[Razzia in Freiburg] Billigung von Straftaten durch Medienarbeit zum G20-Protest?
„Heute (Mittwoch) Morgen kam es zu einer Polizeirazzia in einer Privatwohnung in einem Freiburger Wohnprojekt. Dabei setzte die Polizei nach uns vorliegenden Berichten erst handgreiflich durch, in die betroffene Wohnung eindringen zu können, und zeigte erst danach den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vor. Diesem zufolge wird die Razzia mit „Billigung von Straftaten“ begründet. Zwei Polizisten vom Staatsschutz klingelten laut den Berichten gegen 7:15h an der Wohnung. Der betroffene Bewohner habe daraufhin den Durchsuchungsbeschluss zu sehen verlangt und als die Polizisten dies verweigerte, sei er ihnen in den Weg getreten. Daraufhin hätten die Polizisten ihn und eine weitere anwesende Person niedergerungen, ihnen Handschellen angelegt und sie in die Wohnung hineingebracht. Erst dort hätten sie den Durchsuchungsbeschluss gezeigt. Nachbarinnen und Hausmitbewohner seien des Platzes verwiesen worden, während eine von der Polizei mitgebrachte Person als Mitarbeiterin der Stadtverwaltung und neutrale Zeugin präsentiert wurde. (…) Die Durchsuchung habe etwa eine Stunde gedauert, dabei habe die Polizei Kleidungsstücke beschlagnahmt. Anschließend seien die beiden Gefesselten auf dem Polizeirevier Süd erkennungsdienstlich behandelt und gegen 11:30h wieder entlassen worden. Der Vorwurf der „Billigung von Straftaten“ soll im Kontext von Medienarbeit zum G20-Gipfel stehen. Wegen des Verhaltens der Polizei sei Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch erstattet worden…“ Meldung vom 25. Oktober 2017 von und bei Radio Dreyeckland : „Schon wieder Razzia. Hausdurchsuchung in Freiburg mit fragwürdigen Methoden“. Siehe dazu:
- Protest nach Hausdurchsuchung in Freiburg: Billigung von Straftaten bei G20 Medienarbeit?
„Einen Tag nachdem es in einem Freiburger Wohnprojekt in einer Privatwohnung eine Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf, Straftaten seien gebilligt worden, gegeben hat, gingen am Donnerstagabend etwa 200 Menschen gegen die Repression in Freiburg auf die Straße. Die Beschuldigte Person soll Medienarbeit zum G20 Protest gemacht haben und damit nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen 140 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Dieser stellt u.a. die Billigung von Straftaten unter Strafe, wenn dies in einer Weise erfolgt, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften“. Die Anwendung dieses Paragraphen und die damit begründete Hausdurchsuchung brachte auch einen Musiker so auf die Palme, dass er sich entschloss Lieder von Georg Kreisler zum Protest beizutragen. RDL begleitete die Demo und sammelte einige Eindrücke.“ Audio der Sendung von Radio Dreyeckland vom 26.10.2017 im Audioportal Freier Radios
- Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Kommst Du mit ins Gefahrengebiet? Hamburg: Gipfel der G20 7./8. Juli 2017