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Offener Brief der VW Arbeiter aus China von Unternehmen und Betriebsrat seit einem Monat: Unbeantwortet – deswegen ein neuer Vorstoß mit „Brief 2 aus Changchun“
„Wir und mehr als 1.000 KollegInnen, die für ihre Rechte kämpfen, hoffen, dass die Betriebsräte (der Konzern) für die Umsetzung der “Charta der Zeitarbeit im Volkswagen-Konzern” sorgen, die vorschreibt, dass Schlichtungsanträge von Beschäftigten, die ihre Rechte einfordern, angenommen werden müssen, sich um eine Beilegung dieser Angelegenheit bemühen, den Schutz der legitimen Rechte und Ansprüche der Beschäftigten anerkennen und sich für die bedingungslose Freilassung unseres Vertreters Fu Tiaobo einsetzen!“ – so endet der zweite Brief aus Changchun „Wir verlangen von VW Deutschland eine klare Reaktion auf unseren Schlichtungsantrag“ vom 13. August 2017, den wir hiermit in deutscher Übersetzung dokumentieren (wer das chinesische Original haben möchte, kann dies über LabourNet Germany erhalten):
„Wir verlangen von VW Deutschland eine klare Reaktion auf unseren Schlichtungsantrag“
(13. August 2017)
Sehr geehrter Europäischer Konzernbetriebsrat, sehr geehrter Weltkonzernbetriebsrat, sehr geehrte Konzernleitung von Volkswagen,
wir vertreten die für ihre Rechte eintretenden Beschäftigten und haben bereits am 17. Juli 2017 per Brief den “Schlichtungsantrag der LeiharbeiterInnen bei FAW-Volkswagen (Changchun, China)” an die Betriebsräte (den Konzern) geschickt.[1] Bis dato haben wir jedoch keine Antwort bekommen.
Wir, die Beschäftigten, die für ihre Rechte kämpfen, haben seit März 2017 siebenmal an Verhandlungen teilgenommen, aber VW weigert sich beständig, die unterschiedliche Entlohnung für dieselbe Arbeit auszugleichen. Vielmehr versucht VW, durch die Übernahme und Festeinstellung von ArbeiterInnen das eigentliche Problem der unterschiedlichen Entlohnung von Beschäftigten, die dieselbe Arbeit machen, zu verschleiern.
Da die bilateralen Verhandlungen gescheitert sind, haben die jetzigen 520 KollegInnen bereits beim Volksgericht der Automotive Industrial Development Zone (Entwicklungszone für die Automobilindustrie) in Changchun Klage eingereicht und eine Eröffnung des Verfahrens gefordert, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
(Im selben Zeitraum haben 300 für ihre Rechte kämpfende KollegInnen ebenfalls vor Gericht Klage eingereicht, aber die Eröffnung eines Verfahrens wurde vom Gericht abgelehnt. Als konkreter Grund wurde angegeben, dass das Gericht den Fall nicht zulässt, solange die zuständigen Abteilungen sich um eine Vermittlung bemühen. Das Gericht lehnte die Klage der Beschäftigten mit dieser Begründung ab, argumentiert jetzt aber, dass die Frist für eine Klage bereits abgelaufen sei und verlangt, dass die Beschäftigten erneut ein Arbeitsschiedsverfahren anstrengen. Die KollegInnen sind aufgrund dessen sehr aufgebracht. Nicht sie haben keine Klage eingereicht, sondern das Gericht hat die Klage nicht angenommen!)
Jetzt ist das Volksgericht der Automotive Industrial Development Zone in Changchun der Meinung, dass der Fall vor ein höheres Gericht gehört und hat ihn vor das Mittlere Volksgericht in Changchun gebracht. Das ist in Wirklichkeit ein Versuch, die Anliegen der ArbeiterInnen auszubremsen.
Wir und mehr als 1.000 KollegInnen, die für ihre Rechte kämpfen, hoffen, dass die Betriebsräte (der Konzern)
- für die Umsetzung der“Charta der Zeitarbeit im Volkswagen-Konzern” sorgen, die vorschreibt, dass Schlichtungsanträge von Beschäftigten, die ihre Rechte einfordern, angenommen werden müssen,
- sich um eine Beilegung dieser Angelegenheit bemühen,
- den Schutz der legitimen Rechte und Ansprüche der Beschäftigten anerkennen und
- sich für die bedingungslose Freilassung unseres Vertreters Fu Tianbo einsetzen!
Mit freundlichen Grüßen
VerfasserInnen: Die VertreterInnen der Rechte der Beschäftigten Zou Hanxiao (Ehefrau von Fu Tianbo), Wang Shuai, Ai Zhenyu, Wang Gui, Sun Xingshi
Fussnote: Siehe den ersten, unbeantwortet gebliebenen Brief der chinesischen VW Arbeiter an Unternehmen und Betriebsräte: „Der offene Brief der inhaftierten chinesischen VW-Leiharbeiter an den Konzern (und, neu, auch an die Betriebsräte) in deutscher Sprache“ am 20. Juli 2017 im LabourNet Germany