Nix dazu gelernt: IG Metall startet Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 mit einer „aktivierenden Befragung“ – wir erinnern an die Kündigungstermine der Tarifverträge
Dossier
„Tarifrunde Leiharbeit: Jetzt gezielt Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Liebe/r Vorname, in einigen Tagen wollen wir mit den Aktivitäten zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 starten. Wie in den vergangenen Tarifrunden auch, wollen wir als Teil der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften die Tarifbewegung aktiv gestalten. Beginnen möchten wir in der ersten Phase mit einer aktivierenden Befragung. Denn die Meinung der Beschäftigten ist uns wichtig. Daher wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von Beginn an direkt miteinbeziehen. Eine gute Beteiligung in den Betrieben ist ein starkes Signal in jeder Tarifrunde. Das Aktionsmaterial wird in den nächsten Tagen direkt in die Betriebe geliefert. Neben einer Erhöhung der Stundenentgelte berät die IG Metall-Tarifkommission in dieser Tarifrunde vor allem über qualitative Forderungen wie mehr Urlaubsanspruch oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dazu brauchen wir viele engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter und Eure Unterstützung. Deshalb unsere Bitte: Sprecht Eure Kolleginnen und Kollegen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, an und bittet sie um ihre Teilnahme an der Befragung: Ihre Stimme zählt! Und ladet sie ein, Mitglied der IG Metall zu werden. Denn jedes Mitglied macht uns stärker…“ Anschreiben der IG Metall an die Geschäftsstellen dokumentiert auf der Startseite von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – ohne Organisation machtlos – ein Netzwerk der IG Metall), darin die weitere Zeitplanung – siehe auch die Kündigungstermine der Tarifverträge und Hintergründe zur letzten Tarifrunde Leiharbeit – und nun den Abschluss samt Bewertungen:
- Leiharbeit bleibt billig. Der neue Tarifvertrag in der Leiharbeit hält die ungleiche Bezahlung aufrecht
„Erneut haben sich die DGB-Gewerkschaften für eine Fortsetzung des Tarifvertrags in der Leiharbeitsbranche und damit gegen den Grundsatz gleicher Entlohnung entschieden. (…) Die Löhne bleiben damit nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro und weit unter der Lohnuntergrenze von zwölf Euro, die von vielen Sozialverbänden und den Gewerkschaften gefordert wird, um zu verhindern, dass Geringverdienerinnen und Geringverdiener unter Altersarmut leiden müssen. »Der Tarifabschluss mauert zahlreiche betroffene Leiharbeiter für mehrere Jahre unter dieser derzeit diskutierten und geforderten Grenze ein«, schreibt der Professor für Volkswirtschaftslehre der Hochschule Koblenz, Stefan Sell, auf seinem Blog »Aktuelle Sozialpolitik«. Auch bei ihren Forderungen nach mehr Urlaub mussten die Gewerkschaften deutlich zurückstecken. Die ab dem zweiten Beschäftigungsjahr geforderten 30 Tage pro Jahr soll es erst ab dem vierten Beschäftigungsjahr geben. Die Arbeitgeberverbände zeigten sich zufrieden mit dem Tarifabschluss. Uwe Beyer, Vorstandsmitglied des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister, lobte in einer Pressemitteilung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen die durch die lange Laufzeit des Tarifvertrags gegebene hohe »Planungssicherheit«. Diese sei »angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert«. Anders gesagt: Auch bei dem erwarteten Konjunktureinbruch können deutsche Unternehmen auf Leiharbeit zur flexiblen Steuerung zurückgreifen, ohne mit den Gewerkschaften in Konflikt zu geraten. (…) Mit einer großangelegten Kampagne unter dem Motto »Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!« versuchten 2013 verschiedene Initiativen und auch namhafte Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, ein Ende des tarifvertraglichen Lohndumpings durchzusetzen. Aber auch zahlreiche Anträge der Gewerkschaftsbasis auf Aufhebung des Tarifvertrags scheiterten. Angesichts dessen ist es kein Wunder, dass die Gewerkschaften die Tarifverhandlungen lieber ohne großes Aufsehen über die Bühne bringen wollten. Sie scheinen die Spaltung der Belegschaften zum Wohle der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie akzeptiert zu haben. Denn Deutschlands Stellung in der Weltmarktkonkurrenz fußt auch auf dem billigen und flexiblen Einsatz von Leiharbeitern. Stünde Leiharbeitern derselbe Lohn zu wie den Stammbelegschaften, würde dies die Lohnkosten der Unternehmen erhöhen und die Leiharbeit unrentabel machen. (…) Es ist daher wenig erstaunlich, dass die Gewerkschaften zwar auf eine gewisse Regulierung der Leiharbeit drängen, um den Druck auf die Stammbeschäftigten etwas zu mindern, den Wettbewerbsvorteil billiger Leiharbeiter aber erhalten möchten.“ Artikel von Stefan Dietl in der Jungle World vom 06.02.2020 - Die Tarifkommission Leiharbeit der IGM stimmte am 13.01.2020 dem Verhandlungsergebnis einstimmig zu / Debatte und Vorschlag zur Eingruppierung
Siehe dazu „karla“ am 15.1.2020 bei ZOOM (ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos. Ein Forum der IG Metall):
„… Nach meinem Vernehmen hat die TK dem Verhandlungsergebnis einstimmig zugestimmt. Da wird der Vorstand bestimmt nicht aufmüpfig und sagen, das haben wir uns etwas anders vorgestellt. Nächste Woche zu unserem AK MiZ-Termin haben wir einen von der TK eingeladen. Mal sehen warum sie dieses Ergebnis für zufriedenstellend halten?
In Donauwörth (ca. 50 km nördlich von Augsburg) haben wir noch einen zusätzlichen „Leiharbeiterstammtisch“. Dort hatten wir letzte Woche die ZOOM-Diskussion zu der neuen Einruppierung diskutiert und sind zu demselben Ergebnis gekommen wie User „Hafenkasper“. Und haben dann beschlossen einen Brief an die TK zu schicken unsere Einwände zu besprechen und diesbezüglich eine Nachbesserung anzustreben. Hier mal unser gemeinsamer Text an die TK:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im ZOOM-Forum hat anhand der Tarifinfo zum Verhandlungsergebnis eine Diskussion zum Thema Mehr Entgeltgruppen – bessere Eingruppierung stattgefunden. Siehe: http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=30&t=5652&start=60 : Ein User (Hafenkasper) kritisierte: „Und wie nicht anders zu erwarten schön schwammig formuliert dass keiner seine richtige Entgeltgruppe vor Gericht einklagen kann… Grundsätzlich hätte man tariflich vereinbaren können das dem Leiharbeiter vor jedem Einsatz eine Arbeitsplatzbeschreibung des jeweiligen Kundenbetriebes ausgehändigt wird… Tja, diese Beschreibung lässt sich ja wie bereits erwähnt tariflich festlegen. Selbst in §12 Abs. 1 AÜG ist dies verankert. Leider aber nur zwischen Entleiher und ZAF. Solch einen Passus hätte man eben in den Tarifvertrag mit aufnehmen können.“ Der betreffende Passus im AÜG § 12 Abs.1 heißt: „Der Entleiher hat in der Urkunde anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist …
Selbstverständlich ist das noch keine Garantie für eine richtige Eingruppierung, aber für einen Widerspruch und eventueller Klage bei falscher Eingruppierung wäre eine solche tarifliche Festschreibung weitgehender als nur eine neue Eingruppierungsbeschreibung. (In Großbetrieben mit aktiven BR gibt es solche Vorgaben an die Verleiher, aber wo keine BR oder nur desinteressierte BR hat der Leiharbeiter die Arschkarte gezogen).
Auf unserem Leiharbeiterstammtisch in Donauwörth haben wir das heute diskutiert. Wir teilen diese Kritik des ZOOM-Users.
Deshalb fordern wir Euch auf diesen spezifischen Punkt in der Tarifkommissionssitzung am Montag den 13.01.2020 zu beprechen und eine Nachbesserung zu beschließen. Mit kollegialen Grüßen fünf Kolleginnen und Kollegen vom Leiharbeiterstammtisch Donauwörth„ - 3-Jahres-Tarifvertrag mit 3-monatigen Lohnpausen zu Beginn und Ende – hat es das schon je gegeben?
„Fang ich mal mit dem Guten an: Die Ostabschläge sind ab dem 01.04.2021 weg. Gut so ! Der Urlaubsanspruch hat sich leicht verbessert. Dann bin ich aber nicht mehr weiter fündig geworden.
Das Verhandlungsergebnis bezüglich Entgelt: 1. Jahr 1,9%, 2. Jahr 3,0%, 3.Jahr 4,1% macht im Schnitt ca. 3%. Mit dem grundsätzlichen Anspruch der IGM an equal-pay heranzukommen hat das nichts zu tun. Zusätzliche Zuschläge für die Flexibilität der Leiharbeiter erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.
Die aktuelle Begründung für die 8,5% war einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Ab Januar ist dieser 9,35 Euro. Die EG 1 ist im Januar immer noch 9,96 Euro und ab 1. April 10,15 Euro. Soll das ein deutlicher Abstand sein?
Die Laufzeit soll angeblich 3 Jahre sein. Der TV ist also zum 31.12.2022 kündbar. Die ersten drei Monate 2020 sind also Nullmonate. Und im Verhandlungsergebnis heißt es auf der letzten Seite in einer sogenannten Sideletter-Vereinbarung: Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass bei einer Verlängerung des Entgelttarifvertrages/Neuabschluß eines Entgelttarifvertrages/Ergänzung des Entgelttarifvertrages über den 31.12.2022 hinaus die erste Erhöhung frühestens ab dem 01.04.2023 erfolgt. Also nochmals zusätzlich am Ende des Entgelt-TV weitere drei Nullmonate. Damit sind die durchschnittlich 3% weniger als 3%.
Ich bin jetzt 50 Jahre IGM-Mitglied und kann mich nicht erinnern, dass wir jemals einen Tarif abgeschlossen haben in dem vorauseilend vereinbart wurde, nach Ende eines TV (wo sowieso die Nachwirkung greift) schon vorher eine 3-monatige Lohnpause zu vereinbaren…“ Kommentar von Karl am 19.12.2019 im Leiharbeitsforum ZOOM . Siehe auch:- Kommentar von karla am 23.12.2019 bei ZOOM : MTV (Manteltarifvertrag): „Ja, wenn man von Anfang an den nicht selber kündigen will aber trotzdem Verbesserungen dort rausholen will dann macht man sich eben erpressbar beim Entgelt. Schaut man sich die Entgeltforderung 8,5% auf 12 Monate Laufzeit an dann sieht man dem Ergebnis mit ca. 3% (West) auf 3 Jahre an, dass die Forderung nie ernst gemeint war. (Dass man Forderungen nicht 100% durchkriegt ist geschenkt). Die Diskrepanz hat Gründe.
Hätten die ZAF-Verbände den MTV gekündigt wären die Verhandlungen ins neue Jahr gegangen. Dann hätten die Metalltarife und die Leihtarifverhandlungen parallel stattgefunden. In der IGM bzw. DGB-TG ist das von vorneherein nie in Erwägung gezogen worden. Dem BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) hätte das nicht gefallen. Und der BDI sitzt bei den Leihtarifverhandlungen immer im Hintergrund mit am Tisch. Der Leih-Z Vertrag wurde mit den Metallarbeitgebern abgeschlossen. Die wissen schon worauf sie achten müssen damit nichts unvorhergesehenes eintritt. Oder glaubst du, dass ein Sven Kramer (IGZ) und sein Kompagnon vom BAP was zu entscheiden haben? Das wäre „realitätsfremd“.“ - Kommentar von karla am 21.12.2019 bei ZOOM : „… Angleichung der Ostleihtarife: Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten steigen noch stärker und werden an den Westen angeglichen: um 3 Prozent (2,31 in Entgeltgruppe 1) ab April 2020 und um weitere 2,2 Prozent ab Oktober 2020. Das soll mich nach 15 Jahren DGB-TG-Tarifen begeistern ? Und die endgültige Angleichung ab 01.04.2021 wurde schon bei den Tarifverhandlungen 2016 schriftlich vereinbart. Dazu mußte nicht eine Minute von dem 24-Stunden-Marathon verwendet werden. So feiert man den Erfolg von vor drei Jahren halt heute nochmals und vermutlich im April 21 dann zum dritten mal.“
- Kommentar von karla am 23.12.2019 bei ZOOM : MTV (Manteltarifvertrag): „Ja, wenn man von Anfang an den nicht selber kündigen will aber trotzdem Verbesserungen dort rausholen will dann macht man sich eben erpressbar beim Entgelt. Schaut man sich die Entgeltforderung 8,5% auf 12 Monate Laufzeit an dann sieht man dem Ergebnis mit ca. 3% (West) auf 3 Jahre an, dass die Forderung nie ernst gemeint war. (Dass man Forderungen nicht 100% durchkriegt ist geschenkt). Die Diskrepanz hat Gründe.
- Bonus für Gewerkschaftsmitglieder beim Urlaubs- u. Weihnachtsgeld – ein Grund zum Feiern?
Angeblich bezeichnen dies viele LeiharbeiterInnen als einen (einzigen?) Pluspunkt des Abschlusses. Wir haben es uns durch einen Expreten erklären lassen: Im Verhandlungsergebnis heißt es „ab dem 37. Monat“ gibt es 400 Euro bzw. 750 Euro für Mitglieder. Das bezieht sich auf die Betriebszugehörigkeit beim Verleiher. Wer also z.B. im Januar 2020 beim Verleiher anfängt, muss sich erst mal wieder die 3 Stufen (ab dem 7.Monat, ab dem 13. Monat und ab dem 37. Monat) wieder langsam annähern. Dazu kommt noch, dass er bei der Auszahlung der Sonderzahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein muss, sonst kann er sich das Weinachtsgeld abschminken oder wieder zurückzahlen…- Siehe dazu auch im Dossier: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit: „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“ aus der Antwort von Stefan Körzell auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit: . „… Wir wollen gute Arbeit in der Leiharbeit erreichen, dafür müssen wir gemeinsam kämpfen. Unser Weg als DGB Tarifgemeinschaft ist die gewerkschaftliche Organisierung der Leiharbeitbeschäftigten…“ Hiervon war während der Tarifverhandlungen genauso wenig zu merken, wie von einem „Kampf“! Viele LeiharbeiterInnen wussten gar nix von der neuen Tarifrunde, es gab keine Mobilisierung und geheime Verhandlungsrunden. Als ein Mittel des Organizing kann also höchstens gelten, dass es nun einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben soll – ab dem 37. Monat Betriebszugehörigkeit beim Verleiher!
- Der Tarifabschluss mauert zahlreiche Leiharbeiter für 3 (!) Jahre unter dem geforderten 12 Euro Mindestlohn ein – dem Druckmittel des gekündigten Tarifvertrags zum Trotz!
„… Zwei Dinge kann man dem Tabellenwerk entnehmen: Angesichts der Tatsache, dass der gesetzliche Mindestlohn von derzeit noch 9,19 Euro pro Stunden Anfang 2020 auf 9,35 steigen wird und für 2021 eine weitere Anhebung kommen wird – vor allem aber angesichts der parallel laufenden Debatte über eine eigentlich notwendige Anhebung des Mindestlohns heute oder wenigstens in kurzen Schritten auf mindestens 12 Euro: Der Tarifabschluss mauert zahlreiche betroffene Leiharbeiter für mehrere Jahre unter dieser derzeit diskutierten und geforderten Grenze ein. Und zum anderen muss die lange Laufzeit hervorgehoben werden, die es denn auch nicht überraschend neben der maßvollen Erhöhung der Löhne das Hauptargument für die Arbeitgeberseite, dem Verhandlungsergebnis schnell zuzustimmen. Uwe Beyer, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vorstandsmitglied, wird dann auch so zitiert : Der Tarifabschluss gibt „uns auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert ist.“ Fazit: Man hat den Eindruck, dass hier offensichtlich zahlreiche Akteure froh sind, die Kuh schnell und mit einer langen Dauer vom Eis bekommen zu haben. Dabei gibt es in der Leiharbeit Besonderheiten, die es in anderen Branchen so nicht gibt und die die Frage aufwerfen, warum die Gewerkschaften nicht versucht haben, mehr von ihren Forderungen durchzusetzen: So ist ein eigener Tarifvertrag für die Leiharbeiter Voraussetzung dafür, dass die Verleihunternehmen ihren Beschäftigten nicht vom ersten Tag an „equal pay“ gewähren müssen, also (annähernd) gleiche Bezahlung wir die Stammbelegschaften in den entleihenden Unternehmen. Der derzeitige Tarifvertrag ist zum 31.12.2019 fristgerecht und ordentlich gekündigt worden. Hätte man bis zum neuen Jahr keine Einigung gefunden, dann würde der bestehende Tarifvertrag zwar nachwirken, aber diese Nachwirkung würde nicht für Neueinstellungen in der Leiharbeit gelten. Damit hätten die Gewerkschaften an sich ein starkes Druckmittel in der Hand. Man darf gespannt sein, wie die Gewerkschaften diesen Abschluss mit einer so langen Laufzeit erklären werden. Und ob sie das überhaupt zu erklären versuchen.“ Kommentar vom 18. Dezember 2019 von und bei Stefan Sell : „Leiharbeiter bekommen mehr Geld. In den nächsten drei Jahren. Zur Tarifeinigung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden der Arbeitnehmerüberlassung“ - DGB-Tarifgemeinschaft meldet unterirdischen Vollzug für zweijährigen Verzicht auf Equal Pay – Sklavenhändler-Verband ist natürlich „an die Schmerzgrenze“ gegangen…
- [IG Metall] Mehr Geld und Urlaub für Leiharbeiter
„Mehr Geld in drei Stufen: 1,9 Prozent ab April 2020, weitere 3 Prozent ab April 2021 und 4,1 Prozent ab April 2022. Zudem gibt es mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, mehr Urlaub und weitere Verbesserungen. Alle Infos zum Tarifergebnis gibt’s hier…“ Meldung der IG Metall zum Tarifabschluss vom 19.12.2019 und darin wichtig: „… Am 13. Januar wird die bundesweite Tarifkommission der IG Metall über das Tarifergebnis abstimmen. Mit der Empfehlung der Tarifkommission wird am 14. Januar auch der Vorstand der IG Metall das Ergebnis beraten und über die Annahme befinden. So ähnlich werden es auch die anderen DGB-Gewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft machen. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 12. Februar 2020. Danach werden die Ergebnisse dann in Tarifverträge gegossen, damit die Mitglieder der Gewerkschaften einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die neuen tariflichen Leistungen haben…“ - [iGZ] Tarifabschluss für Zeitarbeit erzielt: Verhandlungsmarathon beendet – Entgelte steigen in drei Schritten
„… Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen: „In dieser Tarifrunde war es die besondere Herausforderung, materielle Rahmenbedingungen, wie Urlaub, Eingruppierungen und Arbeitszeitkonten gemeinsam mit der Entgeltfrage zu verhandeln. Das Gesamtpaket ist komplex, eröffnet uns Arbeitgebern an einigen Stellen neue hilfreiche flexible Instrumente. Dabei sind wir den Gewerkschaften bei ihren Entgeltforderungen soweit entgegen gekommen, wie es die derzeitige wirtschaftliche Lage zulässt.“ Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Uwe Beyer (BAP-Vorstandsmitglied) beurteilt „den Abschluss als einen, der die Branche angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen wirklich fordert. Auf der anderen Seite gibt er uns auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert ist.““ iGZ-Meldung vom 18.12.2019 - Tarifrunde Leiharbeit: Tarifabschluss für Beschäftigte der Leiharbeit erzielt
„Die DGB-Gewerkschaften haben in der vierten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten der Leiharbeit erzielt. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte am Mittwoch in Frankfurt am Main: „Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche. Unser Dank gilt all denen, die uns dabei aktiv unterstützt haben.“ Die Regelungen im Überblick:
Beim Entgelt gibt es in 2020 eine Steigerung um 1,9 Prozent im Westen und 3 Prozent im Osten. Zum 1. Oktober 2020 gibt es im Osten eine zweite Anpassung um 2,2 Prozent. Insgesamt steigen die Entgelte in der Leiharbeit jährlich zwischen 1,9 und 4,1 Prozent.
Ab dem 1.04.2021 wird die während den Tarifverhandlungen 2016 vereinbarte Angleichung der Löhne in Ost und West vollständig erreicht. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Bundesweit gilt dann in allen neun Entgeltgruppen die Tabelle West.
Überdies steigen die Löhne ab 1.4.2021 um weitere 3,0 Prozent, ab 1.04.2022 nochmals um 4,1 Prozent. Mit der neuen, zusätzlichen Entgeltgruppe 2b werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit einfacher Qualifikation deutlich bessergestellt. Arbeitnehmer mit einer dreijährigen abgeschlossen Berufsausbildung werden künftig in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Jahressonderzahlungen: Ab 2021 gibt es eine gestaffelte Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, beginnend mit jeweils 150 Euro ab 6 monatiger Tätigkeit bis maximal 400 Euro ab 3 Jahren Tätigkeit in 2023.
Urlaub: Im ersten Jahr der Beschäftigung gibt es künftig 25 Tage Urlaub, im zweiten und dritten Jahr 27 und ab dem vierten Jahr 30 Tage.
Die Erklärungsfrist beider Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen wurde auf den 12.2.2020 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge) haben eine zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die neuen Entgelttarifverträge hat eine Laufzeit von Laufzeit von 36 Monaten und kann erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden…“ DGB-Presseerklärung vom 18.12.2019 und die Entgelttabelle Leiharbeit ab 2020 - Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit
„Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die Entgelttarifverträge erreicht. Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 % fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (+ 3,0 %) und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in der Entgeltstufe 1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%) sowie eine Anpassungsstufe zum 01.04.2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+ 4,1 %) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Die Monate Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31.12.2022.
Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft, die am Mittwochvormittag nach einem 24-stündigen Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen. Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen…“ Pressemitteilung vom 18.12.2019 beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
- [IG Metall] Mehr Geld und Urlaub für Leiharbeiter
- Morgen [17.12.] vierte Tarifverhandlung für die Leiharbeit
„Mehr Geld für Leiharbeiter, mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld, mehr Urlaub und ein Bonus für Gewerkschaftsmitglieder: So lautet die Forderung der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. Jetzt geht es in die Zielgerade, morgen ist die vierte Tarifverhandlung. (…) Bislang sind die Arbeitgeber den DGB-Gewerkschaften nur in Mini-Schritten entgegengekommen. Beim Entgelt boten sie bei der dritten Verhandlung im November gerade mal ein Prozent Anhebung im Jahresschnitt – und das bei einer Laufzeit von vier Jahren. Völlig inakzeptabel aus Sicht der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. (…) Zudem ist ein Großteil der Leihbeschäftigten in den niedrigsten Entgeltgruppen 1 und 2 eingruppiert. „8,5 Prozent mehr entspricht nicht mal einem Euro mehr in der Stunde“, erklärt Eugen Scheinberger, Betriebsrat bei Adecco und IG Metall-Vertreter in der Verhandlungskommission, die direkt mit den Arbeitgebern verhandelt. (…) Vor allem bei der Jahressonderzahlung erwarten viele Leiharbeiter, dass sich endlich mal etwas tut. „Seit 2004 gab es keine Erhöhung. Das ist seit Jahren Thema bei uns in den Betriebsversammlungen“, berichtet Adecco-Betriebsrat Scheinberger. „Die Beschäftigten in den Kundenunternehmen bekommen in der Regel ein volles 13. Monatsgehalt als Jahressonderzahlung. Das wollen wir auch.“…“ Meldung der IG Metall vom 16. Dezember 2019 - Tarifgemeinschaft zur dritten Verhandlung: „Keine Einigung in Sicht – Arbeitgeber taktieren weiter“ – nächste und letzte Verhandlung voraussichtlich am 17. Dezember
„Nur Mini-Fortschritte bei der dritten Tarifverhandlung für die Leiharbeit: Die Arbeitgeber bieten weiter völlig ungenügende Lohnerhöhungen und nur 25 Euro mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Leihbeschäftigten in den Betrieben starten mit Aktionen für ihre Forderungen.
Auch die dritte Verhandlung für die Beschäftigten in Leiharbeit brachte keine Einigung. Die Arbeitgeber kamen den DGB-Gewerkschaften nur in Mini-Schritten entgegen. Bei der Erhöhung der Entgelte legten die Arbeitgeber kein neues Angebot vor: im Schnitt gerade mal ein Prozent mehr im Jahr, und das fünf Jahre lang. Völlig inakzeptabel aus Sicht der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 8,5 Prozent mehr Geld, für zwölf Monate.
Auch bei den Jahressonderzahlungen – Weihnachts- und Urlaubsgeld – gab es kaum Fortschritte. Die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP boten lediglich 25 Euro mehr – allerdings erst ab 2023 und ab dem fünften Beschäftigungsjahr. Die DGB-Gewerkschaften fordern für ihre Mitglieder ein volles dreizehntes Monatsgehalt.
Lediglich beim Urlaub bewegten sich die Arbeitgeber: Die Beschäftigten sollen nun früher einen höheren Urlaubsanspruch bekommen. Derzeit haben Leihbeschäftigte im ersten Jahr lediglich Anspruch auf 24 Tage. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 28 Tage und 30 Tage nach dem zweiten Beschäftigungsjahr.
Erstmals in dieser Leiharbeits-Tarifrunde machten die Leihbeschäftigten in den Betrieben Druck für ihre Forderungen. Aktionen gab es unter anderem bei BMW in Dingolfing, wo die Leiharbeiter auf dem Werksgelände demonstrierten und eine Demo in der Werkshalle bei Siemens in Frankfurt. In vielen Betrieben verteilten IG Metall-Vertrauensleute Flugblätter an die Leihbeschäftigten. In den nächsten Tagen sind weitere Aktionen geplant.
Die nächste Verhandlung in der Tarifrunde für die Leiharbeit ist voraussichtlich am 17. Dezember. Zum Jahresende laufen die aktuell geltenden Tarifverträge aus. Damit endet die Friedenspflicht, und Warnstreiks sind ab 1. Januar 2020 in der Leiharbeit möglich.“ Meldung der IG Metall vom 13. November 2019- Ähnlich DGB: Tarifverhandlung Leiharbeit: Trippelschritte in Richtung Einigung
„Am 12. November 2019 fand in Berlin die dritte Verhandlungsrunde für die Tarifverträge in der Leiharbeit statt. Nach wenig Bewegung in den ersten Verhandlungen erwartete die DGB-Tarifgemeinschaft ein deutliches Signal der Arbeitgeber, um die Verhandlungen voran zu bringen…“ (per e-mail) – ohne den nächsten Termin zu nennen - Siehe auch eine interessante Debatte zum Thema „Nachwirkung“ der TV in der Leiharbeit bei ZOOM
- Ähnlich DGB: Tarifverhandlung Leiharbeit: Trippelschritte in Richtung Einigung
- DGB-Tarifgemeinschaft bedauert ergebnislose 2. Verhandlungsrunde – und verzichtet auf Druck durch Mobilisierung: Aus Angst vor den LeiharbeiterInnen?
„Tarifverhandlung Leiharbeit: Nach zweiter Verhandlungsrunde noch alles offen: Am 29. Oktober 2019 fand in Frankfurt die zweite Verhandlungsrunde für die Tarifverträge in der Leiharbeit statt. Nach der enttäuschenden ersten Verhandlungsrunde erwartete die DGB-Tarifgemeinschaft von der Arbeitgeberseite ein verhandlungsfähiges Angebot. Kaum Bewegung! In dieser Verhandlungsrunde nahmen die Arbeitgeber zu allen gewerkschaftlichen Punkten Stellung. Ihre konkreten Angebote sind aber völlig unzureichend und lassen nach wie vor keinerlei Anerkennung für die gute Arbeit der Beschäftigten in der Leiharbeit erkennen. So wurde im Bereich Entgelt ein völlig unzureichendes Angebot präsentiert. Mit Laufzeiten bis zu 5 Jahren und Tariferhöhungen, die sogar noch unter der Inflationsrate bleiben. Im Ergebnis würde das Einkommen vieler Leiharbeitsbeschäftigter wieder auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns absinken. Auch zur Erhöhung der Jahressonderzahlungen sowie der Urlaubstage ist das Angebot so gering, dass man ernsthaft am Einigungswillen der der Arbeitgeber zweifeln muss. Die DGB-Tarifgemeinschaft erwartet für die nächste Runde im November eine deutliche Bewegung der Arbeitgeber bei Einkommen und Laufzeit…“ Aus dem DGB-Newsletter zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 vom 30.10.2019 – mit der wirklich ernst gemeinten Frage, wie die offensichtlich von der Sinnhaftigkeit dieser Tarifverhandungen (trotz anderslautender gleichzeitiger eigener Studien zu den Arbeitsbedingungen der LeiharbeiterInnen) überzeugte DGB-Tarifgemeinschaft Druck auf die Arbeitgeber ausüben will – mit Geheimverhandlungen. Frühere Proteste bei den Verhandlungen zeigten offensichtlich, dass die Angst um die Tarifverhandlungen größer ist, als der Wunsch nach Unterstützung… - Wie der DGB (unlauter) um Gewerkschaftsmitglieder unter den LeiharbeiterInnen wirbt
Dem DGB-Newsletter zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 vom 18. September 2019 (s.u.) hatten wir verwundert entnommen: “… Übrigens: Anspruch auf die Tarifergebnisse haben nur Gewerkschaftsmitglieder. Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Ändere das…” Wir hofften schon auf eine nicht gerade gewerkschaftsfreundliche Möglichkeit, dem equal-pay-killer Tarifvertrag zu entgehen, doch es schien zu einfach, also fragten wir unseren Lieblings-Anwalt Prof. Däubler. Für ihn ist… „das ist eigentlich ganz einfach: Die Leiharbeitstarife sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt, das sind nur die Tarife über die Lohnuntergrenze. Jeder halbwegs vernünftige Verleiher verweist aber im Arbeitsvertrag auf die Leiharbeitstarife, da sonst equal pay gelten würde. Ich kenne nur einen einzigen Fall, wo das vergessen wurde – nämlich bei einem großen juristischen Fachverlag (!). Das ist aber längst Geschichte, und die Verweisung ist allgemeine Praxis.“ Und auf unsere Nachfrage, wie der DGB dies so behaupten kann: „Die Sache ist so: Gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern wirkt der Tarifvertrag „normativ“, d. h. unmittelbar und zwingend wie ein Gesetz. Gegenüber den Nicht-Mitgliedern wirkt er nur kraft arbeitsvertraglicher Verweisung. Die kommt aber so sicher wie das Amen in der Kirche. Formal ist es daher richtig, dass nur die Gewerkschaftsmitglieder durch den Tarifvertrag „geschützt“ sind, inhaltlich besteht aber im Ergebnis kein Unterschied. Nur der rechtliche Weg zum selben wirtschaftlichen Ergebnis ist halt ein verschiedener.“- Dazu noch ein Hinweis zur (oft behaupteter) Allgemeinverbindlichkeit: Im Bereich der Zeitarbeit gibt es die dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 26.05.2017. Die Verordnung ist vom 01.06.2017 bis zum 31.12.2019 verbindlich. Sie wurde im Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de unter BAnz AT 31.05.2017 V1 veröffentlicht. Weitere Tarifverträge sind im Bereich der Zeitarbeit sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. (So eine Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Referat III a 8, Tarifregister)
- Wie der DGB die Tarifforderung (unlauter) verkauft
- Zahl des Monats: Fachkräfte in der Leiharbeit verdienen 600 Euro weniger. Lohnentwicklung nach wie vor unbefriedigend
„Immer wieder neue Einsatzorte, Abläufe und Kollegen: Von Beschäftigten in der Leiharbeit wird ein hohes Maß an Flexibilität verlangt. Auszahlen tut sich das nicht: Je nach Qualifikation und Tätigkeit haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zu 650 Euro im Monat weniger auf dem Konto als andere Beschäftigte, die auf einem ähnlichen Niveau arbeiten. Das muss sich dringend ändern. (…) Das liegt unter anderem daran, dass es Strukturunterschiede gibt, die die Gruppe der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter von anderen Beschäftigten unterscheidet. Doch auch wenn man diese Unterschiede berücksichtigt, bleibt der Lohnabstand groß – vor allem bei hochqualifitierten Experten. Die mittleren Verdienste von Fachkräften in der Leiharbeit sind 601 niedriger als allgemein. Innerhalb bestimmter Tätigkeitsfelder in Industriebereichen mit relativ hohen Lohnniveaus sind die Unterschiede zum Teil noch bedeutender. In den klassischen Niedriglohnbereichen hingegen ist der Lohnabstand zur Leiharbeit niedrig. (…) Durch diese Flexibilität profitieren in hohem Maße die Verleih- und Entleihunternehmen. Für die Beschäftigten zahlt sie sich in der Regel nicht aus. Im Gegenteil: Sie verdienen oft mehrere Hundert Euro pro Monat weniger als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für den DGB sind Lohnabstände in dieser Höhe nicht hinehmbar. Er fordert in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Leiharbeit: Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent, höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Verbesserung der Zuschlagsregelungen, mehr Urlaubstage.“ DGB-Meldung vom 01.10.2019 – wir haben oft genug nachgewiesen, dass die hier beklagte Lohnlücke durch die DGB-Tarifgemeinschaft selbst verschuldet ist, die den Equal Pay unterläuft. Daran würden auch 8,5 % nix ändern! Dennoch argumentierte der DGB bereits im September ähnlich: - Leiharbeit: Neue Trends und alte Probleme. Gesetzliche Änderungen zeigen erste Wirkungen
„Immer mehr Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übernommen: Eine positive Entwicklung, die aus einer aktuellen DGB-Analyse hervorgeht. Sie zeigt aber auch: Leiharbeit bleibt eine prekäre Beschäftigung. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist sechsmal höher als bei allen anderen Beschäftigungsformen. (…) Der Lohnabstand zu anderen Beschäftigten ist in der Leiharbeit immer noch stark ausgeprägt. Leiharbeiter*innen verdienen bei jedem Anforderungsniveau ca. 500 bis 600 Euro weniger als der Durchschnitt. (…) Die Tarife müssen deutlich angehoben werden, so dass auch bei kürzeren Einsatz-zeiten ein höherer Lohn erzielt werden kann. Beim Einsatz der Leiharbeiter*innen muss verstärkt darauf hingearbeitet werden, dass sie qualifikationsgerecht beschäftigt und entsprechend entlohnt werden. Das wird nicht immer möglich sein, aber Facharbeiter*innen mit abgeschlossener Ausbildung dürfen nicht durchgängig als Helfer*innen eingruppiert werden…“ Aus Arbeitsmarkt aktuell 4/2019 vom 18.09.2019
- Zahl des Monats: Fachkräfte in der Leiharbeit verdienen 600 Euro weniger. Lohnentwicklung nach wie vor unbefriedigend
- Tarifverhandlungen sind gestartet – kein Angebot für eine Entgelterhöhung – nächster Verhandlungstermin am 29. Oktober (Ort leider unbekannt)
„Am 17. September 2019 startete in Berlin die Tarifverhandlung in der Leiharbeit. Die Arbeitgeberseite wies dabei die Forderungen der DGB-Gewerkschaften als überzogen und zu teuer zurück. Begründet wurde dies mit dem Rückgang der Leiharbeit und der schwächelnden Konjunktur. Sie forderten, dies in den Tarifverhandlungen stärker zu berücksichtigen. Bezogen auf die anderen Forderungen der Gewerkschaften signalisierten die Arbeitgeber vage Verhandlungsbereitschaft, machten aber kein Angebot für eine Entgelterhöhung. (…) Beim nächsten Verhandlungstermin am 29. Oktober 2019 muss sich die Arbeitgeberseite deutlich auf uns zu bewegen und ein konkretes Angebot auf den Tisch legen! Einen Stillstand in der Branche darf es nicht geben. Die Leiharbeit muss endlich zu einer Branche mit guten Arbeitsbedingungen werden und die Löhne müssen deutlich steigen. Ein weiteres „auf Zeit spielen“ der Arbeitgeberseite wird entschieden zurückgewiesen. Die DGB-Gewerkschaften haben die Arbeitgeberseite daher aufgefordert, sich konkret zu den Forderungen zu äußern und am 29. Oktober 2019 ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen…“ DGB-Newsletter zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 vom 18. September 2019 – kann auf der Themenseite abonniert werden- Darin auch: „… Beteilige dich vor Ort und im Betrieb und gib deiner Gewerkschaft eine starke Stimme in der Tarifrunde. Sprich auch deine Kolleg*innen an! Übrigens: Anspruch auf die Tarifergebnisse haben nur Gewerkschaftsmitglieder. Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Ändere das…“ Kommentar eines LabourNet-Lesers: „und was soll ich den Kollegen sagen? Wenn du kein Mitglied bist wirst du verarscht. Nur als Mitglied wirst du total verarscht.“
- [IG Metall] Tarifverhandlungen für die Leiharbeit gestartet – „Leiharbeit muss endlich zu einer Branche mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen werden“
„Wir fordern 8,5 Prozent mehr Geld für Leiharbeiter, Verbesserungen bei Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei Zulagen. Die Arbeitgeber weisen das als überzogen zurück und machten selbst kein Angebot zur Entgelterhöhung. Zur nächsten Verhandlung erwarten wir ein verhandlungsfähiges Angebot. (…) Die Arbeitgeber wiesen unsere Forderungen als „überzogen“ und „zu teuer“ zurück. Ihre Begründung: Die Konjunktur schwächelt, die Leiharbeit geht zurück. Sie forderten, dies in den Tarifverhandlungen stärker zu berücksichtigen. Bezogen auf die anderen Forderungen der Gewerkschaften signalisierten die Arbeitgeber vage Verhandlungsbereitschaft, machten aber kein Angebot für eine Entgelterhöhung. (…) „Beim nächsten Verhandlungstermin am 29.Oktober muss sich die Arbeitgeberseite deutlich auf uns zu bewegen und ein konkretes Angebot auf den Tisch legen“, fordert Juan-Carlos Rio Antas, der als Vertreter der IG Metall die Tarifverhandlungen mit führt. „Einen Stillstand in der Branche darf es nicht geben. Die Leiharbeit muss endlich zu einer Branche mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen werden und die Löhne müssen deutlich steigen.““ Meldung der IG Metall vom 18. September 2019 – siehe dazu den Kommentar von „karla“ bei ZOOM vom 27.09.2019 : „… Ich frage mich wozu bietet man bei einer solchen Frechheit einen weiteren Vehandlungstermin an? Der Entgelt-TV ist gekündigt. Da wartet man doch einfach bis zum 01. Januar 2020 dann ist der TV nur noch in der Nachwirkung (gilt nicht für Neueinstellungen). Im letzteren Fall bei Neueinstellung wäre sofort equal-pay fällig. BAP und IGZ werden sich dann ganz von alleine in Bewegung setzen. Angebracht ist jetzt eine möglichst flächendeckende Information der LAN. (Ist nicht einfach umzusetzen, aber Gedanken darüber sich machen ist effektiver als am 29. Oktober sich die Zeit wieder stehlen zu lassen).“
- Flexibilität muss teurer werden. Mehr Geld macht die Leiharbeit kaum besser. In ihrer derzeitigen Form gehört sie abgeschafft
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon können die rund 900.000 Leiharbeiter in Deutschland nur träumen. Die am 17. September startenden Tarifverhandlungen werden daran nichts ändern. 8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche, das ist die Lohnforderung des DGB. Dazu kommen mehr Urlaubstage und mehr Weihnachtsgeld. Eine Gehaltserhöhung um 8,5 Prozent, das klingt nach viel. Ist es aber nicht, wenn man sich anschaut, wie wenig Leiharbeiter im Vergleich verdienen. Bei 1.928 Euro brutto lag ihr Monatslohn 2018 im Mittel. Das sind 1.367 Euro weniger als bei regulär Vollzeitbeschäftigten, die auf 3.304 Euro kamen. Und das liegt nicht daran, dass Leiharbeiter häufiger Tätigkeiten mit „geringer Qualifikation“ ausüben, wie so gerne suggeriert wird. Sie werden schlicht schlechter bezahlt. (…) Eigentlich sollte mit der Reform der Leiharbeit vor zwei Jahren vieles besser werden. Eigentlich. Laut Gesetz sollen Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten.Aber die meisten von ihnen arbeiten nicht einmal ein halbes Jahr am Stück im Betrieb. Mit 8,5 Prozent mehr Gehalt kommt man aus dem Teufelskreis nicht raus, damit schafft man gerade mal einen kleinen Abstand zum Mindestlohn. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Das muss für Leiharbeiter vom ersten Arbeitstag an gelten. Für die Belastung, die mit der Flexibilität einhergeht, sollten Unternehmen zusätzlich zur Kasse gebeten werden. So wie sich die Leiharbeit präsentiert, als Lohndumping und Drohkulisse, gehört sie abgeschafft. Aber das geschieht erst, wenn Unternehmer feststellen: Leiharbeit lohnt sich für mich nicht.“ Artikel von Martina Mescher vom 16.09.2019 beim Freitag online
- [DGB-klartext] Tarifrunde Leiharbeit 2019: 8,5 Prozent mehr Lohn! Tarifrunde Leiharbeit startet am 17. September 2019
„Viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind schlechter gestellt und verdienen deutlich weniger als ihre festangestellten Kollegen. Damit sich das ändert, fordert die DGB-Tarifgemeinschaft 8,5 Prozent mehr Lohn sowie starke Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Viele Menschen in Leiharbeitsverhältnissen sind nach wie vor schlechter gestellt als Festangestellte in anderen Branchen. Im Durchschnitt sind sie beispielsweise einem sechsmal höheren Risiko ausgesetzt, arbeitslos zu werden. Gleichzeitig verdienen sie durchschnittlich deutlich weniger, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Modell entwickelt, um strukturelle Unterschiede herauszurechnen, die einen Vergleich zu anderen Beschäftigten erschweren. Das Ergebnis: Es bleibt ein signifikant hoher Lohnabstand von durchschnittlich mehr als 600 Euro, gerade auch bei der großen Mehrheit der als „Helfer“ eingestellten Leiharbeitsbeschäftigten (siehe Grafik). Vor diesem Hintergrund findet am 17. September 2019 die erste Tarifverhandlung der diesjährigen Tarifrunde in der Leiharbeitsbranche statt. Unter der Verhandlungsführung von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell für die Gewerkschaften und Sven Kramer für die Arbeitgeber werden die Tarifverträge für rund 98 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland neu ausverhandelt. Die bisherigen Entgelttarifverträge, die 2016 mit den beiden Arbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) abgeschlossen worden waren, sind bereits gekündigt und laufen nur noch bis zum 31.12.2019. Die Friedenspflicht endet dann. Bei den Manteltarifverträgen wurde die Kündigungsfrist verkürzt, so dass auch hier Kündigungen noch möglich sind…“ DGB-klartext 30/2019 vom 12.09.2019 – und schon wieder wird behauptet, die Entgeltforderung sei „Deutlich über Mindestlohn“…
- [ver.di] Leiharbeit: Entgelterhöhung von 8,5 Prozent gefordert – „gute Tarifverträge gibt es nur mit uns“ – equal pay nur ohne!
„Gute Arbeit in der Leiharbeit verdient eine deutliche Einkommensverbesserung. Wer heute als Vollzeitbeschäftigte*r von seinem Einkommen gut während der Erwerbszeit, aber auch danach leben können will, braucht einen Stundenlohn von mindestens 12,50 Euro. Zu dieser Berechnung kommt aktuell das Bundesarbeitsministerium. Egal, ob im Westen oder im Osten: Bundesweit machen steigende Lebenshaltungs- und Mietkosten deutlich, dass in vielen Dienstleistungsbranchen gerade jetzt deutliche Tariferhöhungen erforderlich sind. Für die Mitglieder der ver.di-Bundestarifkommission der Zeit- und Leiharbeit ist deswegen klar, dass sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der DGB-Tarifgemeinschaft in den nächsten Wochen einen Tarifabschluss erkämpfen wollen, der diesen Ansprüchen gerecht wird. Deswegen haben sie gemeinsam mit allen Mitgliedern der DGB-Tarifgemeinschaft beschlossen, eine Entgelterhöhung von 8,5 Prozent für die nächsten 12 Monate zu fordern. Daneben braucht es auch eine ordentliche Erhöhung der tariflichen Sonderzahlung. Hier sollen Gewerkschaftsmitglieder auch deutlich bevorzugt werden. „Denn gute Tarifverträge gibt es nur mit uns“, heißt es aus der Tarifgemeinschaft.“ Meldung vom 29.08.2019 von und bei ver.di Besondere Dienste , siehe dazu einen treffenden Kommentar:- „verdi schliesst sich der Forderung von 8,5 % an und begründet dies mit 12,50 Euro als Mindestlohn.
EG1 in der Leiharbeit ist derzeit 9,79 Euro , ab 1.10. 9,96 Euro
9,96 plus 8,5% macht 10,81 Euro. Berechne die Differenz zu 12,50 Euro
Gelebte Inklusion ist eine Forderung von verdi, da muss niemand so komplizierte Sachen rechnen können.
in der BTK sitzen wieder interne Mitarbeiter der Leihbuden. Mindestens ein Mitglied der Verhandlungskommission ist Disponent bei randstad. Die haben kein wirkliches Interesse an einem guten Abschluss weil es dann vermutlich weniger Leiharbeit gibt was ihre Jobs gefährdet.“ Kommentar von bernie vom 11.09.2019 bei ZOOM
- „verdi schliesst sich der Forderung von 8,5 % an und begründet dies mit 12,50 Euro als Mindestlohn.
- Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und iGZ reagieren auf „überzogene“ Tarifforderung – als große Arbeitgeber und Integratoren mit geringem Lohnabstand zu Nichtleiharbeitnehmern
- Stellungnahme der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) zu den Forderungen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB: „… weitere Arbeitsplätze gefährdet und Integrationschancen von Menschen in den Arbeitsmarkt behindert„
„Zu den öffentlich gemachten Forderungen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Blick auf die am 17. September 2019 beginnenden Tarifverhandlungen in der Zeitarbeit bezieht die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit ihren Verhandlungsführern Uwe Beyer (BAP) und Sven Kramer (iGZ) wie folgt Stellung: „Die Forderung der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit nach einer Tariferhöhung in der Zeitarbeit von 8,5 % ist nach Einschätzung der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, bestehend aus den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ, für eine Branche, die aktuell erheblich von der negativen wirtschaftlichen Entwicklung getroffen ist, vollkommen überzogen. Eine Forderung in dieser Höhe lässt den Bezug zur gegenwärtigen Situation vermissen. In der aktuellen Phase würden durch derartige Forderungen weitere Arbeitsplätze gefährdet und Integrationschancen von Menschen in den Arbeitsmarkt behindert.“ Meldung vom 06.09.2019 beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) – siehe dazu auch: - [iGZ] BA analysierte Lohnabstände zur Zeitarbeit – Pauschaler Lohnvergleich hat kaum Aussagekraft
„Deutliche Gehaltskluft zu regulär Beschäftigten“ meldete jetzt der Deutschlandfunk im Vorfeld der Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände und den DGB-Gewerkschaften. Das gehe laut Osnabrücker Zeitung aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine AfD-Anfrage hervor, und der Lohnunterschied betrage im Durchschnitt 1.376 Euro. Offenbar eine Milchmädchenrechnung: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine umfassende Analyse zu Lohnabständen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammangestellten erstellt, die deutlich differenzierter ausfällt als bisherige Berichte. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass der pauschale Vergleich der Medianentgelte von Zeitarbeit und Nicht-Zeitarbeit kaum Aussagekraft besitzt: „Dieser einfache Vergleich der Entgeltstrukturen von Leiharbeitnehmern und Nichtleiharbeitnehmern ist jedoch nicht sehr aussagekräftig, auch wenn er häufig vorgenommen wird. Denn Leiharbeitnehmer und Nichtleiharbeitnehmer unterscheiden sich in ihren Strukturen deutlich.“…“ iGZ-Meldung vom 06.09.2019 zum BA-Methodenbericht vom Januar 2019 : „Bereinigter Pay Gap von Leiharbeitnehmern“
- Stellungnahme der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) zu den Forderungen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB: „… weitere Arbeitsplätze gefährdet und Integrationschancen von Menschen in den Arbeitsmarkt behindert„
- Tarifforderung der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit für die Leiharbeit vorgelegt – denen der IG Metall folgend
„8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträgen, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen – diese Forderungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit heute an die Arbeitgeber übermittelt. Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) starten am 17. September dieses Jahres. Die Forderungen auf einen Blick:
– Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent
– Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld
– mehr Urlaubstage
– Verbesserung der Zuschlagsregelungen
Durch die überdurchschnittliche Entgelterhöhung soll ein deutlicher Abstand der unteren Tarifentgelte zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Um perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Beschäftigten zu erreichen, muss die Lohnentwicklung in dieser Entgeltgruppe spürbar angehoben werden. Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.
Neben der Entgelterhöhung fordert die Tarifgemeinschaft Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge. Hier geht es um höhere Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – , nämlich in Höhe von insgesamt einem Monatsgehalt. Ein Teil soll exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vorbehalten sein. Gefordert wird von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit weiter, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen. Schließlich sollen die Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, in Zukunft mindestens denen der Entleihbetriebe entsprechen…“ DGB-Pressemeldung vom 05.09.2019 – die Forderung der Tarifgemeinschaft entspricht der ersten der IG Metall (siehe unten)- Zu der Forderung gibt es einen neuen Kommentar von Karl am 04.09.2019 bei ZOOM : „… Im jetzt bekannt gewordenen Forderungskatalog der DGB-TG werden Entgelt-und MTV-Verbesserungen (mehr Urlaub und Jahressonderzahlungen) in einem Aufwasch gefordert. Realistischerweise sollte man davon ausgehen, dass jede Verbesserung beim MTV einen Abzug beim Entgelt bedeuten wird. Mein wesentlicher Einwand hierbei ist, dass nur beim Entgelt jeder LAN vom ersten Tag an etwas davon hat. Bei Urlaub und Jahressonderzahlungen oder auch bei deinem Vorschlag mit den gekürzten Probezeiten trifft das nicht zu aufgrund von Wartezeiten bis zum Anspruch. So wie ich die Gewerkschaftspolitik kenne wird man uns dann ein Ergebnis als Gesamtpaket verkaufen demzufolge man alles in allem den 8,5% sehr nahe gekommen ist. Der Entgelt-TV ist schon gekündigt. Der MTV nicht. Mag ja sein, dass man Verbesseungen im MTV auch ohne dessen Kündigung erreicht. Aber das wird einen Preis bei der Entgeltforderung bedeuten. Für effektiver halte ich es erst mal den Entgelt-TV möglichst hoch abzuschließen. Wenn das bis Ende des Jahres nicht gelingt dann hat man ab Januar erst mal einen tariflosen Zustand zumindest bei Neueinstellungen. Dem LAN kann das erst mal egal sein. Den ZAF auf Dauer nicht. Ergo MTV-Verbesserungen erst angehen wenn der Entgelt-TV durch ist. Danach kann man auch den MTV kündigen und einen tariflosen Zustand dort als Druckmittel anwenden.“
- „IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr für Leiharbeiter“ – ist das wirklich viel?
„Die IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträge, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen. Das hat der IG Metall-Vorstand auf Empfehlung der gewählten Tarifkommission beschlossen. Die Forderung ist innerhalb der DGB-Gewerkschaften abgestimmt. Am 17. September starten dann die Tarifverhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leihbeschäftigten. Mit der überdurchschnittlichen Entgelterhöhung will die IG Metall einen deutlichen Abstand der unteren Tarifentgelte zum Mindestlohn erreichen. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost)…“ IG Metall-Meldung vom 3. September 2019- Wem 8,5 Prozent als viel erscheinen, siehe aus dem neuesten Beitrag zur Tarifdabatte im Leiharbeiterforum ZOOM am 01.09.2019 : „… Es gibt ja die Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro weil alles darunter zukünftige Altersarmut zur Folge hat. Der Entgelt-TV in der E 1 liegt ab 01.10.2019 bei 9,96 Euro (aufgerundet 10 Euro). Eine Erhöhung auf 12 Euro wäre eine Lohnerhöhung um 20 %. Streckt man das ganze auf zwei Jahre sind es nur 10 % Erhöhung (berücksichtigt man noch einige Cent anrechenbare freiwillige Zulagen so ergibt sich eine Entgelterhöhung im einstelligen Prozentbereich…“
- Übrigens beruft sich die IG Metall auf die Befragung der Leihbeschäftigten: „Ergebnis: Das Geld hat für sie absolute Priorität: Über drei Viertel sagen, dass ihnen die Erhöhung ihres Stundenentgelts sehr wichtig ist. Fast ebenso viele finden höhere Einmalzahlungen sehr wichtig“ – würde das nicht für die ersatzlose Kündigung aller Tarifverträge und damit für equal pay sprechen?
- Kommentar zur Tarifrunde Leiharbeit 19/20: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht in Sicht
„Anlässlich des Auslaufens von Leiharbeit-Tarifverträgen startet der DGB eine neue Kampagne: Tarifrunde Leiharbeit 19/20. labournet.de kommentierte den Start der neuen Tarifrunde in Richtung DGB-Gewerkschaften mit: „nix dazu gelernt.“ Und auch die ver.di-Jugend positionierte sich klar: Auf ihrem Bundeskongress forderte sie in einem Beschluss das Verbot der Leiharbeit.[2] Doch warum lehnen so viele die Leiharbeit-Tarifverträge ab? (…) Im April 2019 existierten 109 Tarifverträge, in denen die maximale Dauer der Überlassung an das selbe Unternehmen auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde – und das, obwohl Leiharbeit angeblich den Zweck hat zeitlich begrenzt und kurzzeitig Arbeitsspitzen abzudecken. Fazit: mittels Tarifverträgen ist es möglich die gesetzlichen Mindeststandards auszuhöhlen. Doch welche seriöse Gewerkschaft würde in so einem Fall schon Tarifverträge abschließen? Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit sehr gerne bereit sind Tarifverträge abzuschließen – mit dem Ergebnis, dass die Leiharbeitsbranche eine der Branchen mit der höchsten Tarifbindung ist! Und hier kommt der DGB ins Spiel, denn der DGB ist es, der Tarifverträge auf „Arbeitnehmerseite“ abschließt und somit Leiharbeit zu schlechteren Bedingungen gestaltet wie es das Gesetz vorsieht. (…) Der DGB legt in Sachen Leiharbeit die Haltung „Hauptsache mit uns“ an den Tag. „Jeder Tarifvertrag ist besser als keiner“ – so scheint die Devise zu lauten. Die Folgen sind gravierend: Mit der daraus resultierenden „Lohnungleichheit“ spaltet der DGB die sogenannte „Stammbelegschaft“ tiefer von den LeiharbeiterInnen ab. Hinzu kommt noch: Die Politik des DGB begünstigt (mit kräftiger Unterstützung einflussreicher Betriebsräte) vordergründig die Stammbelegschaften und die LeiharbeiterInnen dienen als willkommener Puffer für deren Arbeitsplätze. Hierdurch wird deutlich, dass der DGB ein politisches Machtspiel betreibt, statt auf die Rechte der Arbeiterklasse insgesamt einzugehen. Eine Kündigung der Leiharbeitstarifverträge ist zum 31. Dezember 2019 möglich. Ziemlich sicher wird der DGB die Tarifverträge nicht kündigen und die neu abgeschlossenen Verträge – wie schon die Jahre zuvor – schön reden. Bis dahin wird es hoffentlich noch einiges an Gegenwind geben, sodass die Verhandlungen nicht ruhig über die Bühne gehen. Es bleibt unverständlich warum der DGB Verschlechterungen durch Tarif ermöglicht und die Leiharbeit „mitgestaltet“ statt sie zu bekämpfen.“ Kommentar von Marco Steis vom 16. August 2019 bei Direkte Aktion (FAU)
- „Deine Tarifrunde, deine Meinung!“? Wo sind die Infos: Welche TVs sind gekündigt? Was ergab die Umfrage? Die Zeit läuft ab… Oder fällt die Tarifrunde (endlich!) aus?
16. Mai 2019 eröffnete der DGB offiziell die nächste Tarifrunde in der Leiharbeit. Man tat sehr basisdemokratisch mit einem Newsletter zur Tarifrunde Leiharbeit 2019 (den wir selbstverständlich abonniert haben, von dem aber nie wieder etwas hörten) und einer Befragung, die ab 20. Mai starten und bis Ende Juni laufen sowie im Juli veröffentlicht und mit den Beschäftigten diskutiert werden sollte. Das Versprechen: „Wir gewinnen Mitglieder für unsere gemeinsame Sache“. Tatsache ist: Nichts seit dem gehört und z.B. die Tarifkommission der IGM beschließt ihre Forderung diesen Mona, der Vorstand entscheidet anschließend die Forderung… Wie kann die Debatte der Basisforderungen noch klappen?
Und mind. ebenso wichtig: Alle drei TV kündigen!
Der DGB hatte angekündigt: „Dabei geht es sowohl um die Entgelttarifverträge, die die Löhne in den verschiedenen Entgeltgruppen für die Leiharbeitnehmenden festlegen, als auch um die Manteltarifverträge sowie die Entgeltrahmentarifverträge.“ Also konnte mensch doch ausgehen, dass alle 3 Tarifverträge zum Jahresende gekündigt wurden… Einige Aktivisten haben beim DGB nachgefragt und u.a. einer davon am 29.07. eine Antwort bekommen (veröffentlicht bei ZOOM ): „Die Entgelttarifverträge mit iGZ und BAP sind gekündigt worden. Bzgl. des Manteltarifvertrags wurde die Kündigungsfrist in Absprache mit den Arbeitgebern verkürzt, so dass hier noch eine Kündigung möglich wäre. Die Forderungen der aktuellen Tarifrunde sind derzeit noch nicht beschlossen. Aktuelle Informationen für die Internetseite werden derzeit erarbeitet, so dass der Informationsfluss sichergestellt ist.“ Wer auch nachfragen will: tarifrunde-leiharbeit@dgb.de
Wir bleiben aufmerksam, da die Zeit abläuft und erinnern an die Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Noch besser wäre: Alle drei Tarifverträge ersatzlos kündigen!
- Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 auch beim DGB eröffnet?
„Gute Arbeit in der Leiharbeit“ ist offenbar das Motto für die Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 der DGB-Tarifgemeinschaft, so zumindest das Logo auf der DGB-Sonderseite . Außer einem Link zur nicht mehr existierenden Seite http://www.hundertprozentich.de gibt es dort nur alte Infos und eiinen DGB-Newsletter zur Tarifrunde Leiharbeit 2019, den wir selbstverständlich abonniert haben!
Im Leiharbeitsforum ZOOM hat die Debatte der Tarifrunde 2019 jedenfalls begonnen
- Weiter im Anschreiben der IG Metall:
„Die weiteren nächsten Schritte nach der Befragung: ab 20. Mai
Die Flyer mit integrierter Befragung werden in die Betriebe geliefert. Die Befragung läuft bis Ende Juni.
Juli
Die Befragungsergebnisse werden veröffentlicht und mit den Beschäftigten diskutiert. Wir gewinnen Mitglieder für unsere gemeinsame Sache.“
Siehe zum Widerstand gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020:
- Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen! Equal Pay durchsetzen – Tarifvertrag Leiharbeit muss weg!
Wir erinnern an:
- und unser Dossier: IG Metall und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
- und dagegen den Offenen Brief: “Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!