ver.di und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
Dossier
„… Im Herbst startet die nächste Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt für Dich die neuen Tarifverträge Leiharbeit, die ab 1. Januar 2017 gelten sollen. Verhandelt werden die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)…“ So der DGB auf der Sonderseite zur Tarifrunde . Hier dokumentieren wir Informationen zur Position von ver.di zu dieser Tarifrunde (Siehe diejenigen der IG Metall und der EVG sowie unsere Kampagne dagegen im Dossier zur Tarifrunde Leiharbeit 2016/17):
- Hamburg: Einladungen zu einem gemeinsamen Treffen von ver.di- und IGM-KollegInnen zur Diskussion über die Tarifverhandlungen in der Leiharbeit
Einladung zum „Ratschlag Zeitarbeit“, dem Branchentreffen von ver.di, und dem Treffen des „Arbeitskreises MiZ“ am Mittwoch, den 25. Januar 2017 von 17:00 bis ca. 19:00 Uhr, dokumentiert auf der Sonderseite des Arbeitskreises MiZ der IG Metall Hamburg bei ZOOM und dort die Einladung zum „Ratschlag Zeitarbeit“ , dem Branchentreffen von ver.di
- Die ver.di-Tarifkommission braucht keine Bedenkzeit – Verhandlungsergebnis bereits am 1.12. einstimmig gebilligt!
Siehe dazu die Meldung und erste Kommentare:- „Leiharbeit: Tarifabschluss sichert deutliche Entgelterhöhungen“
„… „Wir hätten gern eine Zehn vor dem Komma gesehen, aber an wenigen Cent konnten wir das ausgeklügelte Stufenmodell nach einem eineinhalbtägigen Non-Stop-Ringen nicht mehr scheitern lassen“, sagt ver.di-Verhandlungsführerin Carla Dietrich: „Wir sind aber sehr froh, dass die Ost-Entgelte kräftig aufholen und dass wir auch für das Tarifgebiet West ordentliche Steigerungen vereinbaren konnten.“ Die Angleichung sieht sie als „dickes Brett“, das jetzt bis auf die letzten 30 Cent Differenz gebohrt sei. (…) Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages sollte allerdings möglichst kurz sein. Um die Monate sei im Verhandlungsmarathon zäh gerungen worden, sagt Hans Zajdziuk [Randstad-Betriebsrat]. „Positive Rückmeldungen“ aus der Belegschaft erhielt er unmittelbar nach dem Abschluss. (…) Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis einstimmig gebilligt. (…) Immer wieder wird auch die Frage gestellt, ob Leih- und Stammbeschäftigte nicht eher gleichgestellt würden, wenn die Gewerkschaften gar keine Tarifverträge zur Leiharbeit abschließen und nur auf das gesetzlich verankerte Prinzip des „Equal Pay“ setzen würden. Das wäre allerdings nicht leicht durchzusetzen und gilt auch weder in der verleihfreien Zeit noch für entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland. Gewerkschaften hätten dann keinerlei Gestaltungsspielraum, etwa bei der Höchstüberlassungsdauer oder Fristen. Deshalb wollte ver.di als Teil der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wichtige Verbesserungen durchsetzen. Sie seien „bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen“, heißt es dazu von Arbeitgeberseite.“ Mitteilung von Helma Nehrlich vom 1. Dezember 2016 bei ver.di – die detailierten Verhandlungsergebnisse und die neuen Entgelttabellen sind unserem Dossier zur Tarifrunde zu entnehmen - Unser Lieblingszitat daraus: „… Als „Erfolg“ wertet er den festen Termin für die vollständige Entgeltangleichung. „Da machen wir etlichen anderen Branchen noch etwas vor. Und die vier Cent bis zur Zehn schaffen wir beim nächsten Mal.“…“ Randstad-Betriebsrat Hans Zajdziuk, Mitglied der ver.di-Tarifkommission
- Ein Kommentar im ZOOM-Forum verneint allerdings diesen „festen Termin“ für die Ost-West-Angleichung (der neue „equal pay“) glaubwürdig:
„… Die Wessis verzichten zum 01.01.2019 auf eine Lohnerhöhung. Die Ost-West-Angleichung wird damit durch eine praktische Senkung der Westlöhne erkauft.
Der neue TV hat eine Laufzeit von 36 Monaten also bis zum 31.12.2019. Bei einer Kündigung zum 31.12.2019 enden sämtliche Regelungen, also auch die zur Ost-West-Lohnangleichung, die erst am 01.04 2021 erfolgen soll, zum Kündigungstermin bzw. zum Laufzeitende.
Die Ost-West-Lohnangleichung wird es nur geben, wenn die Tarifparteien in den Tarifverhandlungen 2019/2020 eine solche Angleichung in den dann neuen Tarifvertrag aufnehmen. Insoweit ist es aus meiner Sicht eine glatte Lüge, zu behaupten, bereits in diesem Tarifvertrag sei verbindlich eine Angleichung erfolgt.“ (Hans_der_Kaempfer am 3.12.16 )
- „Leiharbeit: Tarifabschluss sichert deutliche Entgelterhöhungen“
- Geht auch ver.di von einem Verhandlungsergebnis am 11.11. aus?
Im Update 16 vom 19.10.16 zu unser Kampagne meldeten wir: “Uns erreichte das (glaubwürdige) Gerücht, dass die nächste Tarifkommissionssitzung der IGM erst nach dem Verhandlungsergebnis stattfinden soll – und sie ist auf den 24.11.2016, wie immer in Frankfurt/M., terminiert!”
Nun bekamen wir den Hinweis auf Veranstaltungen “Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 – Wie geht es weiter?” von ver.di Hessen (Besondere Dienste) am 15.11. in Frankfurt/M. (mit Carla Dittrich, FB-Bundesvorsitzende Leiharbeit aus Berlin) und am 21.11. in Kassel (mit Mathias Venema, Landesfachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen) – siehe die Infos der ver.di Hessen
Es drängen sich 3 Fragen auf: 1. Wer kann hin und Einfluß suchen sowie berichten? 2. Ist ähnliches in anderen Ländern auch geplant? Sowie 3. Handelt es sich bei den Veranstaltungen wirklich um Info (“Im Anschluss an die nächsten Verhandlungsrunden im November laden wir euch zu einer Infoveranstaltung zum aktuellen Stand in der Tarifrunde Zeitarbeit ein.”) oder geht auch ver.di vom Verhandlungsergebnis zu diesem Zeitpunkt aus? Wir freuen uns auf Infos und Berichte!
- „Keine Tarifverträge in der Leiharbeit?“ Argumente für die Erneuerung der Tarifverträge Leiharbeit – und Gegenargumente
Argumente für die Erneuerung der Tarifverträge Leiharbeit vom 3.8.2016 von Dr. Norbert Reuter (Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung) – die Word-Datei im ver.di-Mitgliedernetz mit einem Link, der auch ohne Anmeldung funktionieren soll [Anleitung: Anklicken, downloaden, abspeichern und im Download-Verzeichnis oder -Ordner die dateiendungslose Datei „Argumente“ mit der Datei-Endung „.doc“ versehen. Sollte es nicht klappen: Der Redaktion liegt die Datei vor und kann auf Nachfrage zugesandt werden!]
Wir mussten diese Lösung zur Verbreitung des Dokumentes wählen, weil eine Anfrage eines Users im ver.di-Mitgliedernetz zur Freigabe der Datei fürs LabourNet Germany (danke!) seit 16.08.2016 unbeantwortet geblieben ist, die Datei aber mittlerweile ohnehin kursiert – siehe die Genese weiter unten.Zum Inhalt: Die Argumentation von ver.di für die erneute Tarifierung der Leiharbeit ähnelt im Wesentlichen derjenigen von EVG: Nachwirkung, sonst individuelle Einklagung, immer noch Gefahr gelber Gewerkschaften, das Problem entsandter Beschäftigter, Absicherung in der verleihfreien Zeit („Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Mindestlohn in der Leiharbeit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen wird„), und schließlich das Problem der gesetzlichen Öffnungsklauseln (Höchstüberlassungsdauer): „Ver.di hat es als eigenständige Tarifvertragspartei in der Hand, für ihre Tarifbereiche von dieser Regelung keinen Gebrauch zu machen oder eine Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer von bestimmten Regelungen abhängig zu machen, etwa equal pay ab dem ersten Tag.“ Diese „Argumente“ haben wir bereits bei der Argumentation der EVG entkräftet, siehe “EVG: Forderungen zu Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen”
Neu ist der Verweis auf die anderen Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft (IG Metall und IG BCE: sinngemäß: die machen es auch ohne uns, dann haben wir aber keinen Einfluss) und stärker als bei der EVG der Verweis auf „Basisdemokratie“ durch ehrenamtliche VertreterInnen der in der Leiharbeit Beschäftigten in der Tarifkommission: „… Insofern haben LeiharbeitnehmerInnen in ver.di wie in den anderen Einzelgewerkschaften es selbst in der Hand, durch Mitgliedschaft und Engagement Einfluss auf die Bildung der Tarifkommission, deren Verhandlungen und die Ergebnisse zu nehmen. Das könnten Branchenzuschläge sein, die weitgehend equal pay einlösen, eine Begrenzung des Einsatzes der Leiharbeit oder die Verbesserung von Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten von LeiharbeiterInnen…“ Dass in der ver.di-Tarifkommission (TaKo) viele fest angestellte Disponenten von Randstad vertreten sein sollen, kann seit Jahren im Forum von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos, Ein Forum der IG Metall) nachgelesen werden, aktuell in der Debatte um Tarifverhandlung Zeitarbeit
Wir haben dazu am 18.8.16 eine Zuschrift erhalten, die sich ausdrücklich auf die aktuellen Argumente von Dr. Norbert Reuter bezieht, der Autor ist der Redaktion bekannt und hat seine Kompetenz nachgeweisen. Zu dieser Aussage liegen uns auch konkrete Namen vor, auf die wir aber verzichtet haben…Kommentar zu TaKo-ver.di Leiharbeit
„Danach haben die gewählten Tarifgremien der Fachbereiche einen hohen Grad an Eigenständigkeit. Insofern haben LeiharbeitnehmerInnen in ver.di wie in den anderen Einzelgewerkschaften es selbst in der Hand, durch Mitgliedschaft und Engagement Einfluss auf die Bildung der Tarifkommission, deren Verhandlungen und die Ergebnisse zu nehmen.“
Ein nett klingender Satz, welcher allerdings nicht hält was er verspricht und das ganze Dilemma in der Zeitarbeit offenbart. Sehen wir einmal uns das genauer an: Ist es der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft wirklich wichtig, Demokratie und Engagement Ihrer LeiharbeitnehmerInnen zu würdigen? Schaut man in die Satzung https://www.verdi.de/++file++5073a207deb5011af9001810/download/ver.di-Satzung.pdf ergibt sich schnell ein anderes Bild: Seite 50, unter Punkt 1.2.4 Sonstiger privater Dienstleistungsbereich: „Dies umfasst auch Betriebe der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, sofern diese Leistungen für den allgemeinen Markt oder, ausschließlich oder überwiegend, Leistungen für Betriebe und Verwaltungen im Organisationsbereich der ver.di anbieten.Die Zuständigkeit erstreckt sich außerdem auf Arbeitnehmer/innen, die von einem Verleihbetrieb an die vom Organisationsbereich der ver.di erfassten Betriebe und Verwaltungen (Entleihbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen sind.“
Hier wird bereits offensichtlich, dass in ver.di organisierte Leiharbeitsbeschäftigte lediglich als Randnotiz vorkommen. Ein Umstand, der dadurch noch verstärkt wird, dass LeiharbeitnehmerInnen in ver.di den jeweiligen Fachbereichen zugeordnet werden, in denen sie im Entleihbetrieb arbeiten und nicht primär dem Fachbereich 13, Besondere Dienstleistungen. Dadurch haben Tausende ver.di–Mitglieder es eben nicht in der Hand, „Einfluss auf dieTarifkommission zu nehmen“, da sie gar nicht erfasst werden (Quelle: Mündliche Aussage eines Mitgliedes der Tarifkommission Leiharbeit ver.di).
Alle vier Jahre wählt jeder der 13 ver.di Bezirke einen Vertreter zur Bundestarifkommission, plus deren Stellvertreter. LeiharbeitnehmerInnen sind bei solchen Runden an einer Hand abzuzählen und seitens ver.di traut man es ihnen nicht zu, sich für ihre eigenen Interessen an den Tisch der Tarifrunde mit den Arbeitgeberverbänden zu setzen. („Es gebe leider kaum engagierte KollegInnen, die dafür kandidieren möchten, selten erfolgt eine lange Anstellung und Bindung an ein Unternehmen und es gibt zudem keine Freistellungsgrundlage für die Sitzungen der TaKo“ – so die mündliche Aussage eines hauptamtlichen ver.di-Sekretärs, mit Zuständigkeitsbereich Leiharbeit.)
Schaut man sich nun die 26 Tako-Mitglieder (Für jeden ver.di Bezirk einen, plus Stellvertreter) an, so fällt auf, dass überwiegend viele KollegInnen von Randstad dort mitmischen. Randstad, der Branchenprimus, mit einer flächendeckenden Struktur an Betriebsräten. Allerdings sind diese Tako–Mitglieder, welche in den Tarifverhandlungen die Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder verbessern sollen, fast ausschließlich interne Disponenten, für welche dieser Tarifvertrag nicht zur Anwendung kommt. Ein eigener Tarifvertrag für Disponenten ist, so die mündliche Aussage eines Mitgliedes der ver.di–TaKo, von Randstad nicht gewünscht. Im Bundesvorstand von ver.di gibt es gleichwohl Stimmen, welche den sehr hohen Anteil von Disponenten in der TaKo als sehr kritisch betrachten. (Mündliche Aussage.)
Die Verbindungen zwischen Randstad und ver.di reichen bis ins Jahr 2001. Damals hatte eine der Vorgänger-Gewerkschaften der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, die DAG, bereits mit Randstad einen eigenen TV abgeschlossen. (http://www.fau.org/artikel/tarife/verdi_randstad_entgelttv.pdf )
Eine Antwort auf die Frage, wieso festangestellte Disponenten von Randstad und Manpower, der Nummer 2 der Branche, die Interessen von LeiharbeitnehmerInnen glaubhaft vertreten können, erhält man von keinem. Auffällig ist zudem, wie im vorletzten Jahr der Randstad-Betriebsrat bei Bundesarbeitsministerin Nahles mobil machte, um die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zu verhindern, da diese den externen KollegInnen die Arbeitsplätze letzlich zerstöre. Ein Gegenvorschlag, etwa dass man keine Höchstüberlassungsdauer wünsche, dafür Equal Pay Plus X%, wurde seitens der Interessensvertreter Randstads auch nicht geäussert.
Aus guten Quellen ist bereits durchgesickert, dass der Manteltarifvertrag in dieser Tarifrunde nicht gekündigt wird. Die TaKo der IG Metall möchte damit verhindern, dass die überwiegende Mehrheit der Randstad-TaKo–Mitglieder Leistungen, wie die Neuregelung der Berechnung des Arbeitsentgeltes im Falle von Krankheit und Urlaub auf Basis der letzten 3 Monate [eine Errungenschft, welche Mitglieder der TaKo mit Randstad-Betriebszugehörigkeit wieder „ändern“, also abschaffen möchten, da diese zu einem sehr hohen Aufwand seitens der Disponenten führe… (Mündliche Aussage eines ver.di-TaKo Leiharbeit Mitgliedes, beschäftigt bei Randstad)] wieder beschneide.
Damit stellt sich die Frage, wen vertreten die KollegInnen von Randstad in der ver.di-Tarifkommission Leiharbeit??? Und welche Rolle spielt ver.di dabei???
- Antwort auf die Anfrage vom 19.07.2016: RE: Deutsche Arbeitsrechtskonferenz 2016 am 13. 10. in München
„Lieber KausG, vielen Dank für Deinen Kommentar und Deine Frage wie ver.di sich zur Forderungen nach Kündigung der Tarifverträge stellt. Wie Du vielleicht weißt, hat ver.di als Mitglied der DGB-Tarifverhandlungsgemeinschaft Leiharbeit die Tarifverträge zur Leiharbeit zum 31.12 2016 gekündigt und wird sie neu verhandeln. Da die Gründe etwas umfassender sind, füge ich ein Dokument an, in dem ich etwas ausführlicher auf den Sachverhalt eingehe. Beste Grüße, Norbert Reuter“ Antwort im ver.di-Mitgliedernetz vom 03.08.2016, der umfangreiche „Argumente fuer die Erneuerung der Tarifvertraege Leiharbeit“ als docx-Datei beigefügt waren.
Am 16.08.2016 postete KausG dazu: „… Die Diskussion zu diesem Thema wird auch außerhalb des ver.di-Mitgliedernetzes geführt und zwar in erster Linie bei Labournet: (…) Ich fände es gut, wenn die Stellungnahme der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung auch dort zugänglich gemacht würde. Könntest Du daher Dein Okay zur Veröffentlichung dieser Stellungnahme bei Labournet geben und die Stellungnahme der Labournet-Redaktion zur Verfügung stellen?...“
- Arbeitsrechtskonferenz 2016 mit dem neuen Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung
Im ver.di-Mitgliedernetz wurde die Arbeitsrechtskonferenz 2016 angekündigt , auf der auch die Tarifpolitische Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung die Position von ver.di zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorstellen will. Der Veranstalter ist die dfv-Mediengruppe – Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. (Siehe die Sonderseite zur Arbeitsrechtskonferenz 2016 und das Programm der Arbeitsrechtskonferenz ). Von ver.di nimmt der neue (seit 2016) Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung, Dr. Norbert Reuter als Referent zum Thema ‚AÜG – nach der Reform ist vor der Reform‘ und als Teilnehmer der gemeinsamen Podiumsdiskussion zu allen Themen der Arbeitsrechtskonferenz 2016 teil.
Zu dieser Ankündigung hat ein erwerbsloses ver.di-Mitglied mit Funktionen u. a. im FB 13 einen uns zugesandten und nachstehend wiedergegebenen Beitrag am 19.07.2016 im ver.di-Mitgliedernetz gepostet:
„Vor diesem Hintergrund ist der Teilnahmebetrag für ver.di-Mitglieder um bis zu 250 Euro (für Spätbucher ohne Sonderkonditionen) auf 299,00 Euro ermäßigt. Für die Inanspruchnahme dieses Sonderpreises ist ein Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft erforderlich. Wann und wie dieser Nachweis erbracht werden soll, ist nicht angegeben worden. In diesem Zusammenhang würde ich es begrüßen, wenn im Rahmen dieses Threads ein online ausfüllbares Nachweis-Formular zum Download bereit gehalten würde. Darüber hinaus würde ich gerne wissen wollen, ob für den Nachweis die Angabe der ver.di-Mitgliedsnummer erforderlich ist und ob dies mit dem besonderen Datenschutz für personenbezogene Daten mit gewerkschaftlichem Bezug vereinbar ist.
P.S.: Für mich persönlich ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung völlig unverhältnismäßig. Da der Zugang zu den Konferenzmaterialien und damit auch zu dem Vortrag des ver.di-Kollegen von der kostenpflichtigen Anmeldung abhängig ist, äußere ich hier meine Erwartung, dass zumindest sein Vortrag und nach Möglichkeit auch seine Podiumsdiskussionsbeiträge hier im ver.di-Mitgliedernetz allen ver.di-Mitgliedern kostenfrei zugänglich gemacht werden.
P.P.S.: Hinsichtlich seines Vortrages erwarte ich von dem neuen Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung der ver.di-Bundesverwaltung, mit dessen Amt in der Vergangenheit auch die Leitung und / oder die Geschäftsführung der ver.di-Bundestarifkommission des Fachbereichs 13 – Besondere Dienstleistungen – für die Zeit- und Leiharbeitsbranche sowie die Mitgliedschaft in der DGB-Verhandlungskommission für die Tarifverträge mit den Verbänden der Zeit- und Leiharbeitsbranche verbunden war(en), auch Aussagen dazu, wie er sich persönlich und / oder in seinen Funktionen für ver.di (auch innerhalb des DGB) zu den Forderungen nach Kündigung dieser Tarifverträge stellt oder verhalten wird.“