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Es war nicht Erdogans Polizei, die die kurdische Demonstration in Düsseldorf überfallen hat – und bei seiner Jagd auf politische Flüchtlinge wird ihm auch geholfen
Am Samstag wurde eine Demonstration in Düsseldorf von der Polizei angegriffen. In Düsseldorf, nicht in Izmir oder Ankara, wegen PKK Emblemen, die wie bei Erdogan als Terrororganisation gilt. Ganz im Gegensatz zur Türkei, die ein demokratischer Rechtsstaat ist. Jedenfalls insofern, als deutsche Juristen und Behörden dies bei der Verweigerung von Asylgesuchen aus der Türkei bestimmen. Was auch geflohene UnterzeichnerInnen des Friedensappells betrifft, die Erdogan verfolgen lässt und wobei ihm eine Art Amtshilfe geleistet wird. Diese Nachrichten, innerhalb von nur drei Tagen Anfang November 2017 verbreitet, machen einmal mehr deutlich, wie weit die Kooperation geht – trotz aller Schaumschlägerei um Kritik, wenn es um deutsche StaatsbürgerInnen geht, die in der Türkei inhaftiert werden. Zum bundesdeutschen Demokratieverständnis und Erdogans Politik siehe vier aktuelle Beiträge:
- „Wegen Öcalan-Porträts gestoppt“ am 04. November 2017 in der taz ist eine dpa (Deutsche Polizei Außenstelle?) Meldung, in der mehrfach PolizeisprecherInnen zitiert werden, die klar machen, dass alles seinen rechten Gang genommen hat, beispielsweise so: „„Bei einer Demonstration von Kurden in Düsseldorf ist es am Samstag zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen. Die Beamten hatten den Marsch mehrerer Tausend Kurden in der Innenstadt gestoppt, weil zahlreiche verbotene Fahnen mit dem Bild des PKK-Anführers Abdullah Öcalan gezeigt und auch nach mehrfachen Aufforderungen nicht eingerollt wurden. Polizisten seien mit Fahnenstöcken attackiert worden und hätten daraufhin Pfefferspray eingesetzt, sagte eine Polizeisprecherin“ .
- „German Police Attack Kurds Against Fascism Demo in #Düsseldorf“ am 04. November 2017 bei Enough is Enough ist eine Meldung über den Polizeiüberfall auf die Düsseldorfer Demonstration (nicht von der dpa), wie sie auch in vielen anderen internationalistischen Medien rund um die Welt verbreitet wurde, worin an das generelle Verbot von PKK Emblemen erinnert wird und darauf hingewiesen, wem solche Verbote Nutzen bringen…
- „Kein Asyl für türkische Flüchtlinge“ von Sebastian Bähr am 04. November 2017 in neues deutschland , worin berichtet wird: „Drei von vier Flüchtlingen aus der Türkei erhalten derzeit in Deutschland keinen Schutz. Dies betrifft unter anderem oppositionelle Linke, Säkulare, Kurden sowie Anhänger des Predigers Fethullah Gülen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekamen in diesem Jahr nur 2112 von 9413 Asylbewerbern aus der Türkei einen Schutzstatus zugesprochen. Die Quote der anerkannten Bewerber sei aber von 8,2 Prozent im Jahr 2016 auf 24,7 Prozent in diesem Jahr gestiegen. Die TV-Sendung »Monitor« hatte am Donnerstag zuerst darüber berichtet. Laut den Recherchen des Magazins werden viele Asylanträge mit einer fragwürdigen Begründung abgelehnt. So argumentiere das BAMF, dass Flüchtlinge nicht konkret in der Türkei gefährdet seien. Verwiesen wird auf eine Einschätzung des Auswärtigen Amtes: Nach dieser könne davon ausgegangen werden, dass die Türkei »als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention« Folter und Misshandlungen unterbinde, »um den Beitritt zur EU nicht zu gefährden«“.
- „Massenanklage gegen Türken in Deutschland“ von Georg Heil, Reiko Pinkert und Karaman Yavuz am 29. Oktober 2017 bei der tagesschau meldete zur Situation politischer Flüchtlinge aus der Türkei in der BRD: „Insgesamt 1128 Akademiker hatten im Januar 2016 einen Appell unterschrieben, in dem sie den türkischen Staat aufforderten, Zerstörungen in den Kurdengebieten zu stoppen. Nun sollen sie anscheinend alle angeklagt werden. Auch einigen der in Deutschland lebenden Unterzeichner des Appells wurde eine entsprechende Anklageschrift bereits zugestellt. Sie liegt NDR, WDR und SZ vor. Darin heißt es unter anderem, der „sogenannte Friedens-Aufruf“ trage „den Charakter der offenen Propaganda für die Terrororganisation PKK“. (…) Der zuständige Oberstaatsanwalt in Istanbul wirft den Unterzeichnern vor, sie hätten zum Ziel gehabt, den türkischen Staat als „illegitime, zerstörende Kraft“ und als „verbrecherisch“ darzustellen sowie Gewalt durch die PKK zu legitimieren. Laut türkischem Gesetz drohen Strafen von bis zu siebeneinhalb Jahren Haft für Terror-Propaganda. Fragen von NDR, WDR und SZ zu den Vorwürfen und dem weiteren Vorgehen hat die Istanbuler Staatsanwaltschaft nicht beantwortet“.
- Zur bundesdeutschen Hilfestellung für das Erdogan-Regime siehe unter anderem auch: „Von Erdogan verfolgt: Keine Fluchtchance bei seinen bundesdeutschen Freunden. (Und damit weniger kommen, liefern sie ihm noch mehr Waffen)“ am 15. September 2017 im LabourNet Germany