Herbst der Gegenwehr – Sozialabbau verhindern: Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zur bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 20. bis zum 24. Oktober 2025 auf
„… Geplant ist ein Generalangriff auf den Sozialstaat. Eine (neue) „Grundsicherung“ soll das „Bürgergeld“ ersetzen und laut Merz fünf Milliarden Euro – rund 10 Prozent der bisherigen Ausgaben – einsparen. Dies trotz steigender Arbeitslosigkeit! Mit der für 2026 vorgesehenen weiteren Nullrunde bei der Regelleistung, einer faktischen Kürzung für Betroffene, werden die Leistungen für viele Menschen im Bezug von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ohnehin bereits abgebaut. Ferner drohen verschärfte Sanktionen. (…) statt der steigenden Armut entgegenzuwirken, will die Regierung Erwerbstätige mit durchschnittlichem oder niedrigem Einkommen gegen Erwerbslose, Rentner*innen und andere Menschen mit wenig Geld ausspielen und plant eine weitere Umverteilung von unten nach oben. (…) Wir lassen uns aber nicht gegeneinander ausspielen. Solidarität statt Spaltung! Denn in diesem Land ist Geld genug für eine armutsfeste Daseinsvorsorge da…“ Pressemitteilung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ vom 16.10.2025 (per e-mail), siehe den Aufruf mit Gegenforderungen und für die aktuellen Hintergründe unser neues Dossier: Von ALG … zur „Neuen Grundsicherung“: Von Absicherung des Existenzminimums und gar angstfreier Existenzsicherung immer weiter entfernt
[VKG] Nein zu Aufrüstung und Kriegstrommelei! Nein zum Sozialabbau und Jobabbau! Jetzt Widerstand aufbauen – Gewerkschaften müssen handeln!
„Ob in Deutschland, Frankreich, Russland: Hunderte Milliarden werden für Militär raus geballert. Auf allen Seiten werden die Trommeln gerührt und überschlagen sich die Propagandanachrichten über die angebliche Notwendigkeit der Verteidigung. Es freuen sich Großaktionär*innen der Rüstungsindustrie. Während zusätzlich noch Steuergeschenke an das Kapital gemacht werden, wird überall der Rotstift angesetzt. (…) In Kommissionen werden Pläne geschmiedet. Führungen der DGB-Gewerkschaften lassen sich einbeziehen. Stattdessen müssten sie jetzt alles daran setzen, um konsequent Widerstand vorzubereiten. Schon jetzt müsste in Betrieben Aufklärung betrieben werden, um gegen bevorstehende Angriffe mobilisieren zu können…“ Aufruf vom 23. September 2025 der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften VKG – siehe mehr daraus und zu den Hintergründen
[Nachahmenswert] Erfolg für die Kampagne gegen Leiharbeitstarife: Die Androhung „Wir gehen zum EuGH“ lässt den Verleiher kapitulieren
„… Der Leiharbeitnehmer Johannes A. wurde vom 2.6. bis 12.6. 2020 in einem Kölner Metallbetrieb eingesetzt. Er leistete dort dieselbe Arbeit wie ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 4 des Lohntarifs Metall. Umgerechnet auf die Stunde sah der Tarif eine Vergütung von 18,06 Euro brutto vor. A hatte jedoch nur 10,15 Euro die Stunde erhalten. Daraus ergab sich eine Differenz von 569,52 Euro. Im Januar 2021 erhob A mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes Klage auf Zahlung dieses Betrages. Eine Entscheidung erging zunächst nicht. Das Gericht wollte ersichtlich abwarten, wie die Musterverfahren vor dem BAG und dem EuGH ausgehen. Dies war verständlich, auch wenn man dabei einige Jährchen Geduld aufbringen musste.
Auf Vorlage des BAG entschied der EuGH, die Leiharbeitstarife dürften vom Grundsatz des „Equal Pay“ nur dann abweichen, wenn sie dafür zugleich einen Ausgleich, z. B. einen längeren Urlaub vorsehen. Das tun die geltenden Leiharbeitstarife bis heute nicht. Viele rechneten deshalb damit, dass sie vom BAG „gekippt“ würden. Doch dieses sah die Sache anders und setzte sich über das Urteil des EuGH hinweg (…) Der DGB-Rechtsschutz nahm nicht etwa die Klage zurück, sondern argumentierte offensiv: Das Arbeitsgericht Köln solle erneut den EuGH anrufen und u. a. fragen, ob das Vorgehen des BAG mit dem Europäischen Recht vereinbar war. (…) Würde das Arbeitsgericht Köln dem folgen? Vermutlich ja, doch muss die Frage bis auf weiteres offenbleiben. Der beklagte Verleiher zog nämlich die Notbremse: Er anerkannte die Klageforderung in vollem Umfang. (…) So wie in dem Kölner Verfahren kann man überall vorgehen. Der hier dokumentierte Schriftsatz kann als Muster dienen (…) Es war noch nie so einfach, als Leiharbeiter einen Prozess zu gewinnen. Das Geld liegt gewissermaßen auf der Straße. Man muss es nur aufsammeln.“ Aus dem Artikel von Prof. Wolfgang Däubler vom 3. August 2025 – samt einer Handlungsanleitung im Dossier zur Kampagne: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland