Abschiebehäftlinge sollen in reguläre Gefängnisse
„Der Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“ hinwirken, wie es im WELT vorliegenden Beschluss der Konferenz der 16 Ministerpräsidenten von Anfang Dezember heißt…“ Artikel von Marcel Leubecher vom 20.12.2018 bei der Welt online . Siehe zum Hintergrund unser Dossier Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”) und hier ausschließlich zur Verknastung:
- Breite Skepsis: Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebung aus normaler Haft
„Bundesinnenminister Seehofer will mehr Abschiebungen. (…) Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebehäftlinge in normalen Haftanstalten unterbringen. Wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienst“ ergab, signalisieren nur Sachsen-Anhalt und Bremen konkretes Interesse, die kürzliche Aufhebung des Trennungsgebots zu nutzen. Zehn Bundesländer geben an, dass sie Abschiebehäftlinge nicht in regulären Justizvollzugsanstalten unterbringen wollen. Andere Landesregierungen verweisen darauf, dass es zumindest keine konkreten Pläne dafür gibt. (…) Die Umfrage ergab, dass die Länder gemeinsam derzeit rund 550 Abschiebehaftplätze zur Verfügung haben. Viele haben eigene Einrichtungen, einige nutzen die eines Nachbarlandes mit. Fast alle Länder wollen ihre Kapazitäten der Umfrage zufolge auch erhöhen – um mehr als 500 Plätze bundesweit, davon allein 350 in Verantwortung des Freistaats Bayern. Die meisten Plätze sollen demnach relativ kurzfristig geschaffen werden. Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass es länger dauert. Eine Abschiebehaft mit 30 Plätzen soll dort bis 2022 entstehen. Das Land hat bislang gar keine eigene Einrichtung und nutzt die Kapazitäten anderer Bundesländer.“ Meldung vom 19. Juli 2019 von und bei MiGAZIN
- Rechtswidrig: NRW will Asylbewerber nicht in regulären Gefängnissen unterbringen
„… Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt die Pläne zur Unterbringung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern in regulären Gefängnissen ab. Gegen eine entsprechende Praxis spräche zum einen der rechtliche Rahmen, der es untersage, Abschiebehäftlinge genauso unterzubringen wie Strafgefangene, sagte der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vergangene Woche Donnerstag in WDR5-„Morgenecho“. Das hätten sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof festgestellt. Zudem sei die Auslastung in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten mit durchschnittlich 97 Prozent bereits jetzt sehr hoch, erklärte der Minister. Überdies verfüge das Land mit der Abschiebehaftanstalt in Büren über eine Einrichtung, die 140 Plätze für ausreisepflichtige Asylbewerber vorhält, betonte der Minister. Deshalb müsse Nordrhein-Westfalen derzeit „ohnehin keinen Gebrauch“ machen von der Regelung, die die Bundesregierung plant…“ Meldung vom 23. April 2019 von und bei MiGAZIN – erstaunlich für das neu-schwarze NRW!