Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft
„Die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ bleibt vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, indem es zwei Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Jetzt bauen die Provider die Speicher-Technik auf, bis das Gericht endgültig entscheidet…“ Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 15. Juli 2016 . Aus dem Text: „… Derzeit erarbeitet die Bundesnetzagentur den technischen Anforderungskatalog, wie die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von den Provider umzusetzen ist, der spätestens zum Jahreswechsel veröffentlicht werden muss. Die Provider haben dann ein halbes Jahr Zeit, die Speicherpflichten umzusetzen, spätestens am 1. Juli 2017 müssen alle Regelungen der Vorratsdatenspeicherung technisch in Kraft sein. Ob das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil vor diesem Zeitpunkt sprechen wird, ist nicht abzusehen…„