Interne Papiere: So will die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV umbauen

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Die Bundesregierung ringt um eine Neugestaltung von Hartz-IV – doch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen längst eigene Pläne in der Schublade. Sie widersprechen teilweise den Ideen, mit denen die SPD die aktuelle Diskussion angestoßen hat. (…) Die Vorschläge haben es in sich: So will die BA zum Beispiel Sanktionen entschärfen, das System vereinfachen und Menschen, die lange gearbeitet haben, Aufschläge auf ihren Hartz-IV-Satz zahlen. (…) Deutlich spricht sich die BA gegen eine längere Bezugsdauer des am vorherigen Einkommen orientierten Arbeitslosengeldes I aus (…) Auch die BA hält es durchaus für richtig, die Lebensleistung von Arbeitslosen stärker zu berücksichtigen – allerdings im Hartz-IV-System. In dem Arbeitspapier präsentiert die Behörde den Vorschlag, langjährigen Versicherten einen Aufschlag auf den Regelsatz zu zahlen. Die Höhe des Aufschlags wäre vom letzten Nettolohn des Empfängers sowie der Dauer seiner Beschäftigung abhängig (…) Die BA ist strikt gegen eine völlige Abschaffung von Sanktionen: „Das Junktim zwischen Fördern und Fordern darf nicht aufgegeben werden“, heißt es in dem aktuellen Papier. Sanktionen seien keine Willkür und Strafe, sie fielen auch nicht „vom Himmel“ und spielten in der Praxis eine viel kleinere Rolle als in der öffentlichen Debatte. Die Klientel in Hartz IV sei „äußerst heterogen“: Neben der Mehrheit derer, die auch ohne Druck mitwirken, gebe es eine Minderheit, die sich „erst durch direkte Ansprache dazu motivieren“ lasse, die eigene Situation zu verbessern. Allerdings fordert auch die BA, die deutlich schärferen Sanktionsregeln für unter 25-Jährige abzuschaffen und niemals das Geld für die Warmmiete zu streichen, weil sonst Obdachlosigkeit drohe. (…) Die bislang äußerst kleinteiligen Regelungen bei der Berechnung von Hartz IV und dem Schonvermögen sollen nach dem Willen der BA deutlich vereinfacht werden. So soll es statt bislang insgesamt sechs verschiedener Regelsätze künftig nur noch zwei geben: Einen höheren für die erste Person im Haushalt – und einen niedrigeren für jede weitere Person im Haushalt, ob Erwachsener oder Kind. Diese Regelsätze sollen so hoch sein, dass die bisher vorgesehenen sechs Mehrbedarfe etwa für Alleinerziehende oder besondere Ernährung abgeschafft werden können. Auch für die Wohn- und Heizkosten schlägt die BA Pauschalen vor: Welche Miete in einer Kommune noch angemessen ist, soll sich künftig schlicht nach der Wohngeld-Tabelle richten. Für die Heizkosten schlägt die Behörde einen festen Zuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche vor…“ Beitrag von Florian Diekmann vom 16. Februar 2019 bei Spiegel online externer Link

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