- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
Frieden für Afrin – Schluss mit den BRD-Demonstrationsverboten gegen den Krieg der Türkei
„Seit dem 20. Januar 2018 greift das türkische Militär gemeinsam mit salafistischen bzw. dschihadistischen Gruppierungen das Gebiet Afrin in Rojava/Nordsyrien an. KurdInnen muslimischen, alevitischen und ezidischen Glaubens stellen die Bevölkerungsmehrheit Afrins. Darüber hinaus ist es Heimat christlicher AssyrerInnen und syrischer AraberInnen sowie vereinzelt ArmenierInnen. Die Stadt Afrin mit ihren umliegenden Dörfern im äußersten Nordwesten Syriens konnte seit Beginn des Kriegs trotz wiederholter Angriffe durch die Nusra-Front, den Islamischen Staat (IS) oder andere islamistische Gruppen sowie das türkische Militär relative Stabilität und den Frieden bewahren. Mehr noch wurde Afrin v.a. ab 2015 für Hunderttausende Binnenflüchtlinge aus Aleppo und den umliegenden Gebieten trotz Embargo und Isolation ein sicherer Hafen. Bis jetzt. Denn die türkische Armee und verbündete Salafisten bzw. Dschihadisten unter dem Label der Freien Syrischen Armee (FSA) greifen momentan nicht nur Flüchtlinge gezielt an, sondern verursachen auch neue Fluchtbewegungen“ – so beginnt der (auch von uns unterschriebene) Aufruf „Frieden für Afrin“ für eine bundesweite Großdemonstration in Berlin am 3. März 2018 , in dem auch 5 konkrete Forderungen erhoben werden, die sich nicht zuletzt an die Bundesregierung richten. Siehe zum Protest gegen den Krieg der Türkei und die (erneute und wiederholte) Unterdrückung des Protestes dagegen in der Türkei und der BRD vier weitere aktuelle Beiträge:
- „Kniefall vor Erdogan: Bundesregierung verbietet Antikriegsproteste“ vom 14. Februar 2018 ist eine Presseerklärung von NAV-DEM , in der es unter anderem heißt: „Ayten Kaplan wertet diese Verbotsverfügung als vorläufigen Höhepunkt der Repressionen der Bundesregierung gegenüber den in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden. “Seit Beginn des Besatzungskrieges auf Afrin finden unter großer Beteiligung überall in Deutschland Proteste und Demonstrationen statt. Auf diesen Protesten wird nicht nur der Krieg der türkischen Armee und ihrer dschihadistischen Verbündeten gegen die Bevölkerung von Afrin verurteilt, sondern auch die Waffenunterstützung Deutschlands für die Türkei. Der Einsatz von deutschen Panzern beim Angriff auf Afrin ist hinlänglich bekannt. Die Bundesregierung scheint sich daran zu stören, dass wir öffentlich auf die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft aufmerksam machen. Deswegen sollen wir mundtot gemacht werden. Die Verbotsverfügungen aus Köln stellen nicht nur die Außerkraftsetzung der Versammlungsfreiheit für hier lebende Kurdinnen und Kurden dar. Sie kommen auch einem politischen Betätigungsverbot für die zweitgrößte Migrantengruppe in Deutschland gleich. Aus unserer Sicht stellt dies einen offenkundigen Kniefall vor Erdogan und seiner Regierung dar”, so Kaplan weiter“.
- „Darf Kurden-Verband nicht mehr demonstrieren?“ von Sebastian Weiermann am 16. Februar 2018 in neues deutschland hebt hervor: „Aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium gibt es ähnliche Antworten. Das Demonstrationsverbot liege im Zuständigkeitsbereich der Kölner Polizei. Ob es eine rechtliche Neubewertung des Vereins Nav-Dem gebe oder ein Verbot des Vereins geplant sei? Kein Kommentar. Von der Kölner Polizei heißt es zum Verbot der Demonstrationen: »Gründe für das Verbot sind unter anderem zu erwartende, erhebliche Verstöße gegen mögliche Auflagen und Straftaten durch Verwenden verbotener Fahnen und Symbole als Bekenntnis zu der in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuften PKK.« Dazu, was dies für zukünftige Demonstrationen bedeute und ob dem Verbot ein Erlass des Innenministeriums zu Grunde liege, äußerte sich die Polizei bislang nicht. In der Verbotsverfügung für eine am vergangenen Wochenende geplante Demonstration, die dem »nd« vorliegt, ist allerdings die Rede von einem Schreiben des Bundesinnenministeriums, in dem dieses bestätigte, dass Nav-Dem »den Kaderstrukturen« des europäischen PKK-Ablegers KCDK-E unterstehe. Die Polizei kommt zu dem Schluss, dass Demonstrationen von Nav-Dem durch die PKK gesteuert seien und schon deshalb verboten werden müssten“. Mit anderen Worten: Anti-Kriegsdemonstrationen stehen unter Verdacht, das Nähere regelt die Polizei – und die tut dies entsprechend ihren eigenen Erwartungen.
- „Zu Gast bei Freunden“ von Peter Schaber am 16. Februar 2018 in der jungen welt , worin es zum kriegsführenden Staatsbesuch aus der Türkei unter anderem heißt: „In Berlin empfing man den türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am Donnerstag dennoch betont freundlich. Kritisch sieht man zwar die seit mehr als einem Jahr andauernde Inhaftierung des Welt-Journalisten Deniz Yücel. Die Entwicklung der Türkei zu einer faschistischen Diktatur und ihr völkerrechtswidriger Einmarsch in die syrischen Kurdengebiete aber interessieren kaum. Kurz und bündig erklärte das Auswärtige Amt in der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Gesine Lötzsch, was man auf jeden Fall nicht zu tun gedenke: »Eine Verhängung von ›Sanktionen‹ ist nicht vorgesehen.« In dem Dokument, das junge Welt vorliegt, referiert Staatssekretär Walter J. Lindner brav die vom Erdogan-Regime vorgegebene Linie: Der Angriff auf Afrin stütze sich, das habe die Türkei klargemacht, auf das »völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht«. Die »Sicherheitsinteressen der Türkei müssen Beachtung finden«“.
- „Appell gegen Verfolgung von Journalisten“ von Gitta Düperthal ebenfalls am 16. Februar 2018 in der jungen welt zu einer neuen Solidaritätsaktion eines von der dju initiierten, seit Oktober 2017 bestehenden Bündnisses zur Solidarität mit dem Widerstand in der Türkei: „Gegen die Verfolgung von Medienschaffenden in der Türkei hat sich in Hessen eine Solidaritätsinitiative formiert. Am Mittwoch abend trafen sich Aktive des »Bündnisses für inhaftierte Journalist/innen in der Türkei« im Gewerkschaftshaus Frankfurt am Main. In einer Resolution des Zusammenschlusses heißt es: »Seit dem Putschversuch im Juli 2016 geht die türkische Regierung vehement gegen ihre Kritiker vor, besonders gegen kritische Journalisten und Medien.« Zahlreiche Redakteure und Korrespondenten seien in Haft genommen, mit Prozessen überzogen, viele Medien seien geschlossen oder unter staatliche Verwaltung gestellt worden. Seit Beginn der türkischen Militäroffensive im Norden Syriens hätten sich die die Arbeitsbedingungen für sie weiter verschlechtert. Die türkische Regierung greife darüber hinaus in die deutsche Politik ein, »indem sie die Verfolgung von Kritikern und Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland« verlangt. Das Bündnis fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission deshalb auf, aktiv zu werden“
- Siehe aktuell auch die Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen die SIKO 2018 zum Verbot kurdischer Symbole bei der Demonstration am 17. Februar
- Zur Unterdrückung der Solidarität mit Afrin zuletzt: „GewerkschafterInnen aus der Türkei (im Exil) erklären ihre Solidarität mit Afrin. Bundesdeutsche Polizei verhindert sie – jetzt überall“ am 11. Februar 2018 im LabourNet Germany