Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

Dossier

DGB: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17Im Herbst startet die nächste Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt für Dich die neuen Tarifverträge Leiharbeit, die ab 1. Januar 2017 gelten sollen. Verhandelt werden die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)…“ So der DGB auf der Sonderseite zur Tarifrunde externer Link: „Tarifrunde Leiharbeit 2016/17: Auch für nächstes Jahr höhere Löhne“. Wir wollen aber keine höheren, sondern gleiche Löhne für LeiharbeiterInnen! Daher gibt es auch in dieser Tarifrunde eine Kampagne: „Missbrauch regulieren? Per Tarifvertrag zum equal pay? Oder Leiharbeits-Tarifverträge ersatzlos kündigen?“ (mit Argumenten und Pressespiegel), deren Ergebnis „Tarifrunde Leiharbeit 2016/17: Endlich sind wir gefragt! Die Postkarten-Aktion nutzen!“ und der Offene Brief ist: „Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!„. Siehe in gesonderten Beiträgen:

Und hier Informationen zur Tarifrunde:

  • »Die Leiharbeit gestalten« Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen. Gespräch mit Stefan Körzell vom DGBNew
    „Nützt oder schadet ein Tarifvertrag den Leiharbeitern in Deutschland? Am 21. Dezember befand die Gewerkschaftsaktivistin Mag Wompel in jW, dass den Beschäftigten durch den Tarifvertrag gleicher Lohn für gleiche Arbeit vorenthalten wird. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam am 17. Januar der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. Nun stellt Stefan Körzell die Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes dar. (…) Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Doch diese Regelung kann umgangen werden, wenn ein Tarifvertrag besteht – wie jener, den Sie verlängern wollen. Würden Sie das nicht tun, dann würde »Equal pay« gelten. Allenfalls die verleihfreien Zeiten wären ungeregelt, in ihnen würde der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. [Antwort Stefan Körzell:] Das ist so. Wir haben aber als Gewerkschaften sehr früh den Anspruch formuliert, dass wir diese Branche gestalten wollen. Wir wissen etwa, dass viele Leiharbeiter sehr schnell von den Arbeitgebern ausgetauscht werden. Es fallen also immer wieder verleihfreie Zeiten an. Außerdem würde der Tarifvertrag, selbst wenn wir ihn nicht verlängern, für die derzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nachwirken. Wir haben uns auch deshalb entschieden, Tarifverträge abzuschließen, weil wir hier die Konkurrenz zu »Billigheimergewerkschaften« hatten…“ Johannes Supe im Gespräch mit Stefan Körzell bei der jungen Welt vom 24. Januar 2017 externer Link.  Es kommt eine gewisse Müdigkeit auf, die Schönfärberei schon allein des Verhandlungsergebnisses zu entlarven, wir verweisen auf dieses Dossier zu dieser unsäglichen Tarifrunde (unten) und (oben verlinkt) diejenigen Dossiers zu den Einzelgewerkschaften, in denen wir uns ausführlichst mit den immer gleichen Argumenten auseinandergesetzt haben. Die ständig wiederholte Begründung mit dem Mindestlohn („Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen„) haben sich aber die Kollegen im Leiharbeiter-Forum ZOOM externer Link direkt vorgenommen: „Für solche Behauptungen sollte er mal belastbare Belege vorlegen. In der täglichen Praxis werden die Arbeitszeitkonten belastet und wenn das zu teuer wird bekommt der LAN die Kündigung. Diese Problematik diskutieren wir hier seit Jahren. Und zum anderen sollte er sich weniger Gedanken machen über die Cent-Differenz zwischen gesetzlichem Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn sondern mehr warum in der DGB-TG überhaupt nicht diskutiert wird warum es nicht einen zweistufigen Branchenmindestlohn gibt (für Helfer und Fachkräfte). Die EU-Richtlinie für Leiharbeit schreibt das vor…“ Wir werden dies noch verfolgen. Für die weitere gewerkschaftspolitische Debatte wesentlich sind folgende Äußerungen:

    • „… Ihr Anspruch ist es, die Leiharbeit zu gestalten. Wäre es nicht deutlich besser, sie zu bekämpfen? [Antwort Stefan Körzell:] Wir wollen die Leiharbeit nicht abschaffen. Sie muss aber wieder eingesetzt werden, wie es ursprünglich vorgesehen war: vorübergehend, bei Auftragsspitzen, etwa bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Krankheitsfällen. Die Beschlusslage des Deutschen Gewerkschaftsbunds ist da eindeutig…“ – Früher gab es dafür Personalreserven von bis zu 15%, aber die (internationale) Wettbewerbsfähigkeit war auch dem DGB wichtiger… Und: Eine eindeutige Definition von „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und das Verbot der Leiharbeit müssen offenbar offensiver auf den Tisch!
    • „… An dieser Stelle muss man aber eins deutlich sagen: Die Gewerkschaften sind solidarische Unterstützungsvereinigungen. Es gilt für die Beschäftigten, sich zu organisieren. Stellvertreterkriege können wir für sie nicht führen. Lohnansprüche sind Individualrechte, die sich jeder selber sichern muss. Läuft in einem Verleihunternehmen etwas nicht richtig, aber niemand ist dort gewerkschaftlich organisiert, dann können auch wir dort nicht einfach hin und für die Beschäftigten etwas einklagen…“ Es wäre schön, wenn einerseits die schon immer geforderte Abkehr von der gewerkschaftlichen Stellvertreterpolitik wirklich konsequent stattfände und der DGB andererseits die Aufgabe einer Rechtschutzversicherung wenigstens wirklich wahrnehmen würde…
  • „Eine radikale Arbeitszeitverkürzung wäre eine Alternative zur Leiharbeit“
    „Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Tarifverhandlungen in der Leiharbeit verteidigt. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping will Verträge für gesetzeswidrig erklären, wenn sie nicht den gleichen Lohn für Leiharbeitnehmer vorschreiben wie für die Stammbelegschaft. (…) Leiharbeit gehört grundsätzlich abgeschafft. Warum? Auftragsspitzen zu überbrücken oder im Krankheitsfall eine andere Arbeitskraft in einer Firma zu finden, dürfte in einer gut organisierten und mit der Belegschaft gemeinsam erarbeiteten Strategie eigentlich kein Problem sein. (…) Eine viel bessere Alternative zur Leiharbeit wäre eine radikale Arbeitszeitverkürzung, sagen wir auf jahresdurchschnittlich dreißig Stunden die Woche. Warum? Weil in solch einer Konstellation tatsächlich notwendigen „Auftragsspitzen“ die Spitze gebrochen werden kann – und zwar im Einvernehmen mit der Belegschaft und den einzelnen Beschäftigten (…) Solange Leiharbeit noch existiert, müssen klare Regeln herrschen. Die erste Regel lautet: equal pay. Keine Leiharbeiterin, kein Leiharbeiter hat weniger Lohn zu erhalten als ein Betriebsangehöriger mit den gleichen Aufgaben. Zweitens: Weil verliehene Arbeiter/innen auf Abruf arbeiten oder aus dem Betrieb abgezogen werden können, haben sie Anspruch auf eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent des Bruttolohns. Drittens: Sämtliche Leiharbeitstarifverträge, egal von wem mit wem geschlossen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind als gesetzeswidrig zu betrachten und gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Das gilt auch für Verträge der DGB-Tarifgemeinschaft…“ Gastbeitrag von Katja Kipping vom 20. Dezember 2016 beim Tagesspiegel online externer Link. Siehe die früheren Beiträge dieser Debatte über Leiharbeit beim Tagesspiegel weiter unten im Dossier
  • Natürlich wird nachgerechnet: Tariferhöhung ab 01. März von 0,8%. Die Tarifforderung waren 70 Cent mindestens. Herausgekommen sind 7 Cent…
    Den (darauf stolzen?) Sklavenhändlern sei Dank (am 1.12. hat aber der DGB doch nachgelegt externer Link ) liegen die neuen Entgelttabellen vor (siehe den gestrigen Newsletter). KollegInnen bei ZOOM haben nachgerechnet:
    Der DGB schreibt in seiner Pressemitteilung: Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Habe mir mal die Tabelle in E1 und E2 angeschaut.
    Die 4,82% Erhöhung sind eine Mogelrechnung. Die Berechnungsbasis sind die 8,50 € von diesem Jahr. Da aber der gesetzliche Mindestlohn ab Januar auf 8,84 € steigt (entspricht einer Erhöhung um 4%) und muss auch in der Leiharbeit ab Jan. bezahlt werden ganz ohne Tarifverhandlungen. Die 4% sind dem gesetzlichen Mindestlohn ab Januar geschuldet. Bleibt also eine Tariferhöhung ab 01. März von 0,8%. Die Tarifforderung waren 70 Cent mindestens. Herausgekommen sind 7 Cent. Manchen in der DGB-TG scheint nichts mehr peinlich zu sein. Ist der Ruf erst ruiniert…
    Zu den Laufzeiten der Ostangleichung: Das erste Angebot der ZAF-Verbände war 48 Monate ab 01.07.2017. also 54 Monate. Herausgekommen sind 51 Monate.
    Bei der Laufzeit des Entgelt-TV mit 36 Monaten ist in der DGB-Presseerklärung nicht erwähnt, dass es für die Entgeltgruppen E3 – E9 in den ersten zwei Monaten eine Nullrunde geben soll.
    Bin gespannt wie die TK von Verdi und IGM diese Schönrechnerei aufnehmen?“ So Karl am 1.12.2016 im ZOOM-Forum externer Link
    Und mehrere KollegInnen im ZOOM-Forum fragen sich, ob es auch dieses Mal eine Postkartenaktion geben wird (von der wir – trotz Nachfragen – bis heute nicht wissen, wieviele („ungültige“) eingegangen sind)…
    WICHTIG: Natürlich ist das Verhandlungsergebnis noch nicht das Tarifergebnis: Unsere Hoffnungen ruhen nun auf den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften! Die Erklärungspflicht läuft erstaunlicherweise erst am 31. Januar 2017 ab! Das bedeutet u.a., dass Neueinstellungen ab dem 01.01.2017 nicht zum Tarif eingestellt werden dürfen, sondern nur noch mit equal-pay! (hier könnte die hohe Fluktuation vielen helfen!) Und, dass wir noch Einfluss auf die Tarifkommissionen nehmen können – und darum bitten: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!
  • IWW Bremen: „DGB-Tarifgemeinschaft schließt neuen Tarif ab: Lohnverzicht besiegelt“
    Für ca. eine Million Leiharbeiter*innen hätte die Möglichkeit bestanden deutliche Lohnerhöhungen zwischen 2 und 6 Euro pro Stunde durchzusetzen. Das hört sich gewaltig an, ist es auch. Die meisten Leiharbeiter*Innen erhalten zur Zeit Stundenlöhne von 9 und 9,61 Euro brutto pro Stunde. Dies entspricht den beiden unteren Lohngruppen in den Tarifverträgen der Leiharbeit. Mit diesen Stundenlöhnen, allesamt im Niedriglohnbereich lässt sich der Hartz 4 Satz nicht erreichen. Also Vollzeitarbeit für weniger als Hartz 4. Die Bundesregierung hat gerade in einer parlamentarischen Anfrage mitgeteilt, dass die Löhne von Leiharbeiter*Innen bei vergleichbaren Tätigkeiten zwischen 60 und 80 Prozent dessen liegen, was von den fest angestellten Kolleg*innen in den Betrieben verdient wird. (…) Gemessen an der dreijährigen Laufzeit bis 31.12.2019 gibt es knapp über 2 Prozent Lohnanhebung. Für die unterste Lohngruppe gibt es ab März 2017 gigantische 23 Cent pro Stunde brutto mehr. Netto sind dies ca. 13 Cent pro Stunde. Gemessen an den möglichen Anhebungen durch Verzicht auf einen Tarifvertrag mit 2 bis 6 Euro eine homöopathische Dosis…“ Aus dem Kommentar der IWW Bremen vom 1.12.2016 externer Link
  • Habemus Tarifabschluss. Für die Leiharbeit. Das gefällt nicht jedem
    „… Bereits in der letzten Tarifrunde 2013 gab es einen offenen Brief aus dem Gewerkschaftslager an die Gewerkschaftsspitze: Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit! vom 11. April 2013. Dort konnte man lesen: »Wir sind gemeinsam mit zahlreichen Arbeitsrechtler/innen der Überzeugung, dass die Vorteile einer ersatzlosen Kündigung angesichts des Equal-Pay-Grundsatzes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegenüber möglichen und angeblichen Risiken deutlich überwiegen. Eine ersatzlose Kündigung des Tarifvertrags ermöglicht die Durchsetzung einer gleichen Bezahlung von Leiharbeiter/innen. Eine Neuauflage des Tarifvertrags hingegen zementiert Lohndumping durch die Leiharbeit und beschädigt unsere gewerkschaftliche Glaubwürdigkeit nachhaltig.« Auch in der aktuellen Tarifrunde gab es einen solchen Vorstoß: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen! Offener Brief an die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die beteiligten Gewerkschaften. (…)  Jeder kann einen Blick werfen in die am Anfang dieses Beitrags dokumentierten Entgelttabellen, die bei Annahme des Tarifverhandlungsergebnisses in den kommenden drei Jahren Anwendung finden werden und sich selbst ein Urteil bilden, ob und in welchem Umfang die geforderten Verbesserungen erreicht worden sind.Beitrag vom 1.12.2016 von und bei  Stefan Sell externer Link
  • Was sagt die Arbeitgeberseite? Sie stöhnt natürlich: 
    • [BAP] Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit: Deutliche Belastung für die Branche, aber Planungssicherheit bis Ende 2019
      „… Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der VGZ, erklärte: „Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse – vor allem in den neuen Bundesländern – den Einsatz von Zeitarbeitnehmern deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich mehr verdienen als die Stammbelegschaft…“ Pressemitteilung vom 30.11.2016 von und bei Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) externer Link – wenn so viele mehr verdienen als die Stammbelegschaft – warum werden sie nicht fest angestellt????
    • Und wortgleich: [iGZ] Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche
      „… „Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus Arbeitgebersicht bis an die äußerste Grenze unserer Leistungsfähigkeiten gegangen“, kommentierte Sven Kramer, iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das Ergebnis der Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gewährleiste demgegenüber eine langfristige Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch deren Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss...“ Pressemitteilung vom 30.11.2016 von und bei Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen externer Link (iGZ)
  • [DGB:] Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Leiharbeit erreicht – Durchbruch in der dritten Verhandlungsrunde
    „… Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die dann gültige Tabelle West wird dann im gesamten Bundesgebiet angewendet. Eine Besonderheit des Tarifabschlusses ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte. „Am Ende der Laufzeit werden sich die Tarife in der Leiharbeit deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt haben. Das war uns besonders wichtig.“ Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019…“ DGB-Pressemitteilung vom 30.11.2016 externer Link –  Es war ja zu befürchten. Erste Reaktion: DGB definiert „equal pay“: Als Ost-West-Angleichung unter den LeiharbeiterInnen in 2021!  Unsere Hoffnungen ruhen nun auf den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften!
  • Die Tarifverhandlung läuft – die Debatte auch
    Noch haben wir nichts gehört von der heute am zweiten Tag stattfindenden 3. Verhandlungsrunde in der Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 – aus unserer Sicht ein gutes Zeichen. Aus Kreisen der verdi-Tarifkommission haben wir verlauten hören, es sei sogar mehr als der bereits bekannte, optionale 4. Verhandlungstermin Mitte Januar 2017 denkbar. Wir könnten spekulieren, ob es ein gutes Zeichen ist und auf den Druck gegen diese Tarifrunde zurückzuführen, halten uns lieber an die Fakten. Zu diesen gehört, dass der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Stefan Körzell, sich heute im Tagesspiegel – verteidigend – zu der Tarifrunde äußert. Verteidigend auch als Replik auf einen ersten Beitrag, der uns aus dem Herzen sprach:

    • Eine unheilige Allianz. Der Bundesrat berät am Freitag über die Reform der Leiharbeit. Schleswig-Holsteines Vize-Ministerpräsident Robert Habeck fordert, der DGB müsse nun seine Tarifpolitik ändern.
      „… Eine Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte beim Lohn scheitert, aber regelmäßig daran, dass die Bundesregierung in unheiliger Allianz die Interessen der Arbeitgeber und die Interessen der mächtigen Industriegewerkschaften vertritt. Und beide Gruppen wollen in Wirklichkeit keine Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte beim Lohn. Die Gewerkschaften machen das Gegenteil von dem, was sie eigentlich müssten: nämlich die Interessen der Leiharbeitskräfte zu vertreten. Durch Billiglöhne versorgen sie  die Industrie weiter mit kostengünstigen Randbelegschaften. Bei Bedarf können sie schnell auf- und abgebaut werden. (…) Es ist ja legitim und richtig, dass die Gewerkschaften sich für die Arbeitsplatzsicherheit ihrer Stammbelegschaften einsetzen. Aber an einem System, das die Absicherung der Stammbelegschaften nur über ein Zweiklassensystem ermöglicht, ist etwas faul. (…) Der DGB sollte also die Tarifrunde nutzen und seinem eigenen Schlachtruf folgen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit. Ausreden, dass die Gewerkschaften nur einen kleinen Einfluss auf die Leiharbeitsbranche haben, da nur ein kleiner Teil der Leiharbeitskräfte organisiert ist, sind faule Ausreden. Die Gewerkschaften könnten auf einen Schlag eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften erreichen. Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften müssten nur den Leiharbeits-Tarifvertrag kündigen, den sie selbst geschaffen haben…“ Ein Gastbeitrag von Robert Habeck vom 24.11.2016 beim Tagesspiegel online externer Link
    • Warum wir Tarifverhandlungen brauchen – auch in der Leiharbeit
      „DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell verteidigt das Abschließen von Tarifverträgen in der Leiharbeit. Dadurch verbessere sich die Einkommenssituation der Beschäftigten, argumentiert er. (…) Die Entgelttarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft bilden auch die Grundlage für die Branchenzuschläge in der Leiharbeit, die durch einige der DGB-Mitgliedsgewerkschaften (IG BCE, IG Metall, EVG und ver.di) für bestimmte Branchen tariflich vereinbart wurden. Danach sind nach einer bestimmten Überlassungsdauer zusätzlich zu den tarifvertraglichen Entgelten prozentuale Aufschläge zu zahlen. Und das führt zu einer beachtlichen Annäherung der Löhne der Leiharbeitsbeschäftigten an die Löhne der Stammbelegschaft. Es sind also die Verdienste der Gewerkschaften, dass es dieses ausgereifte Tarifvertragssystem in der Leiharbeit gibt. So können die Einkommen der Leiharbeitsbeschäftigten deutlich verbessert werden. (…) Wir fordern eine Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent, mindestens aber 70 Cent pro Stunde und – ganz wichtig – eine Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen. Die untersten Entgeltgruppen müssen dabei deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wir werden hart mit den Arbeitgebern verhandeln und versuchen, den gesteckten Zielen möglichst nah zu kommen.“ Eine Replik auf Robert Habeck von Stefan Körzell vom 30.11.2016 beim Tagesspiegel online externer Link

      • Dort ein Kommentar dazu: „Stefan Körzells Argumentation orientiert sich leider nicht an der EU-Richtlinie Leiharbeit (equal-pay) sondern am miesesten Lohn den es gibt: Den Mindestlohn.
        Man bekommt den Eindruck die DGB-TG hält die Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Jahrhundertaufgabe.
        Das gesetzliche equal-Pay nach 9 Monaten wird die Masse der Leiharbeiter nie erreichen weil sie vorher abgemeldet werden und dann bei den Branchenzuschlägen – soweit es sie überhaupt gibt – wieder bei Null beginnen. Trostlos.“
      • Siehe dazu: „… Stefan Körzells Antwort an den Grünen sah so aus: Zitat: „Die untersten Entgeltgruppen müssen dabei deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wir werden hart mit den Arbeitgebern verhandeln und versuchen, den gesteckten Zielen möglichst nah zu kommen.“ – „Die Argumentation der DGB-TG seit Beginn der Verhandlungen orientiert sich am Mindestlohn. Stell dir mal vor bei Tarifverhandlungen für die Stammbeschäftigten würden wir auch so argumentieren. Oder deutlicher ausgedrückt: Die DGB-TG orientiert sich bei ihren Begründungen nicht an dem was die EU-Richtlinie Leiharbeit vorgibt sondern am miesesten Lohn den es gibt: Den Mindestlohn.“ Kommentar von Karla am 30.11.2016 im ZOOM-Forum externer Link
    • Dass die im Text genannten Argumente a) der Anhebung des Mindestlohns in der verleihfreien Zeit (die selten zur Geltung kommt) oder b) der individuellen Rechtsunsicherheit in der Nachwirkung der Tarifverträge (der die DGB Rechtschutz GmbH massiv entgegen treten könnte) auch bei namhaften Arbeitsrechtlern nicht wirklich ziehen, haben wir im vorbereitenden Dossier zur Kampagne hinreichend oft wiederholt: Missbrauch regulieren? Per Tarifvertrag zum equal pay? Oder Leiharbeits-Tarifverträge ersatzlos kündigen? Genau daher und dafür gibt es unsere Kampagne: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!
  • „Warum wurde darauf verzichtet, öffentlichen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben?“ Mail an die Verantwortlichen der TG Leiharbeit in den DGB Gewerkschaften
    Vor einer Woche, vor der Veröffentlichung der ersten Berichte über das zweite Treffen der Verhandlungskommission der DGB Tarifgemeinschaft mit iGZ und BAP schickte ich folgende Mail an Funktionsträger und Kampagnenverantwortliche der DGB Gewerkschaften raus: (…) Also wie gehabt: Kaum mehr Geld für Leiharbeitskräfte und die Ostangleichung in weiter Ferne. Von equal pay und equal treatment ab dem ersten Tag im Einsatzbetrieb ganz zu schweigen. Auch nichts von einer Konkretisierung dieser Begriffe im Rahmen eines Tarifvertrages. Nichts von Risikozuschlägen für Leiharbeitskräfte, wie z.B. in Frankreich üblich. Nichts von einer Definition des Wortes  „vorübergehend“, was die Einsatzdauer einer Leiharbeitskraft angeht.
    Auf Druck vor Ort haben die DGB Gewerkschaften verzichtet, z.B. einen Aufruf an die Mitglieder, die Funktionsträger und insbesondere an die gewerkschaftlich organisierten Leiharbeitskräfte zu richten, die Tarifverhandlungen mit einem öffentlich wahrnehmbaren Auftritt zu begleiten. (…) Warum wurde darauf verzichtet, öffentlichen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben? Gerade in Hamburg haben wir eine funktionierende Zusammenarbeit von Arbeitskreisen von IG Metall und ver.di zur Leiharbeit. Dieses Potential wurde ignoriert. (…) Beim dritten Verhandlungstermin, am 29./30. November in Berlin, sollten betroffene und organisierte Leiharbeitskräfte vor der Tür stehen und sich für ihre Forderungen bemerkbar machen. Von mir aus auch für eine grundsätzliche Ablehnung von Tarifverträgen in der Leihabeit. In jedem Fall: Das Schlimmste, was ich bemerke ist Lethargie, Unwissenheit oder abwartende Haltung der Betroffenen. Wie bekommen wir das hin?!
    Beitrag von „piet“ am 19.11.2016 externer Link bei ZOOM: Tarifverhandlung Zeitarbeit.

    • In einer Antwort darauf von „Cid“ am 23.11.16. externer Link heisst es: „… Der eigentliche Druckpunkt in den Tarifverhandlungen ist daher die Bezugnahme aufs AÜG und die Verankerung von Equal Pay – damit müssten allerdings die Tarife gekündigt werden um über durch die Gewerkschaften begleitete Individualklagen vor den Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit diesen Anspruch für alle LAN durchzusetzen! Und dieses Druckmittel sollte die TG bei den derzeitigen Verhandlungen auch einsetzen…“ und: „… Meiner Ansicht ist es von den Gewerkschaften gewollt, dass man mit den LAN als Verfügungsmasse ihre Stammbeschäftigten schützt – die Pseudobeteiligung mit den Postkarten im August als Wünsche der LAN für die neuen Tarife samt vorgeferttigter Fragen waren kaum zu toppen – auf meine Fragen, welche ich unter der angegebenen eMail richtete bekam ich bis zum heutigen Tage keine Antwort…“
  • [IG Metall] Tarifrunde Leiharbeit: Wenig Bewegung in der zweiten Verhandlung. Arbeitgeberangebot nur knapp über Mindestlohn
    Auch die zweite Verhandlung für die Leiharbeitnehmer brachte kein Ergebnis. Zwar kamen die Arbeitgeber in Hamburg den Gewerkschaften etwas entgegen, dennoch blieb auch ihre zweite Offerte unzureichend. Für die dritte Runde Ende November erwarten die Gewerkschaften ein deutlich besseres Angebot, um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen. (…) legten die Arbeitgeber beim zweiten Treffen ein modifiziertes Angebot vor: Danach wären die Leiharbeitsverbände bereit, ab 1. Juli 2017 die EG 1 im Osten auf 8,94 Euro anzuheben. Das wären gerade mal 1,13 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Im Westen boten sie an, die Entgelte ab 1. Juli 2017 um 2,2 Prozent zu erhöhen. Anschließend sollen die Entgelte jedes Jahr zum 1. Juli um zwei Prozent steigen – bei einer Laufzeit bis Ende Juni 2021. Die Angleichung der Ostentgelte an den Westen soll nach ihren Vorstellungen erst nach 54 Monaten erfolgen. Eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgelte, wie sie die Gewerkschaften fordern, lehnten die Arbeitgeber vollkommen ab und beharrten auf eine lange Laufzeit des neuen Tarifvertrages…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 17.11.2016 externer Link – freundlicherweise detaillierter als diejenige des DGB vom 11.11.16. Man merkt die bereits aus den Positionen der Einzelgewerkschaften deutlich gewordene Orientierung der Tarifrunde am gesetzlichen Mindestlohn: Ein sichtbarer Abstand hierzu soll rechtfertigen, dass der Tarif gleichen Lohn unterläuft! Und: „… um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen…“ – das ist offenbar sehr wichtig für die DGB-Tarifgemeinschaft, die mehr drängt als die Arbeitgeberseite. Hypothese: Wenn ab dem 1.1.2017 bei Neueinstellungen der gesetzliche Stand von equal pay und equal treatment „droht“, wird die Tarifverhandlung für über eine MIllion betroffene LeiharbeiterInnen demaskiert als gewerkschaftlicher Skandal… Siehe auch: Tarifverhandlung Leiharbeit: Zuhälter und Mittäter stoppen
  • Zweite Tarifrunde Leiharbeit: kleine Fortschritte, noch kein Abschluss
    Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hamburg zur zweiten  Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen.  Nach einem Austausch über die unterschiedlichen Positionen wird deutlich: die Arbeitgeber haben sich zwar vereinzelt auf die Gewerkschaften zubewegt, ansonsten liegen die Positionen noch sehr weit auseinander. Die Gewerkschaften erwarten eine deutliche Nachbesserung des Angebots der Arbeitgeberseite, um noch in diesem Jahr zu einem Tarifabschluss zu kommen. Die Verhandlungen werden am 29./30. November 2016 in Berlin fortgesetzt…“ DGB-Pressemitteilung vom 11.11.2016 externer Link

    • Berechtigter Kommentar von „karla“ am 14.11.2016 bei ZOOM externer Link: „Aha! Statt den ZAF-Verbänden mitzuteilen einen neuen Termin gibt es erst wenn eine „deutliche Nachbesserung“ schriftlich mitgeteilt wird, bietet man schon einen neuen Termin an. Außer Spesen nichts gewesen.“
    • Und die Spesen dürften jeden Leiharbeiter umhauen: Wie ein Augenzeuge aus Hamburg berichtete, fuhren am 11.11. mehrere verdunkelte Luxuslimusinen vor, um abgeschottet in der 6. Etage des Marriot Hotels zu tagen – das kostet… Und diesen Zirkus veranstaltet der DGB wegen paar Cent mehr als der gesetzliche Mindestlohn!?
    • Siehe als Übersicht aus dem ZOOM-Forum: „Die Bewegung schaut so aus:
      Im ersten Angebot am 07. Oktober wurden angeboten 2% Entgelterhöhung pro Jahr mit einer Laufzeit von 4 Jahren (in 4 jahren also 8%) beginnend ab dem 01.07.2017. Da der TV aber zum 31.12. 2016 gekündigt wurde ergäbe es eine Erhöhung von unter 2% pro Jahr weil sich die Laufzeit um 6 Monate verlängert.
      Die von der DGB-TG so bezeichnete Bewegung „die Arbeitgeber haben sich zwar vereinzelt auf die Gewerkschaften zubewegt, schaut im Detail so aus: Während einer Laufzeit ab dem 01.07.2017 bieten die ZAF-Verbände während des ersten Jahres eine Erhöhung im ersten Jahr von 2% auf 2,2% an, für die restlichen 3 Jahre wie gehabt 2%. Also wieder eine durchschnittliche Angebots“steigerung“ um die 2% (bei Laufzeit immer ab dem 01.07.2017 und ohne rückwirkende Bezahlung).
      Die andere Bewegung fand bei den Ostlöhnen statt. Dabei spielt der gesetzliche Mindestlohn und der z. Zt. noch gültige Mindestlohn in der Leiharbeit rein. Der momentane Mindestlohn Leiharbeit im Osten beträgt 8,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01. 2017 beträgt im Osten 8,84 Euro.
      Die „Bewegung“ die fast jeden LAN schwindlig werden läßt sieht so aus: Ab dem 01.01.2017 Erhöhung von 8,50 (Ost)auf 8,89 Euro und ab 01.07.2017 auf weitere sagenhafte 8.94 Euro. Soviel zur „Bewegung“.
      Zur Nichtbewegung: Die Forderung der DGB-TG nach Angleichung der E1 an E2 kategorische Ablehnung. Rückwirkende Forderungen falls es zu keiner Einigung zum 01.01.2017 kommt kategorische Ablehnung.
      Jetzt stellt sich die Frage: Kann die Verhandlungskommission der DGB-TG bei diesem Tempo der Bewegung der ZAF-Verbände mithalten? Oder mal ganz anders gefragt: Wieviele Frechheiten will sich die Verhandlungskommission noch und wie lange anhören? Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 29./30. November terminiert. Warum hat es die DGB-TG so eilig? Wegen der paar Cent Differenz beim gesetzlichen Mindestlohn und dem Mindestlohn Leiharbeit während der verleihfreien Zeit? Wenn das zu teuer wird werden die einfach gekündigt. “ Karla am 17.11.2016 im ZOOM-Forum externer Link
  • Nächster Verhandlungstermin am 11.11.: Der Ort hat sich geändert 
    Der Verhandlungsort der DGB TG mit BAP/iGZ am 11. November in Hamburg ist nach neuesten Informationen nicht mehr das Hotel Holiday Inn, sondern das Marriot Hotel in der ABC-Straße 52. Die Uhrezeit sollen sich nicht geändert haben: Vorbesprechung um 10 Uhr, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr
  • Nächster Verhandlungstermin am 11.11.: Der Ort steht fest
    Der Verhandlungsort der DGB TG mit BAP/iGZ am 11. November in Hamburg ist das Hotel Holiday Inn, Billwerder Neuer Deich 14. Vorbesprechung soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr… Einiges spricht dafür, dass es die letzte Verhandlungsrunde sein könnte – siehe dazu das Update 16 vom 19.10.16 zu unserer Kampagne gegen diese Tarifrunde
  • [DGB] Tarifrunde Leiharbeit: Erstes Arbeitgeber-Angebot nicht annehmbar
    Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hannover zur ersten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. (…) Die Arbeitgeber-Seite hat die Forderungen zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sie die Ost-West-Angleichung frühestens nach 48 Monaten für alle Entgeltgruppen angeboten. Für einen solchen Abschluss über 48 Monate bieten die Arbeitgeber pro Jahr 2 Prozent ab 1.7.2017 an. Dieses Angebot ist für die Gewerkschaften nicht annehmbar. Sie haben der Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass sie an ihren Forderungen festhalten und sie aufgefordert, ihr Angebot deutlich nachzubessern. Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. November 2016 in Hamburg…“ DGB-Pressemitteilung vom 07.10.2016 externer Link – Wir halten den 11. November 2016 in Hamburg als nächsten Termin fest und mobilisieren weiter
  • Tarifrunde Leiharbeit: 6 Prozent mehr und Ost-West-Angleichung
    Trotz einer insgesamt guten Entwicklung der deutschen Wirtschaft sind drei Prozent der Beschäftigten als Leiharbeiter angestellt. Und sie verdienen in etwa ein Drittel weniger als die Stammbelegschaft. Die Gewerkschaften wollen deshalb sechs Prozent mehr Lohn und gleiche Löhne in Ost und West….“ DGB-klartext 35/2016 vom 22.09.2016 externer Link – es steht allerdings darin nichts Neues gegenüber der Veröffentlichung auf der DGB-Sonderseite zur Tarifrunde
  • DGB: „Die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 beginnt!“ – Ergänzung der Tarifforderung (mindestens 70 Cent pro Stunde)
    Direkt nach unserer Veröffentlichung der Tarifforderungen, wurde die DGB-Seite zur Tarifrunde externer Link aktualisiert: „Die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 beginnt!“ Die Forderungen für die anstehende Tarifrunde Leiharbeit lauten nun auch offiziell: Erhöhung der Entgelte um 6 %, mindestens aber 70 Cent pro Stunde, Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate, Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen.
    Zur Begründung heisst es: „Ein Mindestbetrag von 70 Cent pro Stunde soll die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben, damit die Schere zwischen den Entgelten nicht noch weiter auseinander geht. Die Ost-West-Angleichung aller Entgelte ist 26 Jahre nach dem Mauerfall dringend geboten. Entscheidend für die Aufstellung unserer Forderung waren die Diskussionen in den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften und das Ergebnis der Beschäftigtenbefragung im Juli/August. Vielen Dank für Eure vielen Rückmeldungen. Die Befragung hat gezeigt: Es gibt eine breite Zustimmung für eine Angleichung der Gehälter zwischen Ost- und Westdeutschland, für eine Anhebung der unteren Entgeltgruppen, für einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn sowie für eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. Daran fühlen wir uns gebunden.“ Zu diesen – selbstverständlichen – Forderungen liegen Umfragewerte vor, wenn auch nicht beim DGB, sondern in einem Artikel von Jörg Meyer vom 21.09.2016 beim ND online externer Link. Es wäre schön gewesen zu erfahren, wieviele Postkarten eingegangen sind, bzw. wieviele sich insgesamt an der Mitgliederbefragung mit welchen sonstigen Ergebnissen beteiligt haben…
  • Argumente für die Tarifrunde nun auch vom DGB
    Unabhängig davon, daß wir immer noch hoffen, diese erneuten Tarifverhandlungen zu verhindern, scheinen unsere Argumente leider auf taube Ohren zu stossen: Auf der DGB-Seite zur Tarifrunde auch neu sind Fragen und Antworten zur aktuellen Tarifrunde externer Link . Darunter auch direkt zu unserer Kampagne:
    „Frage: Es gibt Forderungen die Tarifverträge in der Leiharbeit nicht mehr abzuschließen. Das Argument: Ohne Tarifvertrag würde beim Lohn automatisch die gesetzliche Regelung gelten – und die stellt LeiharbeitnehmerInnen mit der Stammbelegschaft gleich (Equal Pay).
    Antwort: Der Verzicht auf Entgelttarifverträge in der Leiharbeit führt nicht automatisch zu Equal Pay, denn grundsätzlich wirken Tarifverträge – mit Ausnahme des Mindestlohntarifvertrags – auch nach Ende der Laufzeit nach und sind bis zu einem neuen Tarifabschluss, der sie ersetzt, anwendbar. Die Nachwirkung eines Tarifvertrages im Bereich der Leiharbeit ist unter Jurist/-innen umstritten und müsste von den Betroffenen jeweils individuell vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Gerichtsverfahren dauern sehr lange. Für die Beschäftigten wäre bis zu einer gerichtlichen Klärung unklar, welche Ansprüche sie genau haben. Es bestünde enorme Rechtsunsicherheit. Eine separate Neuverhandlung des Mindestlohntarifvertrags ohne gleichzeitige Neuverhandlung des Entgelttarifvertrags würde bedeuten, dass der neue Mindestlohntarifvertrag höhere Löhne vorsehen könnte als die untersten Entgeltgruppen der alten Entgelttarifverträge. (…) Die bestehenden Manteltarifverträge zu kündigen und nicht mehr abzuschließen, halten die DGB-Gewerkschaften ebenso für nicht zielführend. Den Equal-Pay-Grundsatz als Beschäftigter durchzusetzen ist schwer, equal treatment ist noch deutlich schwerer durchzusetzen. Als Gewerkschaften versuchen wir immer Arbeitsbedingungen besser zu regeln als im Gesetz vorgesehen. In den letzten Jahren haben wir in der Leiharbeit gerade in den manteltariflichen Regelungen deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen können, die durch eine Kündigung und nicht erneute Verhandlung wegfallen würden. Gemeinsam mit den Beschäftigten können die DGB-Gewerkschaften auch in den nächsten Jahren noch mehr erreichen.“
    Mit anderen Worten werden die uns bekannten (z.B. aus den Positionen von ver.di, der EVG oder der IG BCE) Argumente wiederholt, die jedoch u.E. nicht zu überzeugen vermögen…
    Und an alle, die schon nach „Beteiligungsmöglichkeiten“ gefragt haben: Der Ort für den Start der Tarifrunde steht auch fest: Die erste Tarifverhandlung Leiharbeit startet am 7. Oktober in Hannover
  • Tarifforderung beschlossen
    Letzte Woche vermeldeten wir den Beginn der Verhandlungen am 7. Oktober. Wir bemühen uns, den Ort der 1. Verhandlungsrunde herauszufinden – wer ihn kennt möge sich bitte melden! Aus gut unterrichteten Quellen haben wir nun auch erfahren, dass die DGB-Tarifgemeinschaft bereits die Tarifforderung beschlossen haben soll:
    Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent, mindestens aber 70 Cent pro Stunde
    Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen
    Entgelttarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten.BAP/iGZ bietet:
    Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent pro Jahr, beginnend ab 01.07.2017
    Laufzeit 48 Monate
  • Verhandlungsstart am 7. Oktober!
    Einem Zeitungsartikel zum Rekordstand in der Leiharbeit (am 8.09.2016 im Tagesspiegel online externer Link ) mussten wir (auf dankenswerten Hinweis eines Lesers) am Rande entnehmen: „… Die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) verhandeln am 7. Oktober mit den Arbeitgeberverbänden, Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen über die neuen Tarifverträge in der Leiharbeit…“
    Es bleibt damit nicht mehr viel Zeit, Druck auszuüben! Die Postkartenaktion des DGB endete am 31. August 2016 (wir werden übrigens diese Woche dem DGB den Zwischenstand der Unterschriften zum Offenen Brief gegen die Tarifverhandlungen mitteilen und wollen dabei auch erfragen, ob und wie öffentlich die Postkartenaktion – und die evtl. eingegangenen Zuschriften an die e-mail-Adresse tarifrunde-leiharbeit@dgb.de – ausgewertet werden sollen!  Uns bleiben noch mehrere Wege der Einflussnahme – siehe dafür das Update 9 vom 12.9.16 bei den Aktualisierungen zum Stand der Kampagne zum Offenen Brief
  • Wie die Slavenhändler an die Tarifrunde herangehen: Experteninterview zu den anstehenden Tarifverhandlungen in der Zeitarbeit
    rheinland relations interviewte Norbert Fuhrmann – Geschäftsführer der I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel in der Zeitarbeit – zu den anstehenden tariflichen Änderungen ab 2017: „… Kunden der Zeitarbeit – die Entleiher – können tarifliche Regelungen zur Verlängerung der Einsatzzeiten mit ihren Tarifpartnern abschließen, die dann für tarifgebundene Unternehmen gelten. Nicht tarifgebundene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Einsatzzeit auf 24 Monate verlängern. Ob alle Branchen die Tariföffnung nutzen, ist ungewiss. Schließlich kann nach der  gesetzlich  definierten Obergrenze von 18 Monaten auch ein Mitarbeiter ausgetauscht werden. In Einsätzen, die eine längere Einarbeitung erfordern, ist es vorstellbar, die Tariföffnung zu nutzen. (…) Das Gesetz  gibt den Tarifpartnern die Möglichkeit einer Verschiebung der Gleichstellung bei  Branchenzuschlagstarifen von 9 auf maximal 15 Monate.  In den 11 Branchen mit solchen Tarifen müssen die Tarifpartner die Werte, den Zeitpunkt der Gleichstellung und die Wege zur Gleichstellung definieren. Zusätzlich wird eventuell überlegt, ob weitere Branchenzuschlagstarife abgeschlossen werden können. Bei Branchen mit hohen Zuschlägen gibt es teilweise noch eine große Differenz bis zur Gleichstellung. Da ist eine Zuschlagstufe von 60 bis 70 % am Ende zur Gleichstellung möglich. (…) Die Verhandlungen werden wahrscheinlich im Oktober beginnen. Interessant wird sein, ob die bisher unterdurchschnittliche Lohnentwicklung in der Zeitarbeit weiter fortgesetzt werden kann…“ Interview im IQZ-BLOG vom 13.7.2016 externer Link. Siehe ebd.:

    • Die Gleichstellungsdefinition im Gesetzentwurf  zur Änderung des AÜGs erfordert bei Zeitarbeitsfirmen Tarifexpertise.
      Immer wieder wird in der Personaldienstleistung die Forderung gestellt, dass der Gesetzgeber  die Gleichstellung (Equal Pay) definieren soll. Liest man den  Gesetzentwurf samt Begründung, dann, stellt man fest, dass die Gleichstellung mit den Stamm-arbeitnehmer/innen nach 9 Monaten in § 8  in Verbindung mit einschlägigen BAG Urteilen durchaus geregelt ist. (…) § 8 Satz 2 dient der Erleichterung bei der praktischen Umsetzung von Equal Pay. Die Gleichstellung nach 9 Monaten wird auch dann erreicht, wenn das Arbeitsentgelt des Zeitarbeitnehmers allen tariflichen Regelungen für einen vergleichbaren Stammbeschäftigten des Entleihbetriebs entspricht. Wird im Entleihbetrieb nicht nach tariflichen Regelungen entlohnt, wird zum Vergleich der prägende Tarifvertrag der Einsatzbranche für einen vergleichbaren Stammbeschäftigten herangezogen. Bei Branchenzuschlagstarifen können die Tarifpartner den Betrag festlegen, den sie als Gleichstellung definieren…“ Beitrag vom 24.6.2016 im IGZ-Blog externer Link
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Es spukt im Tarifvertrag
    „Ende des Jahres könnten die DGB-Gewerkschaften den Tarifvertrag im Bereich der Leiharbeit kündigen. Bislang gibt es kaum Anzeichen, dass sie die Gleichbehandlung der Leiharbeiter durchsetzen wollen. Es gibt derzeit etwa eine Million Leiharbeiter in Deutschland. Sie verdienen im Schnitt 43 Prozent weniger als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Zugleich arbeiten sie häufig unter schlechteren Arbeitsbedingungen und können von einem Tag auf den anderen ihren Arbeitsplatz verlieren. Seit langem kritisieren deshalb die DGB-Gewerkschaften die in den vergangenen Jahren stark gewachsene Leiharbeitsbranche. Mit der Kündigung des zum Jahresende auslaufenden Tarifvertrags im Bereich der Leiharbeit hätten sie die Möglichkeit, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen, denn die bisherige tarifliche Regelung ist einer der Gründe für die schlechtere Stellung der Leiharbeitenden. (…) Gerade den Funktionären der Industrie­gewerkschaften, die sich in einer export­orientierten Branche betätigen, scheint klar zu sein, dass die gerühmte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmarkt auch auf den billigen und flexiblen Einsatz von Leiharbeit zurückzuführen ist. Stünde Leiharbeitern derselbe Lohn zu wie den Stammbelegschaften, würde dies die Lohnkosten der Unternehmen ­erhöhen und die Leiharbeit allmählich unrentabel machen. Im möglichen ­Verlust dieses Wettbewerbsvorteils sehen viele Beobachter nicht nur ein ­Risiko für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Exportindustrie, sondern auch für die Arbeitsplätze der dort traditionell gut organisierten Stamm­belegschaften. Statt auf gleiche Bezahlung setzen die Gewerkschaften daher lieber auf eine stärkere gesetzliche Regulierung der Leiharbeit und vor allem der immer häufiger abgeschlossenen Werkverträge…“ Artikel von Stefan Dietl bei Jungle World Nr. 27 vom 7. Juli 2016 externer Link
  • Bundesweite Betriebsrätekonferenz Leiharbeit: Gute Arbeit im Fokus
    Das DGB-Bildungswerk BUND und die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit laden am 19. und 20. September 2016 zur ersten bundesweiten Betriebsrätekonferenz Leiharbeit ein. Wir wollen mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung und für die Tarifpolitik in der Leiharbeit diskutieren…“ DGB-Ankündigung vom 30.06.2016 externer Link und der Flyer zur Konferenz externer Link – auch eine gute Gelegenheit, Unterschriften zu sammeln und die Tarifrunde zu hinterfragen…
  • DGB-Flugblatt zur Tarifrunde externer Link . Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Darin: “Wir werden ab Anfang Juli eine Umfrage zu Deinen Vorstellungen für die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 durchführen. Beteilige Dich an der Befragung – sag´ uns Deine Meinung. Deine Empfehlung für die Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017 hat für uns Gewicht!” Die Umfrage wird als Postkartenaktion durchgeführt. Die Postkarten bekommt mensch über die zuständige Gewerkschaft im Betrieb. Die Umfrage endet am 31. August 2016. Siehe dazu unsere Aktion: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17: Endlich sind wir gefragt! Die Postkarten-Aktion nutzen!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100686
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