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[3. März 2018 in Berlin] Demonstration gegen Erdogans Krieg – und gegen eine bundesdeutsche Polizei, die sogar Gerichten zu weit geht
„Das PKK-Verbot zeitigt aber nicht nur Auswirkungen auf Demos und Versammlungen: Verfahren nach Paragraf 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) führen regelmäßig zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen für Leute, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als politische Versammlungen und kulturelle Anlässe organisiert zu haben. Die vorausgehenden Ermittlungen sind jeweils verbunden mit einem Großaufwand an Überwachungs-maßnahmen im Umfeld kurdischer Vereine. Die deutsche Bundesregierung macht sich mit dem PKK-Verbot und mit dem daraus resultierenden Verbot von Demonstrationen und Symbolen mit den politischen Zielen und der Kriegsführung der Regierung Erdoğan gemein – das Verbot gehört abgeschafft. Damit ergreift sie in einem innerstaatlichen Konflikt ausdrücklich Partei für das türkische Regime unter Präsident Erdoğan und übernimmt zugleich dessen Sprachregelung. Angesichts eines Krieges, der mit deutschen Waffen geführt wird, sind Demonstrationen dagegen gerade in Deutschland aber mehr als berechtigt und notwendig. Dass deutsch produzierte Panzer in Afrin (kurdisch: Efrîn) im Einsatz sind, die Tod und Verderben über die kurdische Region bringen, machen es umso dringlicher, am 3. März 2018 zentral in Berlin und anderswo protestieren zu können: Sofortiger Stopp aller deutschen Rüstungsexporte!“ – aus der Erklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie „Die Versammlungsfreiheit gilt für alle, auch bei der Solidarität mit Afrin!“ vom 28. Februar 2018 mit der auch zur Teilnahme an der Demonstration am Samstag in Berlin aufgerufen wird – ein Aufruf, dem sich LabourNet Germany gerne anschließt. Rund um das Thema bundesdeutscher Kriegsunterstützung für den Krieg der Türkei in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge:
- „Bloßes Zeigen einer YPG-Fahne auf Facebook nicht strafbar“ von Henning Pfeifer am 01. März 2018 beim Bayerischen Rundfunk über ein Aachener Urteil in zweiter Instanz: „Das öffentliche Zeigen verbotener kurdischer Fahnen auf Facebook – wie die der Kurdenmiliz YPG – muss nicht strafbar sein. So hat das Landgericht Aachen vor wenigen Tagen ein entsprechendes Urteil des Aachener Amtsgerichts bestätigt. Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl der Aachener Staatsanwaltschaft gegen einen Mann abgelehnt, der eine Fahne der Kurdenmiliz YPG auf seiner Facebook-Seite gepostet hatte. Das Urteil dürfte für Strafverfolger von Interesse sein. Aktuell ermittelt die Münchner Polizei gegen mehrere Personen, die kurdische Fahnen in sozialen Medien öffentlich gezeigt hatten. Auch ein Musiker wird als Beschuldigter geführt, nachdem er einen Artikel des BR-Online-Angebots auf Facebook geteilt hatte und damit automatisch eine im Artikel abgebildete YPG-Fahne auf seinem Profil erschien war“.
- „Open letter from 47 Nobel Prize winners demands release of imprisoned Turkish journalists“ am 28. Februar 2018 bei K24 berichtet von dem Offenen Brief an Erdogan, den eine ständig wachsende Zahl von Nobel-Preisträgern unterzeichnet. Im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung finden sie nicht, dass die Türkei ihre Sicherheit in Syrien verteidigt – und auch nicht durch die Festnahmewelle gegen Journalisten. Sie erinnern Erdogan an eine Gedenkveranstaltung aus dem Jahr 2009 an Çetin Altan, als der AKP-Oberboss der Öffentlichkeit vorlog, die Zeiten der Journalistenverfolgung in der Türkei seien vorbei. Kein Mann, kein Wort: Die beiden Söhne Altans, damals anwesend, wurden gerade verurteilt…Und Frau Müller, die ihren Wohnsitz in der BRD hat, hat das auch noch unterzeichnet….
- „Staatsfeind in Weiß“ von Bülent Mumay und Maximilian Popp am 28. Februar 2018 bei Spiegel Online über die Verfolgung von Rasik Tükel nach der Anti-Kriegs-Erklärung des Ärzteverbandes: „Im Mai 2015 schien Rasit Tükel, Psychiater aus Istanbul, auf dem Gipfel seiner Karriere als Wissenschaftler angekommen: Seine Kolleginnen und Kollegen an der Universität Istanbul, einer der angesehensten Hochschulen der Türkei, wählten ihn mit großer Mehrheit zum Rektor. Präsident Recep Tayyip Erdogan jedoch sperrte sich gegen Tükels Berufung. Er installierte, trotz massiver Proteste von Studenten und Professoren, einen regierungsnahen Technokraten an der Spitze der Universität. Tükel, so scheint es, war dem Staatschef schon damals zu unbequem. Heute, knapp drei Jahre später, gilt Tükel der Regierung in Ankara als Terrorhelfer. Er hat sich als Vorsitzender der „Türkischen Medizinischen Vereinigung“ (TTB), einem Verband mit mehr als 83.000 Mitgliedern, gegen den Militäreinsatz der Türkei in der Provinz Afrin, im Nordwesten Syriens, ausgesprochen. Krieg, so erklärte Tükel im Namen der TBB, sei ein „Gesundheitsproblem“. Erdogan warf den TBB-Vertretern daraufhin Landesverrat vor. Die Ärzte seien „keine Intellektuellen“, sondern „Terrorliebhaber“ und „Büttel der Imperialisten“. Tükel wurde von der Polizei vorübergehend festgenommen und von der Universität suspendiert. Inzwischen ist er wieder im Dienst. Doch das Verfahren wegen vermeintlicher Terrorpropaganda läuft weiter“.
- „Ein gemeinsamer Kampf dort und hier“ am 01. März 2018 in neues deutschland ist ein Gespräch von Niels Seibert mit Yavuz Fersoglu vom kurdischen Verband NAV-DEM, worin dieser zur Entwicklung in der BRD fest hält: „Früher wurden hier auch der ANC oder die PLO als Terrororganisationen diffamiert. Deswegen wissen doch alle, wie es einzuschätzen ist, wenn die Bundesregierung behauptet, die PKK sei eine Terrororganisation. Im Fall der PKK steht man jedoch vor der besonderen Situation, dass die Türkei schon lange ein NATO-Verbündeter der Bundesrepublik ist, und dass die Bundesregierung über die Türkei ihre Politik zum Nahen und Mittleren Osten bestimmt hat. Kein anderes europäisches Land hat die PKK so verfolgt wie Deutschland. Hier sind beispielsweise die PKK-Fahnen verboten und dürfen nicht auf Demonstrationen geschwenkt werden. Die Bundesregierung fährt im Interesse und auf Verlangen des türkischen Staates oft auf subtile Weise eine ganz harte Linie, die einen großen Teil der kurdischen Migrantinnen und Migranten bevormundet, kriminalisiert und sie ins Abseits des politischen Lebens drängt. Das kann nicht hingenommen werden“.
- Zum Kriegsbündnis BRD-Türkei zuletzt: „Neue Waffen nach Ankara: Dazu jetzt generelle Demonstrationsverbote in der BRD – im Gleichschritt mit der Repression in der Türkei“ am 26. Februar 2018 im LabourNet Germany