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Streit um rechtsstaatliche Prinzipien: EU-Kommission stellt Polen Ultimatum

Demo in London gg die polnische Rechtsregierung Dezember 2015„… Im Streit um Einschränkungen für das polnische Verfassungsgericht hat die EU-Kommission der Regierung in Warschau ein Ultimatum gestellt. Polen habe nun drei Monate Zeit, um die Reformen beim Verfassungsgericht abzumildern, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Trotz der Gespräche seit Jahresanfang seien die Hauptaspekte, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdeten, weiterhin nicht ausgeräumt. (…) Die EU-Kommission wirft dem Mitgliedsstaat vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben. (…) Die Kommission fordert, dass drei Richter, die bereits von der Vorgängerregierung ernannt wurden, ihre Posten antreten müssen. Zudem sollen Urteile veröffentlicht und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht von einem anderen Staatsorgan abhängig seien. (…) Im Falle Polens hatte die Brüsseler Behörde Anfang des Jahres erstmals ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland wegen möglicher Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit eröffnet. Allerdings kann die Kommission alleine keine Sanktionen wie den Stimmrechtsentzug verhängen. Dazu müssten die anderen Mitgliedstaaten einstimmig feststellen, dass es in Polen einen schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß gegen EU-Grundwerte gibt. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar gemacht, dass er Sanktionen gegen Warschau nicht unterstützen würde.“ Meldung vom 27. Juli 2016 bei tagesschau.de externer Link

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