Schwesigs Prostituiertenkontrollgesetz tritt Grundrechte mit Füßen

Dossier

Protestaktion und Demo am 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main gegen das Prostituiertenschutzgesetz und für die Rechte von Sexarbeiter/innenNach Informationen der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL liegt ein erster Entwurf für das geplante neue „Prostituiertenschutzgesetz“ vor, der alle Befürchtungen von Seiten der Sexarbeiter/innen bestätigt. Der vorliegende Entwurf erweist sich – wie die vorliegenden Informationen erneut bestätigen – vor allem als „Prostituiertenkontrollgesetz“, mit dem ohne Skrupel Grundrechte der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen mit Füßen getreten und sie zu Menschen zweiter Klasse degradiert werden sollen…“ Pressemitteilung von Donna Carmen e.V. vom 12.04.2015 externer Link. Siehe dazu den Arbeitsentwurf Prostituiertenschutzgesetz bei Doña Carmen e.V. externer Link , dort auch die Bewertung, und hier:

  • Internationaler Hurentag 2022: Prostituiertenschutzgesetz als Schutz der Gesellschaft vor Prostitution New
    Die Zeichen stehen auf Sturm. Nicht nur in der internationalen Politik. Wer heute für demokratische Freiheitsrechte – insbesondere im Bereich Prostitution –  eintritt, muss sich darauf gefasst machen, das ihm der Wind heftig ins Gesicht bläst.
    Im katholischen geprägten Spanien hat soeben die angeblich linke Regierung aus Sozialisten und Podemos ein „Verbot der Werbung für Prostitution“ beschlossen. Am Verbot der Prostitution ist man fürs erste gerade noch so vorbeigeschrammt. Im nicht minder katholisch geprägten Belgien geht die Regierung einen anderen Weg. Sie ist dabei, die „Entkriminalisierung“ von Prostitution auf den Weg zu bringen, d. h. die bisherige strafrechtliche Regulierung von Prostitution abzuschaffen.
    Welchen Weg geht Deutschland? Auf Betreiben der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU/SPD ist dem Prostitutionsgewerbe und den Sexarbeiter*innen die Gnade des so genannten ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ zuteil geworden. Mit dem „Schutz“-Versprechen als angeblichem Mittelweg zwischen Verbot einerseits und umfassender rechtlicher Gleichstellung von Prostitution als Beruf andererseits hat man sich hierzulande nun fünf Jahre lang eingerichtet. Niemand hatte seinerzeit um diesen Schutz gebeten, der sich – nicht nur in der Corona-Krise – erwartungsgemäß als der altbekannte Schutz der Gesellschaft vor Prostitution entpuppte. Nun ist für 2022 der Beginn der Überprüfung („Evaluation“) dieses unsäglichen Gesetzes angesagt, die noch einmal fünf Jahre andauern soll. Auf eine Schlammschlacht von Seiten der Prostitutionsgegner*innen sollte man sich daher einstellen. Denn der Kampf um die Rechte von Sexarbeiter*innen im Prostitutionsgewerbe ist kein Kindergeburtstag und kein ökumenischer Kirchentag. Da wird schon immer mit harten Bandagen gekämpft, insbesondere dann, wenn es um glaubwürdige Argumente gegen Prostitution schlecht bestellt ist…“ Erklärung von Doña Carmen e.V. vom 29. Mai 2022 externer Link („Für ein Ende der Heuchelei! ‚Pro Prostitution‘ statt ein ‚Weiter so‘ mit der Schlammschlacht gegen Sexarbeit“)
  • Solidarität statt Kriminalisierung: Prostituierte müssten vor Gewalt geschützt werden, heißt es häufig vonseiten der Politik. Doch das Anliegen wird oft für ein Verbot von Sexarbeit instrumentalisiert, um die Betroffenen geht es gar nicht. 
    „Prostitution ist politisch stark umkämpft. Für einige steht fest: »Prostitution ist Gewalt«. (…) Der seit Jahren in der seriösen Forschung etablierte Begriff Sexarbeit als Synonym für Prostitution wird in diesen Debatten zudem gänzlich abgelehnt. Da Prostitution immer Gewalt beinhalte, könne sie keine Arbeit sein. Aus all diesen Gründen müsse Prostitution abgeschafft werden, so die logische Konsequenz: nur ohne sie könnten Gewalt an Frauen und das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern beseitigt werden. Doch so einfach ist es nicht. Denn Gewalt hat viele Formen, wird medial jedoch oft einseitig thematisiert, um gegen Prostitution zu argumentieren. Dabei sind Sexarbeitende insbesondere von staatlicher Gewalt betroffen – und setzen sich gegen diese auch zur Wehr. (…) Der Staat ist damit kein »Beschützer« von Sexarbeitenden, sondern erzeugt Ausgrenzung und Gewalt gegen sie, durch kontrollierende und repressive Prostitutionsgesetze in Kombination mit Migrationsregimen. Statt um den Schutz von Sexarbeitenden geht es in Wirklichkeit viel eher um die Eindämmung der Sexarbeit an sich. (…) Die negativen Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wurden während der Pandemie weiter verstärkt. Prominente Prostitutionsgegner*innen wie die SPD-Politikerin Leni Breymaier begrüßten dennoch die pandemiebedingten Verbote als richtungsweisend für die deutsche Prostitutionspolitik und warben dann dafür, diese dauerhaft aufrechtzuerhalten – darunter auch der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Gewalt gegen Sexarbeitende ist also nur vorgeblich der Hauptgrund, aus dem Prostitution abgeschafft werden soll – wenn sie zu einem Verschwinden der Prostitution beiträgt, ist sie willkommen. (…) Diese staatliche Gewalt lassen sich Sexarbeitende nicht gefallen. In ihrer politischen Selbstorganisierung zeigen sie, dass sie keine »hilflosen Opfer zweiter Klasse« sind, sondern sich zur Wehr setzen können. (…) Ein erster Schritt, um die Gewalt gegen Sexarbeitende zu beenden, ist es, Sexarbeitende ernst zu nehmen und sich mit ihren Kämpfen gegen Gewalt zu solidarisieren. Denn erst wenn jede Person – innerhalb und außerhalb der Prostitution – es sich leisten kann, zu unerwünschten (sexuellen) Kontakten »Nein!« zu sagen, haben wir die strukturellen, gesellschaftlichen und Bedingungen ausreichend verbessert.“ Artikel von Mareen Heying und Joana Lilli Hofstetter vom 17. Dezember 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • Prostituiertenschutzgesetz: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweigert Befassung mit Klage gegen Deutschland 
    “Mit der Entscheidung vom 5. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg es abgelehnt, sich mit der dort anhängigen Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (Application no. 8557/19) zu befassen. Die Entscheidung hat der französische Richter André Potocki allein getroffen. Andere Richter waren nicht involviert. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (…) Die Begründung für die erneute Nichtbefassung mit der Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz ist bemerkenswert: Diesmal wird den Kläger/innen vorgehalten, sie hätten den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft, was gemäß Art. 35 EMRK Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage in Straßburg ist. Diese Begründung ist mehr als skurril: Denn das eine Mal gilt dem EGMR der innerstaatliche Rechtsweg als „nicht ausgeschöpft“, weil man das nationale Verfassungsgericht nicht angerufen hat, das andere Mal, obwohl man es angerufen hat. (…) Was aber soll nun im Fall der Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz das Nichtausschöpfen des innerstaatlichen Rechtsweges ausmachen, der eine Nichtbefassung mit der Klage rechtfertigen soll? Der juristische Kniff des Richters Andre Potocki besteht darin, dass der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz nicht „effektiv“ war. Denn sie wurde seinerzeit von den Karlsruher Richtern nicht zur Entscheidung angenommen, da die mehr als 50 Seiten umfassende Klage aus deren Sicht angeblich in nicht „genügender Weise begründet“ war. Genau dagegen aber richtete sich nun die Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Die Kläger/innen machten gerade deshalb die Verletzung des „Rechts auf ein faires Verfahren“ geltend, was den Straßburger Richtern als „europäisches Menschenrecht“ gilt. (…) Das Straßburger Gericht hat – aller Menschenrechts-Rhetorik zum Trotz – mit seiner Entscheidung zur Nichtannahme der Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz unmissverständlich vor Augen geführt, dass das herrschende Recht das Recht der Herrschenden ist…“ Pressemitteilung vom 19.12.2019 von und bei Dona Carmen e.V. externer Link
  • Neue Bundesstatistik zur Prostituierten-Registrierung bestätigt: Prostituiertenschutzgesetz befördert Illegalisierung von Sexarbeit 
    „Das Statistische Bundesamt Wiesbaden hat heute die Zahl der zum 31.12.2018 angemeldeten Prostituierten in Deutschland veröffentlicht und damit zum zweiten Mal den Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes dokumentiert. Zählte man für 2017 seinerzeit 7.000 angemeldete Sexarbeiter/innen, so hat man es Ende 2018 (inklusive 2017) mit nunmehr insgesamt 32.800 zwangsregistrierten Prostituierten zu tun. Das sind 32.800 Fälle, in denen die Grundrechte Art. 1 (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), Art. 12 (Recht freie Berufsausübung) sowie Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, massiv verletzt werden: durch Zwangsberatungen, durch Zwangsregistrierungen, durch damit einhergehendes Zwangsouting, durch den Zwang, einen Hurenpass mit sich zu führen, durch Zwangskondomisierung ausschließlich im Falle von Prostitution sowie durch den Zwang, prostitutionsspezifische Bußgelder zu entrichten. (…) Die neuen Zahlen der Wiesbadener Bundesstatistik verdeutlichen einen kontinuierlichen Anstieg der staatlichen Repression gegenüber Sexarbeiter/innen. Zugleich verdecken sie das tatsächliche Ausmaß dieser Repression. Denn die Bundesstatistik macht die Zahl der „angemeldeten Prostituierten“ fest an der Zahl derer, die fortan mit einem Hurenpass in der Prostitution arbeiten. Die Zahl der im Zuge des Anmelde-Procedere namentlich erfassten Sexarbeiter/innen liegt in Wirklichkeit jedoch um rund 30 % höher als die jetzt in der Bundesstatistik ausgewiesene Zahl. Denn viele Sexarbeiter/innen haben bereits nach der obligatorischen Gesundheitsberatung, an der sie teilnehmen, die Nase voll und verzichten auf ein weiteres obligatorisches „Informations- und Beratungsgespräch“ bei den Ordnungsbehörden. Sie sind damit staatlich erfasst, verfügen aber über keinen Hurenpass und dürfen somit nicht legal arbeiten. (…) Die Illegalisierung der Betroffenen wird zu diesem Zweck bewusst in Kauf genommen. Denn die rund 32.800 in den beiden ersten Jahren vollständig angemeldeten Prostituierten machen gerade mal 17 % aller 200.000 Sexarbeiter/innen aus, mit denen die Bundesregierung rechnet…“ Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 26.11.2019 externer Link
  • Kondomkontrolle mit der Taschenlampe – warum das Prostituiertenschutzgesetz komplett gescheitert ist 
    Sexarbeiterin Charlie Hansen erklärt im Interview mit Lotte Laloire bei neues Deutschland vom 30. Juni 2019 externer Link, „warum das Prostituiertenschutzgesetz komplett gescheitert ist (…) Die behördlichen Abläufe, die da implementiert wurden, sind nicht nur für die Sexworker – vor allem für diejenigen mit Sprachbarriere – sondern auch für die Behördenmitarbeiter eine riesige Herausforderung. Im Föderalismus handhaben die Länder es zudem sehr unterschiedlich. Die meisten haben die Bestimmungen nicht fristgerecht umgesetzt, was für viele Kolleginnen Arbeitsausfälle und Stress bedeutet hat, weil sie sich neuerdings anmelden mussten, was praktisch aber noch nicht möglich war. (…) [Frage:] Immerhin die Kondompflicht ist doch sinnvoll, oder? [Antwort Charlie Hansen:] Das hört sich im ersten Moment gut an. Einige Kolleginnen begrüßen das auch, weil sie jetzt mehr in der Hand haben, um gegen Kunden argumentieren zu können, die kein Kondom wollen. Allerdings gibt es zwei große Probleme: Erstens kann man das nur kontrollieren, indem man massiv in die Privatsphäre eingreift, zum Beispiel in Bayern wird das gemacht. Die Polizei oder das Ordnungsamt stürmen dann in Arbeitszimmer, während der Kunde da ist. Gäste und Sexworker werden auseinandergerissen und dann gucken die Behördenmitarbeiter mit der Taschenlampe, ob ein Kondom auf dem Penis ist. Das sind Methoden, die gehen einfach nicht. (…) Zweitens drängen die Kunden, die es unbedingt ohne Kondom wollen, jetzt noch stärker in den prekären Bereich. (…) Wir fordern die Abschaffung des ProSchG. Und nicht nur das. Wir sind auch gegen ein Sexkauf-Verbot, gegen sämtliche Sperrgebietsverordnungen, Kontaktverbotsverordnungen und Sonderbesteuerungsmodellen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Sondergesetze für Sexarbeit schaden meist den Sexarbeiterinnen selbst. Gegen Arbeitsausbeutung, Vergewaltigung und alle anderen Missstände in unserer Gesellschaft gibt es bereits Gesetze…“
  • Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland: Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 
    Am 5. Februar 2019 ist auf Initiative von Doña Carmen e.V. eine Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht worden. Unterzeichnet ist die Klage von einer Sexarbeiterin, von der Betreiberin eines Wohnungsbordells, von der Betreiberin eines Laufhauses, von einer Tantra-Masseurin sowie von einem Prostitutionskunden. Die Unterzeichner/innen der Beschwerde stehen stellvertretend für viele Klageberechtigte und Klagewillige aus unterschiedlichen Bereichen des Prostitutionsgewerbes, die von den massiven Grundrechtseinschränkungen durch das Prostituiertenschutzgesetz persönlich betroffen sind. Die Beschwerdeführer/innen waren allesamt Unterzeichner/innen der im Juni 2017 in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz…“ Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 7.2.2019 externer Link
  • Unterstütze die Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof für die Rechte von Sexarbeiter/innen! 
    „Das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiter/innen. Erstmals seitdem die Nationalsozialisten 1939 die staatliche Erfassung von Prostituierten verordneten, werden nun sämtliche Sexarbeiter/innen erneut staatlich registriert und mit einem Hurenpass versehen. Das gesamte Prostitutionsgewerbe soll rundum überwacht werden. Dagegen richtet sich unsere Klage vor dem Straßburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Dafür gibt es eine Frist: Die Klage muss bis zum 26. Januar 2019 auf den Weg gebracht sein. Uns fehlen noch 2.500 € zur Finanzierung der Klage. Bitte unterstützen. Sie uns mit Ihrer Spende! Jede einzelne Spende hilft!Gemeinsam schaffen wir das!…“ Spendenaufruf der Doña Carmen e.V 15. Januar 2019. Zum Spendenkonto und weiteren Information siehe Spendenaufruf 5.000 € bis 26. Januar 2019! vom 14. Dezember 2018 externer Link
  • Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz
    „Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“ – so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den am 26. Juli 2018 getroffenen und gestern, am 13.08.2018, bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“. (…) Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“ Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter/innen ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde – so die Richter/innen – sei „nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet“, enthalte „überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz“, nur „fiktive Beispiele“ und „Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken“ und trage durch „nicht hinreichende“ Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur „lückenhaft“ Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor. (…) Die von den Richter/innen vorgetragenen Gründe dafür, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sínd auch insofern nicht nachvollziehbar, als sie explizit schreiben: „Offenbleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“ Offenbar kamen den Verfassungsrichtern hier selbst Zweifel, ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist. Aber wer, wenn nicht die Verfassungsrichter selbst, hätte das Recht und die Pflicht, dies ein für alle Mal zu entscheiden? …“ Pressemitteilung vom 14.08.2018 von Dona Carmen e.V. externer Link
  • Ein Jahr „Prostituiertenschutzgesetz“: Ablehnung auf breiter Front! 
    Die Zahl der Sexarbeiter/innen, die trotz Registrierungszwang ohne Hurenpass in der Prostitution arbeiten oder aus ihr verdrängt worden sind, liegt aktuell zwischen 50 % und 80 %. Mehr als ein Drittel aller bekannten Prostitutionsbetriebe haben (noch) keine Konzessionierung beantragt oder scheitern im Vorfeld der Konzessionierung an Sperrgebietsregelungen oder baurechtlichen Vorgaben. Die Zahl der Etablissements mit erteilter Genehmigung liegt bundesweit im Promillebereich und müssen mit der Lupe gesucht werden. Das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ erweist sich damit bei Licht betrachtet als Existenzvernichtungsprogramm für das Prostitutionsgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland. (…) Die von Doña Carmen e.V. vorgelegte Zwischenbilanz unterstreicht die Bedeutung der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“, die nach Auskunft des obersten deutschen Gerichts noch in diesem Jahr verhandelt wird.“ Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 21.6.2018 zu umfassenden Analyse von Doña Carmen zu „Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz“ externer Link
  • FAU Dresden kämpft mit Sexarbeiter_innen: Raus aus der Vereinzelung! Was tun gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“?
    Die Initiative Sex Workers Solidarity Dresden, an der wir beteiligt sind, fasst in diesem Text nochmal die wichtigsten Konsequenzen des ProstSchG für die Betroffenen zusammen und ruft zu Unkontrollierbarkeit auf. Da dieser Kampf, um die Rechte von Sexarbeiter_innen, ein bundesweiter ist, bitten wir euch diesen zu verteilen und lokal eigene Solidaritäts- und Betroffenengruppen zu gründen. (…) Sex Workers Solidarity ist ein Zusammenschluss von Sexarbeiter*innen und Unterstützer*innen. Wir wollen gemeinsam aushecken, wie wir mit dem Gesetz, der Registrierung und möglichen Veränderungen in der Stadt umgehen werden. Dazu müssen wir überhaupt erstmal ins Gespräch miteinander kommen und uns austauschen. Kennen wir eigentlich unsere Rechte? Welche Probleme gibt es, was brauchen wir, um diese zu lösen? Wir wollen nicht allein und leise sein, sondern gemeinsam laut werden. Dieser miesen Situation werden wir unsere Selbstorganisation und Solidarität entgegensetzen. (…) Uns ist es wichtig, die Stimmen der Sexarbeiter*innen als hauptsächlich Betroffene in den Mittelpunkt unserer Kampagne zu stellen – dennoch muss sich niemand ungewollt outen…“ Aufruf der Initiative Sex Workers Solidarity Dresden vom 10. November 2017 bei der FAU Dresden externer Link
  • „Prostituiertenschutzgesetz“ gefährdet und entrechtet Sexarbeiter*innen. Ein neues Bündnis von Sexarbeiter*innen, feministischen Aktivist*innen und Sozialarbeiter*innen protestiert gegen das neue Gesetz  
    „Morgen tritt das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz/ProstSchG in Kraft. Es zwingt Sexarbeiter*innen, ihre Tätigkeit bei mehreren Behörden anzumelden. Bei ihrer Arbeit müssen sie zukünftig einen Ausweis mit Foto bei sich führen. Auf ihm ist vermerkt, dass sie „Prostituierte“ sind. Das schützt Sexarbeiter*innen nicht, sondern bringt sie in Gefahr: „Aus gutem Grunde halten wir Sexarbeiter*innen meistens unsere Tätigkeit geheim.“ erklärt Ariane, eine der Sexarbeiter*innen, die gegen das Gesetz protestieren. „Wir müssen für uns und unsere Familien Isolierung und Ablehnung, Respektlosigkeit und Mobbing befürchten. Wenn mein Ausweis in falsche Hände gerät, könnte ich sogar erpresst werden. Und wie ich unsere Kunden kenne, werden sie nach diesem Ausweis fragen, um damit unsere persönliche Daten zu erfahren.“ Auch zahlreiche Expert*innen und Fachverbände haben in ihren Stellungnahmen zum ProstSchG deutlich gemacht, dass dieses Gesetz nicht schützt, sondern gefährdet. Unter dem Einfluss von Prostitutionsgegner*innen hat der Gesetzgeber diese Einwände nicht berücksichtigt und leistet damit der Stigmatisierung von Sexarbeit Vorschub…“ Aktionsaufruf vom 30. Juni 2017 von und bei „Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!“ externer Link – einem neuen Bündnis von Sexarbeiter*innen, feministischen Aktivist*innen und Sozialarbeiter*innen (mit Fotos von der Protestaktion) zur bundesweiten Aktion gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ am 30. Juni
  • Anmelde-Regime und Hurenpass: Das „Prostituiertenschutzgesetz“ und seine Bezüge zur Prostitutions-Reglementierung im Nationalsozialismus
    „Das am 1. Juli 2017 offiziell in Kraft tretende „Prostituiertenschutzgesetz“ unterwirft die in Deutschland tätigen Sexarbeiter/innen erstmals seit dem Hitlerfaschismus wieder einer staatlichen Erfassung. (…) Das heißt aber keineswegs, dass das Prostituiertenschutzgesetz eine rückwärtsgewandte Kopie früherer historischer Maßnahmen, eine bloße Wiederkehr der immer gleichen Repression von Prostituierten wäre. Eine solche Annahme würde den durchaus modernen Charakter des „Prostituiertenschutzgesetzes“ und die in der aktuellen historischen Situation liegenden Wurzeln dieses Gesetzes verkennen. Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist hinsichtlich der Ausgestaltung von Repression gegenüber Prostitution sehr wohl auf der Höhe der Zeit: Es verbindet die herkömmliche Prostitutionsgegnerschaft mit der Strategie einer europaweiten Abschottung gegenüber Unterschichts-Migration, was in der zugrunde liegenden „Menschenhandel“-Ideologie deutlich zum Vorschein kommt. Es setzt auf ein modernes Outsourcing von Prostitutions-Überwachung auf Private (Bordellbetreiber, Prostitutionskunden). Es nutzt moderne Kommunikation und Informationstechnologie zum Zwecke einer Perfektionierung der Prostitutions-Registrierung. Und es beinhaltet mit dem weltweit einmaligen Versuch einer Zwangskondomisierung exklusiv bei Prostitution zweifellos originär neue, totalitäre Elemente einer Repression von Prostitution. Das Gefährliche des „Prostituiertenschutzgesetzes“ besteht mithin vor allem in der eigenartigen Verbindung von herkömmlichen und modernen Formen der Prostitutions-Repression, die es sichtbar zu machen und denen es entgegenzutreten gilt…“ Beitrag vom 26. Juni 2017 von und bei Doña Carmen externer Link
  • Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz eingereicht
    „… Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, Bordellbetriebe und Prostitutionskunden ziehen mit einer Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz führe zu einer Totalüberwachung der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und sei ein verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit, heißt es in der Klageschrift. Unter anderem würden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Berufswahl verletzt. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter würden gegängelt, bevormundet und kriminalisiert. Die Klageschrift wurde am Mittwoch in Karlsruhe unter anderem von der Organisation Doña Carmen vorgestellt, die sich für die sozialen und politischen Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern einsetzt. »Es ist ein Schandgesetz, das entwürdigende Kontrollen für Sexarbeiterinnen vorsieht und sie zu einer vogelfreien Randgruppe macht«, sagte Juanita Henning, Sprecherin von »Dona Carmen«. Henning forderte stattdessen, dass die Branche schlicht dem Gewerberecht unterliegen sollte – »wie jede andere Branche auch«…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 21. Juni 2017 externer Link
  • Auf nach Karlsruhe! Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht
    „… Doña Carmen e.V. ruft die von diesem Gesetz Betroffenen sowie alle, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, dazu auf, aus diesem Anlass öffentlich ein Zeichen zu setzen. (…) Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter/innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht…“ Solidaritätsaufruf vom 18. Juni 2017 von und bei Doña Carmen mit weiteren Details zur Verfassungsbeschwerde externer Link
  • Regelwerk der Repression: Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition
    „Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet. (…) Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen. (…) Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel. So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht. Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“ Artikel von Evrim Sommer in der jungen Welt vom 2. November 2016 externer Link
  • „Prostituiertenschutzgesetz“: Verfassungsklage in Vorbereitung
    „Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ mit der Mehrheit der Großen Koalition und damit eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind Formalien, Das Gesetz ist beschlossene Sache. Dabei handelt es sich um ein lupenreines Repressions-Gesetz, das die Grundrechte aller im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen aushebelt. Es steht für „additive Grundrechtseingriffe“: Jeder einzelne Eingriff mag für sich genommen hinnehmbar erscheinen, aber nach dem „Gesamtbild“ ist es zu viel. (…) Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, wurde mit der Ausarbeitung einer Verfassungsklage beauftragt. Starostik ist bekannt für seine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dona Carmen e.V. hält eine Verfassungsklage gegen das Gesetz für unausweichlich und für erfolgversprechend. Die Große Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren nicht einen einzigen der zahlreichen und fundierten Kritikpunkte gelten lassen. Mit gnadenloser Ignoranz wurde ein repressives Gesetz durchgezogen, dass in der Prostitutions-Branche keinen Stein auf dem anderen lassen wird…“ Pressemitteilung von und bei Doña Carmen e.V. vom 25. Oktober 2016 externer Link
  • „Prostituiertenschutzgesetzes“: Bundestag beschließt Massenüberwachung von Prostituierten – ‚Idiotentest’ kommt durch die Hintertür!
    „In der 183. Sitzung des Deutschen Bundestags am 7.7.2016 erfolgt die 2. und 3. Lesung und damit die Verabschiedung des umstrittenen „Prostituiertenschutzgesetzes“ (Drucksache 18/8556). Für diesen Tagesordnungspunkt, bei dem es um das Schicksal von rund 200.000 Frauen geht, sind lächerliche 45 Minuten vorgesehen. Unter dem fadenscheinigen Vorwand des „Schutzes“ von Prostituierten verfolgt die Große Koalition von CDU/CSU und SPD in sklavischer Befolgung der Vorgaben des Bundeskriminalamtes und in offenkundigem ideologischen Übereifer – unbeirrt von zahlreichen sachlich fundierten und fachkundigen Einwänden – eine Zementierung und Ausweitung der bestehenden rechtlichen Diskriminierung von Prostitution. Ziel ist es, Ausmaß und Umfang der angebotenen sexuellen Dienstleistungen – und keinesfalls nur deren angeblich „unerträgliche Auswüchse“ – massiv zu beschneiden. Durchgängige programmatische Leitlinie der neuen Reglementierung ist die rechtliche Ungleichbehandlung der Ausübung von Prostitution gegenüber anderen Berufen. Die ständige Wiederholung der hirnlosen Behauptung, Prostitution sei „kein Beruf wie jeder andere“ (welcher Beruf ist schon „wie jeder andere“?), dient als billige Legitimation für eine diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung dieses Berufes und des Prostitutionsgewerbes als Ganzes. Die geplante Sonder-Registrierung sämtlicher Sexarbeiter/innen – zuletzt praktiziert 1939 unter den Nationalsozialisten – sowie eine von den Grundsätzen des geltenden Gewerberechts deutlich abweichende „Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsbetriebe stehen beispielhaft für die fortan praktizierte polizeiliche Reglementierung von Prostitution…“ Pressemitteilung – Erklärung zur bevorstehenden Verabschiedung des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ vom 6. Juli 2016 bei Doña Carmen e.V. externer Link
  • Kontrolle statt Schutz: Das geplante Prostituiertenschutzgesetz wird seinem Namen nicht gerecht
    „Das neue Gesetz soll Prostituierte besser vor Ausbeutung „schützen“. Für Sexarbeiter*innen ist die Einrichtung einer Sonderdatenbank mit Anmeldepflicht und Zwangsberatung geplant. Für sogenannte „Prostitutionsstätten“ – Orte, an denen Sexarbeit ausgeübt wird – sollen strenge Auflagen gelten. Beides ist gut gemeint, wird aber die Situation von Sexarbeiter*innen verschlechtern. Viele neue Pflichten werden eingeführt, aber kaum neue Rechte geschaffen – Sexarbeiter*innen stehen in der Pflicht, sich anzumelden, haben aber keinen nennenswerten Vorteil davon. (…) „Entkriminalisierung“ – das ist auch die Forderung der globalen Sexworker-Bewegung. In Deutschland stößt die Forderung auf Gleichgültigkeit. Das liegt daran, dass der Anti-Prostitutionaktivismus es geschafft hat, uns alle glauben zu lassen, dass Sexarbeit hier eben grenzenlos und ohne Einschränkung legal sei. Die Forderung nach Entkriminalisierung fällt ins Leere, wenn alle glauben, dieser Punkt sei doch schon längst erreicht. Doch das stimmt nicht…“ Kritische Anmerkungen von Sonja Dolinsek vom 2. Juni 2016 externer Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung bei Missy Magazin
  • Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: Rechte und Respekt für Sexarbeit – Keine Zustimmung zum ‚Prostituiertenschutzgesetz‘!
    Es ist ein Affront: Ausgerechnet am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des sog. „Prostituiertenschutzgesetzes“ statt (…) Aus Anlass der ersten Lesung am 2. Juni 2016 und der bevorstehenden Abstimmung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs appelliert Doña Carmen e.V. in einem „Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten“, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. (…) Am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, erscheint zudem eine großformatige Anzeige in zwei überregionalen Tageszeitungen (taz, junge Welt). Unter der Überschrift „Schämt Euch!“ verweisen die unterzeichnenden Organisationen Doña Carmen e.V., voice4sexworkers, sexworker.at / Österreich sowie die französische Hurengewerkschaft STRASS (Syndicat du Travail Sexuel) auf die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten angesichts des zu erwartenden Leids, des Elends und der Verzweiflung, die mit dem geplanten „Prostituiertenschutzgesetz“ auf die Betroffenen zukommen werden…“ Pressemitteilung vom 30.5.2016 von und bei Dona Carmen e.V. externer Link
  • Stellungnahme zur Bundesratsdebatte am 13. Mai
    „Reaktionäre Kompromisse auf Kosten von Sexarbeiter/innen“ heißt die Pressemitteilung von Dona Carmen am 12. Mai 2016 externer Link dem Vortag der Bundesratsdebatte über das „Prostituiertenschutzgesetz“, worin es einleitend heißt:Die 21 Empfehlungen, die zur Abstimmung stehen, stammen von sechs Ausschüssen des Bundesrats: vom Ausschuss für Frauen und Jugend, vom Finanzausschuss, vom Gesundheitsausschuss, vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten, vom Rechtsausschuss und vom Wirtschaftsausschuss. Diese Empfehlungen wurden am 2. Mai 2016 veröffentlicht und haben Hoffnungen geweckt, die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland kämen im Zuge der Gesetzesberatung zur Besinnung und würden das von der Großen Koalition geplante repressive Anti-Prostitutions-Gesetz auf dem letzten Meter doch noch zu Fall bringen. Allerdings: Die Hoffnung dürfte trügen. Diese Einschätzung ist blauäugig
  • Prostituiertenschutzgesetz: Ich habe Angst!
    Das neue Gesetz wird kommen, im nächsten Jahr soll es soweit sein. Es wird mir, sowie vielen anderen Kolleginnen auch, den Boden unter den Füßen wegziehen. Ich glaube, viele Damen (und auch Herren) wissen gar nicht was das im Endeffekt bedeutet, bzw. was es bezwecken soll und was da auf uns zukommt. Ich gestehe, ich bin nicht über alles im Bilde, was das neue Gesetz bringen wird, aber was ich weiß ist, das ich entmündigt werden soll, sprich, ich habe mich zu outen und zu registrieren, ich soll einen Hurenpass mit mir rumtragen, soweit ich informiert bin gab es das zuletzt 1939 unter den Nazis…“ Artikel von Kim vom 29. März 2016 bei voice4sexworkers.com externer Link
  • Bundesregierung schützt Koalitionsfrieden statt Prostituierte. Deutsche AIDS-Hilfe: Prostituiertenschutzgesetz schadet HIV-Prävention und Gesundheitsvorsorge
    Gegen den Rat von Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen hat die Große Koalition sich gestern auf einen Kompromiss ihres so genannten Prostituiertenschutzgesetzes geeinigt – ohne die zuletzt erwarteten Korrekturen in wesentlichen Punkten. Kondom-, Melde- und Beratungspflicht bleiben Bestandteil des Gesetzes…“ DAH-Pressemitteilung vom 03.02.2016 externer Link , dort auch die Stellungnahme der Deutschen AIDS-Hilfe zum Entwurf des Prostituiertenschutzgesetztes vom September 2015. Siehe dazu:

    • »Verbot der Prostitution wäre gefährlicher Irrsinn«. Kritik der AIDS-Hilfe: Geplantes Gesetz drängt das Sexgewerbe in die Illegalität. Ein Gespräch mit Marianne Rademacher (Ärztin, Lehrerin und Referentin für Prävention mit Schwerpunkt »Frauen im Kontext von HIV/AIDS« bei der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH)). Interview von Markus Bernhardt in junge Welt vom 05.02.2016 externer Link
  • Große Koalition einig: Totalüberwachung und Entmündigung von Sexarbeiter/innen
    Die heutige Einigung der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD auf ein so genanntes „Prostituiertenschutzgesetz“ entwertet alle bisherigen Schritte in Richtung einer rechtlichen Anerkennung von Prostitution und macht sie mit einem Schlag zunichte. Gesundheitliche Zwangsberatung, Zwangsregistrierung und Zwangsouting durch Meldepflicht, Einschränkung der Berufsfreiheit durch örtlich/regionale Begrenzung von Sexarbeit per Gesetz, Stigmatisierung durch Hurenpass, Entmündigung durch Kondomzwang, patriachale Kontrolle von Frauen durch Prostitutionsstätten-Betreiber – all das bedeutet eine komplette Rechtlosstellung von Sexarbeit. Es ist das genaue Gegenteil von „Schutz“. (…) Doña Carmen e.V. fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, einem solch durch und durch frauenfeindlichen Gesetz, dass die legitime Forderung nach rechtlicher Gleichbehandlung von Prostitution mit Füßen tritt und zentrale Grundrechte vor allem von Frauen außer Kraft setzt, ihre Zustimmung zu verweigern. Sollte das Gesetz in dieser Form den Bundestag passieren, wird Doña Carmen dagegen eine Verfassungsklage auf den Weg bringen. Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!Pressemitteilung von und bei Doña Carmen e.V. vom 2.2.2016 externer Link
  • Prostitutionsgesetz: Regierung einigt sich auf Regeln für Prostituierte
    Union und SPD legen ihren Streit über umstrittene Anmeldepflichten für Prostituierte bei. Die Union setzt sich in wichtigen Punkten durch. (…) Laut dem Bundesfamilienministerium soll das Gesetz Ende März ins Kabinett gehen und am 1. Juli 2017 in Kraft treten. (…) Einen Kompromiss fanden die Koalitionsfraktionen bei den Anmeldepflichten für Prostituierte finden. Die Frauen müssen sich nun im Bundesland ihres Steuerwohnsitzes anmelden – samt Angabe der Kommunen oder Bundesländer, in denen sie arbeiten möchten. Diese Anmeldung ist dann aber bundesweit gültig. Allerdings können die Länder von dieser Regelung abweichen, schränkte das Familienministerium ein.“ Artikel von Melanie Reinsch vom 02. Februar 2016 bei der FR online externer Link
  • Erst ‚Idiotentest’, jetzt Schwangerschaftstest: Schwesig will Schwangerschaftstest von allen Sexarbeiter/innen
    Der von der Bundesregierung vor zwei Tagen (25.11.2015) veröffentlichte neue Referentenentwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ lässt keinen Zweifel: Die zuständige Ministerin Schwesig (SPD) hat ganz offensichtlich ein großes Problem mit Prostitution. Nicht nur, dass im Rahmen der geplanten Zwangsregistrierung von Sexarbeiter/innen deren „Einsichtsfähigkeit“ geprüft werden soll („Idiotentest“), ohne dass überhaupt klar ist, nach welchen Kriterien eine mangelnde oder hinreichende „Einsichtsfähigkeit“ festgestellt wird. (Bei mangelnder „Einsichtsfähigkeit“ erfolgt ein Verbot der Prostitutionstätigkeit für die betreffende Person.) Jetzt setzt die Bundesregierung noch einen drauf und verlangt einen Schwangerschaftstest von sämtlichen Sexarbeiter/innen!…“ Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 27. November 2015 externer Link
  • Das „Prostituiertenschutzgesetz“ – eine Abrechnung
    Was kommt auf die Sexarbeiter/innen in Deutschland zu, wenn die CDU/SPD-Bundesregierung ihre Drohung wahrmacht und das für 2016 geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ durch den Bundestag bringen sollte? Das ist die Ausgangsfrage der hier vorgelegten Studie von Doña Carmen e.V., die sich ausführlich mit dem am 29. Juli 2015 von der Bundesregierung veröffentlichten Entwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ befasst. Die Studie vom 17.10.2015 von und bei Doña Carmen e.V. externer Link
  • Stark ausgeprägte Minderbegabung
    In der gegenwärtigen Debatte um ein neues Gesetz zur Regulierung der Sexarbeit zeigt sich erneut, wie sehr die Positionen durch ideologisch aufgeladene Bilder von Prostituierten geprägt sind…“ Artikel von Theodora Becker in der Jungle World vom 23. Juli 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Die heftigste Kritik üben Hurenorganisationen an der bußgeldbewehrten Anmeldepflicht; zuständig soll je nach Bundesland ein Gewerbeamt oder die Polizei sein. Es besteht die Befürchtung, dass die Daten – womöglich auch an andere Polizeibehörden – weitergegeben werden und dass dies einem Outing gleichkäme. Die Anmeldung soll dabei nur für einzelne explizit benannte Kommunen gelten; wie viele man benennen können soll, ist noch offen. Für Sexarbeiterinnen, die häufig an wechselnden Orten arbeiten, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit. Die Anmeldung hat unter anderem das Ziel, Anhaltspunkte dafür ausfindig zu machen, ob die zukünftige Prostituierte ihrem Gewerbe freiwillig nachgehen wird. So soll die mangelnde »Einsichtsfähigkeit« einer Anmel­derin zur Verweigerung der Anmeldung führen; diese könnte bei »einer stark ausgeprägten Minderbegabung« oder einer »psychischen Erkrankung« nicht ausreichend vorhanden sein oder sich in »unrealistischen Vorstellungen von der Tätigkeit als Prostituierte« oder dem Fehlen »der zur Ausübung der Prostitution elementaren Grundkenntnisse« äußern. Das hier wiederkehrende Bild der schwachsinnigen Prostituierten dient der Legitimation behördlicher Willkür und Bevormundung, die so weit gehen kann, ohne Zustimmung der Betroffenen einen »sozialpsychiatrischen Dienst« einzuschalten. (…) Sämtliche Pflichten für Betreiber und die hohen Auflagen für die Räume eines Betriebes sollen nicht nur für große Bordelle gelten, sondern bereits wenn mehr als eine Prostituierte in einer Wohnung arbeitet – nach dem Willen der Union sogar bei einer einzelnen Sexarbeiterin, was ­gerade das selbständige Arbeiten erschwert, das doch gefördert werden müsste, würde das Ziel des Gesetzes ernst genommen. (…) Nicht neu ist dabei, dass sich als feministisch verstehende Organisationen wie etwa der deutsche Zusammenschluss »Stop Sexkauf!« oder die »European Women’s Lobby« die Rhetorik von der unmündigen Prostituierten benutzen und eine Kriminalisierung befürworten. Dagegen ­argumentieren Sexarbeiterorganisationen, dass die Entkriminalisierung von Sexarbeit die Voraussetzung dafür ist, ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Denn ein geschlossenes Bordell oder ein verbotener Straßenstrich ist kein besserer Arbeitsplatz, sondern gar keiner, und illegalisierte Nachfrage zahlt die Miete nicht…“
  • Welchen Zweck verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz wirklich?
    Zum seit langem kontrovers diskutierten Vorhaben eines sog. Prostituiertenschutzgesetzes liegt nunmehr ein vom Verein Dona Carmen veröffentlichter Arbeitsentwurf vor, der allerdings schon aus dem April stammt. Und bei manchen Gesetzen beginnt die Heuchelei bereits mit dem Namen. Das Gesetz gibt vor, die in der Prostitution Tätigen besser schützen zu wollen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. In Wirklichkeit zielt das Gesetz allerdings darauf ab, die legale Prostitution durch strenge Melde- und Beratungspflichten zu erschweren. Sexarbeiterinnen sollen künftig vom Staat registriert und stärker kontrolliert werden…“ Beitrag vom 20.7.15 von und bei Thomas Stadler externer Link
  • Brief an Manuela Schwesig
    Sehr geehrte Frau Ministerin Schwesig, mit Befremdung habe ich in der Tagespresse von Ihrer Absicht erfahren, das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ dergestalt zu verschärfen, dass sie die reglementierenden Maßnahmen auch auf so genannte „Gelegenheitsprostituierte“ ausweiten wollen. Also auf Studentinnen, die ihr Studium mit erotischen Dienstleistungen finanzieren, auf Hausfrauen, die ihr Salär dadurch aufbessern, dass sie gelegentlich einen Gast empfangen und verwöhnen, und auf Frauen, die in Billiglohnbranchen arbeiten und einen Nebenerwerb brauchen, um über die Runden zu kommen. Alle diese Frauen wissen, was sie tun und sind garantiert KEINE Zwangsprostituierten. Sie könnten aber durch die von Ihnen geplante Zwangsregistrierung zu Zwangsprostituierten GEMACHT werden…“ Offener Brief von Almuth Wessel M.A. vom 19. Juli 2015 bei Voice4Sexworkers externer Link
  • Prostituiertenschutzgesetz & Paranoia: Große Koalition profiliert sich als Stalker
    „„Die jüngste Berichterstattung von „Süddeutsche.de“ (10.7.2015) und „Spiegel.Online“ (11.07.2015) zu weiteren Verschärfungen im geplanten „Prostituiertenschutzgesetz“ bestätigt die Berechtigung der Kritik an diesem Gesetz: Unter dem Vorwand des „Schutzes“ erfolgt tatsächlich eine massive Beschneidung der Rechte von Sexarbeiter/innen. Die neuerdings durchgesickerten Verschärfungen sprechen unzweideutig die Sprache der Repression gegenüber Sexarbeiter/innen...“ Pressemitteilung vom 11. Juli 2015 von und bei Doña Carmen e.V. externer Link
  • Nachbetrachtungen zur Protestaktion und Demo am 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main gegen das Prostituiertenschutzgesetz und für die Rechte von Sexarbeiter/innen
    „…Selbstbewusstes Auftreten und kämpferische Stimmung auf Protestkundgebung und Demo. Wir hatten jedenfalls auf der Kundgebung und der anschließenden Demonstration mit Zwischenkundgebung auf dem Paulsplatz und Abschlusskundgebung im Frankfurter Bahnhofsviertel trotz einer relativ trostlosen politischen Ausgangssituation eine Superstimmung, kämpferisch und ausgelassen. Viele Passanten waren völlig verwundert und rieben sich die Augen, dass Sexarbeiter/innen sich mit derart selbstbewusst vorgetragenen Anliegen ihrer Berufsgruppe auf die Straße wagen. Allen, die zu Hause geblieben sind, möchten wir sagen: Protest kann auch richtig viel Spaß machen! Unsere Stimmung jedenfalls war bestens. Nachahmung dringend empfohlen!…“ Bericht mit Videos von Dona Carmen e.V. vom 15.05.2015 externer Link

    • Vorschlag aus dem Text: „Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass in Deutschland eine Registrierung von Sexarbeiter/innen samt Hurenpass eingeführt wird, so müsse es darum gehen – so padeluun –, dass sich dann umgehend alle Bürger in diesem Land bei der „zuständigen Behörde“ als Sexarbeiter/innen registrieren lassen und – parallel zum rechtlichen Vorgehen gegen die Registrierung – auf der Aushändigung eines Hurenpasses bestehen. Das wäre eine subversive Solidaritätsaktion, die die staatlichen Bestrebungen unterlaufen und verdientermaßen der allgemeinen Lächerlichkeit preisgeben könnte. Es müsste dann – padeluuns Vorschlag weitergedacht – zum guten Ton gehören, dass auf jeder Party und auf jeder öffentlichen Versammlung zunächst einmal die Hurenausweise vorgezeigt werden. Selbstverständlich könnten diese öffentlich beglaubigten Dokumente auch massenhaft ins Internet gestellt werden…“
  • »Denunziation und Prüderie«
    „Die Bundesregierung nennt es Prostituiertenschutzgesetz, Doña Carmen Prostituiertenkontrollgesetz. Die Selbsthilfeorganisation von Prostituierten ruft für Samstag um fünf vor zwölf Uhr zu einer Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben auf dem Frankfurter Opernplatz auf. Juanita Henning, die Vorsitzende von Doña Carmen, hat mit der Jungle World gesprochen…“ Interview von Markus Ströhlein in der Jungle World vom 11.06.2015 externer Link
  • Widerstand und Protest gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“!
    „Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde, es ist soweit: Am kommenden Samstag, den 13. Juni 2015, findet um 5 vor 12 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt/Main die zentrale Protestaktion gegen das von der Bundesregierung geplante Prostituiertenkontrollgesetz statt. Alle betroffenen Sexarbeiter/innen, Prostitutionskunden und Betreiber/innen von Etablissements sind herzlich eingeladen, sich an dem Protest lautstark und sichtbar zu beteiligen! Kommt zahlreich! Herzlich willkommen sind alle, die mit uns für die Rechte von Sexarbeiter/innen streiten und sich der ungebremsten Entwicklung hin zu einem Überwachungsstaat widersetzen!…“ Aufruf von Dona Carmen e.V. vom 08.06.2015 externer Link
  • Streit um Prostitutionsgesetz: CDU wieder auf Krawall gebürstet!
    „Womit haben Sexarbeiter/innen das verdient? Der Wettlauf um einen „verschärften Schutz“ von Prostituierten – auch gegen deren Willen – scheint kein Ende zu finden. Nun missfällt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Arbeitsentwurf für ein neues Prostitutionsgesetz, der erst kürzlich vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium vorgelegt wurde. Grund: angeblich „unzureichender Schutz“ der Sexarbeiter/innen! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf ab, obwohl dieser (nach allem, was bekannt geworden ist) Sexarbeiter/innen massiv entrechtet und es darauf anlegt, das gesamte Prostitutionsgewerbe in die Knie zu zwingen. (…) All das reicht der CDU/CSU offenbar nicht. Sexarbeiter/innen sollen – geht es nach ihnen – noch umfassender entrechtet werden. Da muss noch eine Schippe drauf!…“ Pressemitteilung von Donna Carmen e.V. vom 21.05.2015 externer Link
  • Aus dem Text der Pressemitteilung von Donna Carmen e.V. vom 12.04.2015 externer Link: „… Fazit: Nach allem, was über den Entwurf des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ bislang bekannt ist, lässt sich zusammenfassend sagen: Es geht um die Rundum-Überwachung von Sexarbeiter/innen zum Zwecke der Abschreckung, in diesem Beruf tätig zu werden. (…) Dagegen organisiert das Bündnis „Plattform Frankfurt 13. Juni“, das von Dona Carmen e.V. unterstützt wird, für den 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main eine bundesweite, zentrale Protestaktion gegen das von Schwesig beabsichtigte „Prostituiertenschutzgesetz“…“
  • Anmerkung der LabourNet Redaktion:
    Das Verhältnis von Sexarbeit und ArbeiterInnenbewegung ist genauso alt wie kompliziert. Wir finden die Selbstorganisation aller SexarbeiterInnen wichtig und unterstützenswert, können aber die in der Erklärung von Donna Carmen mitschwingende Verteidigung der „Branche„, der BordellbetreiberInnen und Freier nicht teilen. Zur Auseinandersetzung mit dem Thema finden wir den Text „Marxismus versus Moralismus“ externer Link  spannend, von Helen Ward, im Original in Journal „Permanent Revolution“ Nr. 3 (Winter 2006) erschienen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78852
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