschutzerklärung das OK zur Gesichtserkennung, WhatsApp schiebt Nutzerdaten nach Menlo Park und Oma Ernas Kochblog wird aus Angst vor Strafen geschlossen“, oder von Philipp Weber, der rhetorisch fragt: „Versteh ich das die DSGVO so richtig? Vor wem meine Daten weiterhin ungeschützt bleiben: -Finanzamt -SCHUFA -GEZ -Post -Markus Söder -US-Behörden. Vor wem meine Daten geschützt werden: -Sportverein Großziegenburg -Franzis HaarMonie“. (…) Tatsächlich gab es im Vorfeld der Gültigkeit der Verordnung am 25. Mai zahlreiche Schließungsankündigungen (…) Ein wichtiger Grund dafür ist neben dem deutschen Abmahnrecht und der Umsetzung ohne Ausnahmen für Privatleute und Vereine vor allem die Beweislastumkehr, die auch unentgeltlich Tätige dazu zwingt, sich ganz normale Alltagshandlungen und Selbstverständlichkeiten schriftlich genehmigen zu lassen, die Bestätigungen dafür durchsuchbar aufzuheben und so insgesamt einen gigantischen bürokratischen Aufwand zu betreiben, der dem alten Grundsatz der Datensparsamkeit diametral entgegensteht. Tatsächliche Datenschutzproblemunternehmen wie Facebook und Google können dagegen nach ein oder zwei Zusatzklicks weitermachen wie zuvor.“ Beitrag von Peter Mühlbauer vom 26. Mai 2018 bei Telepolis
- l+f: Das DSGVO-Absurditätenkabinett
„Opt-Out-Mails mit 500 Adressen, ein Auto-Opt-in, DSGVO sperrt Zugriffe auf smarte Lampen und NAS, telefonisch einen Termin beim Arzt machen ist gar nicht mehr so einfach – und die Liste wächst. Die DSGVO treibt absurde Blüten. Gerade eingegangen: „Wollen Sie in unserer Datenbank bleiben?“ – ein Opt-out an 497 sichtbare Empfänger. Gerade trudeln die ersten „Löschen“-Mails an den großen Verteiler ein...“ Beitrag von Jürgen Schmidt vom 25.05.2018 bei heise Security – die DSGVO-Skurilitäten weiter sammeln! Siehe dazu unsere Lieblings-Datenschutzerklärung von und bei Andreas W. Ditze
- Datenschutz: Einmal die Einwilligung für alles, bitte
„WhatsApp, Commerzbank & Co.: Einige Unternehmen nutzen die Datenschutzgrundverordnung, um Dinge umzusetzen, die so gar nicht im Sinne des Regelwerkes sind. Einwilligungen für Newsletter, die man nie bestellt hat, sind da nur ein kleiner Teil. (…) Dem Nutzer die Pistole an die Brust setzen: Mit dieser Methode nutzen manche Konzerne gerade die neuen EU-Datenschutzregeln für sich, um mehr statt weniger Nutzerdaten abzugreifen. Allen voran ist dabei wieder einmal Facebook. Und deutschen Datenschützern sind in einigen Fällen fürs Erste die Hände gebunden. (…) Während die Debatte um die Datenschutzgrundverordnung sich in den vergangenen Wochen verstärkt um ihre Auswirkungen auf kleinere Datenverarbeiter drehte, war ein Aspekt erstaunlich wenig im Blick: Wie gehen eigentlich größere Unternehmen und Datenkonzerne mit den neuen Regeln um? (…) Der kritische Blick auf mögliche Kollateralschäden bleibt wichtig. Aber ob die Datenschutzgrundverordnung ihr Versprechen eines faireren Machtverhältnisses zwischen Datenverarbeitern und Betroffenen einlösen kann, wird auch davon abhängen, wie sie in den kommenden Jahren um- und durchgesetzt wird. Wir haben uns deshalb drei Beispiele aus den vergangenen Wochen angeschaut, bei denen große Firmen einen – freundlich gesagt – kreativen Umgang mit den Vorgaben suchen. Wer weitere Fälle hat, darf sie gerne mit uns teilen – hier in der Kommentarspalte oder per Mail…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 24. Mai 2018 bei Netzpolitik
- Den neuen EU-Datenschutz richtig nutzen!
„Die Datenschutzgrundverordnung ist für Unternehmen, Vereine und Behörden ein Kraftakt. Aber was haben eigentlich die Betroffenen von den neuen Regeln? Eine Menge – wir müssen unsere Rechte nur in Anspruch nehmen. (…) Mit Betroffenenrechten haben wir ein Kontrollwerkzeug in der Hand, dass helfen soll, den Machtunterschied zwischen Datenverarbeitern und Betroffenen auszugleichen. Betroffene sollen Unternehmen nicht ausgeliefert sein und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können. In der DSGVO sind folgende Rechte verankert: Sie haben das Recht auf Auskunft, die Berichtigung falscher Daten, Löschung und „Vergessenwerden“, die Herausgabe Ihrer Daten in maschinenlesbarer Form, Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Überprüfung von Entscheidungen über Sie, die automatisiert getroffen wurden. Außerdem haben Sie ein grundsätzliches Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Mehr zu dein einzelnen Rechten erfahren Sie in den folgenden Klappboxen…“ Analyse von Friedemann Ebelt und Simeon Schüz vom 23. Mai 2018 bei digitalcourage
- [Datenschutz oder nur mehr staatliche Datenkontrolle?] Der Bürger als Feind: Wie Brüssel und Berlin mit der DSGVO Politik machen
„Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Todesurteil für viele Blogger, eine Gefahr für jeden Handwerker, der Geburtstagsgrüße verschickt, ein Risiko für jeden Hobbyfotografen und Fußballverein. Mehr noch – sie offenbart die Brüssler Haltung: jeder Bürger ein Krimineller. (…) Es drohen für Selbstverständlichkeiten, die nichts mit Datenklau zu tun haben, drakonische Strafen. Kommunikation, die immer auch darin besteht, dass man Adressen austauscht, sich meldet, kontaktiert, ein Netzwerk aufbaut: all das wird unter Straftatverdacht gestellt – und der Beschuldigte hat seine Unschuld zu beweisen. (…) Wohl noch nie hat ein Gesetz in diesem Umfang aus einem harmlosen Interesse ein Vergehen formuliert und ahnungslose Menschen unter Verdacht gestellt. Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat: Alles kleine Zuckerbergs, denen ihr schändliches Handwerk gelegt werden muss, wenn sie es wagen, ungefragt zum Geburtstag zu gratulieren. Aber Kommunikation setzt immer Datenspeicherung voraus, jedes Date, die gespeicherte Telefonnummer des oder der Angebeteten. Alles strafbar. Der Bürger soll zum Einzelwesen werden, mit möglichst wenige Außenkontakten. (…) Und es geht um Einschränkung der Meinungsfreiheit, die sich mit der Erfindung von Blogs verbreitert hat. (…) Viele Blogs haben schon ihr Erscheinen eingestellt. Weitere werden folgen, wenn die Behörden einen Grund suchen, sie still zu legen. (…) Die Großen kommen durch oder stecken die Strafe weg – die Kleinen werden gehängt. So funktioniert Datenschutz in Europa. (…) Der Datenschutz für das Individuum wird zur staatlichen Datenkontrolle ausgenutzt. Die Totalüberwachung ist damit einen Schritt näher gerückt – und wird nett unter „Datensouveränität“ getarnt…“ Beitrag von Roland Tichy vom 22. Mai 2018 bei Tichys Einblick
- Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018 – „Tipps für Freie“
„Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union (EU) weitgehend einheitliche Regeln zum Datenschutz, die so genannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der deutsche Gesetzgeber kann nur in einigen explizit zugelassenen Fällen Detailregelungen schaffen, die davon abweichen oder genauere Definitionen vornehmen. Deswegen tritt auch eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Außerdem muss der deutsche Gesetzgeber laut Artikel 85 der DSGVO auch noch Regelungen einführen, die sicherstellen, dass die Presse- und Medienfreiheit durch die neuen Regelungen nicht berührt wird. Außerdem fordert der Artikel 85 der DSGVO, dass Regelungen eingeführt werden, durch die auch außerhalb der Medien die Meinungs- und Informationsfreiheit von Bürgern, Vereinigungen und Firmen gewährleistet wird. Für Medien und Meinungsäußerungen finden daher wesentliche Bestimmungen des normalen Datenschutzrechts keine Anwendung…“ Informationen der djv vom 4.5.2018 und dazu „Tipps für Freie“
- DPWV-Handreichung zur Datenschutzgrundverordnung
„Ab dem 25.05.2018 findet in Deutschland und der gesamten Europäischen Union die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbare Anwendung. Ergänzt wird sie durch das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere Anpassungen z. B. im Sozialdatenschutz. Diese Vorschriften sind von jeder sozialen Organisation – egal welcher Rechtsform, ob gemeinnützig oder nicht –bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Die vorliegende Handreichung „Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen“ widmet sich den häufigsten Fragen, die an uns herangetragen wurden, und praktischen Beispielen aus sozialen Organisationen rund um die Umsetzung aktueller Datenschutzverpflichtungen. Sie enthält unter anderem Informationen z. B. zum Beschäftigtendatenschutz, zum Sozialdatenschutz und zu Geheimhaltungsvorschriften, deren Verletzung nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist.“ Die Broschüre zum Download bei Harald Thomé
- Beschäftigtendatenschutz: EU-Anpassungsgesetz verschlechtert Datenschutz
„Die Bundesregierung will die EU-Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht übertragen. Der am 1. Februar beschlossene Entwurf stößt auf scharfe Kritik. Unser Datenschutz-Experte Prof. Dr. Peter Wedde sieht große Gefahren. Arbeitgeber könnten per Betriebsvereinbarung die Rechte der Beschäftigten beschneiden…“ Interview mit dem Arbeistrechtler Peter Wedde vom 6. Feburar 2017 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag
- Wichtiges aus dem Interview mit dem Arbeitsrechtler Peter Wedde vom 30. August 2016 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag: „… Die EU-DSGVO wird das heute geltende Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ersetzen. Sie gibt ab dem 25. Mai 2018 einen einheitlichen und zwingenden Datenschutzstandard für ganz Europa vor. Eine »Flucht« von Verantwortlichen Stellen in andere europäische Länder mit weniger Datenschutz wird damit sinnlos. Inhaltlich enthält die EU-DSGVO wichtige Neuerungen wie etwa ein »Recht auf Vergessen« oder den »Anspruch auf Datenübertragbarkeit«. (…) Eine grundlegende Gefahr folgt aus den beiden unterschiedlichen zwei Zielrichtungen der EU-DSGVO: Sie soll einerseits den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und andererseits den freien Datenverkehr garantieren. Bürger müssen sich deshalb darauf einstellen, dass die europa- und weltweite Datenverarbeitung weiter zunimmt. Ob die in der Verordnung enthaltenen Datenschutzregeln da etwa gegenüber großen Konzernen funktionieren, muss sich erst noch zeigen. Zumal ursprünglich geplante Schutzmechanismen gestrichen wurden. Hinzu kommt, dass die neunundneunzig Artikel der EU-DSGVO für Bürger textlich noch unverständlicher sind als die achtundvierzig Paragraphen des BDSG. (…) Die EU-DSGVO gilt zwar erst ab Mai 2018. Dennoch müssen sich Betriebsräte ab sofort mit dem neuen Datenschutzrecht befassen. Arbeitgeber tun dies schon seit der Verkündung des neuen Rechts und führen es teilweise bei Verhandlungen schon ins Feld, soweit es ihnen nützt…“
- Unter dem Radar: Neue EU-Richtlinie für Justiz und Inneres
“Während die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU breit öffentlich diskutiert wurde, ist in ihrem Windschatten gleichzeitig eine EU-Richtlinie vorbereitet worden, die den Umgang mit Daten bei Polizei und Justiz regeln soll. Diese Institutionen wurden nämlich in der Grundverordnung ausgeklammert. Aber die Richtlinie ist bisher weitgehend unter dem Radar der Aufmerksamkeit geblieben. Betroffen sind nicht nur Opfer und Täter.innen von Kriminalität, sondern auch Zeug.innen und andere Menschen, deren personenbezogene Daten im Rahmen von Ermittlungen erfasst werden. Die Richtlinie wird momentan im Trilog zwischen Europaparlament, EU-Rat und EU-Kommission verhandelt. Auf die Richtlinie selbst werden wir wohl kaum noch Einfluss nehmen können – aber auf ihre Umsetzung. Denn eine EU-Richtlinie geht nicht direkt in nationales Recht über, sondern die Mitgliedsstaaten müssen eigene Umsetzungsgesetze beschließen. Da werden wir ein Auge drauf haben…” Infomail von Digitalcourage vom 26. November 2015. Siehe dazu: Ausführliche Infos zu EU-Richtlinie für Justiz und Inneres bei Digitalcourage
- EU-Datenschutzreform: Arbeitnehmer haben das Nachsehen
„Arbeitsrechtler empfehlen, den Beschäftigtendatenschutz derzeit besser nicht auf EU-Ebene oder national zu regeln. Die vom EU-Parlament beschlossene Initiative bleibe weit hinter der deutschen Rechtsprechung zurück. Scharfe Kritik an der Position des EU-Parlaments für eine Datenschutz-Grundverordnung übte der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde. “Was wir national verhindern wollten, kommt durch die EU-Hintertür wieder rein”, warnte der Professor auf dem Gewerkschaftskongress “Arbeitswelt, Selbstbestimmung und Demokratie im digitalen Zeitalter” in Berlin. Wenn die Initiative so in Kraft trete, “wird sich Rechtslage hierzulande massiv verschlechtern”…“ Meldung im Heise Newsticker vom 11.09.2014 . Aus dem Text: „(…) Zudem entwerte der aktuelle Entwurf die eigentlich geforderte “freiwillige Einwilligung” von Beschäftigten in die umfassende Datenerhebung durch Arbeitgeber, führte Wedde aus. Diese Klausel würde nur funktionieren, wenn ein Nachweis für die “Freiwilligkeit” erbracht werden müsste. Eine Klausel, wonach Chefs Daten ihrer Mitarbeiter bei Verdacht auf Straftaten und “schwerwiegende Pflichtverletzungen” dokumentieren dürften, öffne zudem einer weitflächige Überwachung Tür und Tor. Auch dem innerbetrieblichen “Datenschaufeln” von einer Firmentochter zur nächsten hätten die Abgeordneten nichts entgegengesetzt. Der Experte plädierte deswegen dafür, den Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in der Verordnung zu regeln. Auch von einem neuen nationalen Anlauf sei nach dem jüngsten enttäuschenden schwarz-gelben Entwurf, der umfassende Überwachungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern weitgehend legalisiert hätte, auch in der großen Koalition wenig Verbesserung zu erwarten…“
- Bundesregierung vertröstet Wirtschaft bei der EU-Datenschutzreform
„Innenstaatssekretär Günter Krings hat betont, dass die Bundesregierung der aktuellen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung immer noch nicht zustimmen könne. Er warb gerade wegen der NSA-Affäre für die Vorratsdatenspeicherung…“ Artikel von Stefan Krempl vom 15.05.2014 im heise-Ticker