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Die Hochschule Niederrhein und ihre Putzfrauen
Dossier
- Antrag auf einstweilige Verfügung gegen LabourNet Germany zurückgezogen!
Im Konflikt Hochschule Niederrhein ./. LabourNet Germany wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt: Die Hochschule Niederrhein hat ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung vor dem Amtsgericht Krefeld zurück genommen, LabourNet Germany veröffentlicht die Gegendarstellung des Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Niederrhein, Herrn Kurt Kühr, vom 27.05.2013
- LabourNet Germany vor dem Amtsgericht Krefeld!
Am 12.6.2013 um 13,00 Uhr (Saal H 206 2. Etage) findet vor dem Amtsgericht Krefeld ein Verhandlungstermin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Hochschule Niederrhein gegen Labournet.de e.V. statt. Die Hochschule Niederrhein verlangt im Wege der einstweiligen Verfügung von labournet.de den Widerruf folgender Behauptungen:
a) „Putzfrauen sollen unsichtbar sein … Die schöne, heile Welt von Büros, Krankenhäusern oder Universitäten soll nicht durch den Anblick hektisch putzender und unterbezahlter Frauen gestört werden.“
b) „… die Verwaltung meinte, im „Interesse der Hochschule Niederrhein“ die Arbeitszeiten auf 5.00 bis 8.00 Uhr verlegen zu müssen. Da ihr klar war, dass die Frauen einer entsprechenden Änderungskündigung nicht zustimmen würden, wählte sie den in der Branche allgemein üblichen Weg. Man will nicht auf die mit dem Gebäude vertrauten und eingearbeiteten Kräfte, also das „Know How“ verzichten, aber die Bedingungen ändern – also kündigt die alte Firma die Verträge und der Auftrag wird von einer neuen Firma übernommen, die die Frauen unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes zwingen kann, neue Verträge zu unterschreiben.“
c) „Und das von ihrer eigenen Institution, die ihre fragwürdigen „ästhetischen“ Vorstellungen über die Interessen der betroffenen Frauen stellt.“
LabourNet Germany ist der Auffassung, dass es sich bei diesen Behauptungen um eine Kritik handelt, die vom Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gedeckt ist.
Die Verhandlung ist öffentlich (es finden Einlasskontrollen statt!) und wir würden uns über breite Öffentlichkeit und Unterstützung freuen!
- Hochschule Niederrhein pocht auf Entfernung und Widerruf
Am 26. März veröffentlichen wir den Artikel „Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“ von der Arbeiterkorrespondenz Düsseldorf. Die Hochschule Niederrhein ist darüber offensichtlich nicht erfreut und schreibt: „(…) in dem o.g. Artikel berichtet die in Trägerschaft von labournet.de e.V. (künftig: labournet) stehende Webseite LabourNet.de über die Neuorganisation des Reinigungsdienstes an der Hochschule Niederrhein (künftig: HN) und stellt in dem Zusammenhang falsche, rufschädigende sowie die Handlungsfreiheit der HN zu beeinträchtigen geeignete Behauptungen auf. Wegen dieser Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der HN steht ihr gegen labournet ein Anspruch auf Entfernung des Artikels und Widerruf der darin enthaltenen falschen Behauptungen aus § I 004 BGB analog zu. (…) Sie sind daher aufgefordert, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.04.2013 den Artikel zu entfernen und an gleicher Stelle die falschen Tatsachenbehauptungen, wie sie vorstehend dargestellt wurden, zu widerrufen. Andernfalls müssen Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen labournet.de rechnen…“ Siehe das Schreiben der HN vom 17.04.2013
Bedauerlicherweise können wir diesem Ansinnen der Universität nicht nachkommen. Wir haben uns nochmal sachkundig gemacht und schrieben an die Hochschule zurück: „(…) vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre juristischen Ausführungen. Hiermit weisen wir Ihren Anspruch auf Entfernung des Artikels „Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“, veröffentlicht am 26. März 2013 (…) sowie den Widerruf der darin enthaltenen Behauptungen zurück. Der Inhalt Ihres Schreibens bietet keinen Anlass von der bisherigen Darstellung abzuweichen. Die genannten Fakten (Kündigung des bisherigen Vertrags durch die Hochschule, Kündigung der Arbeitsverträge durch das bisherige Reinigungsunternehmen, Übernahme des gesamten Personals und Verpflichtung zur Arbeit in den frühen Morgenstunden durch das neue Reinigungsunternehmen) wurden durch Ihr Schreiben ausdrücklich bestätigt…“ Siehe dazu das Schreiben der Redaktion des LabourNet Germany vom 24.04.2013
- Kritik an neuem Putz-Turnus in der Hochschule Niederrhein
„Die Vergabe der Reinigungsarbeiten an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach an ein neues Unternehmen ist auf Kritik gestoßen. Die Initiative „Labournet“, nach eigener Aussage ein Treffpunkt der gewerkschaftlichen Linken, wirft der Hochschule vor, damit zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte beigetragen zu haben. (…) Im Gespräch mit der WZ wies Hochschulsprecher Tim Wellbrock Dienstag die Vorwürfe zurück. Die Hochschule sei verpflichtet gewesen, nach vier Jahren die Reinigungsarbeiten neu auszuschreiben. Wie die neue Firma die Abläufe mit den Reinigungskräften regele, liege außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Hochschule. Begonnen werde morgens aber nicht um 5 Uhr, sondern um 5.30 Uhr…“ Artikel in der Westdeutschen Zeitung vom 26.03.2013
- Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach
„Die Prekarisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen konnte und kann auch deswegen so rasch zunehmen, weil viele der davon betroffenen Arbeitsbereiche unsichtbar bleiben. Diese Unsichtbarkeit hat für viele ArbeiterInnen selbst ihren Preis, da sie mit Arbeit in der Nacht, am Wochenende oder in den frühen Morgenstunden verbunden ist. Das gilt insbesondere für Reinigungskräfte. Die schöne, heile Welt von Büros, Krankenhäusern oder Universitäten soll nicht durch den Anblick hektisch putzender und unterbezahlter Frauen gestört werden. So hatte es sich wohl auch die Verwaltung der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach gedacht. Dort putzen bisher 19 Frauen für die Firma Uniserve je nach Arbeitsanfall ab 16 oder 17 Uhr die Büros, Hörsäle und Toiletten, zum Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde. Weder das Lehrpersonal noch die StudentInnen scheint das bisher gestört zu haben, aber die Verwaltung meinte, im „Interesse der Hochschule Niederrhein“ die Arbeitszeiten auf 5.00 bis 8.00 Uhr verlegen zu müssen. Da ihr klar war, dass die Frauen einer entsprechenden Änderungskündigung nicht zustimmen würden, wählte sie den in der Branche allgemein üblichen Weg. Man will nicht auf die mit dem Gebäude vertrauten und eingearbeiteten Kräfte, also das „Know How“ verzichten, aber die Bedingungen ändern – also kündigt die alte Firma die Verträge und der Auftrag wird von einer neuen Firma übernommen, die die Frauen unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes zwingen kann, neue Verträge zu unterschreiben…“ Artikel von Arbeiterkorrespondenz Düsseldorf vom 25.3.2013