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Updated: 18.12.2012 16:09

Anzeigen gegen Daimler

Während der Militärdiktatur in Argentinien „verschwanden“ ungefähr 30000 Menschen, wie Menschenrechtsorganisationen schätzen.
Als exemplarischer Fall für die Verstrickung wirtschaftlicher und politischer Interessen wird hier der Fall der verschwundenen Betriebsräte bei Mercedes Benz Argentina (heute Daimler Chrysler) aufgeführt.
In der Zeit von 1976 bis 1978 wurden mindestens acht, vermutlich 20 Mitglieder des Betriebsrates verhaftet, in Folterzentren verschleppt und ermordet.
Anhand von Zeugenaussagen und Dokumenten wird hier auf eine Verantwortung der Betriebsleitung im Werk Gonzáles Catan, der offiziellen Gewerkschaft SMATA sowie der Betriebsleitung des deutschen Mutterkonzerns in Untertürckheim verwiesen.

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US-Klage gegen DaimlerChrysler wegen Menschenrechts-Verletzungen in Argentinien. Angehörige der verschwundenen Betriebsräte bei Mercedes Benz Argentina fordern Schadenersatz

  • Endlich: Das US-Appellationsgericht hat die Berufung von Daimler verworfen new
    "Am 9. November 2011 hat die 9. Kammer des Berufungsgerichts in San Francisco/ USA den Antrag der Daimler AG auf eine erneute Anhörung ("en banc") verworfen. Damit ist nun der Weg frei für ein ziviles Gerichtsverfahren gegen den deutschen Autobauer wegen seiner Beteiligung an den Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur (1976-83). Damals waren 14 Betriebsräte im Mercedes-Werk in González Catán "verschwunden", d.h. sie sind ermordet worden. Mercedes-Manager sind in mehrere Fälle, in denen es um den Raub von Babys aus den Folterkammern geht, verwickelt." Meldung von Gaby Weber vom 9.11.2011

  • Daimler eingebrochen: Ein Gericht in Kalifornien hat ein Verfahren gegen den Konzern wegen Verbrechen während der Militärdiktatur in Argentinien zugelassen
    "Ende Mai entschied ein US Berufungsgericht in Kalifornien, dass die Gerichte in San Fransisco für die Klage der Angehörigen der in Argentinien verschwundenen Daimler-Gewerkschafter zuständig sind. Die Daimler AG muss nun sich auf einen Zivilprozess vorbereiten. Es geht um "crimes against humanity" - Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht verjähren. Es geht um Beihilfe zum Mord an ihren Betriebsaktivisten in den Jahren 1976 und 77, als in Argentinien eine Militärdiktatur herrschte. Mit der Entscheidung wurde die schwierigste juristische Hürde genommen, nämlich die geografische Zuständigkeit - eine Ohrfeige für den Konzern..." Artikel von Gaby Weber auf Telepolis vom 19.06.2011 externer Link

  • Unter einem schlechten Stern
    Die Daimler AG wird von ihrer Vergangenheit eingeholt: Opfer der argentinischen Militär-Junta in den siebziger Jahren werfen dem Autokonzern Kollaboration mit den damaligen Machthabern vor. Ein US-Gericht eröffnete nun das Verfahren. Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 19.05.2011 externer Link

  • Kommentar von Gaby Weber zur Zulassung der Klage gegen die Daimler AG
    "Die Financial Times Deutschland war am schnellsten, während die anderen deutschen Medien noch in freudiger Erwartung künftiger Anzeigen still halten. Es ist richtig, nach sieben Jahren waren die US-Menschenrechts-Anwälte Terry Collingworth und Dan Kovalik erfolgreich! Ein Gericht in Kalifornien hat die Klage gegen die Daimler AG zugelassen - trotz aller juristischen Haarspaltereien! Und nicht nur das: in dem Urteil wird klar die Beteiligung des schwäbischen Autobauers an Folter und Mord benannt, im Indikativ, nicht im Konjunktiv. Die Vorwürfe sind also berechtigt und Daimler ist keinesfalls das Opfer eines US-amerikanischen "Sondergesetzes", wie FTD schreibt..." Kommentar von Gaby Weber vom 19.05.2011

  • Entschädigungsklage gegen Daimler Benz wegen argentinischer Menschenrechtsverbrechen wurde in den USA angenommen
    "(...) Das ECCHR unterstützt die Angehörigen der verschwundenen Gewerkschafter seit langem. Wolfgang Kaleck, General Sekretär des ECCHR, reichte als Anwalt der Opfer 2000 eine Strafanzeige gegen einen einzelnen Manager von Mercedes Benz Argentinien wegen dessen Rolle beim Verschwinden der Gewerkschafter ein. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Jedoch werden derzeit Strafermittlungen in dem Fall in Argentinien angestellt. Sowohl die argentinischen als auch das US-amerikanische Verfahren hat das ECCHR mit Expertengutachten unterstützt. Wolfgang Kaleck begrüßt die Entscheidung des Berufungsgerichts: "Diese Entscheidung eröffnet den argentinischen Gewerkschaftern und ihren Angehörigen eine späte Chance auf Gerechtigkeit." Die Presseerklärung des European Center for Constitutional and Human Rights e.V - ECCHR - vom 19.05.2011 pdf-Datei

  • Menschenrechte: Daimler droht Klage wegen Argentinien
    Der Autobauer soll während der Militärherrschaft mit den Sicherheitskräften kollaboriert haben. Es geht um den Vorwurf der Verstrickung in Entführung, Folter und Tötung von Mercedes-Mitarbeitern. Ein Sondergesetz macht die Verhandlung in den USA möglich. Artikel in der Financial Times Deutschland vom 19.05.2011 externer Link

  • Der ewige Traum vom Business ohne Risiko
    "Der District Court in San Francisco hat entschieden, das Verfahren gegen die Daimler AG nicht zu eröffnen. Die Hinterbliebenen der ermordeten Betriebsräte von Mercedes-Benz Argentina hatten 2004 geklagt. Die Rechtsgrundlage ist das Alien Tort Claims Act (ATCA) aus dem Jahr 1789, das Ausländern den Zugang zu US-Gerichten erlaubt, wenn internationales Recht verletzt ist. Die Kläger werfen dem deutschen Autobauer vor, sich während der argentinischen Militärdiktatur seiner unbequemen Betriebsräte entledigt und Babys von verschwundenen Regimegegnern angeeignet zu haben. In Deutschland wurden die Verfahren nicht eröffnet bzw. eingestellt, obwohl Verbrechen gegen die Menschheit nicht verjähren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhinderte sogar die Klagezustellung, da die nationale Sicherheit in Gefahr sei. Die Strafverfahren in Argentinien kommen nicht voran, Akten verschwinden, Beweisanträge werden verfälscht, Zeugen bedroht. Da schien der Weg in die USA die letzte Möglichkeit, Gerechtigkeit herzustellen. Und nicht zuletzt der Amtsantritt von Präsident Obama liess die Kläger hoffen…“ Artikel von Gaby Weber vom 06.09.2009

  • Daimler: Yes, we can! Verfahren gegen Daimler AG in San Francisco
    "Am Dienstag, um neun Uhr, pazifischer Zeit, wird im Courtroom No. 1 des Berufungsgerichts in San Francisco das Verfahren "Baumann gegen Daimler AG" verhandelt. Es geht um die Morde an 14 Gewerkschaftern bei Mercedes Benz Argentina während der Diktatur (1976 bis 83). Das Verfahren in San Francisco kann ein Präzedenzfall werden, der Menschenrechts- und Verbraucherverbänden aus aller Welt den Weg zu US-Gerichten ebnet. Nur dort sind Geldstrafen und Entschädigungen zu erzielen, die den Unternehmen weh tun." Artikel von Gaby Weber vom 20.10.2008. Aus dem Text: ".Die Daimler AG will den Prozess in San Francisco verhindern. Ein "more appropriate forum" sei Deutschland, dem Firmensitz, oder Argentinien, wo die Morde passiert. Doch ein Zivilverfahren in diesen Ländern ist nicht nur aus juristischen Gründen unmöglich. In Argentinien hat die Regierung in den neunziger Jahren im Rahmen der Entschädigungszahlungen den Wert eines Verschwundenen mit 220.000 Pesos festgesetzt. Multipliziert mit 14 (Verschwundenen) ergibt das 3.080.000 Pesos, etwa 700.000 Euro. Dieser bescheidenen Summe steht entgegen, dass nach den Morden bei Mercedes Benz die Produktivität von 40 auf 100 Prozent stieg, wie die Manager im Prozess aussagten. Bei einer in Argentinien zu erwartenden Geldstrafe von maximal 700.000 Euro hätte sich also die Methode für die Gewinnmaximierung bewährt. Und in Deutschland bedroht das Zivilverfahren die nationale Sicherheit. Mit dieser Begründung hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe, auf Antrag von Daimler, die Zustellung der US-Klage an Unternehmen in Untertürkheim ausgesetzt. Kein "appropriate forum" also. Heute wird nur über die geographische Zuständigkeit verhandelt."

  • DaimlerChrysler verweigert die Annahme der Schadenersatz-Klage aus USA / Argentinien. Siehe dazu: US-Klage gegen Daimler Chrysler verletzt die nationale Sicherheit Deutschland.
    Die in den USA eingereichte Klage gegen DaimlerChrysler wegen Menschenrechtsverletzungen soll die deutsche Sicherheit und die Hoheitsrechte verletzen. Mit diesem Argument weigert sich das Stuttgarter Unternehmen, die Klageschrift entgegen zu nehmen und rief das Oberlandesgericht in Karlsruhe an, um die angeordnete Zustellung aussetzen zu lassen…Artikel von Gaby Weber, ähnlich erschienen in der Frankfurter Rundschau vom 09.10.2004
  • "Zwei US-amerikanische Anwälte werden am heutigen Mittwoch beim Bundesgericht in San Francisco, Kalifornien, eine Schadenersatzklage gegen die DaimlerChrysler AG einreichen und dem Konzern dabei Mitverantwortung für Morde, Folterungen und weitere Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur vorwerfen. Daniel Kovalik, unabhängiger Menschenrechtsanwalt aus Pittsburgh, und sein Kollege Terry Collingsworth vom International Labor Rights Fund in Washington D.C. klagen im Auftrag der Hinterbliebenen von 15 Betriebsräten des argentinischen Mercedes-Werks Gonzales Catan, die in den Jahren 1976 und 1977 verschleppt, gefoltert und ermordet wurden. Weitere Kläger sind Betriebsräte des gleichen Werks, die ihre Folterungen überlebt haben…" Presse-Information der Kritischen Äktionäre vom 14. Januar 2004externer Link
  • DaimlerChrysler am Pranger.
    Anwälte fordern Schadenersatz für Angehörige verschwundener Betriebsräte bei Mercedes-Benz Argentina. Bericht in junge Welt vom 15.01.2004 externer Link

Verfahren in Argentinien

  • Die argentinische Staatsanwaltschaft klagt Mercedes Benz Argentina als "schuldig" an und stellt Verfahren ein
    "Vor wenigen Tagen hat die Bundesstaatsanwaltschaft in Buenos Aires im Verfahren gegen Mercedes Benz Argentina und die Gewerkschaft SMATA wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung einen spektakulären Beschluß veröffentlicht. "Das Unternehmen und die Gewerkschaft waren (während der Militärdiktatur) Komplizen bei den zu untersuchenden Straftaten, weil sie über die ´Säuberungen´, die im Gange waren, unterrichtet waren", schrieb Bundesstaatsanwalt Federico Delgado und schränkt ein: "nur als Institutionen". Daher sei es schwierig, "die strafrechtliche Verantwortung zu konkretisieren", also die Verantwortung von Personen. Mit anderen Worten: Mercedes Benz und die Gewerkschaft sind schuldig, aber man konnte nicht ermitteln, welche ihrer Mitarbeiter diese Straftaten begangen hatte und mußte deshalb das Verfahren gegen sie einstellen." Artikel von Gaby Weber, Buenos Aires, vom 24.01.2007

  • 19. August 2004: Vor wenigen Tagen hat der Richter Canicoba Corral Haftbefehl erlassen gegen die Polizisten, die waehrend der militaerdiktatur im Folterzentrum Brigada San Justo taetig waren. Darunter Ruben Lavallen, Sub-kommissar und ab 1978 Sicherheitschef bei Mercedes Benz Argentina. Ausserdem hat er auch das Kind Paula, Kind ermorderter Regimegegner, an sich genommen und als sein eigenes ausgegeben. Dafuer, aber auch nur dafuer, ist er bisher verurteilt. Lavallen ist fluechtig.

Argentinische Amnestiegesetze verfassungswidrig!

  • Gericht beendet Amnestie für Junta-Offiziere. In Argentinien können Folter und Tötungen während der Diktatur jetzt geahndet werden
    "Der Oberste Gerichtshof in Argentinien hat zwei Amnestie-Gesetze aufgehoben, die Hunderte Offiziere vor der Strafverfolgung für Verbrechen während der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 schützten. Mit klarer Mehrheit erklärte der Oberste Gerichtshof am Dienstag (Ortszeit) zwei Amnestiegesetze für verfassungswidrig. Damit machte er den Weg frei für voraussichtlich Hunderte Verfahren gegen Militärangehörige, die im Verdacht stehen, während der Diktatur an Tötungen, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein." Artikel in Frankfurter Rundschau vom 16.06.2005 externer Link
  • "Ein historischer Erfolg der Menschenrechtsbewegung"
    Der Anwalt Wolfgang Kaleck setzt sich seit sieben Jahren im Auftrag deutschstämmiger Opfer der Diktatur für eine Strafverfolgung argentinischer Militärs ein. Wie bewertet er die Entscheidung des höchsten Gerichts? Interview von Steffen Leidel in Deutsche Welle vom 15.6.05 externer Link

Juristische Verfahren in Deutschland als Unterstützung für die argentinische Menschenrechtsbewegung

Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V. (RAV). Das Interview führte unsere ehemalige Praktikantin Lisa Carstensen

Strafverfahren gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

  • Schwerer Rückschlag für Kampf gegen die Straflosigkeit.
    Strafverfahren gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in den deutsch-jüdischen Fällen eingestellt. Pressemitteilung der Koalition gegen Straflosigkeit vom 19.7.04 externer Link
  • Verfahren gegen argentinische Militärs eingestellt: Rückschlag im Kampf für Bestrafung der Täter?
    jW fragte Angelika Denzler, Sprecherin der »Koalition gegen Straflosigkeit«. Interview von Thomas Klein in junge Welt externer Link vom 17.07.2004
  • Argentinienverfahren" der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Teil-Einstellung des Verfahrens gegen die Mitglieder der früheren Militärjunta (Videla u.a.) in Argentinien soweit Abkömmlinge deutscher Juden betroffen sind Auslieferungsverfahren wird weiter mit Nachdruck betrieben. Pressemitteilung des Oberlandesgericht Nürnberg vom 12.07.04 externer Link bei der Koalition gegen Straflosigkeit
  • Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse in Argentinien
    während der letzten Militärdiktatur und die daraus resultierende Argumentation
    .
    Artikel von Rechtsanwalt Claus Richter
    externer Link bei der Koalition gegen Straflosigkeit
  • Von nix gewusst. Das Bundesjustizministerium will helfen, Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur aufzuklären. Um die deutsche Rolle geht es dabei vorerst nicht.
    Artikel von Boris Kanzleiter
    externer Link in der Jungle World 08/2001 vom 14. Februar 2001
  • MERCEDES BENZ AUF DER ANKLAGEBANK ? Text- Auszüge der Sendung im Südwestfunk 23. August 2000, Autorin: Gaby Weber
  • Siehe dazu auch: Der Fall Juan Tasselkraut
Specials

Der Fall Juan Tasselkraut

siehe auch

DC-Untersuchungs- kommission

Wahrheitstribunal in Argentinien

Die Rolle der Gewerkschaften: Der Fall Rodríguez und der IMB sowie die IGM

Die Koalition gegen Straflosigkeit im Nürnberger Menschenrechtszentrum unterstützt diesen Fall. Mehr informationen finden sich auf den Homepages in Deutsch externer Link und in Spanisch (espaniol) externer Link


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