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Hungerstreik der Sans papiers in Lille –Am inzwischen 66. Tag

Hungerstreik der Sans papiers in Lille – Am inzwischen 66. TagArtikel von Bernard Schmid, 06.01.2013

Der amtierende rechtssozialdemokratische Innenminister Frankreichs, Manuel Valls, bemüht sich nach vollen Kräften, zum „würdigen“ Nachfolger seiner rechten Amtsvorgänger zu werden. Dies bewies er jüngst im Umgang mit dem Hungerstreiks von Sans papiers – also „illegalen“ Einwanderern – im nordfranzösischen Lille, welcher seit dem 02. November 12 andauert und bei Abschluss dieses Artikels kein Ende gefunden hat.

Ursprünglich nahmen 125 Menschen, überwiegend aus Algerien, Guinea und Thailand, an der Hungerstreikaktion teil. Bei Redaktionsschluss waren es noch vierzig, u.a. weil einige Teilnehmer/innen nach den Befunden einer medizinischen Untersuchung vom 19. Dezember ihre Aktion abgebrochen hatten. Ihr Hungerstreik findet in einem (bei diesem Wetter ziemlich kalten) Zelt vor der Kirche Saint-Maurice, in der rue de Paris, statt. Am 21. Dezember 21 hatten die Hungerstreikenden und ihre Unterstützer/innen versucht, sich in der Kirche zu installieren, doch deren Verantwortliche riefen die Polizei. Am selben Abend wurde die Kirche geräumt. Nach wie vor ist eine Klage des bischöflichen Amts wegen Hausfriedensbruchs anhängig; und ihre Rücknahme zählt, neben der Ausstellung von Aufenthaltstiteln für die „illegalen“ Einwanderer, zu den Hauptforderungen der Unterstützer/innen.

Abgeschoben nach 58 Tagen Hungerstreik

Am 58. Tag dieses Hungerstreiks ließ der Präfekt in Lille (d.h. der Vertreter des Zentralstaats und Leiter der Polizei- und Ausländerbehörden im Bezirk, der dem Innenministerium untersteht und weisungsgebunden agiert) zwei Teilnehmer am frühen Morgen in ein Flugzeug setzen und in ihr Herkunftsland Algerien  verfrachten. Ahmed und Azzedine, so lauten die Vornamen der beiden, wurden dabei an den Händen gefesselt, geknebelt und ihr Mund wurde mit Klebeband zugebunden.

Pikanterweise wurde ihre Abschiebung am 30. Dezember 12 durchgeführt, noch bevor der Appellationshof (d.h. das Berufungsgericht) im nordfranzösischen Douai über ihre Anträge auf Freilassung aus der Abschiebehaft entscheiden konnte. In erster Instanz hatten die Richter ihre Entlassung aus der Abschiebehaft angeordnet, doch der Präfekt hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und dadurch ihre Freilassung verhindert. Doch dann warteten die Behörden die Entscheidung des Gerichts nichts ab, sondern führten die Abschiebung einfach durch. Das ist theoretisch dann gesetzeskonform, wenn die erstinstanzliche Entscheidung zugunsten der Behörden ausfällt, da die Berufung (im Unterschied zur ersten Instanz) „keine aufschiebende Wirkung“ hat, also nicht die Aussetzung einer behördlichen Maßnahme erzwingt. Aber in diesem Falle hatte die Präfektur in erster Instanz verloren, ihre Abschiebeverfügung war also im Prinzip illegal. – Infolge des weit fortgeschrittenen Hungerstreiks (sowie ihres Transports zum Gericht in Douai in reiseunfähigem Zustand, für einen der beiden) waren die beiden Algerier körperlich erheblich geschwächt. Nach ihrer Ankunft in Tizi Ouzou – in der Berberregion Algeriens – wurden die beiden in medizinische Behandlung genommen. Einer der beiden liegt seitdem, bis Redaktionsschluss dieses Artikels, im dortigen Krankenhaus.

Lille ist seit langen Jahren ein Zentrum von harten Kämpfen der „illegalisierten“ Traditionen. Auch Hungerstreiks – eine Aktionsform, die durch viele Unterstützer/innen der Sans papiers, u.a. die Gewerkschaften im Kern eher abgelehnt wird – haben dort eine gewisse „Tradition“. Im Herbst 1998 fand dort bereits ein längerer Hungerstreik statt (Vgl. dazu auch http://jungle-world.com/artikel/1998/49/34010.html externer Link ). Im Jahr 2007 ein weiterer, auf den die damalige Rechtsregierung zum ersten Mal mit Abschiebungen während eines laufenden Hungerstreiks antwortete, vgl. dazu http://www.trend.infopartisan.net/trd0907/t230907.html externer Link – Bis dahin hatten auch rechte Regierungen gegenüber hungerstreikenden Sans papiers i.d.R. keine, potenziell gefährlichen, Abschiebungen vorgenommen. Der erste kollektive Hungerstreiks von „papierlosen“ Einwanderern, im Sommer 1996 in der Pariser Kirche Saint-Bernard, war zwar am 50. Tag durch das Eindringen von Polizeikräften in die Kirche abgebrochen worden. Allerdings wurde damals niemand abgeschoben, sondern die rund 300 Teilnehmer/innen an dieser ersten Protestbewegung der Sans papiers – auf die alle anderen zeitlich nachfolgten – wurden durch die Regierung de facto (ohne größeres Aufsehen darum erregen zu wollen) „legalisiert“. Also mit Aufenthaltstiteln ausgestattet, wie sie zuvor gefordert hatten. Seit den Ereignissen von 2007 in Lille wurde die Gangart jedoch erheblich verschärft.

Ein „würdiger“ Nachfolger

Seit dem Amtsantritt des rechten Sozialdemokraten Manuel Valls im Innenministerium (Mai 2012) trat dieser in vielfacher Hinsicht in die Fußstapfen seiner rechten Vorgänger. Er beließ in Lille den vom rechten Innenminister Claude Guéant ausgesuchten und im April 2011 eingesetzten Präfekten, Dominique Bur, im Amt. (Sicherlich konnte er nicht alle Präfekten auf einmal auswechseln, allerdings ihnen klar Dienstanweisungen zur künftigen „Ausländerpolitik“ erteilen. Was im Übrigen auch geschah, aber eben nicht im Sinne einer deutlichen Änderung…)

Auch frankreichweit wurde die Abschiebepolitik seines Vorgängers weitgehend bruchlos fortgesetzt. Um den Jahreswechsel 2012/13 verlautbarte, dass die Abschiebezahlen für das abgelaufene Jahr einen neuen Rekordweit von mutmaßlich gut 33.000 durchgeführten „Entfernungen vom Staatsgebiet“ erreichen, also einen höheren Wert als noch im Vorjahr 2011 unter einer strammen Rechtsregierung (damals 32.922). Sicherlich ist Manuel Valls erst für die Bilanz seit Mai des Jahres verantwortlich, doch lässt sich kein Bruch im Zwischenzeitraum feststellen.

Am 28. November 12 erließ Valls allerdings eine Dienstanweisung in Gestalt einer so genannten Circulaire, eines ministeriellen Rundschreibens an die Präfekten, zum Umgang mit den „illegalen“ Einwanderern. Es sieht eine Einzelfall-„Legalisierung“ unter Anlegen von präzisen Kriterien vor, und unterscheidet sich dadurch nicht wirklich vom Herangehen der Vorgängerregierungen, die ebenfalls „von Fall zu Fall“ unter Zuhilfenahme eines Kriterienkatalogs „legalisiert“ hatten. Der damalige rechte Innenminister Nicolas Sarkozy erteilte etwa im Sommer 2006 rund 7.000 Eltern in Frankreich eingeschulter Kinder auf diese Weise Aufenthaltstitel. Manuels Valls’ Rundschreiben sieht ebenfalls eine „Legalisierung“ der Familien schulpflichtiger Kinder vor, unter der Bedingung, dass diese seit mindestens drei Jahren permanent eingeschult sind. Ferner werden in Frankreich arbeitende (also auch Sozialabgaben, oft auch Steuern zahlende) Sans papiers „legalisiert“, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Dazu gehört, dass sie sich seit mindestens fünf Jahren im Land aufhalten müssen und in den letzten beiden Jahren mindestens acht Monate sozialabgabenpflichtiger Tätigkeit – unter Vorlage von Lohnzetteln – nachweisen können. Nun arbeiten zwar fast alle Sans papiers ; zumal sie ja keinerlei Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung oder andere Sozialleistungen haben. Aber eben nicht alle mit offiziellen Lohnzetteln und unter Abführung von Sozialabgaben durch ihren „Arbeitgeber“. Wollen Letztere doch oftmals ihre Situation ausnutzen, um sie in unerklärte Beschäftigungsverhältnisse ohne Einzahlung in die Sozialkassen zu zwingen. Dies trifft nicht in allen Fällen zu; es gibt etwa auch Situationen, in denen zwar der Aufenthalt in Frankreich „illegal“ ist, aber nicht das Beschäftigungsverhältnis als solches. (Es konnte beispielsweise eingegangen werden, indem dem Arbeitgeber der Aufenthaltstitel einer anderen Person vorgezeigt wurde, und/oder indem der Arbeitgeber beide Augen zukniff, auch wenn er sich seit 2007 im Falle der Beschäftigung eines „illegalen Ausländers“ im Prinzip strafbar macht.) Doch werden faktisch viele, auch arbeitende, Sans papiers durch diese Dienstanordnung aus dem Innenministerium vom Zugang zu Aufenthaltstiteln ausgegrenzt.

Darauf war, und ist, der Hungerstreiks von Lille die Antwort. „Aus humanitären Gründen“ versuchen die Teilnehmer/innen, ihre Legalisierung durch die Erzeugung von öffentlichem Druck zu erzwingen.

Doch fällt dieser Druck bislang so schwach aus wie selten – kein Vergleich zu der breiten (auch gewerkschaftlichen) Unterstützungsbewegung für die Sans papiers, die es etwa im Jahr 1996 gegeben hat. Ihre Aktion in Lille erscheint bislang relativ isoliert, zumal viele Unterstützer/innen die Aktionsform des Hungerstreiks nicht gutheißen, sondern eher bspw. Streiks wie die in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten favorisieren. (Was im Prinzip nicht falsch ist. Allerdings können nur jene „illegalisierten“ Einwanderer am Arbeitsplatz streiken, in deren Unternehmen dies vom Kräfteverhältnis her möglich ist, weil mehrere Beschäftigte daran teilnehmen.)

Insbesondere die gewerkschaftliche Unterstützung fällt derzeit ausgesprochen schwach aus. Auch wenn die Union départementale – also der Bezirksverband – der CGT im Bezirk Nord (wo Lille liegt) am 03. Januar 13 einen Brief mit eindeutiger Unterstützung für die Forderungen der Hungerstreikenden an den Präfekten schrieb, und ihn auch veröffentlichte. Auch einzelne andere Gewerkschaftsverbände, wie die CGT in Conflent (Südwestfrankreich) Ende Dezember 12 oder die Gewerkschaft im Bildungswesen FSU, unterstützten inzwischen ihre Forderungen. Allerdings fällt das Gewicht der gewerkschaftlichen Unterstützung insgesamt mager aus. Und frankreichweit ist die selbstorganisierte Bewegung der Sans papiers in den letzten Jahren weitaus eher zersplittert als einheitlich.

Aktionen

Um die bislang vorhaltende Isolierung zu überwinden, fanden in den letzten Tagen einige teilweise spektakuläre Aktionen statt. Am Freitag, den 28. Dezember 12 demonstrierten zunächst 200 Personen in Paris aus Solidarität mit den Hungerstreik, am 29. Dezember dann rund 500 In Lille. Am Sylvestertag fand am Vormittag eine Besetzung der ,Nonciature apostolique’ – das ist die Botschaft des Vatikan – in Paris durch rund 40 Sans papiers und Unterstützer in Paris statt. Am Nachmittag wurde die Besetzung durch die Polizei geräumt, und alle Teilnehmer/innen wurden in Polizeifahrzeugen abtransportiert, im Anschluss jedoch nicht festgehalten.

Am 03. Januar 13 wurde in Paris versucht, die Parteizentrale der regierenden „Sozialistischen Partei“ in der rue Solférino zu besetzen. Rund 20 Teilnehmer/inne/n gelang es, in den Innenhof des Gebäudes zu kommen. Acht weitere ketteten sich an den Gittern fest. Drinnen wurden sie nach starkem Drängen durch Berater des (seit November 12 amtierenden) Parteivorsitzenden, und früheren Chefs von SOS Racisme, Harlem Désir empfangen. Er selbst weilte offiziell im Urlaub. Diese Berater verpflichteten sich, „die mitgeteilten Informationen ins Innenministerium weiterzugeben“ und sich für eine régularisation (d.h. „Legalisierung“) der Betreffenden stark zu machen. Allerdings erklärte die Partei im Nachhinein in der Presse (Le Monde), für die Erfüllung dieser Forderung sei sie nicht zuständig. Die Teilnehmer/innen an der Aktion, die draußen von mehreren Hundert Menschen erwartet wurden, gaben an Ort und Stelle ebenfalls eine Pressekonferenz, unter starker Aufmerksamkeit der Medien.

Ungefähr zeitgleich wurde in Lille das dortige Rathaus, wo Martine Aubry – von Ende 1998 bis Ende 2012 Parteivorsitzende der französischen „Sozialisten“ – als Bürgermeisterin amtiert, vorübergehend besetzt. Den Teilnehmer/innen an der Aktion wurde eine spätere Diskussion mit Martine Aubry zugesagt. Am Samstag, den 05. Januar demonstrierten wiederum rund 300 Menschen in Lille, unter Beteiligung des progressiven (und vom Vatikan geschassten) Bischofs Jacques Gaillot, und rund 200 in Paris. Am Abend des heutigen Montag, 07. Januar wird in Paris eine Protestversammlung vor den Türen des Sitzes der „Sozialistischen Partei“ in der rue Solférino stattfinden, die an den folgenden Tagen wiederholt werden soll. Auch in Lille soll es zu täglichen Versammlungen kommen.

Die Präfektur von Lille hatte sich Anfang Januar 13 dazu verpflichtet, die Hungerstreikenden am Mittwoch, den 09. Januar zu empfangen und „ihre Dossiers zu untersuchen“. Dann befinden sich die Teilnehmer/innen am 69. Tag ihres Hungerstreiks, wobei einige von ihnen – bei ihrer Bitte um medizinische Behandlung im Krankenhaus – anscheinend gegen ihren erklärten Willen durch Infusionen ernährt worden sind, um akute Zuspitzungen ihrer gesundheitlichen Situation abzuwenden respektive ihre Blutwerte scheinbar zu verbessern. Viele von ihnen haben 20 Kilogramm Gewicht verloren.

Die Präfektur spricht jedoch bislang stets nur von „angeblichem Hungerstreik“ und „nach eigenen Angaben Hungerstreikenden“ und stellt dadurch die Wirklichkeit der Verweigerung von Nahrungsaufnahme in Frage. Im Widerspruch dazu steht allerdings, dass die Präfektur in Erklärungen vom 24. Dezember und vom 03. Januar die („angeblichen“) Hungerstreikenden dazu aufforderte, ihre Aktion abzubrechen, weil diese laut Mitteilung des Präfekten „unnötig ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzt“.  Bei einem nur angeblichen Hungerstreik eigentlich ein unnötiger Hinweis…

Aufgrund der zu erwartenden Zuspitzung werden die kommenden Tage in jedem Fall entscheidend werden.

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=21304
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