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Alltag in Erdogans Türkei: Neuer Journalistenprozess, neue Polizeigewalt

Solidarität der dju mit inhaftierten Journalisten in der Türkei: »Journalismus ist kein Verbrechen«Am 24. Juli 1908 erzwangen die durch einen Militärputsch an die Macht gekommenen Jungtürken vom osmanischen Sultan die Wiedereinsetzung der Verfassung. Auf den Tag genau 109 Jahre nach der damit verbundenen – vorübergehenden – Aufhebung der Pressezensur im Osmanischen Reich stehen am heutigen Montag in Istanbul 17 Mitarbeiter der ältesten türkischen Tageszeitung Cumhuriyet (Republik) unter dem Vorwurf der Terrorismusunterstützung vor Gericht. Elf Angeklagte, darunter Chefredakteur Murat Sabuncu, Herausgeber Akin Atalay, Bülent Utku vom Vorstand der Cumhuriyet-Stiftung, Kolumnist Kadri Gürsel und Karikaturist Musa Kart sind bereits seit bis zu neun Monaten in Untersuchungshaft. Eine Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass die Türkei durch diese Inhaftierungen auf Grundlage von Ausnahmezustandsdekreten völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt habe“ – so beginnt der Artikel „Kafkaeskes Szenario“ von Nick Brauns am 24. Juli 2017 in der jungen Welt externer Link zum Auftakt des Schauprozesses gegen JournalistInnen, die es wagen, Herrn Erdogan zu kritisieren. Siehe auch zwei weitere aktuelle Beiträge zur Repression in der Türkei:

  • »Gesetze gelten nicht« am 20. Juli 2017 in der jungle world externer Link ist ein Gespräch von Markus Ströhlein mit Baki Selçuk, Sprecher des Solidaritätskreises für die in der Türkei inhaftierte Meşale Tolu. Darin sagt dieser unter anderem: „Sie darf Besuch empfangen, ihre Familie kommt einmal in der Woche vorbei. Hafterleichterungen wegen ihres kleinen Kindes gibt es allerdings nicht. Es werden sogar Einschränkungen vorgenommen, die mit dem Ausnahmezustand begründet werden. Die Familienangehörigen konnten zunächst beispielsweise schmutzige Wäsche mitnehmen und in der folgenden Woche gewaschen wieder mitbringen. Vor kurzem wurde jedoch eingeführt, dass nur noch neue Kleidungsstücke mit Etiketten in bestimmten Farben übergeben werden dürfen. Auch der Bedarf für das Kleinkind ist nicht als Mitbringsel zugelassen. Frau Tolus Sohn hat nur einen Ball zum Spielen. Weitere Spielzeuge dürfen nicht mitgebracht werden“. Und auf die Frage, wie solches Vorgehen begründet werde, schlicht: „Mit dem Ausnahmezustand. Man kann sich deshalb nicht auf irgendwelche Gesetze berufen. Gesetze gelten nicht“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119206
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