Unterstützt die KollegInnen von XXXL Rück Oberhausen

Dossier

Protestpostkarte an den Eigentümer und die Geschäftsleitung von Mann Mobilia XXXL in MannheimLiebe KollegInnen, im Zuge der Übernahme von Rück durch die XXXLutz-Gruppe zu Beginn des Jahres 2014 wurde allen Beschäftigten des Möbelhauses in Oberhausen gekündigt. Dem größeren Teil von ihnen, ausgenommen die Betriebsräte, die Schwerbehindertenvertretung, tariflich geschützte MitarbeiterInnen und Schwerbehinderte, wurden neue Arbeitsverträge unter Vortäuschung falscher Tatsachen (fingierte Schließung: das Möbelhaus hatte nicht einmal für eine Minute geschlossen) zu deutlich schlechteren Bedingungen angeboten. Eingestellt wurden sie über bereits an anderen Standorten ansässige Gesellschaften. In 2016 entschied das Arbeitsgericht Oberhausen, dass die Kündigungen der Altbeschäftigten unzulässig waren und ein Betriebsübergang nach BetrVG § 613 stattgefunden hat. Gegen dieses Urteil legte XXXL Berufung ein. Die Verhandlungen sollen ab August vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf stattfinden. Inzwischen zeichnet sich ab, dass XXXL am Centro in Oberhausen ein großes Möbelhaus bauen wird. Über die Einleitung des nötigen vorhabenenbezogenen Bebauungsplanverfahrens hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2016 entschieden…“ Aufruf vom Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL)  zur Verhandlung am Dienstag, 19. Juli 2016 vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Siehe dazu Hintergründe und neu:

  • Rück-Betriebsräte geben Kampf gegen Möbelkette XXXL auf
    Der frühere Betriebsrat von Möbel Rück hat den Prozess vor dem Arbeitsgericht Oberhausen auf Herausgabe seines Büros (wir berichteten) verloren. Damit ist sein Widerstand gegen die Art und Weise, wie die Übernahme durch den österreichischen XXXL-Konzern gelaufen ist, vor Gericht gescheitert. Durch zwei gegensätzliche Gerichtsurteile sehen sich die Arbeitnehmer-Vertreter ausgehebelt – ohne eine Chance, dies zu korrigieren. Auch fast alle Betriebsräte, die ja ebenfalls gekündigt waren, haben mittlerweile vor dem drohenden Auslaufen ihres Arbeitslosengeldes I die angebotenen Abfindungen angenommen. Damit aber haben sie sich zum Stillschweigen verpflichtet. Aus der gleichen Notlage heraus haben auch die übrigen Gekündigten verzichtet, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in ihren Kündigungsschutzklagen Recht zu bekommen. Sie haben ebenfalls Abfindungen angenommen…“ Artikel von Martin Kleinwächter vom 13.12.2016 bei der WAZ Oberhausen externer Link

    • Wichtig zum Hintergrund: „… kam nun eine andere Kammer des Arbeitsgerichts zu der gegensätzlichen Entscheidung, dass durch den Umstrukturierungsprozess bei Rück, den Übergang von Personal und Zuständigkeiten auf andere Betriebsgesellschaften Mitte 2015, doch eine „Betriebsübergabe“ [und kein Betriebsübergang] stattgefunden habe. Dabei aber erlischt das Mandat des Betriebsrats. Weil keine Kammer beim Landesar­beitsgericht in den Kündigungsschutzverfahren diese Sicht geteilt habe, rechnete man sich zwar gute Chancen beim Gang nach Düsseldorf aus. „XXXL hat aber keine Zweifel daran gelassen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen“, heißt es weiter. Bis dahin aber wäre die Wahlzeit des Betriebsrats längst abgelaufen. (…) Fakt sei aber, dass es am Standort Oberhausen keinen gewählten Betriebsrat mehr gebe. Die hiesigen Mitarbeiter gehören verschiedenen Betriebsgesellschaften an…“
    • Auf dieser Grundlage kann man dann vermelden: „XXXL-Kette: 120 Rück-Jobs gerettet“
      Nach schweren Vorwürfen von ehemaligen Mitarbeitern hebt die Möbelhauskette XXXL in einer Stellungnahme hervor, dass die Arbeitsplätze der verbleibenden 120 Rückmitarbeiter in Oberhausen dauerhaft gesichert seien. (…) Vor dem Verkauf von Rück an XXXL im Jahre 2014 waren es allerdings noch 330 Beschäftigte. Mit 68 Betroffenen wurden nach Angaben von XXXL bereits Vergleiche abgeschlossen, die Arbeitsgerichtsverfahren seien nun beendet…“ Meldung vom 15.12.2016 bei der WAZ Oberhausen externer Link
  • Flashmob bei XXXL Rück in Oberhausen
    Flashmob bei XXXL Rück in Oberhausen am 3.12.2016Mehr als ein Dutzend gewerkschaftliche AktivistInnen und solidarische Betriebsräte, unter anderem von Bauhaus, demonstrierten am Samstag im Möbelhaus XXXL Rück in Oberhausen. Mit Parolen wie „Betriebsratsfresser XXXL“ und „XXXL – NICHT mein Möbelhaus“ begannen sie ihren Protest in der Cafeteria und zogen anschließend durch verschiedene Abteilungen des Möbelhauses, verteilten Flugblätter und hielten Plakate in die Luft. Damit haben sie die Kundschaft erneut auf die Machenschaften von XXXL aufmerksam gemacht (…) Den Gekündigten bietet jetzt eine neue Servicegesellschaft von XXXL neue Arbeitsverträge an. Zu schlechteren Bedingungen. Wollen die Beschäftigten nicht arbeitslos werden, müssen sie dieses schlechtere Angebot annehmen. Bis auf die, die kein neues Beschäftigungsangebot erhalten haben. Die gucken komplett in die Röhre. Auffällig oft sind das gut bezahlte Beschäftigte mit langen Kündigungsfristen und aktive GewerkschafterInnen. Bei der Übernahme von Rück-Oberhausen hat XXXL auf diese Weise den gesamten Betriebsrat vor die Tür gesetzt und über 60 MitarbeiterInnen gekündigt. Obwohl bisher alle Beschäftigten ihre Kündigungsschutzprozesse gewonnen haben, weigert sich XXXL, sie wieder einzustellen…“ Pressemitteilung von Akuwill und work-watch externer Link zum Flashmob am 3.12.2016 bei XXXL Rück in Oberhausen
  • Prozess gegen XXXL_Rück geht weiter. Der Kampf gegen Entlassungen erst recht
    Offiziell klagt der Betriebsrat von XXXL-Rück an der Straßburger Straße auf Herausgabe seines Büros (wir berichteten). Tatsächlich geht es aber um die Frage, ob er überhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Denn das bestreitet die in Würzburg ansässige Deutschland-Zentrale des österreichischen Möbel-Konzerns XXXL. Auch am zweiten Verhandlungstag erging dazu kei­ne Entscheidung. Wie es weitergeht, verkündet das Arbeitsgericht am 7. Oktober“ – aus der Meldung „Standortleiter von XXXL-Rück im Zeugenstand“ von Martin Kleinwächter am 20. September 2016 in der WAZ externer Link aus dem auch deutlich wird, dass eine Zersplitterungsstrategie in immer mehr Service-Gesellschaften Bestandteil der Geschäftspolitik ist. Siehe dazu auch eine ver.di Pressemeldung – und einen Artikel aus dem Aktivenkreis des Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL):

  • Möbel Rück: Ex-Verkäufer gewinnt Prozess gegen Oberhausener Möbelhaus
    Erster Erfolg für die gekündigten Mitarbeiter von Möbel Rück. Ex-Verkäufer gewinnt Prozess. Landesarbeitsgericht kritisiert Geschäftsmodell in Oberhausen.Am Ende der zweistündigen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) war am Dienstag vollkommen ungewiss, wer den Berufungsprozess gewinnen würde: der 46-jährige Ex-Verkäufer, dem vor einem Jahr betriebsbedingt gekündigt wurde, oder das Möbelhaus XXXL-Rück. Die Richter trafen erst am Nachmittag ihre Entscheidung. Sie bestätigten das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen. Dem Mann durfte nicht gekündigt werden…“ Bericht von Martin Kleinwächter vom 31.8.2016 bei der WAZ Oberhausen externer Link.  Nach Augenzeugen hat der betroffene Kollege während der Verhandlung einen Vergleich abgelehnt. Schon am morgigen Donnerstag, 1. September um 12:00 (Beginn der Sitzung) werden die nächsten zwei (evtl. auch drei) Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt! Siehe auch:

    • Schlappe für XXXL-Rück
      20 Jahre war der Kläger bei Möbel Rück in Oberhausen als Verkäufer beschäftigt gewesen. Doch wie andere Kolleginnen und Kollegen bei der XXXL Unternehmensgruppe, wurde auch sein Arbeitsverhältnis von der RE-Vertriebs GmbH & Co KG, ein Unternehmen der XXXL-Gruppe, gekündigt. Dagegen klagte er erfolgreich mit Unterstützung von ver.di. (…) Wie zuvor schon das Arbeitsgericht, gab auch das Landesarbeitsgericht dem Kläger Recht (Urteil vom 30. August, 14 Sa 274/16). In seiner Begründung bejaht das Landesarbeitsgericht das Vorliegen eines Betriebsübergangs auf ein Unternehmen der Betriebsgruppe, bei dem der Kläger seiner Meinung nach ab dem 1. August 2015 beschäftigt war. Aufgrund der Zusammenarbeit der Firmen und der dazu vom Kläger vorgetragenen Indizien, sei laut Landesarbeitsgericht jedoch ein Gemeinschaftsbetrieb zu vermuten. Dies konnte auch vom Unternehmen nicht entkräftet werden…“ ver.di-Meldung vom 31. August 2016 externer Link
  • Solidarität mit den KollegInnen von XXXL Rück: Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 30.8. und 1.9.
    Im Zuge der Übernahme von Rück durch die XXXLutz-Gruppe zu Beginn des Jahres 2014 wurde allen Beschäftigten des Möbelhauses in Oberhausen gekündigt.  In 2016 entschied das Arbeitsgericht Oberhausen, dass die Kündigungen der Altbeschäftigten unzulässig waren und ein Betriebsübergang nach BetrVG § 613 stattgefunden hat. Gegen dieses Urteil legte XXXL Berufung ein. Am Dienstag, den 30. August findet nun eines der Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf statt. Wenn Ihr die Möglichkeit habt, besucht die Verhandlung und zeigt Euch solidarisch mit den KollegInnen von Rück: Dienstag, 30. August 2016, 12:30 Uhr (Beginn der Verhandlung: 13:00) am Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21 in 40227 Düsseldorf (Nähe Düsseldorf Hbf, Ausgang Ost/Oberbilk)
    Zwei weitere Verhandlungen werden am Donnerstag, 1. September stattfinden. Die Uhrzeit ist derzeit noch nicht bekannt.
  • Staatsanwalt ermittelt nun doch wegen Betruges gegen XXXL Rück
    Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt nun doch gegen Verantwortliche des XXXL-Möbelhauses Rück wegen Betrugs. Anlass ist die Strafanzeige von Anfang März, die 26 gekündigte Mitarbeiter unterschrieben haben. Sie fühlen sich in ihrem Vermögen geschädigt. Denn sie waren 2014, nach dem Verkauf des Möbelhauses an den österreichischen XXXL-Konzern, einer Empfehlung ihres neuen Arbeitgebers gefolgt. Der wollte zum Jahreswechsel 2011/ 2015, dass sie einem Wechsel zu einer neuen Tochterfirma zustimmten. Das taten sie dann auch. Sie vertrauten dabei der Information des Arbeitgebers, dadurch würde sich für sie nichts ändern. Das dicke Ende kam im Sommer 2015, als die Tochterfirma ihnen betriebsbedingt kündigte…“ Artikel von Martin Kleinwächter vom 23.08.2016 in der WAZ Oberhausen externer Link
  • Zensur eines kritischen Beitrags zu XXXL Rück: Offener Brief an Lokalkompass (u. a. Wochenanzeiger Oberhausen)
    Sehr geehrtes Team von lokalkompass.de, in meinem Artikel „Desinformationskampagne im Wochenanzeiger Oberhausen“ vom 07.08.2016 haben Sie einige Passagen gelöscht und an den jeweiligen Stellen die Bemerkung „Von der Moderation wegen falscher Tatsachenbehauptung editierter Bereich.“ hinterlassen. Dies bedeutet faktisch, dass Sie meinen Artikel zensiert haben und mich zusätzlich öffentlich der Lüge bezichtigen…“ Protest von Petra Stanius vom 11.08.2016 externer Link als Offener Brief beim Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL), darin die Dokumentation der Zensur und der ursprüngliche Artikel auf www.lokalkompass.de (zensierte Passagen in rot): XXXL Rück: Desinformationskampagne im Wochenanzeiger Oberhausen
  • Möbelhaus XXXL Rück in Oberhausen:  Widerstand gegen das Ausbeutungsmodell von XXXLutz
    „… Am 1. August 2016 wurde die erste der Kündigungsschutzklagen vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt und endete mit einem Vergleich: Ein Tischler, der seit 1977 bei dem Möbelhaus beschäftigt war, erhält eine Abfindung von 75.000 Euro – 20.000 Euro mehr, als ihm in der Vorinstanz angeboten worden war. Der Tischler hatte nach der Übernahme des Möbelhauses einen Arbeitsvertrag von einer der Lutz-Gesellschaften erhalten. Bereits nach einem halben Jahr jedoch kündigte XXXL Rück den Dienstleistungsvertrag mit dieser Gesellschaft. Da Rück ihr einziger Auftraggeber war, kündigte die Gesellschaft dem Tischler betriebsbedingt. Es blieb ungeklärt, ob das LAG Düsseldorf die Auffassung des Arbeitsgerichtes Oberhausen bestätigt hätte, dass die Kündigung des Schreiners rechtswidrig war, weil es sich bei dem Bereich Schreinerei/Dekoration um einen Teil des Gesamtbetriebs gehandelt hat, der von XXXL übernommen werden muss. Das Gericht ließ diese Frage offen, da ihm die Beweislage für ihre Beantwortung nicht ausreichend erschien. In den kommenden Monaten werden weitere Kündigungsschutzklagen von KollegInnen von Rück verhandelt, bei denen sich die Frage erneut stellen wird. Es ist wichtig, dass die kommenden Verhandlungen große Öffentlichkeit erfahren und von vielen Menschen besucht werden, die die KollegInnen von XXXL Rück unterstützen und ihren Forderungen Nachdruck verleihen…“ Bericht von Petra Stanius, Mitglied von verdi und AKUWILL, vom 7. August 2016

    • Neben dem immer noch ausstehenden neuen Termin für den Arbeitsgerichtprozess des Betriebsrats gegen Behinderung seiner Arbeit gibt es noch weitere Kriegsschauplätze. Neu: Eine Desinformationskampagne von XXXL Rück: „Im Wochenanzeiger, einem Anzeigenblatt für Oberhausen, sind inzwischen vier Folgen einer Serie von Anzeigen erschienen, die geeignet sind, die LeserInnen des Blattes hinters Licht zu führen. Seit dem 13. Juli 2016 erscheint in der Mittwoch-Ausgabe unten auf der letzten Seite des Blattes eine halbseitige Anzeige, die aufgrund ihrer Gestaltung den Eindruck erweckt, als ob es sich hier um einen redaktionellen Beitrag des Wochenanzeigers handeln würde. Das Wort „Anzeige“, das klein links oben über dem „Artikel“ steht, ist leicht zu übersehen. (…) Diese sicher nicht billigen Bemühungen von XXXLutz zeigen, dass die Entschlossenheit des Oberhausener Betriebsrates, die negative Berichterstattung über XXXL (nicht nur) in der lokalen Presse und nicht zuletzt der Boykottaufruf von verdi Wirkung zeigen…“
  • Der für den 19.7. angesetzte Arbeitsgerichtprozess gegen XXXL Lutz/Rück ist verschoben worden, ein neuer Termin steht noch nicht fest!
  • Oberhausen: Gewerkschaft ruft zum Boykott von XXXL-Rück auf
    Zu einem Boykott des Möbelhauses XXXL-Rück ruft die Gewerkschaft Verdi die Bürger auf: „Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL-Rück so lange einzustellen, bis XXXL-Rück die Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht zurückzieht, beziehungsweise diese im Interesse der Arbeitnehmer beendet sind“, heißt es in der Presseerklärung. Hintergrund des Appells sind die zahlreichen Kündigungen von Mitarbeitern nach der Übernahme des Hauses durch die XXXL-Gruppe. Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte in den allermeisten Fällen die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erklärt, woraufhin XXXL-Rück Berufung gegen die Weiterbeschäftigung der betreffenden Mitarbeiter einlegte. Am 1. August findet nun die erste Verhandlung vor dem LAG Düsseldorf statt…“ Meldung vom 16.07.2016 bei WAZ.de externer Link. Siehe dazu:

    • Wie weiter mit XXXL? Wie weiter mit den ehemaligen Beschäftigten??
      In der letzten Ratssitzung am 04.07.2016 hat der Rat der Stadt Oberhausen mehrheitlich der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt. Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine ausführliche Aussprache. In dieser Aussprache kritisierten alle Fraktionen die skandalöse Umgehensweise von XXXL-Rück mit den (ehemaligen) Beschäftigten. (…) Auch die Gewerkschaft ver.di begrüßt die klare, ablehnende und kritische Handlung des Rates und aller Fraktionen zur Vorgehensweise von XXXL-Rück gegenüber den ehemaligen Beschäftigten. Am 1. August 2016 findet die erste Verhandlung vor dem LAG Düsseldorf statt. Wie bekannt, hat XXXL-Rück Berufung gegen die Weiterbeschäftigung der Beschäftigten eingelegt. Das Arbeitsgericht Oberhausen hat klar entschieden, dass die gekündigten Arbeitnehmer/-innen weiterbeschäftigt werden müssen. (…) Wir fordern XXXL-Rück auf, zeitnah die Berufungen vor dem LAG zurückzunehmen und die Kolleg/-innen zu den alten Konditionen weiterzubeschäftigen. Die Arbeitsplätze sind weiter frei und befinden sich als offene Arbeitsangebote bei der Agentur für Arbeit  – allerdings zu viel schlechteren Konditionen (u.a.  längere Arbeitszeiten und weniger Entgelt) (…)  Aber auch an die Bürger/-innen aus Oberhausen haben wir eine große Bitte: Lassen sich nicht von den großflächigen Werbeanzeigen täuschen. Das Verhalten von XXXL-Rück zieht sich durch die Republik. Kündigungen, schlechtere Arbeitsbedingungen, Zerschlagung der Betriebsräte usw. Das ist die Strategie und ein solches Verhalten steht im krassen Widerspruch zu der Arbeitertradition in der Stadt Oberhausen. Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL-Rück so lange einzustellen, bis XXXL-Rück die Verfahren vor dem LAG zurückzieht bzw. diese im Interesse der Arbeitnehmer beendet sind.“ Pressemitteilung von und bei ver.di-Bezirk Mülheim-Oberhausen vom 15.07.2016 externer Link, in der ver.di-Mülheim/Oberhausen zum Boykott von XXXL Rück aufruft
  • Rück-Betriebsrat in Oberhausen will wieder ein Büro haben
    Gibt es für das Möbelhaus XXXL-Rück an der Straßburger Straße noch einen eigenständigen Betriebsrat oder nicht? Das war jetzt beim Arbeitsgericht Thema. Dort hatte der im März 2014 gewählte Betriebsrat auf Herausgabe seines Büros geklagt. Da nicht alle geladenen Zeugen erschienen, vertagte sich das Gericht allerdings auf den 19. Juli. Dann soll Beweis darüber erhoben werden, wie zuletzt die betrieblichen Strukturen waren und ob sie die Existenz eines eigenständigen Betriebsrats weiterhin rechtfertigen oder nicht. Seit zwölf Jahren ist Bernd Borgards Betriebsratsvorsitzender bei Rück. Anfang 2014 wurde das Unternehmen an den österreichischen XXXL-Konzern verkauft. „Am 17. Juli 2015 wurde ich im Urlaub von meinen Kollegen angerufen, unser Büro in Buschhausen würde geschlossen“, berichtete Borgards vor der Verhandlung. Dort, am Sitz von Verwaltung und Lager, hatte der Betriebsrat seine Sitzungen abgehalten. Inzwischen ist unstreitig, dass Verwaltung und Lager in Buschhausen als Betriebsteile stillgelegt sind. Das Möbelhaus selbst aber besteht weiter…“ Artikel von Martin Kleinwächter vom 28.06.2016 bei WAZ.de externer Link
  • Schwere Vorwürfe gegen Möbelriese XXXL in Oberhausen
    Gekündigte Arbeitnehmer in Oberhausen zeigen den Möbelriesen XXXL an, die Justiz aber sieht keinen Anfangsverdacht. Waren Entlassungen geplant?
    Seit 1976 gibt es das Möbelhaus Rück im Schladviertel. Anfang 2014 verkaufte die Eigentümerfamilie Rück-Kröger das Haus an die österreichische XXXL-Unternehmensgruppe. Schon kurze Zeit später wurden erste Befürchtungen laut, der Übergang könnte mit Personalabbau im großen Stil verbunden sein…“ Artikel von Martin Kleinwächter vom 11.05.2016 bei WAZ.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101247
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