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Italienische Basis-Gewerkschaften im Kampf zur Verteidigung des Streikrechts
Was keineswegs nur in der Bundesrepublik passiert, sondern in der ganzen EU, ist auch in Italien auf der Tagesordnung des Bürgertums: Die Beschneidung des Streikrechts. Selbstherrlich und kurzsichtig sind die großen Gewerkschaften auch in Italien, die sich von solcherart Deals, wie die Gewerkschaften des DGB in der BRD, (meist) Vorteile erhoffen, ohne auf die potenziellen Einschränkungen für Alle weiter zu achten. Der Unterschied zur BRD: In Italien gibt es eine, zwar minoritäre, aber keinesfalls marginale, Bewegung von Basisgewerkschaften, die sich dieser Beschneidung des Streikrechts, die auch hier vermittelst Pakt-Politik durchgesetzt wird, aktiv widersetzen und auf verschiedenste Weise dagegen mobilisieren. Siehe vier aktuelle Beiträge zum Widerstand gegen die antidemokratische Offensive der italienischen Regierung:
- „In Parlamento si prepara la modifica dell’esercizio del diritto di sciopero: PUNTANO ALLA SUA ABOLIZIONE!“ am 18. Juli 2017 bei der CUB ist die Erklärung der Basisgewerkschaft zum parlamentarischen Projekt der „Streikrechts-Reform“ (das als Gesetzesprojekt den Namen zweier langjähriger antigewerkschaftlich aktiver Parlamentarier trägt). Einleitend weist die Erklärung darauf hin, dass die ganze Debatte inklusive der Entwürde von einem Geist geprägt sei, der nicht nur den Beschäftigten grundlegende rechte verweigern wolle, sondern diese auch als eine Herde betrachten, die jedem Aufruf, egal von wem, artig folgen würde. CUB unterstreicht in der Erklärung anhand einer ganzen Reihe von Punkten, dass dieser Entwurf nicht nur lächerlich, sondern auch gefährlich sei: Wenn etwa, als einem zentralen Punkt, die Ankündigungs- und Vorbereitungsfrist eines Streiks – nach geltendem Recht bereits einschränkende 30 Tage – auf sage und schreibe 4 oder 5 Monate verlängert werden solle. Etwa am Beispiel der aktuellen „Sonderverwaltung“ von Alitalia wird darin ausgeführt, hieße das, dass der ganze Prozess der Suche nach neuen Investoren – mit neuen Kürzungsplänen – schon abgeschlossen sein könnte, bis das Recht auf Streik in Kraft trete. Die Sonderregelungen gegen Streiks gerade im Transportwesen, so die Gewerkschaft, seien Ergebnis der nun schon geraume Zeit andauernden und anwachsenden Streikbewegung in Nahverkehr und allgemeinem Transport. Abschließend ruft CUB zum Widerstand gegen diese sogenannte Reform auf, für die es nur eine Zukunft geben dürfe: Keine.
- „SCIOPERO: DIRITTO O DELITTO?“ am 18. Juli 2017 bei der USB ist ein gemeinsamer Appell der Basisgewerkschaft vor allem mit Anwälten und WissenschaftlerInnen aus dem Bereich Arbeitsrecht gegen das Gesetzesprojekt. Unter der Überschrift „Streik – ein Recht oder ein vergehen?“ werden darin Parallelen zu Anti-Streikgesetzen in England, Spanien und Frankreich gezogen und darauf verwiesen, dass dies eine EU Offensive gegen grundlegende Rechte sei. Auch hier wird unterstrichen, dass die besonderen Einschränkungen Ergebnis der Streikbewegung im Transportwesen seien, so dass der Reaktion, die die Verfassung ändern wolle, selbst das antogewerkschaftöiche Streikgesetz von 1990 nicht mehr ausreiche, das das Streikrecht bereits eingeengt habe. Die in diesem Appell angesprochenen Probleme, die die Gesetzgebung unter dem Stichwort „Representativität“ von Gewerkschaften der Streikbewegung bereiten will hat auch die hier nicht weiter angesprochene Dimension der Zustimmung großer Gewerkschaften zu solcherart Einschränkungen, wie man sie auch aus der BRD kennt.
- „Firma e fai firmare per il lavoro e il diritto di sciopero“ am 24. Juli 2017 bei der USB ist der Aufruf, eine Unterschriftenkampagne für diesen Appell zur Verteidigung des Streikrechts und der verfassung zu organisieren, die in den ersten Tagen bereits über3.000 Menschen mobilisiert habe und nun mit voller Kraft durchgeführt werden soll.
- „Il “compagno” Damiano si unisce alla canea contro il diritto di sciopero“ von Fabrizio Tomaselli bereits am 21. Juni 2017 bei Contropiano ist ein Beitrag, der sich mit der Rolle des „Genossen“ Damiano bei der Anti-Streik Reform befasst und dabei ausdrücklich darauf verweist, dass dieser frühere Funktionär des Gewerkschaftsbundes CGIL und spätere Arbeitsminister die Änderung ausdrücklich mit der Aktivität von „nicht zur Zusammenarbeit bereiten“ Basisgewerkschaften begründet.