Bayern macht die Militarisierung zum Gesetz: Verbot von Zivilklauseln bei verstärkter Rekrutierung an Schulen

Dossier

Schule ohne MilitärMit einem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ versucht Bayern die Speerspitze der Militarisierung in Deutschland zu werden. (…) Der projektierte Entwurf verhüllt die handfesten ökonomischen Interessen Bayerns nur kaum, hebelt Mitspracherechte aus und nimmt „Bedrohungen“ zum Anlass, in einen Dauerkrisenmodus zu schalten, der demokratische Prozesse obsolet macht. (…) Vielmehr geht es der Regierung darum, die Hochschulen und Wissenschaftler dazu zu verpflichten, Kooperationen mit der Bundeswehr (bzw. mit der Rüstungsindustrie) anzustreben (…) Der zweite vom Kabinett genannte Punkt zielt darauf ab, die Bundeswehr wieder „sichtbarer“ zu machen. Vor allem die Schulen und die Berufsfindung hat man hier im Blick (…) Dass es bei all dem letztlich um Rekrutierung geht, wird nicht verschwiegen. Die unvermeidliche Vermischung politischer Bildung mit der Rekrutierung in der Person der Jugendoffiziere wird wie immer ignoriert…“ Umfangreiche IMI-Analyse 2024/07 von Andreas Seifert vom 2. Februar 2024 externer Link („Patriotismus und Ökonomie“) – siehe Infos und Proteste:

  • [Aufruf zum Mitzeichnen nicht nur in Bayern] Unsere Kinder nicht für ihren Krieg! Unsere Kinder haben eine bessere Zukunft verdient! New
    Was Söder und seine Staatsregierung mit dem geplanten „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ installieren will, fordert unseren Widerstand heraus.
    Die bayerische Staatsregierung macht mit dem geplanten Gesetz an den Universitäten das Grundgesetz mit seiner Freiheit von Forschung und Lehre zu Makulatur. Die Zivilklausel soll verboten werden, die deutsche Armee kann die Universitäten und Hochschulen, die Studierenden aus aller Welt, zur Forschung für den Krieg zwingen. Die bayerische Staatsregierung erklärt die Schulen zum Rekrutierungsfeld der Armee, ihre „Karriereberater“ dürfen entgegen der UN-Kinderrechtskonvention Minderjährige für das Mordhandwerk anwerben. Sie gibt den Unterricht über Krieg und Frieden in die Hände der Militärs, für die der Krieg nicht das Schlimmste, sondern das Normalste ist. Die bayerische Staatsregierung reiht sich damit ein in den absurden Zug von Strack-Zimmermann, Pistorius, Baerbock, Stark-Watzinger, Hofreiter, Kiesewetter und Co, die nur noch eine Prämisse kennen: Unser Land „kriegstüchtig“ zu machen“ – und unsere Kinder und Enkelkinder fit für die Front zu machen. Sie sollen das Kanonenfutter sein, die Mörder für die Interessen von Regierung und Kapital. Und das zum dritten Mal!!! Dem können und wollen wir nicht tatenlos zuschauen…“ Aufruf von Arbeiterinnen und Arbeiter, Eltern und Großeltern aus München und vielen anderen Städten (Stand 16.4.2024) zum Mitzeichnen und Unterstützen – über die Grenzen Bayerns hinaus, denn bereits jetzt ist angekündigt, dass das geplante Gesetz auch in anderen Bundesländern installiert werden soll – siehe unser Dossier: Die Kita im Bunker, Pädagogen im Schützengraben: FDP-Bundesbildungsministerin will Zivilschutzübungen im Stundenplan
  • Bayern: »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr« im Landtag. Widerstand gegen Vorhaben der Landesregierung hält an, Proteste am 1. und 8. Mai geplant
    Gegen das von der bayerischen Staatsregierung vorgeschlagene »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr im Freistaat« regt sich weiter Protest. Am Mittwoch hat der Landtag in München in erster Lesung den Entwurf debattiert. Gewerkschaftsvertreter werfen der Landesregierung vor, trotz der Verbändeanhörung den Entwurf unverändert in den Landtag eingebracht zu haben. In ihrer Stellungnahme zur Verbändeanhörung äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ablehnend zu dem geplanten Gesetz. Sie appellierte an die Regierung, das Gesetzesvorhaben zu verwerfen und »Ansätze der stärkeren Militarisierung von Bildungseinrichtungen nicht weiterzuverfolgen«.
    Der zuständige Staatsminister Florian Herrmann (CSU) verteidigte in der Landtagssitzung den Entwurf. Man freue sich, damit Rechtsgeschichte zu schreiben, da Bayern als erstes Bundesland ein solches Gesetz initiiert habe. (…) Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Bildungsbereich. Im schulischen Bereich geht es in erster Linie um ein Gebot der Zusammenarbeit von Schulen mit sogenannten Jugendoffizieren. Bereits die 2010 eingeführte Kooperationsvereinbarung auf Landesebene führte zu Protesten. Die Jugendoffiziere sind weiterhin nicht an allen Schulen willkommen. (…) Der jetzige Entwurf zielt auch auf eine »Berufsberatung für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben« an Schulen, so Herrmann im Landtag. Die Bundeswehr solle dort regulär ihre beruflichen »Angebote« vorstellen können: Schließlich erreiche man junge Menschen dort am besten.
    Für den Hochschulbereich hat Herrmann vor allem das Verbot von Zivilklauseln sowie eine verbesserte Kooperation mit Bundeswehr und Rüstungsindustrie im Auge. Diese sei als »industrielle Basis der Verteidigung, zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Wissenstransfer und Fachkräfteausbildung durch Hochschulen und Universitäten angewiesen«. Obwohl es Zivilklauseln in Bayern gegenwärtig nicht gebe, wolle man präventiv Einhalt gebieten und statt dessen ein allgemeines Kooperationsgebot – in Fällen »nationaler Sicherheit« sogar eine Kooperationspflicht – einführen. (…)
    Da eine Verabschiedung des Gesetzes angesichts der absoluten Mehrheit von CSU und Freien Wählern wahrscheinlich ist, riefen Gewerkschafter und Friedensaktivisten unterdessen zu weiteren Aktionen gegen das geplante Vorhaben auf. Unter anderem soll es am 1. und 8. Mai Proteste geben.“ Artikel von Fabian Linder in der jungen Welt vom 18.04.2024 externer Link („Militarisierung der Bildung“)
  • Stellungnahme der GEW Bayern im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr
    Der Ministerrat hat den Entwurf für ein Bayerisches „Bundeswehr-Gesetz“ gebilligt. Die GEW hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegen die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und gegen den Einsatz der Bundeswehr im Klassenzimmer geäußert. (…)
    Das Grundverständnis der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von Bildung und Wissenschaft legt einen starken Fokus auf das Wohl des Einzelnen als auch auf das aller Menschen sowie – daraus abgeleitet – auf den Gedanken zur Nachhaltigkeit. Dies impliziert ein friedliches und solidarisches Miteinander, das nicht nur auf ein friedliches Zusammenleben zwischen den Menschen abzielt, sondern auch auf einen verantwortlichen Umgang mit sämtlichen Lebensformen. Wir leiten daraus eine Kritik an militärischer Konfliktlösung und Rüstungsproduktion ab. Die Produktion von Rüstungsgütern erfordert die Ausbeutung natürlicher Lebensgrundlagen. Ihr Einsatz führt zu Zerstörung. Daher befürwortet die Bildungsgewerkschaft GEW ein ‚Friedensgebot‘ für alle Bildungseinrichtungen, also für Schulen, Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen.
    Zudem versteht sich die GEW als Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) als aktiver Teil der Friedensbewegung. Deshalb wenden wir uns auch gegen den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten in Bildungseinrichtungen (…)
    Das im Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern angedachte ‚Kooperationsgebot‘ mit der Bundeswehr und die öffentlich finanzierte Wehr- und Rüstungsforschung nehmen hingegen als Grundannahme und -voraussetzung gerade nicht das friedvolle und solidarische Miteinander der Menschen, sondern das Gegenteil in den Blick: ein von Beginn an konfliktorientiertes Verhältnis zueinander.
    Der Gesetzesentwurf des Bayerischen Ministerrats steht in Konflikt zu den von uns bekräftigten Grundsätzen. Denn im Rahmen des Bundeswehrgesetzes soll der Besuch von Jugendoffizier*innen in Schulen verpflichtend eingeführt werden und den Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit genommen werden, sich freiwillig der Forschung für nicht militärische Zwecke zu verpflichten. (…)
    Wir denken, dass hierbei die Eskalationsspiralen, in denen sich diese Kriege bewegen, nicht beachtet werden. Die Zunahme militärischer Konflikte in der gegenwärtigen Zeit zeigt sehr deutlich, dass das sicherheitspolitische Konzept einer „Abschreckung durch Aufrüstung“ mit einer sich immer weiterdrehenden Aufrüstungsspirale gescheitert ist. Statt nun also eine weitere Militarisierung der Hochschulen mit grundgesetzlich nicht zu vereinbarenden Instrumenten wie einem Zivilklauselverbot oder Kooperationsverpflichtungen zu forcieren, wäre die bayerische Staatsregierung besser beraten, wenn sie friedenswissenschaftliche Ansätze in Forschung und Lehre an den Hochschulen des Freistaats fördert und ihre nachhaltige Verankerung in der bayerischen Hochschullandschaft mittels einer dauerhaften Finanzierung gewährleistet. (…)
    Zivil- und Transparenzklauseln sind Selbstverpflichtungen und Bekenntnisse von Hochschulen, zu ausschließlich zivilen Zwecken zu forschen und zu lehren, die die Mitglieder einer Hochschule im Rahmen demokratisch geregelter Prozesse in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung beschließen. Dies mittels eines gesetzlich verankerten Verbots von Zivilklauseln zu unterbinden, wie es das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vorsieht, greift daher in unzulässigem Umfang in die Autonomie und Selbstverwaltungsstrukturen bayerischer Hochschulen ein.
    Die Idee eines ‚Kooperationsgebots‘ läuft dem bundespolitischen Trend der letzten Jahre in den einzelnen Ländern zuwider. So haben Länder wie Bremen und Thüringen im Gegenteil sogenannte ‚Zivilklauseln‘ in ihre Hochschulgesetze aufgenommen, die in Hinblick auf das Wohl und die Würde des Menschen die wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer ausschließlich zivilen, d. h. friedlichen Ausrichtung von Forschung und Lehre anhalten.
    Die restlichen Länder machen den wissenschaftlichen Einrichtungen keine Vorgaben, womit sie ihnen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) zugestehen. Der hochschulpolitische Ansatz im Entwurf des Ministerrats für ein bayerisches Bundeswehrgesetz ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. (…)
    Da das ‚Kooperationsgebot‘, welches die Hochschulen mindestens zur Forschung für die Bundeswehr anhält, ohne einen entsprechenden Zuwachs im Haushalt vorgeschlagen wird, werden dadurch die ohnehin schon bestehenden Verteilungskämpfe weiter verschärft. Es steht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie insbesondere die ‚Kleinen Fächer‘ das Nachsehen haben werden, wenn die für die Bundeswehr notwendigen finanziellen Kapazitäten aus ihren Töpfen abgegriffen werden (im neuen Doppelhaushalt wurden die meisten Zuwendungen des Staates für wissenschaftliche Einrichtungen gekürzt). (…)
    Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern soll der Einsatz der Bundeswehr in den Schulen intensiviert werden. Dass die Einflussnahme der Bundeswehr-Jugendoffizier*innen auf die politische Willensbildung der Heranwachsenden  – oftmals sind es sogar noch Kinder – nicht neutral verläuft, sondern durchaus parteiisch ausgerichtet ist, ergibt sich bereits aus der Sonderstellung der Bundeswehr in den Klassenzimmern. Dieser Einfluss wurde bislang im Rahmen der Kooperationsvereinbarung ausgeübt und soll nun mit dem Entwurf des Ministerrats im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgeschrieben werden (aus dem Entwurf: „Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen.“).
    Die eingangs erwähnte Zielstellung des Bayerischen Ministerrats, „die Einsatzbereitschaft zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen“, deckt sich mit der Forderung des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius, der am 1. Juni 2023 eine neue Anwerbekampagne ankündigte. „Das Thema Personal habe neben dem Material höchste Priorität.“ Die von Ihnen formulierte Zielstellung, dass „auch künftig eine strikte Trennung von politischer Bildung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung gewahrt werden“ soll, ist angesichts der Zielstellung mit der Intensivierung der politischen Bildung durch die Bundeswehr die Einsatzbereitschaft für den Soldat*innendienst zu steigern, widersprüchlich. Für uns stellt sich also die Frage, wie diese Trennung gewährt werden kann.
    Wir bezweifeln, dass speziell, aber nicht pädagogisch ausgebildete Jugendoffizier*innen der Bundeswehr die geeigneten Lehrkräfte für einen sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht sind. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der politischen Bildung gewahrt wird, wenn die parteiliche Darstellung ohne sichtbare, zivile Gegenposition vermittelt wird. Wir meinen auch, dass das Thema Bundeswehr von dafür ausgebildeten und nicht von fachfremd unterrichtenden Lehrkräften (!) ausgewogen vermittelt werden sollte. Da die genannten Gründe fundamental für unsere Auffassung von Bildung an sich und vom Menschenrecht auf Bildung sind, spricht aus GEW-Sicht nichts für den Einsatz der Bundeswehr an Schulen. In Kriegs- wie auch in Friedenszeiten sollten in der demokratischen Erziehung die pädagogischen Grundsätze des „Beutelsbacher Konsens“ von 1976 beachtet werden (…)
    Grundsätzlich brauchen wir Lehrkräfte, die in den entsprechenden Fächern ausgebildet sind. Politische Bildung, die Kriegsursachen und die Folgen der Kriege thematisiert, ist eine weitere Möglichkeit, um für ein friedliches Miteinander zu werben. Friedenspolitische Bildung sollte aber auch fächerübergreifend thematisiert werden. Letztlich trägt aber auch ein konfliktlösungszentrierter Umgang zwischen den Schüler*innen, aber auch zwischen Schüler*innen und Fachpersonal in einer Schule zu einem praktischen Erleben friedenspolitischer Bildung bei. Wir meinen, Schüler*innen sind nicht in der Lage, die Risiken, die mit dem Eintritt in die Bundeswehr einhergehen, eingehend beurteilen zu können. Was aber gilt: Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Dafür müssen alle notwendigen Mittel und auch das notwendige Personal bereitgestellt werden. Die von Ihnen eingangs genannten Kriege sind für uns keine Gründe, Grundsätze der politischen Bildung zu unterlaufen. Denn unsere bildungspolitischen und friedenspolitischen Grundsätze und Positionen leiten sich aus einem humanistischen Bildungsideal und Menschenbild ab. Mit den persönlichen Besuchen versucht sich die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber darzustellen, da sie seit dem Aussetzen der Wehrpflicht darauf angewiesen ist, mit Werbung um neue Rekrut*innen zu buhlen. Unter dem Vorwand gesellschaftspolitischer Information werden Schulen und andere Bildungsinstitutionen so zu Rekrutierungsorten durch die Hintertür. (…)
    Weiter lenkt die Bundeswehr kontinuierlich von den Gefahren des Soldat*innen-Berufs ab und wirbt stattdessen mit positiv belegten Begriffen wie Abenteuer, Spaß, Berufsausbildung, kostenloses Studium, gute Bezahlung usw., übrigens nicht nur an Bildungseinrichtungen, sondern auch auf Werbetafeln, in Schüler*innenzeitungen, beim alljährlichen Girls‘ Day, auf Tramwagen, in Anwerbe-Videos usw. Leider geben die Einwohnermeldeämter die Daten von Jugendlichen an die Bundeswehr weiter, ohne dass die Betroffenen dieser Datenverarbeitung zustimmen oder wiedersprechen können. Die Bundeswehr verschickt dann Werbematerial an die Jugendlichen unter 18 Jahre. In Bayern gab es von Anfang 2022 bis Mitte 2023 über 160 Werbeeinsätze in Bildungseinrichtungen. Zusätzlich wirbt die Bundeswehr mit sogenannten „Karriere-Trucks“ auf Jobmessen oder schlimmer noch auf der Spielemesse „Gamescom“. Ob auf dem Schulgelände oder am Wochenende oder in der unterrichtsfreien Zeit – als GEW sind wir gegen solche Formen der Information, die in realiter Werbung ist externer Link. (…)
    Der Besuch der Bundeswehr im Klassenzimmer stellt einen Bruch des Neutralitätsgebots der politischen Bildung dar. Denn die Bundeswehr verfügt über ein enormes Budget und hauptamtliche Jugendoffizier*innen. Kein Verein und keine Gruppierung der Friedensbewegung verfügt über ähnliche Mittel bzw. Personal. Damit ist eine Ausgewogenheit hinsichtlich der Themen Militär, Friedenssicherung usw. nicht gegeben. (…)
    Der sicherheitspolitische Kontext begründet die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht, noch begründen sich dadurch die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungs- und Forschungsbereich. Die verfassungsrechtlichen Bedenken zur Freiheit von Forschung und Lehre bei Annahme und Umsetzung des Gesetzentwurfes und die pädagogischen Einwände gegen die Umsetzung der Zielstellung des Gesetzentwurfes im Wirkungsfeld von Schulen und damit bei Kindern und Jugendlichen lassen uns den vorliegenden Entwurf negativ bewerten.
    Wir appellieren an den Bayerischen Ministerrat, das Vorhaben Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern in der vorliegenden Form zu verwerfen und Ansätze der stärkeren Militarisierung von Bildungseinrichtungen nicht weiter zu verfolgen.“ Stellungnahme der GEW Bayern vom 18.03.2024 externer Link
  • Friedensbildung: Gerade jetzt Zivilklausel und Friedensbildung statt Kooperationspflicht!
    Das geplante „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ sieht unter anderem ein Kooperationsgebot bis hin zu einer Kooperationspflicht von Schulen und Hochschulen mit der Bundeswehr vor. Die GEW kritisiert das Vorhaben scharf und bekräftigt ihre Forderung nach Zivilklauseln und Friedensbildung…“ Pressemitteilung der GEW Bayern vom 26.01.2024 externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219929
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