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Wie geht es weiter? Tendenzen im Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz
Vor dem neuerlichen Protesttag am 28. Juni sieht die französische Regierung einerseits einige ihrer Felle davon schwimmen: Noch Anfang Juni hatte Ministerpräsident Valls betont, man sei ja, nach einigen Änderungen, mit vier Gewerkschaftsföderationen einig geworden über das neue Arbeitsgesetz – mit der CFDT, der CFTC, der Unsa und der CGC. Das hat sich insofern geändert, als deutlich wurde, dass es sowohl mit Unsa als auch der CGC echte Probleme zu geben scheint… Auf der anderen Seite werden zwar immer wieder Streiks in einzelnen Branchen oder Betrieben organisiert, wie es beispielsweise bei den Müllwerkern der Fall ist. Aber die faktische Beendigung des Streiks bei der Eisenbahn und die offensichtlich nicht besonders wachsende Stimmung für einen „großen Streik“ sowie Tonart-Veränderungen bei der CGT legen auch die Vermutung nahe, dass nach monatelangem Kampf Probleme der Mobilisierung ebenfalls bestehen. Unsere kleine, aber aktuelle Materialsammlung „Wie geht es weiter?“ vom 26. Juni 2016 versucht, zum Überblick beizutragen
Wie geht es weiter? Tendenzen im Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz
- „L’UNSA non plus ne veut pas de l’inversion de la hiérarchie des normes!“ am 22. Juni 2016 beim Front syndical de classe ist ein Beitrag, der auf die Gewerkschaften eingeht, die Valls Anfang des Monats sozusagen als Verbündete eingestuft hatte. Nur wenige Tage später hat der neue Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes CGC eine heftige Kritik am neuen Arbeitsgesetz verbreiten lassen, ein Ergebnis der Debatten auf dem jüngsten Gewerkschaftstag – mit dem Ergebnis, dass Valls gegenüber der Presse am 15. Juni nur noch drei ‚‘Gewerkschaftsföderationen aufzählte, mit denen sich die Regierung einig sei. Und dieser Artikel berichtet nun von einer Stellungnahme der Vereinigung der autonomen Gewerkschaften Unsa, in der sie das vorgesehene Primat betrieblicher Übereinkünfte über Branchenregelungen massiv kritisiert, und für die Beibehaltung letzterer plädiert. Betriebsvereinbarungen als faktisch höchste Instanz sind aber sowohl ein zentraler Bestandteil dieses neuen Arbeitsgesetzes – als auch zentraler Wunsch des Unternehmerverbandes Medef
- „Propositions de la CGT“ am 21. Juni 2016 beim Syndicollectif ist die Dokumentation des Vorschlags, den der Gewerkschaftsbund CGT aus Anlass des Treffens von Generalsekretär Martinez mit Arbeitsministerin El Khomry am 17. Juni dem Arbeitsministerium übergab. Dabei werden zu einer ganzen Reihe von Paragraphen des Gesetzentwurfs Gegenvorschläge gemacht, sei es in bezug auf betriebliche Vereinbarungen, die im Rahmen von Branchenabkommen stattfinden können, oder aber auch bis hin zur für viele Menschen sehr wichtigen Bestimmungen über arbeitsmedizinische Rechte, die im Regierungsentwurf ebenfalls beschnitten werden sollen. Und auch wenn diese Vorschläge dem durchaus vorhandenen Verdacht eines faulen Kompromisses nicht sehr viel neue Nahrung gaben, sind in diesen Vorschlägen sehr viele Verfahrensregeln enthalten, die für manche offene Tür sorgen könnten
- „CGT et gouvernement : Ne pas mettre le doigt dans l’engrenage…“ von Robert Pelletier am 24. Juni 2016 bei der NPA ist ein Artikel (ursprünglich vor den Demonstrationen am 23. Juni verfasst, weswegen auch die Debatten um Demoverbote bzw –beschränkungen Thema sind und dann mit Updates versehen) der genau von diesen möglichen Öffnungen in oben erwähnten CGT-Vorschlag handelt. Dabei wird vor allem hervorgehoben, dass die konkreten Vorschläge zu §2 – eben den Bestimmungen über betriebliche Vereinbarungen – eher konkrete Debattenvorschläge seien, als Ablehnung, und daran insgesamt die Frage geknüpft, in wie weit es Sinn mache, einen Dialog mit einer Regierung führen zu wollen, die unterstreicht, es werde kein Komma am jetzigen Entwurf geändert
- „Quand la grève doit appartenir aux grévistes“ von Basile Pot am 23. Juni 2016 ebenfalls bei der NPA ist ein Beitrag über den Streik bei der SNCF. Darin wird hervorgehoben, dass es in der Mehrzahl der Eisenbahnbetriebe Streik-Komitees gäbe, die auf Vollversammlungen gewählt wurden. Ausgehend vom gewählten Streik-Komitee bei der Gare d’Austerlitz in Paris sind, mit dessen Unterstützung, auch in anderen zunächst Pariser Bahnhöfen solche Komitees gewählt worden, immer unter dem Motto, der Streik gehört den Streikenden, woher der Artikel seinen Titel nimmt. In Paris-Est beispielsweise, so wird in dem Artikel berichtet, bildeten sowohl Mitglieder von CGT, Sud Rail und FO als auch Nichtgewerkschaftsmitglieder eine etwa 20-köpfige permanente Versammlung, um schnelle Reaktionen auf aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Daraus entstanden dann Aktionen wie der Besuch von streikenden Lokführern in den nichtstreikenden Werkstätten, wie auch Aktivitäten unter den Passagieren – wobei dieser kurze Erfahrungsbericht damit endet, dass diese Schritte in jedem fall ein bleibendes Ergebnis der Bewegung sind
- Siehe „Auch zum 28. Juni massive Solidarität mit der Bewegung gegen das neue Arbeitsgesetz in Frankreich“ und weitere Meldungen in der Rubrik Widerstand gegen das neue Arbeitsgesetz 2016