Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen – Grundrechte schützen!

Dossier

Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen - Grundrechte schützen!Sie wollen ein neues Polizeigesetz verabschieden, das die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausweitet. Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung werden untergraben. Das neue Gesetz ist damit ein Angriff auf die Grundrechte aller Menschen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche rechtspopulistische Regierungsbeteiligung dürfen keine unverhältnismäßigen Instrumente eingeführt werden, bei denen man darauf angewiesen wäre, dass die Landesregierung es gut mit Demokratie und Meinungsfreiheit meint. (…) Heute politisch aktiv, morgen schon „Gefährder“ Im Rahmen der „Terrorismus“-Abwehr werden polizeiliche Befugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation verlagert. (…) Mit Aufenthaltsgeboten – im Gesetz als Meldeauflagen bezeichnet – kann die Polizei bestimmen, wo sich bestimmte Personen aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Zwar soll das nur für bestimmte Personengruppen gelten, die Definitionen sind aber sehr unklar...“ Umfangreich begründete Petition bei Campact externer Link, siehe dazu das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz externer Link und den Polizeigesetzentwurf externer Link sowie hier dazu:

  • Streit ums Polizeigesetz: Stübgen schiebt Frauen vor und will bei Fällen häuslicher Gewalt Einsatz von Bodycams in Wohnungen erlauben und ärztliche Schweigepflicht aussetzen New
    In der Brandenburger Regierungskoalition aus SPD, Bündnis ­90/Die Grünen und CDU geraten letztere immer wieder aneinander. Aktuell ist ein Streit um einen Gesetzentwurf von Innenminister Michael Stübgen (CDU) entbrannt, der mehr Befugnisse der Polizei im Einsatz bei Fällen häuslicher Gewalt vorsieht. Stübgen klagte laut einem Bericht vom Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) das Gesetz blockiere. Der Entwurf aus dem Innenministerium sieht unter anderem vor, dass Polizisten bei solchen Einsätzen mit einer sogenannten Bodycam das Geschehen aufzeichnen dürfen und Notärzte in diesen Fällen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden. Ferner sollen künftig für »potentielle Gewalt- und Sexualstraftäter« in Hochrisikofällen auch elektronische Fußfesseln möglich sein. Täter sollen laut dem Entwurf nicht nur zehn Tage, sondern bis zu zwei Wochen lang aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können. Stübgen behauptete gegenüber dpa, die vorgesehenen Maßnahmen seien notwendig, weil Frauen oft Angst hätten, Anzeige gegen gewalttätige Partner zu erstatten. Nonnemacher berief sich dagegen auf eine Passage im Koalitionsvertrag. Darin heißt es, man plane »keine umfassende Novellierung des Polizeigesetzes«. Durch den Gesetzentwurf sollten aber verschiedene Gesetze geändert werden, unter anderem das Polizeigesetz, das den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen bislang nicht erlaubt…“ Artikel von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 06.01.2023 externer Link
  • BigBrotherAwards 2020 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ an Innenminister des Landes Brandenburg für die Speicherung von Autokennzeichen 
    Siehe Infos zum BigBrotherAwards 2020
  • Schlechte Aussichten für Freiheitsrechte in Brandenburg – Landtag verabschiedet neue Polizeirechtsverschärfung 
    Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes wurde heute, am 13.03.2109, im Brandenburger Landtag mit einer knappen Mehrheit von 6 Stimmen verabschiedet. In der emotional aufgeladene Debatte im Vorfeld der Abstimmung wurde deutlich, dass es heute um mehr ging, als um die Abstimmung über ein Polizeigesetz. Die Debatte war geprägt von gegenseitigen Verunglimpfungen und pathetischen Darstellungen der mehrmonatigen Verhandlungen zwischen SPD und LINKE. Das geschlossene Auftreten der rot-roten-Koalition ist teuer erkauft. Das Zerbrechen der Landesregierung wurde verhindert, weil einzelne Abgeordnete gegen Wissen und Gewissen stimmten. Der parlamentarische Prozess führte dazu, dass einige Abgeordnete eigene Werte und Standpunkte an den Koalitionsfrieden verraten haben. Parteizwänge und machtpolitische Ziele haben inhaltliche Aspekte in den Hintergrund gedrängt. Das bezeugen nicht nur die Wortmeldungen der LINKEN-Abgeordneten Mächtig und Tack im Nachgang der Abstimmung. Mächtig erklärt ihre Zustimmung beruhe nicht auf Überzeugung, sie wolle lediglich nicht mitverantwortlich sein für die „Destabilisierung der politischen Führung des Landes“. Datenschutzrechtlich sei das neue Gesetz ihrer Auffassung nach unhaltbar. Mächtig fordert Kritiker auf, gegen den Entwurf zu klagen. Anita Tack äußert sich ähnlich: Auch sie ist nicht von der Erweiterung polizeilicher Befugnisse überzeugt und kündigt an, sich öffentlich auch weiterhin dagegen zu positionieren. (…) Die Fraktion DIE.LINKE ist in den letzten Monaten von ihrer anfänglich proklamierten Ablehnung eines neuen Polizeigesetzes komplett abgewichen. Mit der fast geschlossenen Zustimmung zum Gesetz ist DIE.LINKE in Brandenburg keine Partei der Bürgerrechte mehr. Hinsichtlich der neuen Befugnisse konstatiert der innenpolitische Sprecher der LINKEn, Hans-Jürgen Scharfenberg, „Missbrauch“ sei „faktisch ausgeschlossen“. Das ist falsch: Erst nach vier Tagen steht zunächst unschuldig Inhaftierten das Recht auf einen Anwalt zu. (…) Wochenlange Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote bleiben im Entwurf. Sie richten sich gegen „Terrorverdächtige“. Wie im Fall des Soziologen Andrej Holm sichtbar wurde, geraten auch politisch engagierte Menschen in den Fokus der Polizei und werden bequem mit dem Label „terrorvedächtig“ ausgestattet – um polizeiliches Handeln zu legitimieren. (…) Auch das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz hält seine Kritik aufrecht: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird Auslöser einer Kette von Gesetzesveränderungen werden, die unsere Grundrechte Stück für Stück aufweichen. Schon in der heutigen Abstimmung spricht Innenminister Schröter (SPD) davon, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut in die Verhandlungen über eine Quellentelekommunikationsüberwachung gehen zu wollen…“ Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz am 13.3.2019 externer Link
  • Showdown in Potsdam zum Polizeigesetz: Offener Brief erhöht Druck auf Linkspartei in Brandenburg 
    Die geplanten Verschärfungen des Brandenburger Polizeigesetzes stoßen auf immer mehr Unmut in den Reihen der Partei Die Linke. Am Montag veröffentlichten die Gegnerinnen und Gegner des von der Brandenburger Landesregierung aus SPD und Linken geplanten Grundrechteabbaus einen offenen Brief an die Landtagsfraktion. Darin betonten die Unterzeichner, allesamt fast ausnahmslos Funktionsträger der Linkspartei, dass bisher »noch kein einziges Mal eine Parlamentsfraktion der Linken Einschränkungen von Freiheitsrechten zugestimmt« habe. Dadurch habe man sich »als glaubwürdige Bürgerrechtspartei profilieren« können. Diese Glaubwürdigkeit stehe jedoch aktuell in Brandenburg zur Disposition. »Mit großer Sorge beobachten wir, dass die rot-rote Landesregierung ein Polizeigesetz plant, das in Teilen seinem bayerischen Pendant gleicht (…) Aktionsformen des friedlichen zivilen Ungehorsams wie Blockaden oder Besetzungen seien legitim; die Linkspartei dürfe niemals zu ihrer weiteren Kriminalisierung beitragen, warnen die Unterzeichner in dem Schreiben weiter, das von Johannes König initiiert worden war…“ Artikel von Markus Bernhardt in der jungen Welt vom 12.03.2019 externer Link, siehe auch:

  • Nach dem Innenausschuss ist vor dem Innenausschuss. Die überarbeitete Novelle im Überblick 
    „Am 7. März wurden die Änderungesanträge von SPD und LINKE im Ausschuss für Inneres und Kommunales im Brandenburger Landtag angenommen. Die Kritikpunkte von Sachverständigen werden dabei zum größten Teil missachtet. Abgesehen davon, dass das ohnehin unhaltbare heimliche Abhören von Messenger-Diensten, wie zu erwarten war, aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurde und ebenso die – um entsprechende Schadsoftware auf zu Hause vergessene Mobilfunkgeräte aufspielen zu können – heimliche Wohnungsdurchsuchung, ist im neuen nicht viel los. Noch immer scheinen die Abgeordneten von SPD und LINKE nicht zu begreifen, welche Bedeutung die Ausweitung des Polizeirechts auf eine vermeintliche Terrorabwehr für rechtsstaatliche Prinzipien und die Gewährung unsere Grundrechte mit sich bringt. Das Spiel mit der drohenden Gefahr im Polizeirecht markiert einen fundamentalen Umbruch im (Selbst-)Verständnis polizeilichen Handelns. Die rot-rote Koalition öffnet damit die Tore für nachfolgende Regierungen, das Brandenburger Polizeirecht – so, wie es die konservative Opposition jetzt schon fordert – weiter auszubauen in Richtung eines Feindstrafrechtes. Wenn die Brandenburger Regierung beschließt, dass Verhaltensweisen, die an sich nicht strafbar sind zum Anknüpfungspunkt für behördliches Prognostizieren von Straftaten werden, befördert sie ein Klima der Angst vor staatlicher Repression und Überwachung und leistet dem gesellschaftlichen Rechtsruck weiterhin Vorschub, statt die Bemühungen endlich auf die Verringerung der wachsenden sozialen Ungleichheit zu konzentrieren. Die kleinen Nachbesserungen nehmen weder die Kritikpunkte der Sachverständigen des im Ausschusses für Inneres und Kommunales ganzheitlich ernst, noch findet sich darin eine Reflektion der in der Außerparlamentarischen Anhörung gehörten Kritiken.(…) LINKE und SPD winken kommenden Mittwoch im Landtag ein perfides Paragrafenwerk durch, das den populistischen Ton im Brandenburger Sicherheitsdiskurs nur noch mehr befeuert: der anfängliche Bezug auf terroristische Bedrohungen ist ein altbekannter Gemeinplatz und nach ein paar Jahren merkt niemand mehr, wie die angebliche absolute Ausnahme zu Normalität wird. DIE LINKE fordert die Abschaffung von 129a StGB und trägt jetzt ein Polizeigesetz mit, was sich ausdrücklich auf diesen umstrittenen Terror-Paragraphen stützt…“ Kommentar des Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz (#noPolGBbg) vom März 2019 externer Link
  • Im Namen der gefühlten Sicherheit. Wie in nahezu allen Bundesländern verschärft auch Brandenburg sein Polizeiaufgabengesetz. Die mitregierende Linkspartei trägt das mit 
    „… In Brandenburg protestiert die mitregierende Linke gegen sich selbst. Jedenfalls jene Genossen, die sich dem Bündnis gegen das beabsichtigte neue Polizeigesetz angeschlossen haben, darunter vier Kreisverbände. Zu den Kritikern zählt auch ihr ehemaliger Justizminister Volkmar Schöneburg. Und auch nebenan in Sachsen organisiert die Linke Foren und Proteste gegen die dort geplante Verschärfung des Landespolizeigesetzes, während ihre Genossen in der Brandenburger Landtagsfraktion den SPD-Gesetzentwurf bestenfalls abzumildern versuchen. Die Sozis bieten im Ländervergleich ein ähnlich schizophrenes Bild. Während die SPD als Juniorpartner in Sachsen ein bisschen Kosmetik am CDU-Polizeigesetz durchsetzen will, legt ihr Parteifreund, Innenminister Karl-Heinz Schröter, in Brandenburg einen der schärfsten Gesetzentwürfe dieser Art vor. (…) Ulf Burmeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) befürchtet eine „Kultur der kalkulierten IT-Unsicherheit“. Polizeipraktiker aus anderen Bundesländern bezeichneten in der Anhörung das Gesetzesvorhaben hingegen als ausgewogen und zwingend erforderlich. Der bis 2013 amtierende linke Landesjustizminister Volkmar Schöneburg würdigte zwar die „Bewahrung vor dem Schlimmsten“ im Gesetzentwurf. Im schwammigen Begriff der „drohenden Gefahr“ sieht er aber ein unkalkulierbares Risiko. Schöneburg bezweifelt die Notwendigkeit einer eher symbolpolitischen Gesetzesverschärfung Richtung Sicherheitsgesellschaft. Auch die netzpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Anke Domscheit-Berg, attackiert den geplanten Einsatz des Staatstrojaners. Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz hat schon im November demonstriert. Im März soll der Innenausschuss des Landtages abschließend beraten, spätestens im April das Plenum. Denn die Legislatur endet im Sommer und so oder so wird die innere Sicherheit auch ein Thema der Landtagswahlen am 1. September sein. Bleibt Innenpolitiker Scharfenberg bei der Schaukelartistik seiner Partei in Sachen Polizeigesetz nur der vergleichende Trost: „Brandenburg ist nicht Bayern!“ Beitrag von Michael Bartsch vom 12. Februar 2019 bei der taz online externer Link
  • Polizeigesetze: Brandenburg ist nicht Kalabrien 
    „Auch Brandenburg bekommt ein neues Polizeigesetz. Erstmals könnte hier die Linkspartei die Einführung von Staatstrojanern mittragen. Bei der Sachverständigenanhörung kam heraus, dass die Polizei die Spähsoftware eher gegen Viehdiebe als Terroristen einsetzen würde. Wir haben die besten Zitate gesammelt. (…) Das Polizeigesetz könnte noch vor der Landtagswahl im Herbst verabschiedet werden, obwohl es eine ganze Menge Sprengstoff enthält: Derzeit streiten sich Politiker:innen von SPD und Linke um Aspekte wie den heimlichen polizeilichen Wohnungseinbruch und den Einsatz von staatlicher Spähsoftware bei bloßem Verdacht auf eine terroristische Straftat. Eine brandenburgische Besonderheit: Im Unterschied zu anderen Bundesländern könnte hier nicht nur das Handy der verdächtigten Person gehackt werden, sondern auch das ihrer Freund:innen und Bekannten. (…) Mit seltener Einigkeit stellten Polizisten und Juristen in dieser Anhörung klar: Es gibt keinen Bedarf für neue (technische) Instrumente zur Überwachung von vermeintlichen terroristische Gefährdern durch die brandenburgische Polizei. Für den Gesetzgeber gibt es folglich zwei Optionen: Entweder ein Großteil der Neuregelungen zur Überwachung sind überflüssig oder sie sind erst praktisch anwendbar, wenn sie derart ausgeweitet würden, dass sie auch auf vermeintlich gewaltbereite Fußballfans und Viehdiebe, also auf Alltagskriminalität, anwendbar wären. Die Mitglieder des Innenausschusses haben nun die Chance, den Gesetzentwurf nachzubessern. Sie könnten die ganz konkreten Forderungen aus den Stellungnahmen der Juristen umsetzen, beispielsweise ein Einsichtsrecht für Betroffene zu Aufnahmen von Bodycams und die Streichung bzw. Beschränkung von staatlicher Spähsoftware auf bereits bekannte Sicherheitslücken sowie die Herabsetzung der Höchstdauer des präventiven Gewahrsams…“ Beitrag von Marie Bröckling vom 11. Januar 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Polizeigesetz Brandenburg: Scharfe Kritik an heimlicher Wohnungsdurchsuchung 
    Experten haben in einer Anhörung datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform des brandenburgischen Polizeigesetzes geäußert. Nach Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen will auch Brandenburg sein Polizeirecht aufbohren und den Ermittlern damit etwa eine Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern für das Abhören von Messenger-Diensten und Internet-Telefonie einräumen. Die rot-rote Landesregierung verfolge damit eine brandgefährliche Linie, warnten Sachverständige am Montag in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Dass die Lizenz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit einem Recht der Fahnder zur „heimlichen Wohnungsdurchsuchung“ verknüpft werden solle, sei ein absolutes Novum, meinte Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Brandenburger Polizei. Dabei handle es sich um „mehr als ein Betretungsrecht wie beim großen Lauschangriff“, sodass die Eingriffsintensität der an sich bereits fraglichen Methode noch erheblich erhöht würde. Es gebe keine Untersuchungen, wie sich ein solche Vorgehen auf Betroffene auswirken könnte, aber die psychologischen Folgen dürften wohl ähnlich wie bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl sein. (…) Die „Kumulation neuer Befugnisse und das Herabsenken der Einschreitschwellen“ erhöhen Hartge zufolge die Datenmengen auf ein Besorgnis erregendes Ausmaß. Dies werfe die Frage auf, „ob Brandenburg mit dem Gesetzentwurf nicht bereits nahe an eine flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten herankommt“...“ Artikel von Stefan Krempl vom 09.01.2019 bei heise news externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142532
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