Lohnminderung statt Mindestlohn: Strategie der GroKo ist durchschaut. SoVD untersucht das Sozialpaket der Regierungsparteien
Pressemitteilung von Sozialverband Deutschland e.V., Kreis Dortmund vom 11. Juli 2014
Als größten Erfolg der Großen Koalition in Berlin bisher muss man anerkennen, dass sie die Öffentlichkeit erfolgreich über den strategischen Zusammenhang ihrer drei neuesten „Reformen“:Rentenpaket, Mindestlohn und Lebensversicherungsreform hinweggetäuscht hat. Erst diese Neuerungen zusammen lassen die damit verfolgten Absichten erkennen. Der SoVD – Kreisverband Dortmund hat das Rentenpaket und den Mindestlohn von Prof. Albrecht Goeschel (Marquartstein und Verona) analysieren lassen. Das Ergebnis stimmt nicht froh.
Prof. Goeschel weist zunächst, wie andere Experten, darauf hin, dass der Mindestlohn wegen der zahlreichen Ausnahmen, wegen der Möglichkeit ihn durch Tarifverträge zu unterlaufen und wegen der verschobenen Verbindlichkeit statt für 5 Millionen Begünstigte nur für allenfalls 2,5 Millionen Begünstigte wirksam werden wird – auch wegen der zwischenzeitlichen nominalen Lohnerhöhungen. Vor allem aber bietet der Mindestlohn auch zahlreiche Ansatzpunkte für „Geschäftsmodelle“ mit Billigarbeit.
Noch entscheidender ist die bisher übersehene Funktion des Mindestlohns als selektiver Unternehmenssteuerersatz. Anstelle einer spürbaren Besteuerung der Gewinne und Vermögen aller Branchen und ihrer Unternehmen wirkt die Mindestlohnverpflichtung wegen der unterschiedlichen Beschäftigungs- und Entgeltstrukturen vorrangig gegenüber den Inlands- und Dienstleistungssektoren und –branchen (Landwirtschaft, Gastgewerbe, Handel, Verkehr etc.) Die im „Geschäftsmodell Deutschland“ stets bevorzugten Export- und Finanzindustrien werden demgegenüber vom Mindestlohn so gut wie nicht berührt.
Nutznießer des selektiven Mindestlohns sind natürlich auch die Steuerhaushalte und die Sozialkassen. Sie werden mehr Einnahmen aus Lohnsteuer, Kassenbeiträgen und Mehrwertsteuer haben und zugleich weniger Ausgaben bspw. im Bereich Hartz IV benötigen. Ein im Auftrag von ver.di und NGG erstelltes Gutachten spricht von ca. 10 Mrd. Euro Mehreinnahmen per saldo. Genau diese erhöhten Steuer- und Beitragseinnahmen durch den Mindestlohn sind es, mit denen die GroKo die etwa bei 12,5 Mrd. jährlich liegenden Kosten für ihre „Mütterrente“ und ihre „Rente 63“ refinanzieren könnte – wenn sie diese Kosten für Wohltaten an ihre Klientel nicht missbräuchlich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, d.h. dem Lohnfonds bezahlen würde. So verschafft sich der Staat einschließlich Sozial-Staat Mehreinnahmen aus der „Mindestlohn“-Reform, in dem er die Kosten des „Renten“-Paketes nicht wenigstens aus diesen Mehreinnahmen, sondern missbräuchlich aus den Überschüssen der Rentenversicherung, aus Kürzungen der laufenden Renten und aus Erhöhungen der Rentenbeiträge finanzieren würde. Vor allem die „Mütterrente“ hätte aufgabengerecht sowieso aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Die GroKo verschafft sich selbst mit dem Mindestlohn nicht nur ordentlich Mehreinnahmen, sondern finanziert die Wohltaten für ihre Klientel zusätzlich noch durch Zugriff auf die gegenwärtigen und zukünftigen Renten.
Damit aber nicht genug: Ein Gutachten des RWI-Institutes zu den behaupteten Wachstumswirkungen des Mindestlohns infolge Nachfrageausweitung dämpft diese Hoffnung. Insbesondere die Struktur der Mindestlohnsektoren und -branchen lässt erwarten, dass dort Preissteigerungen zur Gewinnsicherung erfolgen werden und sich daher die Nachfrageausweitung in engen Grenzen halten wird. Dazu kommen noch die zu erwartenden Auswirkungen der verschärften Sparpolitik im Rahmen der Schuldenbremse und des Fiskalpakts, die den Spielraum für Preissteigerungen gegenüber dem öffentlichen Sektor, der für etliche Mindestlohnbranchen wie bspw. die Pflegewirtschaft wesentlicher Abnehmer ist, drastisch einschränken.
Auch direkt drohen den Mindestlöhnern Einschränkungen ihrer Kaufkraft. Dies gilt bspw. für die neuesten „Reformen“ in anderen Bereichen wie etwa die Krankenkassenreform, bei der die Ausgabensteigerungen zukünftig ausschließlich über Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden, der Sozialausgleich gestrichen ist und der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds drastisch gekürzt worden ist. Eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung ist angekündigt. Allein schon die „Mütterrente“ und das „Rente 63“ werden jährlich 12,5 Mrd. Euro kosten. Mittel in etwa dieser Höhe werden den gegenwärtigen Rentnern vorenthalten bzw. den zukünftigen Rentnern zusätzlich abverlangt. Wo hier die Nachfrageausweitung herkommen soll, bleibt rätselhaft.
Diese Kritik gilt auch für eine Art Gefälligkeitsgutachten des der SPD nahestehenden IMK-Institutes zum gegenwärtigen Binnennachfrage-Aufschwung. Das Institut behauptet ohne jede Erläuterung, dass im Jahr 2015 die Bruttolöhne und –gehälter steigen werden – als „Ausdruck der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes“.
Bislang als Gesichtspunkt in der Mindestlohndebatte weitgehend unbeachtet geblieben sind die geldpolitischen Rahmenbedingungen für diese „Reform“. So wurde zwar von Seiten des gewerkschaftsnahen WSI-Institutes darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn inflationsfest gemacht werden müsse. Das eigentliche Problem ist aber die im wesentlichen durch das von beiden Koalitionsparteien schon vor ihrem Regierungsbündnis gemeinsam durchgesetzte europäische Spardiktat und die damit zwingend gewordene Null-Zinspolitik der EZB: Hierdurch sind alle zinsempfindlichen Bestandteile des Sozialbudgets, alle kapitalgedeckten Alterssicherungen wie Riester-Rente und Lebensversicherungen und die Sparguthaben wertgemindert. Auch hier will die GroKo noch eine „Reformtat“ vollbringen: Mit dem geplanten Lebensversicherungen-Gesetz werden viele Arbeitnehmer bzw. ehemalige Arbeitnehmer noch einmal um einen Teil ihres Lohnes gebracht werden.
Prof. Goeschel spricht daher vor diesem Hintergrund von einem „Lohn-Minderungs“-Paket der GroKo, das mit einem „Mindest-Lohn“-Gesetz der GroKo nur getarnt worden sei.