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Kündigungsschutzverfahren Markus H. gegen Hansewerkzeug GmbH & Co. KG
Markus aus Hamburg ist ein solidarischer Kollege und war u.a. ein engagierter gewerkschaftlicher Aktivist beim Neupack-Streik 2012/2013. Nun wurde ihm selbst am 1. Februar 2018 gekündigt durch das Handelsunternehmen mit Werkzeugen für Profis, Hansewerkzeug GmbH & Co. KG. Dazu Markus: „Über den Kündigungsgrund kann ich nur mutmaßen. Anlass war meine Krankmeldung am 01.02.2018: Um 8 Uhr eingestempelt; 9 Uhr ausgestempelt, um zum Arzt zu gehen; 11 Uhr angerufen, dass ich krankgeschrieben bin; um 14:23 kam die Kündigung.“ Selbstverständlich klagt er nun gegen das Unternehmen und braucht unsere Solidarität. Erster Termin vor dem Arbeitsgericht Hamburg war am 10. April 2018, der nächste am 19.06.2018 mit anschließendem kollektiven Kaffeetrinken in der Gerichtskantine. Siehe nun das Ergebnis:
- Zu früh gefreut: Eine dritte Runde vor dem Arbeitsgericht am Dienstag, 09.10.2018 in Hamburg
Nach zwei Kündigungen und zwei Kündigungsschutzklagen kam es am 19.06.2018 vor Gericht zum Vergleich zwischen der „hansewerkzeug GmbH & Co. KG“ und Markus. Leider kam der Unternehmer seinen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nach: Bislang wurde kein akzeptables Arbeitszeugnis ausgefertigt, obwohl dies Bestandteil des gerichtlichen Vergleichs ist. Deshalb muss Markus erneut gegen das Unternehmen klagen und freut sich über solidarische Begleitung, denn: Ein Angriff auf einen ist ein Angriff auf alle! Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, Dienstag 09.10.2018, 12 Uhr, Saal 119
- Ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren – ein Erfolg, aber kein Sieg
Im 2. Gütertermin des 1. Kündigungsschutzverfahrens und gleichzeitig 1. Gütetermin wegen der 2. Kündigungsschutzklage wurde ein Vergleich geschlossen: Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund der 2. Kündigung zum 15. Mai, was drei Monate länger Lohn bedeutet und damit drei Monate weniger Sozialleistungsbezug… Die solidarischen ZuschauerInnen – u.a. von „Wilhelmsburg Solidarisch – WiSo“ – waren staunende Zeugen, als im Zusammenhang mit den Kündigungsgründen (Richterin dazu: „Einen Grund braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen.“) neben der Kurzzeiterkrankung sowohl die Gewerkschaftsmitgliedschaft als auch das Alter von Markus zur Sprache kamen… Markus dazu: „Also aus meiner Sicht ist der Vergleich ein Erfolg, aber kein Sieg. „Vor Gericht bekomme man nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.“ – oder in diesem Fall einen passablen Vergleich.“ Und er dankt allen UnterstützerInnen!