[Nachahmenswert] Erfolg für die Kampagne gegen Leiharbeitstarife: Die Androhung „Wir gehen zum EuGH“ lässt den Verleiher kapitulieren
„… Der Leiharbeitnehmer Johannes A. wurde vom 2.6. bis 12.6. 2020 in einem Kölner Metallbetrieb eingesetzt. Er leistete dort dieselbe Arbeit wie ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 4 des Lohntarifs Metall. Umgerechnet auf die Stunde sah der Tarif eine Vergütung von 18,06 Euro brutto vor. A hatte jedoch nur 10,15 Euro die Stunde erhalten. Daraus ergab sich eine Differenz von 569,52 Euro. Im Januar 2021 erhob A mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes Klage auf Zahlung dieses Betrages. Eine Entscheidung erging zunächst nicht. Das Gericht wollte ersichtlich abwarten, wie die Musterverfahren vor dem BAG und dem EuGH ausgehen. Dies war verständlich, auch wenn man dabei einige Jährchen Geduld aufbringen musste.
Auf Vorlage des BAG entschied der EuGH, die Leiharbeitstarife dürften vom Grundsatz des „Equal Pay“ nur dann abweichen, wenn sie dafür zugleich einen Ausgleich, z. B. einen längeren Urlaub vorsehen. Das tun die geltenden Leiharbeitstarife bis heute nicht. Viele rechneten deshalb damit, dass sie vom BAG „gekippt“ würden. Doch dieses sah die Sache anders und setzte sich über das Urteil des EuGH hinweg (…) Der DGB-Rechtsschutz nahm nicht etwa die Klage zurück, sondern argumentierte offensiv: Das Arbeitsgericht Köln solle erneut den EuGH anrufen und u. a. fragen, ob das Vorgehen des BAG mit dem Europäischen Recht vereinbar war. (…) Würde das Arbeitsgericht Köln dem folgen? Vermutlich ja, doch muss die Frage bis auf weiteres offenbleiben. Der beklagte Verleiher zog nämlich die Notbremse: Er anerkannte die Klageforderung in vollem Umfang. (…) So wie in dem Kölner Verfahren kann man überall vorgehen. Der hier dokumentierte Schriftsatz kann als Muster dienen (…) Es war noch nie so einfach, als Leiharbeiter einen Prozess zu gewinnen. Das Geld liegt gewissermaßen auf der Straße. Man muss es nur aufsammeln.“ Aus dem Artikel von Prof. Wolfgang Däubler vom 3. August 2025 – samt einer Handlungsanleitung im Dossier zur Kampagne: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland
[Mit dem LabourNet-Discount-Code] Das August-2025-Shirt von Working Class History/dna: Gin Bottle Riot 1964 (Ginflaschenaufstand)
„Am 16. August 1964 begann im Chicagoer Vorort Dixmoor der Gin Bottle Riot bzw. Ginflaschenaufstand. Einen Tag zuvor war der Besitzer eines Spirituosenladens beschuldigt worden, die schwarze Frau Blondella Woods geschlagen zu haben. Sie hatte angeblich versucht, eine Flasche Gin zu stehlen. 150 Anwohner demonstrierten vor dem Laden, und als der Ladenbesitzer schließlich von der Polizei festgenommen wurde, begann die Menge, das Polizeiauto zu schaukeln. In der Folge kam es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei, die Tränengas einsetzte, und der Anwohnerschaft, die Steine warfen. Der Spirituosenladen wurde geplündert und umliegende Gebäude in Brand gesteckt. Ein Bürgerrechtler, Syd Finlay von der National Association for the Advancement of Coloured People (NAACP), rief bei einer Kirchenversammlung zur Ruhe auf: „Wir haben in der Vergangenheit immer die andere Wange hingehalten. Können wir das nicht noch einmal tun?“ Einem Reporter der Chicago Tribune zufolge reagierte die Menge mit lauten „Nein!“-Rufen, woraufhin Finlay sich wieder hinsetzte. Die Unruhen dauerten insgesamt drei Tage und legten sich schließlich, nachdem Dutzende Menschen verletzt und von der Polizei festgenommen worden waren. Der weiße Ladenbesitzer wurde später vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, während Woods wegen Ladendiebstahls verurteilt wurde…“ Siehe mehr Informationen zur Geschichte und Bestellung im Dossier zur dankenswerten Aktion – auch zur Unterstützung unserer Arbeit!
In ganz Europa stellen sich Hafenarbeiter:innen und andere Transportbeschäftigte gegen den Transport von Militärausrüstung
„… In ganz Europa stellen sich Hafenarbeiter und andere Transportbeschäftigte gegen den Transport von Militärausrüstung und bekräftigen, dass Häfen und Verkehrsinfrastruktur nicht zur Unterstützung bewaffneter Konflikte genutzt werden dürfen. Diese Aktionen spiegeln eine breitere Weigerung wider, sich an Gewalt zu mitschuldig zu machen, sowie ein gemeinsames Bekenntnis zu internationaler Solidarität und humanitären Werten. (…) Wir lehnen es entschieden ab, dass Transportarbeiter, darunter auch Hafenarbeiter, wegen ihres Widerstands gegen Gewalt und ihrer Forderung nach Frieden ins Visier genommen werden. Arbeitnehmer, die im Einklang mit internationaler Solidarität und humanitären Grundsätzen handeln, dürfen dafür nicht bestraft werden. Die ETF und ihre Mitgliedsorganisationen in ganz Europa betonen: Frieden ist dringend notwendig und nicht verhandelbar…“ Aus der engl. Meldung von ETF vom 24.6.2025 – siehe den gesamten (maschinenübersetzten) Text und mehr dazu sowie zum Hintergrund unser Dossier: Nahostkonflikt Folge 2023: Israelische und palästinensische Zivilbevölkerung erneut Opfer fundamentalistischer Hamas und rechtsradikaler israelischer Regierung