Keine Schleuserdienste im Betrieb! Was der Betriebsrat tun kann, damit Flüchtlinge am Arbeitsplatz integriert werden

„Solidarität mit den Flüchtlingen! Auf dem Papier ist das leichter. Kompliziert wird’s, wenn wir in den konkreten betrieblichen Verhältnissen auch dieses Thema nicht der Personalchefin überlassen wollen…“ Betriebräte „haben «die «Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen» (§80 Betriebsverfassungsgesetz). Die Mitbestimmung beginnt bereits vor der Einstellung, denn der Betriebsrat ist bereits bei der Personalplanung, Stellenplanung und Auswahl zu beteiligen. (…) Die Bundesarbeitsministerin Nahles will, dass Asylbewerber während des Wartens auf ihren Asylbescheid schon «etwas Vernünftiges tun». Sie will die Aufwandsentschädigung bei 1-Euro-Jobs für Flüchtlinge auf 80 Cent in der Stunde drücken. Die Verweigerung der Zustimmung zu solcher «Integration» könnte als Fremdenfeindlichkeit aufgefasst werden. Der aktive und gut orientierte Betriebsrat stimmt daher der Eingliederung der neuen Kollegen immer zu. Und er macht das auch öffentlich. «Wir sind offen für die neuen Kolleginnen!» Doch im zweiten Schritt widerspricht er deren tarifwidriger und unwürdiger «Eingruppierung». Denn Integration darf nicht verwechselt werden mit der Einschleusung von Armutslöhnern in den Betrieb.“ Beitrag von Tobias Michel in Soz Nr.07/2016 externer Link (Der Autor ist gewerkschaftlich aktiv in Krankenhäusern und Heimen; er mag seine Erfahrungen nicht auf andere Branchen übertragen.) Das wirklich Interessante bleibt leider völlig offen: Wie kommt der BR zur Verhinderung von Armutslöhnen, nachdem er zuerst der 80 Cent-Ausbeutung zugestimmt hat?

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100713
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