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Mobilisierung zum Urteilsspruch im Berufungsprozess gegen Goodyear-Gewerkschafter

Kampagnenplakat Goodyear Januar 2016Nicht alle Jahrestage geben Anlass zum freudigen Feiern. So war es auch diese Woche im nordfranzösischen Amiens. Am Donnerstag jährte sich dort zum ersten Mal das – wie nicht nur viele Gewerkschafter/innen meinen – „Skandalurteil“, durch das am 12. Januar 2016 insgesamt acht CGT-Mitglieder zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden waren. Je neun Monate davon wurden ohne Bewährung ausgesprochen, der Rest mit. Beinahe pünktlich zum Jahrestag fiel nun auch das Urteil in der Berufungsinstanz, das am Mittwoch dieser Woche um 13.30 Uhr verkündet wurde. Rund 1.000 Menschen begleiteten die „Acht von Goodyear“ dabei zum Justizpalast in der früheren Bezirkshauptstadt der Picardie. (…) Um punkt 13.30 Uhr gingen die betroffenen Goodyear-Gewerkschafter zum Justizpalast, um ihr Urteil abzuholen. Zwar enthält es – im Unterschied zur ersten Instanz – nun keine Haftstrafen ohne Bewährung mehr, doch für fünf von ihnen enthält es nach wie vor zwölf Monate Gefängnis mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist. Dies droht bei sozialen Auseinandersetzungen und Demonstrationen wie ein Damoklesschwert gegen sie eingesetzt zu werden. Zwei ihrer Kollegen erhielten kürzere dreimonatige Bewährungsstrafen, ein achter wurde freigesprochen. In erster Instanz hatten noch alle dasselbe Strafmaß erhalten…“ Bernard Schmid berichtet live aus Amiens. Vom Autor am 13.1.2017 überarbeitete Langfassung eines Artikels, welcher zuerst (in einer leicht gekürzten Fassung) am heutigen Freitag in der Druckausgabe der Tageszeitung ,Neues Deutschland’ zu lesen war

Mobilisierung zum Urteilsspruch im Berufungsprozess gegen Goodyear-Gewerkschafter

Nicht alle Jahrestage geben Anlass zum freudigen Feiern. So war es auch diese Woche im nordfranzösischen Amiens. Am Donnerstag jährte sich dort zum ersten Mal das – wie nicht nur viele Gewerkschafter/innen meinen – „Skandalurteil“, durch das am 12. Januar 2016 insgesamt acht CGT-Mitglieder zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden waren. Je neun Monate davon wurden ohne Bewährung ausgesprochen, der Rest mit.

Beinahe pünktlich zum Jahrestag fiel nun auch das Urteil in der Berufungsinstanz, das am Mittwoch dieser Woche um 13.30 Uhr verkündet wurde. Rund 1.000 Menschen begleiteten die „Acht von Goodyear“ dabei zum Justizpalast in der früheren Bezirkshauptstadt der Picardie. (Laut Veranstalterangaben zu Beginn der Kundgebung, um  circa zehn Uhr, waren es zu diesem Zeitpunkt rund 600 Menschen. Es handelte sich um die angereisten Solidaritätsdemonstrant/inn/en. Später kam dann noch örtliches „Laufpublikum“, v.a. um die Mittagspausenzeit, hinzu.)

Hintergründe

An diesem Samstag, den 14. Januar 17 jährt sich aber auch zum dritten Mal die Schließung des Automobilwerks von Goodyears in der Stadt. Just diese Entscheidung des Autofabrikanten – und Reifenherstellers Nummer Eins in den USA und Nummer Zwei weltweit – hatte jenes Ereignis ausgelöst, das den Anlass zu dem Prozess lieferte. Dreißig Stunden lang waren zwei Führungskräfte, völlig gewaltlos, vorübergehend festgesetzt worden. Daran hatte sich gewerkschaftlich organisierte und unorganisierte Beschäftigte beteiligt, die dagegen protestierten, dass rund 1.200 Lohnabhängige ihre Arbeit verlieren sollten, obwohl das Unternehmen schwarze Zahlen schrieb. Nach verbreiteter Ansicht war die Entscheidung, das Werk in Amiens dicht zu machen, ein Racheakt seitens der Direktion.

Im Jahr 2008 hatte die Belegschaft, zusammen mit der im Betrieb stark verankerten CGT, den Übergang zur ausgesprochen gesundheitsschädlichen Vier-Schicht-Produktion und zu einer extremen „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten abgelehnt. Eine ähnliche Auseinandersetzung war bereits einmal zehn Jahre früher erfolgt; das Unternehmen hatte daraufhin alle Prämienzahlungen und Lohnzuschläge illegal gekappt, doch nach jahrelangem Rechtsstreit konnte deren Auszahlung gerichtlich erstritten werden. Trotz Gewinnen im Gesamtunternehmen, in Frankreich wie in den USA, ließ Goodyear daraufhin die Filiale in Amiens finanziell „austrocknen“. Es sollte ein Exempel statuiert werden. (Damals, 2008, beschäftigte das Werk noch 1.400 Lohnabhängige. Als nach wiederholten Schließungsdrohungen dann im Winter 2013/14 der reale Schließungsbeschluss folgte, waren ihrer noch 1.173 übrig.)

Exempel statuiert

Deswegen, aber auch weil die Verhängung von Haftstrafen – noch dazu ohne Bewährung – gegen Gewerkschafter in ihren Augen einen gefährlichen Präzendenzfall darstellt, mobilisierten viele Kolleg/inn/en und politische Linke nach Amiens.

Rund um den zweitägigen Prozess am 19. und 20. Oktober 16 waren zwischen fünf- und zehntausend Menschen in einem Park in Amiens zusammengekommen. (Labournet berichtete auch damals live von vor Ort.) Zur Urteilsverkündung, die auf  diesen Mittwoch, den 11. Januar 17 angesetzt worden war, wurden es nun rund ein Zehntel so viel. Aber parallel dazu hatten am selben Tag in Paris Demonstrationen der CGT stattgefunden, um die Einreichung der Verfassungsklage von acht Mitgliedsverbänden des Dachverbands CGT gegen die Ausführungsdekrete zum berüchtigten „Arbeitsgesetz“ – es trat im August 16 in Kraft, Dekrete sollen nun in den Einzelheiten das Nähere regeln – zu unterstützen. (Labournet wird in Kürze eine Analyse über den aktuellen Stand der Umsetzung des „Arbeitsgesetzes“ veröffentlichen.)

Innerhalb der CGT gibt es aber auch starke strategische Spannungen, das relativ militante Vorgehen in Amiens war dort nicht unumstritten. Doch „harte Kern“ von CGT-organisierten Belegschaften etwa aus den Ölraffinerien in Le Havre und Rouen, von Renault in Cléon bei Rouen oder aus der Atomfabrik in Tricastin an der Rhône waren auch am Mittwoch nach Amiens gekommen. Sogar aus Nizza hatte ein Gruppe die weite Anreise angetreten. Auch belgische FGTB-Gewerschafter waren zu sehen.

Angeklagt sind Wir Alle

Eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude wurde durch die sehr aktive und dabei sehr unsektiererische Mediengewerkschaft CGT Info’Com, vertreten durch die Vorsitzenden Romain Altman, moderiert. Dabei erfuhren die Anwesenden auch viel über soziale Kämpfe, von denen man aus den Medien nicht so viel erfährt. 64 Tage streikte eine Klinik bei Tarbes in Südwestfrankreich und setzte die Verbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen durch, seit nunmehr 30 Tagen steht das Kulturkaufhaus FNAC auf den Pariser Champs-Elysées im Arbeitskampf. Aber im vergangenen Jahr wurden auch insgesamt 1.600 gewerkschaftlich Organisierte in Unternehmen gemaßregelt, gekündigt oder mit Gerichtsverfahren überzogen. Einige von ihnen sprachen auch in Amiens, wie Matthieu, der Lokführer aus dem elsässischen Mulhouse, der wegen einer verbalen Auseinandersetzung beim Bahnstreik im Mai 16 nun entlassen werden soll.

Um punkt 13.30 Uhr gingen die betroffenen Goodyear-Gewerkschafter zum Justizpalast, um ihr Urteil abzuholen. Zwar enthält es – im Unterschied zur ersten Instanz – nun keine Haftstrafen ohne Bewährung mehr, doch für fünf von ihnen enthält es nach wie vor zwölf Monate Gefängnis mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist. Dies droht bei sozialen Auseinandersetzungen und Demonstrationen wie ein Damoklesschwert gegen sie eingesetzt zu werden. Zwei ihrer Kollegen erhielten kürzere dreimonatige Bewährungsstrafen, ein achter wurde freigesprochen. In erster Instanz hatten noch alle dasselbe Strafmaß erhalten.

Die „Acht von Goodyear“ reagieren, indem sie von einer „politischen Entscheidung“ sprachen – zumindest die Staatsanwaltschaften sind in Frankreich weisungsgebunden – und  kündigten nach dem Urteilsspruch an, in die dritte (und letzte) gerichtliche Instanz vor den Kassationshof zu ziehen. Und danach notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg/Straßburg.

Ihr Wortführer Michaël Wamen hatte eine Träne im Augenwinkel, doch verkündete: „Hätte man mich freigesprochen, wie wir es erwarteten, hätte ich mich erst einmal ausgeruht. Jetzt aber werde ich erst recht weiterkämpfen!“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=109899
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