Die 1. Septemberwoche: Newsletterfrei aber antimilitaristisch
Ausgerechnet mit dem Antikriegstag am 1. September beginnt beim LabourNet eine Woche Urlaub – aber es ist vorgesorgt, hier die wichtigsten Dossiers zum Thema:
Antikriegstag 2025: „Nie wieder Krieg! Für Frieden, Abrüstung und soziale Gerechtigkeit!“ – oder die Erklärung des DGB und Kritik daran nun auch mit der Handelsblatt-Konferenz „Wirtschaftsfaktor Rüstung 2025“ in Düsseldorf ausgerechnet am 1.9.
- Camp von Rheinmetall Entwaffnen in Köln vom 26. bis zum 31. August 2025: Verweigern wir uns kollektiv dem Kriegsregime! mit der Parade gegen den Krieg am Samstag, 30.08.
- Wehrdienst-Gesetzentwurf: Die Mär von der Freiwilligkeit, Selbstbestimmung Jugendlicher und Chancengerechtigkeit für Frauen
- 280 Meldungen: Mehr Soldaten wegen Rechtsextremismus entlassen
Neue Entwicklung zur Dossier: Petition von TrambahnfahrerInnen gegen die Militarisierung des öffentlichen Raumes: Sagt mit uns Nein zur Bundeswehrtram in München: Nach erster faktischer Verweigerung von TrambahnfahrerInnen, Werbung für die Bundeswehr durch München zu fahren, erteilt die MVG eine schriftliche Ermahnung – Gegenwehr mit ver.di-Rechtsschutz
- Und schon vormerken: Demonstration gegen Bundeswehrübung RED Storm Bravo in Hamburg am 27. September: Hamburg pfeift aufs Militär – JA zur zivilen Entfaltung des Lebens!
express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 8/2025 ist erschienen!
Siehe dazu Inhaltsverzeichnis und Bezugsquellen und daraus im LabourNet Germany:
- Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Post: »Es wird flexibilisiert wegen fehlenden Personals«. Interview von Gaston Kirsche mit Kerstin Neuendorf, Briefzustellerin, im Dossier: Privatisierung der Post: Höhere Preise, prekäre Arbeitsverhältnisse, schlechtere Zustellung – und Reform des Postgesetzes
- Auswirkungen des neuen Postgesetzes: »Das Gefühl, nur noch einen Bullshitjob zu haben«. Interview von Gaston Kirsche mit Felix Plogshagen, Postzusteller, im Dossier: Privatisierung der Post: Höhere Preise, prekäre Arbeitsverhältnisse, schlechtere Zustellung – und Reform des Postgesetzes
- Im Angebot: Ausländische Auszubildende. Das Geschäft mit der Hoffnung auf eine gute Ausbildung. Artikel von Josef Kraft im Dossier: Wer z.B. aus Indonesien zur Ausbildung in die BRD kommt: Lernt. Was Ausbeutung ist.
Das Leben der iranischen Gewerkschafterin Sharifeh Mohammadi ist in großer Gefahr: Bitte nutzt das Muster-Protest-Schreiben der iranischen Gewerkschaftskampagne
Die „Campaign to Defend Sharifeh Mohammadi“ hat uns über die Syndicate of Workers of Tehran Bus Company englische Musterschreiben zugesandt mit der Bitte, sie direkt an die unten genannten Behörden zu senden, zuverbreiten und mit der Kampagne zu teilen, damit diese sie ins Farsi übersetzen und in ihren Farsi-Socials teilen können. Siehe alle Infos und Hintergründe im Dossier Gewerkschaften im Iran mobilisieren gegen die Terrorjustiz und Repression – und rufen auf zur internationalen Solidarität
[Nachahmenswert] Erfolg für die Kampagne gegen Leiharbeitstarife: Die Androhung „Wir gehen zum EuGH“ lässt den Verleiher kapitulieren
„… Der Leiharbeitnehmer Johannes A. wurde vom 2.6. bis 12.6. 2020 in einem Kölner Metallbetrieb eingesetzt. Er leistete dort dieselbe Arbeit wie ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 4 des Lohntarifs Metall. Umgerechnet auf die Stunde sah der Tarif eine Vergütung von 18,06 Euro brutto vor. A hatte jedoch nur 10,15 Euro die Stunde erhalten. Daraus ergab sich eine Differenz von 569,52 Euro. Im Januar 2021 erhob A mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes Klage auf Zahlung dieses Betrages. Eine Entscheidung erging zunächst nicht. Das Gericht wollte ersichtlich abwarten, wie die Musterverfahren vor dem BAG und dem EuGH ausgehen. Dies war verständlich, auch wenn man dabei einige Jährchen Geduld aufbringen musste.
Auf Vorlage des BAG entschied der EuGH, die Leiharbeitstarife dürften vom Grundsatz des „Equal Pay“ nur dann abweichen, wenn sie dafür zugleich einen Ausgleich, z. B. einen längeren Urlaub vorsehen. Das tun die geltenden Leiharbeitstarife bis heute nicht. Viele rechneten deshalb damit, dass sie vom BAG „gekippt“ würden. Doch dieses sah die Sache anders und setzte sich über das Urteil des EuGH hinweg (…) Der DGB-Rechtsschutz nahm nicht etwa die Klage zurück, sondern argumentierte offensiv: Das Arbeitsgericht Köln solle erneut den EuGH anrufen und u. a. fragen, ob das Vorgehen des BAG mit dem Europäischen Recht vereinbar war. (…) Würde das Arbeitsgericht Köln dem folgen? Vermutlich ja, doch muss die Frage bis auf weiteres offenbleiben. Der beklagte Verleiher zog nämlich die Notbremse: Er anerkannte die Klageforderung in vollem Umfang. (…) So wie in dem Kölner Verfahren kann man überall vorgehen. Der hier dokumentierte Schriftsatz kann als Muster dienen (…) Es war noch nie so einfach, als Leiharbeiter einen Prozess zu gewinnen. Das Geld liegt gewissermaßen auf der Straße. Man muss es nur aufsammeln.“ Aus dem Artikel von Prof. Wolfgang Däubler vom 3. August 2025 – samt einer Handlungsanleitung im Dossier zur Kampagne: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland