BDSG-Nachfolgegesetz: Bestehendes Datenschutzniveau beibehalten, mehr Schutz für Privatsphäre sichern
Dossier
„Die Grundrechteorganisationen Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) fordern dringend notwendige Verbesserungen des Schutzes von persönlichen Daten bei der Fassung des Nachfolgegesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).Die Forderungen betreffen unter anderem: Scoring und Profilbildung, Berufsgeheimnisträger, Verbraucherschutz, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdaten, Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte und Folgenabschätzungen von Datenverarbeitung. (…) Digitalcourage und DVD fordern vom deutschen Gesetzgeber ein klares Stopp für mehr Profilbildung, Scoring und automatisierte Einzelfallentscheidungen, als es EU-Recht vorsieht. Das bedeutet für das neue BDSG-Nachfolgegesetz: Keine weiteren nationalen Ausnahmen von dem Verbot von automatisierten Einzelfallentscheidungen sowie Erhalt des bestehenden deutschen Datenschutzniveaus bei Auskunfteien und Scoring. „Personalisierte Werbung, Preise, Kommunikation und Versicherungen machen dringend progressive Datenschutzgesetze notwendig“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Wenn jetzt nicht für verlässlichen Datenschutz gesorgt wird, wird in Zukunft das Grundrecht auf Privatsphäre verloren gehen.“…“ Pressemitteilung vom 1. August 2016 bei Digitalcourage e.V. – Siehe dazu neu:
- Datenschutz auch in der Forschung erhalten! Stellungnahme zum Entwurf des Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes-EU (DSAnpUG-EU) der Bundesregierung
„Am 27. April 2017 soll das Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU (…) (DSAnpUG-EU) nach zweiter und dritter Beratung im Bundestag verabschiedet werden. Dieser Gesetzesentwurf unterläuft die Vorgaben der vom EU-Parlament verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Gen-ethische Netzwerk kritisieren in ihrer Stellungnahme die beabsichtigten Erweiterungen im Bereich der Datenverarbeitung für Forschungszwecke. Viele andere Organisationen – von den Datenschutzbeauftagten bis zu Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und zivilgesellschaftliche Organisationen – üben berechtigterweise vehemente Kritik an vielen anderen Regelungen des Gesetzentwurfs. Protest der Bürger*innen gegen diesen Gesetzesentwurf und seine Implikationen ist geboten. Ein so weitgehender Eingriff in den Datenschutz darf nicht ohne öffentliche Auseinandersetzungen im Bundestag durchgesetzt werden. (…) Unsere Kritik bezieht sich sowohl auf die dem Gesetz zugrundeliegende blinde Forschungsgläubigkeit, die die Kritik an medizinischen Forschungsrichtungen ignoriert, als auch auf die Ignoranz gegenüber der Aussagefähigkeit von medizinischen Daten.“ Beitrag von Elke Steven vom 24. April 2017 vom und beim Komitee für Grundrechte und Demokratie- Siehe dazu die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes-EU (DSAnpUG-EU) der Bundesregierung vom Komitee für Grundrechte und Demokratie und des Gen-ethischen Netzwerks vom April 2017
- Pharmakonzerne wollen (noch) mehr Daten als im neuen Gesetz ohnehin ermöglicht
Interessensabwägung (bei der Verfügungsfrage über Daten) und Anonymisierungsgebot – das sind zwei Punkte im Datenschutzgesetz, die trotz aller Bemühungen der Bundesregierung, auch Geschäftemachern aller Art Zugriff auf möglichst viele Daten zu ermöglichen, die Lobby der Pharmakonzerne immer noch nicht zufrieden stellt. In dem Beitrag „Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz“ am 21. März 2017 bei den Datenschützern Rhein-Main wird die Stellungnahme des Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) dokumentiert – und kommentiert. Unter anderem abschließend so: „Viel deutlicher kann nicht ausgedrückt werden, dass der Schutz empfindlichster personenbezogener Daten (Gesundheits- und Behandlungsdaten) unter die Räder privatwirtschaftlich organisierter Interessen kommen soll. Widerstand dagegen ist angesagt!“
- Gesellschaftliches Bündnis gegen Datenschutzabbau der Bundesregierung
„Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich gegen das geplante neue Datenschutzgesetz. In einer Stellungnahme verwehren sie sich gegen Versuche, Datenschutz und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen und fordern konkrete Kurskorrekturen (…) In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Organisationen unter anderem, dass Betroffenenrechte wie Auskunfts- und Widerspruchsansprüche – anders als von der Bundesregierung geplant – uneingeschränkt gelten. Sie wenden sich darüber hinaus gegen eine Aufweichung der Zweckbindung erhobener Daten und gegen die Ausweitung der Videoüberwachung, die durch das DSAnpUG und das vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ermöglicht wird. Will zudem ein Arbeitgeber Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten, soll die Einwilligung wegen des besonderen Ungleichgewichts zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten nur ausnahmsweise möglich und an strenge Voraussetzungen geknüpft sein. Grundsätzlich fordert das Bündnis „eine faktenbasierte Sicherheitspolitik, die sich nicht von diffusen Ängsten leiten lässt“, klare Rechenschaftspflichten für datenverarbeitende Stellen und ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 14. März 2017 bei Netzpolitik.org
- Bundeskabinett: Alles überwachen
„… Der Staat rüstet auf: Das Bundeskabinett billigte Gesetzesentwürfe, die Teil eines umfassenden „Sicherheitspakets“ sind, das auf Bundesinnenminister Lothar de Maizière zurückgeht. Demnach setzt die Bundesregierung auf eine verstärkte Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, Kennzeichenerfassungssysteme und Bodycams für Bundespolizisten. Begründet wird das Sicherheitspaket auch durch den „Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz“ und mit Verweis auf Terroristen und Kriminelle, die „für Anschläge hochfrequentierte öffentlich zugängliche Anlagen auswählen, um größtmöglichen Schaden anzurichten“. Nach einer Regierungsmitteilung soll die Videoüberwachung insbesondere an Orten wie Sportstätten und Einkaufszentren erfolgen. Darüber hinaus sollen verstärkt Kameras mit Gesichtserkennungssystemen aufgerüstet werden. Doch die Bundesregierung möchte nicht nur Personen mit Hilfe moderner Technik im öffentlichen Raum identifizieren. Auch Kennzeichenerfassungssysteme sind Bestandteil des „Sicherheitspakets“. Da diesen umfassenden Eingriffen der Datenschutz im Weg steht, soll das Datenschutzgesetz so geändert werden, dass „Sicherheitsbelange bei der Entscheidung über die Überwachung stärker als bisher berücksichtigt werden“, heißt es auf tagesschau.de. Betreiber öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge sollen nicht verpflichtet werden, Videoüberwachung einzusetzen, das geplante Gesetz soll ihnen aber „die Entscheidung erleichtern“…“ Beitrag von Marcus Klöckner bei telepolis vom 21. Dezember 2016
- Jetzt unterschreiben gegen den Datenschutz-Abbau des Innenministeriums
„Das Innenministerium will mit einem neuen Gesetzesentwurf die Privatsphäre in Deutschland massiv einschränken. Das Ministerium pfeift dabei auf unsere Grundrechte – was zählt, ist das Geschäft mit persönlichen Daten und Überwachungspolitik. Wir fordern mit einer Stellungnahme mehr Datenschutz und Privatsphäre und bitten die Öffentlichkeit, diese Forderungen zu unterschreiben: Jetzt Appell unterzeichnen! …“ Aktuelle Unterschriftenaktion und Hintergrundinfos bei Digitalcourage . Siehe dazu:
- Datenschutzpläne des Innenministeriums: Vernichtendes Urteil von Datenschutzorganisationen zum Gesetzentwurf
„Weitreichende Freiheiten für Unternehmen und Behörden, weniger Rechte für Betroffene und Videoüberwachung ohne Rücksicht auf Grundrechte – wir haben zentrale Kritikpunkte von Verbraucher- und Datenschützern an Thomas de Maizières Plänen für das neue Datenschutzgesetz zusammengetragen. Die Analysen stellen dem Innenminister ein vernichtendes Urteil aus…“ Beitrag von Florian Zechmeister bei netzpolitik.org vom 20. Dezember 2016
- Neues Bundesdatenschutzgesetz: Weniger Kontrolle, weniger Auskunftsansprüche, mehr Videoüberwachung
„Nach jahrelanger Debatte trat im Mai die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, mit der laut Wikipedia „die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten […] EU-weit vereinheitlicht werden“. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, dennoch enthält sie „verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Alleingang zu regeln“. Diese Anpassung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die EU-Verordnung wird derzeit vom Innenministerium erarbeitet, im September haben wir einen ersten Entwurf veröffentlicht. Jetzt hat das Innenministerium seinen Referentenentwurf fertig gestellt und an Verbände geschickt…“ Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 24. November 2016 . Siehe dazu den Referentenentwurf des Innenminsiteriums
- Neues Bundesdatenschutzgesetz: 13 Forderungen für mehr Datenschutz